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Rechtsprechung
   BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 78/91   

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https://dejure.org/1991,2376
BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 78/91 (https://dejure.org/1991,2376)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1991 - 4 AZR 78/91 (https://dejure.org/1991,2376)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 (https://dejure.org/1991,2376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 42 (Ls.)
  • BB 1992, 572
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90

    Glasversiegelung und Verfugung

    Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 78/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist entscheidend für die Frage, ob der Betrieb der Beklagten von dem so bezeichneten tariflichen Geltungsbereich erfaßt wird, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb vom fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge erfaßte Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N., und zuletzt BAG Urteil vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 182/89

    Bautarifvertrag: Umfang - Holzschutzarbeiten

    Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 78/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist entscheidend für die Frage, ob der Betrieb der Beklagten von dem so bezeichneten tariflichen Geltungsbereich erfaßt wird, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb vom fachlichen bzw. betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge erfaßte Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 4 AZR 182/89 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N., und zuletzt BAG Urteil vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hessen, 31.10.2012 - 18 Sa 752/11

    Schiffsbau - Korrosionsschutz; Schiffsbau - Korrosionsschutz

    Es ist weder auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, noch auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 6; BAG Urteil vom 01. August 2007 - 10 AZR 369/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 13) .

    Als solche werden sie von dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag nicht erfasst (vgl. BAG Urteil vom 21. Januar 1991 - 4 AZR 78/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 6 ) .

    Ihre Arbeitnehmer hatten keine Qualifikation, es war nicht handwerkliches Können gefragt, sondern die Bedienung von Strahlern zur Metalloberflächenbehandlung ("Blaster") und Vorrichtungen zum Auftrag von Korrosionsschutz, Farbe und sonstigen Beschichtungen mit Schutzwirkung ("Sprayer") (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 6 ).

  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 138/19

    Eisenschutzarbeiten und Bauwirtschaft

    Betriebe, die ihre Leistungen industriell erbringen, fallen damit nicht unter ihren betrieblichen Geltungsbereich (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 14; 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 -) .
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 1085/12

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk -

    Der betriebliche Geltungsbereich des VTV Maler und des RTV Maler erfasst ausschließlich Betriebe des Maler- und Lackierer handwerks ; Betriebe, die ihre Leistungen industriell erbringen, fallen nicht unter den Geltungsbereich (BAG 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 -) .
  • BAG, 27.01.2021 - 10 AZR 384/18

    Eisenschutzarbeiten an Schiffen - Bearbeitung von Rotorblättern

    Betriebe, die ihre Leistungen industriell erbringen, fallen damit nicht in ihren betrieblichen Geltungsbereich (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 1085/12 - Rn. 14; 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 -) .
  • BAG, 01.08.2007 - 10 AZR 369/06

    Malerhandwerk - Ausführung von Putzarbeiten

    Zu Recht ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass es für die Frage, ob die Beklagte im Jahr 2003 einen solchen Betrieb unterhalten hat, darauf ankommt, ob ihre Arbeitnehmer in diesem Jahr arbeitszeitlich überwiegend vom betrieblichen Geltungsbereich des RTV erfasste Tätigkeiten verrichtet haben und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (st. Rspr., vgl. BAG 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 6 = EzA TVG § 4 Malerhandwerk Nr. 2 und zum betrieblichen Geltungsbereich des VTV: BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 287 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 128; 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 289 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 132; 20. Juni 2007 - 10 AZR 302/06 -).
  • LAG Hessen, 03.07.2013 - 18 Sa 262/12

    Einzelfall - erfolglose Berufung gegen Auskunftsurteil - kein ausreichender

    Es ist weder auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, noch auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 6; BAG Urteil vom 01. August 2007 - 10 AZR 369/06 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 13) .

    Industrielle Tätigkeiten werden von den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen nicht erfasst ( Hess. LAG Urteil vom 31. Oktober 2012 - 18 Sa 752/11 - veröffentlicht in juris, Revision eingelegt bei dem BAG - 10 AZR 1085/12 - ; vgl. auch: BAG Urteil vom 21. Januar 1991 - 4 AZR 78/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 6 ) .

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 890/13

    Beitragspflicht - Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk -

    Der betriebliche Geltungsbereich des VTV Maler und des RTV Maler erfasst ausschließlich Betriebe des Maler- und Lackierer handwerks ; Betriebe, die ihre Leistungen industriell erbringen, fallen nicht unter den Geltungsbereich (BAG 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 -) .
  • LAG Hessen, 20.07.2011 - 18 Sa 1475/10

    Bodenbelagsarbeiten - Beiträge nach dem Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

    Dabei ist nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen, sondern auf die Arbeitszeit der Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 78/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 01. August 2007 - 10 AZR 369/06 - veröffentlicht in juris) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.1998 - 2 Sa 456/97

    Betriebsübergang durch Ausgründung; Bindung des Betriebserwerbers an einen

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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,834
LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92 (https://dejure.org/1992,834)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04.08.1992 - 2 Ta 6/92 (https://dejure.org/1992,834)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 04. August 1992 - 2 Ta 6/92 (https://dejure.org/1992,834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation des Arbeitgebers im Streitwertbeschwerdeverfahren trotz seines Obsiegens im voraus gegangenen arbeitsgerichtlichen Verfahren; Beschränkung des Beschwerdegerichts auf die Überprüfung der Ermessensausübung durch das Vordergericht im ...

  • rechtsportal.de

    Beschlussverfahren: Gegenstandswert - Begriff des nichtvermögensrechtlichen Gegenstands - wertbildende Merkmale

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 42
  • BB 1992, 1857
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Hamburg, 24.05.1988 - 1 Ta 9/87

    Gegenstandswert; Zustimmungsersetzungsverfahren; Einstellung eines Arbeitnehmers;

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92
    Der Betrag von 6.000,-- DM ist lediglich hilfsweise für solche Fallgestaltungen heranzuziehen, in denen auch die Lage des Falles keine weiteren Anhaltspunkte für die Wertfestsetzung bietet und eine individuelle Bewertung deshalb nicht möglich ist (Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO , 11. Aufl. 1991, § 8 Rdn. 23 m.w.N.; Riedel/Sußbauer, aaO., § 8 Rdn. 49; Schumann/Geißinger, BRAGO , 2. Aufl. 1974, § 8 Rdn. 643, Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl. 1991, § 8 BRAGO , Anm. 3 C; LAG Baden-Würtemberg, Beschluss vom 5.11.1981 - 1 Ta 128/81 -, DB 1982, 1016; jetzt auch LAG Hamm, Beschluss vom 23.2.1989 - 8 TaBV 146/88 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 12; LAG Hamburg in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7 sowie den Beschluss dieser Beschwerdekammer vom 23.3.1992 - 2 Ta 1/92 -, n.v.; trotz der Bezeichnung als "Regelwert" wohl auch Tschischgale/Satzky, Das Kostenrecht in Arbeitssachen, 3. Aufl. 1982, S. 64).

    Für die letztgenannte dogmatische Einordnung und gegen eine Behandlung des Wertes von 6.000,-- DM als Regelwert spricht schon eine Betrachtung des Wortlautes des § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO , der anknüpfend an die Lage des Falles für den Gegenstandswert einen Rahmen von 300,-- bis 1.000.000,-- DM vorsieht (LAG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 2 Ta 1/92 -, n.v. sowie Beschluss vom 9.9.1991 - 1 Ta 4/90 -, n.v.; Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7 m.w.N.).

    Zudem lässt sich allein die Annahme eines Hilfswertes mit dem von § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO verfolgten Sinn und Zweck in Einklang bringen (LAG Hamburg, Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7 m.w.N.).

    Neben dem Umfang und der Schwierigkeit einer Sache und dem daraus resultierenden Arbeitsaufwand für den Rechtsanwalt findet auch die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten, deren ideelles und materielles Interesse bei der Streitwertfestsetzung Berücksichtigung (LAG Hamburg, Beschluss vom 2.1.1990 - 1 Ta ... -, n.v. und Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7; auf diese Kriterien abstellend auch LAG München, Beschluss vom 21.6.1982 - 6 Ta 61/82 -, AnwBl 1984, 160; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 2.7.1990 - 7 Ta 217/90 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 15; Schumann/Geißinger, aaO., § 8 Rdn. 675; Riedel/Sußbauer, aaO., § 8 Rdn. 50).

    Bei der danach gebotenen Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise hat das erkennende Gericht sich allerdings nicht - wie einige andere Landesarbeitsgerichte (LAG Hamm seit dem Beschluss vom 19.3.1987 - 8 TaBV 2/87 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.1988 - 5 Ta 188/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 6 bezüglich Einstellung, LAG Köln, Beschluss vom 29.19.1991 - 10 Ta 205/91 -, JurBüro 1992, 91 , a.A. LAG Hannover, Beschluss vom 4.1.1984 - 12 Ta 31/83 -, AnwBl 1984, 166; wohl auch LAG Hamburg, Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7 ) - auf § 12 Abs. 7 ArbGG als Berechnungsgrundlage gestützt.

    Dieser Bruchteil ist regelmäßig zu vervielfältigen, weil die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung grundsätzlich nicht von vornherein feststeht (LAG Hamburg, Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7; LAG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 2 Ta 1/92 -, so wohl auch LAG Hamm im Beschluss vom 19.3.1987 - 8 TaBV 2/87 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 70, das allerdings von der Regelung des § 12 Abs. 7 ArbGG ausgeht).

    Hinsichtlich der Höhe des derart ermittelten Betrages ist auch berücksichtigt worden, dass das wirtschaftliche Interesse nicht in vollem Umfang Eingang in die Gegenstandswertfestsetzung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO findet (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7).

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.12.1988 - 6 Ta 204/87

    Zahlungsantrag; Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit; Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92
    Aufgrund dieses Charakters sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates auch einer Bezifferung in Geld nicht zugänglich (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 10).

    Gegen die Annahme einer vermögensrechtlichen Streitigkeit spricht zudem, dass der Betriebsrat richtiger Ansicht zufolge nach der gesetzlichen Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes nicht mit Vermögensrechten ausgestattet ist (Schaub, aaO., S. 1618, 1624, Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO., § 1 Rdn. 5 m.w.N.; Beschluss des LAG Hamburg vom 9.9.1991 - 1 Ta 4/90 -, n.v., m.w.N. aus der Rechtsprechung des LAG Hamburg; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 1).

    Mittelbare Folgen eines Rechtsstreits haben bei der Einordnung des Streitgegenstandes außer Betracht zu bleiben (BGH, NJW 1985, 809 ; LAG Hamburg, Beschluss vom 2.1.1990 - 1 Ta 7/89 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 -, LAGE, BRAGO Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.1988 - 5 Ta 188/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 6; ob ein Beschlussverfahren ... und eine personelle Maßnahme wie die Einstellung eines Arbeitnehmers ein vermögensrechtlicher Streit ist, wird vom LAG Köln, Beschluss vom 29.10.1991 - 10 Ta 205/91 -, JurBüro 1992, 91 ausdrücklich offengelassen).

    Entgegen einer verbreiteten Ansicht (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 10; LAG München, Beschluss vom 21.6.1982 - 6 Ta 61/82 -, AnwBl 1984, 160; LAG Bremen, Beschluss vom 24.4.1978 - 3 Ta BV 3/77 -, BB 1979, 1096) handelt es sich bei diesem Betrag nicht um einen Regelwert.

    Die Bedeutung einer Sache wird maßgeblich davon bestimmt, welcher Wert ihr für die Parteien zukommt, insbesondere im Hinblick auf die mit der Entscheidung verbundenen wirtschaftlichen Folgen (auf wirtschaftliche Auswirkungen abstellend: Beschluss der erkennenden Kammer vom 23.3.1992 - 2 Ta 1/92 -, n.v.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 10, das auf diese Aspekte jedoch eine Regelwerterhöhung stützt).

    Diesbezüglich finden insbesondere der Umfang der Akte, die Dauer des Rechtstreits sowie der Umfang einer Beweisaufnahme sowie der zeitliche Aufwand des Rechtsanwalts Eingang in die Bewertung (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 10 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 05.04.1982 - 6 Ta 61/82
    Auszug aus LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92
    Dieser Umstand, dass die Beteiligte zu 2) trotz ihres Obsiegens die Kosten der Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1) zu übernehmen hat, rechtfertigt es, sie als erstattungspflichtigen Gegner im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 2 BRAGO anzusehen (a.A. wohl Riedel/Sußbauer, BRAGO , 6. Aufl. 1988, § 10 Rdn. 12, der allein auf die prozessuale Kostenerstattungspflicht abstellt) und dementsprechend auch deren Beschwerdebefugnis zu bejahen (vgl. i.e. LAG München, Beschluss vom 21.6.1982 - 6 Ta 61/82 -, AnwBl 1984, 160).

    Entgegen einer verbreiteten Ansicht (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 10; LAG München, Beschluss vom 21.6.1982 - 6 Ta 61/82 -, AnwBl 1984, 160; LAG Bremen, Beschluss vom 24.4.1978 - 3 Ta BV 3/77 -, BB 1979, 1096) handelt es sich bei diesem Betrag nicht um einen Regelwert.

    Neben dem Umfang und der Schwierigkeit einer Sache und dem daraus resultierenden Arbeitsaufwand für den Rechtsanwalt findet auch die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten, deren ideelles und materielles Interesse bei der Streitwertfestsetzung Berücksichtigung (LAG Hamburg, Beschluss vom 2.1.1990 - 1 Ta ... -, n.v. und Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7; auf diese Kriterien abstellend auch LAG München, Beschluss vom 21.6.1982 - 6 Ta 61/82 -, AnwBl 1984, 160; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 2.7.1990 - 7 Ta 217/90 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 15; Schumann/Geißinger, aaO., § 8 Rdn. 675; Riedel/Sußbauer, aaO., § 8 Rdn. 50).

    Aufgrund des Massencharakters und dem daraus resultierenden Gesamtaufwand der Verfahrensbevollmächtigten erscheint der vom Gericht vorgenommene Abzug dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt (vgl. auch LAG Bremen, Beschluss vom 29.6.1983 - Ta 10-18/83 -, AnwBl 1984, 165, 166; LAG München, Beschluss vom 21.6.1982 - 6 Ta 61/82 -, AnwBl 1984, 160, 161 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.04.1988 - 5 Ta 188/87

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Gegenstandswert; Personelle Einzelmaßnahme;

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92
    Mittelbare Folgen eines Rechtsstreits haben bei der Einordnung des Streitgegenstandes außer Betracht zu bleiben (BGH, NJW 1985, 809 ; LAG Hamburg, Beschluss vom 2.1.1990 - 1 Ta 7/89 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 -, LAGE, BRAGO Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.1988 - 5 Ta 188/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 6; ob ein Beschlussverfahren ... und eine personelle Maßnahme wie die Einstellung eines Arbeitnehmers ein vermögensrechtlicher Streit ist, wird vom LAG Köln, Beschluss vom 29.10.1991 - 10 Ta 205/91 -, JurBüro 1992, 91 ausdrücklich offengelassen).

    Diese Orientierung des Gegenstandswertes des Beschlussverfahrens an dem Wert des Rechtsverhältnisses, auf das sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezieht, ist unter dem Aspekt des inneren Zusammenhanges mit der personellen Einzelmaßnahme gerechtfertigt (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.1988 - 5 Ta 188/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 6 bezogen auf ein Zustimmungsersetzungsverfahren gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG ).

    Bei der danach gebotenen Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise hat das erkennende Gericht sich allerdings nicht - wie einige andere Landesarbeitsgerichte (LAG Hamm seit dem Beschluss vom 19.3.1987 - 8 TaBV 2/87 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.1988 - 5 Ta 188/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 6 bezüglich Einstellung, LAG Köln, Beschluss vom 29.19.1991 - 10 Ta 205/91 -, JurBüro 1992, 91 , a.A. LAG Hannover, Beschluss vom 4.1.1984 - 12 Ta 31/83 -, AnwBl 1984, 166; wohl auch LAG Hamburg, Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7 ) - auf § 12 Abs. 7 ArbGG als Berechnungsgrundlage gestützt.

  • LAG Hamm, 19.03.1987 - 8 TaBV 2/87

    Gegenstandswertberechnung; Zustimmungsersetzungsverfahren; Streitwert

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92
    Bei der danach gebotenen Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise hat das erkennende Gericht sich allerdings nicht - wie einige andere Landesarbeitsgerichte (LAG Hamm seit dem Beschluss vom 19.3.1987 - 8 TaBV 2/87 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.1988 - 5 Ta 188/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 6 bezüglich Einstellung, LAG Köln, Beschluss vom 29.19.1991 - 10 Ta 205/91 -, JurBüro 1992, 91 , a.A. LAG Hannover, Beschluss vom 4.1.1984 - 12 Ta 31/83 -, AnwBl 1984, 166; wohl auch LAG Hamburg, Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7 ) - auf § 12 Abs. 7 ArbGG als Berechnungsgrundlage gestützt.

    Dieser Bruchteil ist regelmäßig zu vervielfältigen, weil die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung grundsätzlich nicht von vornherein feststeht (LAG Hamburg, Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7; LAG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 2 Ta 1/92 -, so wohl auch LAG Hamm im Beschluss vom 19.3.1987 - 8 TaBV 2/87 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 70, das allerdings von der Regelung des § 12 Abs. 7 ArbGG ausgeht).

    Im Übrigen ist im Rahmen des auszuübenden Ermessens der in Sondervorschriften zum Ausdruck kommenden Tendenz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens Rechnung zu tragen gewesen, die Kosten zu begrenzen (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 19.3.1987 - 8 TaBV 2/87 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 70).

  • LAG Niedersachsen, 04.01.1984 - 12 Ta 31/83

    Widerspruch des Betriebsrats hinsichtl. der Einstellung eines Arbeitnehmers;

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92
    Weder der Vertrag des Arbeitnehmers, dessen - vermeintliches - Arbeitsverhältnis betroffen ist, noch seine Ansprüche finanzieller Art gegen den Arbeitgeber werden von dem Beschlussverfahren berührt (LAG Hannover, Beschluss vom 4.1.1984 - 12 Ta 31/83 -, AnwBl 1984, 166; LAG Hamburg, Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/8.. -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7); die im Beschlussverfahren ergehende Entscheidung des Arbeitsgerichts trifft diesbezüglich keine Aussagen, zumal der Arbeitnehmer an dem Beschlussverfahren auch nicht beteiligt ist.

    Bei der danach gebotenen Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise hat das erkennende Gericht sich allerdings nicht - wie einige andere Landesarbeitsgerichte (LAG Hamm seit dem Beschluss vom 19.3.1987 - 8 TaBV 2/87 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.1988 - 5 Ta 188/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 6 bezüglich Einstellung, LAG Köln, Beschluss vom 29.19.1991 - 10 Ta 205/91 -, JurBüro 1992, 91 , a.A. LAG Hannover, Beschluss vom 4.1.1984 - 12 Ta 31/83 -, AnwBl 1984, 166; wohl auch LAG Hamburg, Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7 ) - auf § 12 Abs. 7 ArbGG als Berechnungsgrundlage gestützt.

    Sowohl eine direkte als auch eine entsprechende Anwendung dieser Norm scheidet aus, weil sich ihr Regelungsgehalt ausschließlich auf das individualrechtliche Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezieht und eine Übertragung der in diesem Bereich entwickelten Grundsätze auf das Beschlussverfahren nicht möglich ist, zumal die ihr zugrundeliegenden Streitigkeiten - anders als das Beschlussverfahren - vermögensrechtlicher Natur sind (LAG Hannover, Beschluss vom 4.1.1984 - 12 Ta 31/83 -, AnwBl 1984, 166).

  • LAG Köln, 29.10.1991 - 10 Ta 205/91

    Kostenstreitwert; Streitwert; Beschlußverfahren; Regelstreitwert; Betriebsrat;

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92
    Mittelbare Folgen eines Rechtsstreits haben bei der Einordnung des Streitgegenstandes außer Betracht zu bleiben (BGH, NJW 1985, 809 ; LAG Hamburg, Beschluss vom 2.1.1990 - 1 Ta 7/89 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 -, LAGE, BRAGO Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.1988 - 5 Ta 188/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 6; ob ein Beschlussverfahren ... und eine personelle Maßnahme wie die Einstellung eines Arbeitnehmers ein vermögensrechtlicher Streit ist, wird vom LAG Köln, Beschluss vom 29.10.1991 - 10 Ta 205/91 -, JurBüro 1992, 91 ausdrücklich offengelassen).

    Bei der danach gebotenen Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise hat das erkennende Gericht sich allerdings nicht - wie einige andere Landesarbeitsgerichte (LAG Hamm seit dem Beschluss vom 19.3.1987 - 8 TaBV 2/87 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.1988 - 5 Ta 188/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 6 bezüglich Einstellung, LAG Köln, Beschluss vom 29.19.1991 - 10 Ta 205/91 -, JurBüro 1992, 91 , a.A. LAG Hannover, Beschluss vom 4.1.1984 - 12 Ta 31/83 -, AnwBl 1984, 166; wohl auch LAG Hamburg, Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7 ) - auf § 12 Abs. 7 ArbGG als Berechnungsgrundlage gestützt.

  • LAG Bremen, 29.06.1983 - 4 Ta 10/83
    Auszug aus LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92
    Es ist dabei jede personelle Einzelmaßnahme gesondert in Rechnung zu stellen (LAG Bremen, Beschluss vom 29.6.1983 - 4 Ta 10-18/83 -, AnwBl 1984, 165, 166).
  • LAG Hamm, 23.02.1989 - 8 TaBV 146/88

    Rechtsanwaltsgebühren; Zustimmungsersetzungsverfahren; Streitwert

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92
    Der Betrag von 6.000,-- DM ist lediglich hilfsweise für solche Fallgestaltungen heranzuziehen, in denen auch die Lage des Falles keine weiteren Anhaltspunkte für die Wertfestsetzung bietet und eine individuelle Bewertung deshalb nicht möglich ist (Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO , 11. Aufl. 1991, § 8 Rdn. 23 m.w.N.; Riedel/Sußbauer, aaO., § 8 Rdn. 49; Schumann/Geißinger, BRAGO , 2. Aufl. 1974, § 8 Rdn. 643, Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl. 1991, § 8 BRAGO , Anm. 3 C; LAG Baden-Würtemberg, Beschluss vom 5.11.1981 - 1 Ta 128/81 -, DB 1982, 1016; jetzt auch LAG Hamm, Beschluss vom 23.2.1989 - 8 TaBV 146/88 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 12; LAG Hamburg in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 24.5.1988 - 1 Ta 9/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 7 sowie den Beschluss dieser Beschwerdekammer vom 23.3.1992 - 2 Ta 1/92 -, n.v.; trotz der Bezeichnung als "Regelwert" wohl auch Tschischgale/Satzky, Das Kostenrecht in Arbeitssachen, 3. Aufl. 1982, S. 64).
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 79/83

    Begriff des Anspruchs nicht vermögensrechtlicher Art

    Auszug aus LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92
    Mittelbare Folgen eines Rechtsstreits haben bei der Einordnung des Streitgegenstandes außer Betracht zu bleiben (BGH, NJW 1985, 809 ; LAG Hamburg, Beschluss vom 2.1.1990 - 1 Ta 7/89 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 -, LAGE, BRAGO Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.1988 - 5 Ta 188/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 6; ob ein Beschlussverfahren ... und eine personelle Maßnahme wie die Einstellung eines Arbeitnehmers ein vermögensrechtlicher Streit ist, wird vom LAG Köln, Beschluss vom 29.10.1991 - 10 Ta 205/91 -, JurBüro 1992, 91 ausdrücklich offengelassen).
  • LAG Düsseldorf, 02.07.1990 - 7 Ta 217/90

    Streitwert: Erforderlichkeit der Betriebsratschulung

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.1981 - 1 Ta 128/81

    Gegenstandswertfestsetzung nach § 8 Abs. 2 BRAGO

  • BAG, 02.04.1987 - 6 ABR 29/85

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Anwaltskosten des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.1991 - 9 Ta 3/91

    Erstinstanzliche Ermessensentscheidungen; Beschwerde; Ermessensfehler

  • LAG Hamburg, 30.08.1991 - 1 Ta 7/91

    Höhe des Gegenstandswertes; Versetzung; Zuweisung einer anderen Tätigkeit

  • LAG Hamburg, 28.10.1987 - 1 Ta 4/87

    Streitwertbeschwerdeverfahren; Rechtsgrundsatz; Verbot der reformatio in peius

  • LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96

    Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer

    30; LAG Hamburg, Beschluss vom 04.08.1992, 2 Ta 6/92, LAGE § 8 BRAGO, Entsch.

    Denn zum einen stellen diese Regelungen speziell auf Individualstreitigkeiten zugeschnittene und von sozialen Erwägungen maßgeblich beeinflusste Wertnormen dar, die auf kollektive Streitigkeiten der vorliegenden Art schon wegen des völlig anderen Regelungsgegenstandes keine Anwendung finden können, und zum anderen würde durch die wohl von der herrschenden Meinung vertretene Anwendbarkeit dieser Wertregelungen die aufgezeigte gesetzgeberische Entscheidung in § 8 Abs. 2 Halbsatz 2 zweiter Alternative BRAGO, die eine Spezialregelung für nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten enthält, umgangen (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.08.1986, a. a. O.; LAG München, Beschluss vom 07.12.1995, 3 Ta 10/95, NZA - RR 96, 419 = LAGE § 8 BRAGO, Entsch. 29; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.01.1996, 4 Ta 140/95, arbeitsrechtliche Entscheidungen Heft 2/96, S. 59; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.06.1993, 2 Ta 12/93 n. v.; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.10.1994, 4 TaBV 19/94 n. v.; LAG Hamburg, Beschluss vom 04.08.1992, a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.05.1993, 1 Ta 54/93, LAGE § 8 BRAGO; Entsch.

    Diese Überlegungen nötigt aber nicht dazu, die privilegierende Streitwertbestimmung des § 12 Abs. 7 ArbGG auch im Beschlussverfahren zumindest analog zur Anwendung zu bringen, sondern sie kann durchaus auch in dem vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Bewertungsrahmen Berücksichtigung finden (so zutreffend LAG Hamburg, Beschluss vom 04.08.1992, a. a. O.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.06.1993, a. a. O.).

    Ansonsten sind die in diesen Wertfestsetzungsnormen aufgeführten Kriterien auch im Rahmen von § 8 Abs. 2 S. 2 2. Halbsatz BRAGO durchaus anwendbar (so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.08.1986, a. a. O.; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993, 3 Ta 67/93, Der Betrieb 1993, 2604; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.04.1992, 8 Ta 5/92, Juristisches Büro 1992, 601; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.06.1993, a. a. O.; LAG Hamburg, Beschluss vom 04.08.1992, a. a. O.; LAG München, Beschluss vom 24.05.1993, a. a. O.; LAG München, Beschluss vom 07.12.1995, a. a. O.; LAG Mecklenburg, Beschluss vom 13.10.1994, 4 TaBV 57/94 n. v.).

    Wenn die mehreren Gegenstände weitestgehend oder völlig gleichgelagert sind, ist dies bei der Bewertung der einzelnen Gegenstände wertmindernd zu berücksichtigen und der Wert kann - entsprechend den Umständen des jeweiligen Verfahrens - ggf. ganz erheblich herabgesetzt werden (so zu Recht LAG München, Beschluss vom 07.12.1995, a. a. O.; LAG Hamburg, Beschluss vom 04.08.1992, a. a. O.).

  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Sowohl der Wert eines vermögensrechtlichen Gegenstands, der nicht feststeht, als auch der Wert eines nichtvermögensrechtlichen Gegenstands sind damit nach billigem Ermessen zu bestimmen (so zu Recht Landesarbeitsgericht Hamburg 4. August 1992 - 2 Ta 6/92 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 18, zu II 2 b cc der Gründe).
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Das LAG Hamburg geht bisher davon aus, die Festsetzung des Gegenstandswerts sei uneingeschränkt zu überprüfen, das Beschwerdegericht habe eigenes Ermessen auszuüben (Beschluss v. 4.8. 1992 - 2 Ta 6/92 - NZA 93, 43; Beschluss v. 30.8.1991 - 1 Ta 7/91 -LAGE§ 12 ArbGG 79 Nr. 93 ; Beschluss v. 28.10.1987 - 1 Ta 4/87 - LAGE § 10 BRAGO Nr. 2; ebenso: LAG Niedersachsen v. 26.11.1984 - 10 Ta 28/84 - NZA 85, 260; LAG Rheinland-Pfalz v. 14.1.1991 - 9 Ta 3/91 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 88;GK-Wenzel Stand: 3/05 § 12 ArbGG Rz 386).
  • LAG Hamburg, 02.12.2004 - 4 Ta 26/04

    Gegenstandswert des Arbeitgeberantrags auf Zustimmungsersetzung

    Nachdem die Zweite Kammer des Beschwerdegerichts mit Beschluss vom 04. August 1992 (2 Ta 6/92 - NZA 1993, 82) die Auffassung vertrat, dass für den Antrag des Betriebsrats gem. § 101 BetrVG eine Festsetzung in Anlehnung an § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG in Höhe von drei Monatsgehältern nicht in Betracht komme, sondern vielmehr im Regelfall als Gegenstandswert ein Bruttomonatsgehalt des betroffenen Arbeitnehmers zugrunde zu legen sei, hat schließlich die Dritte Kammer des Beschwerdegerichts mit ihrem grundlegenden Beschluss vom 09. Dezember 1996 (3 Ta 21/95) (vgl. auch Beschl. vom 27.08.1999 - 3 Ta 14/99) es als sachgerecht erachtet, die Wertfestsetzung für Beschlussverfahren nach § 99 ff BetrVG im Zusammenhang mit der Einstellung von Arbeitnehmern nach folgenden wörtlich zitierten Grundsätzen vorzunehmen:.

    Für den Fall eines Antrages des Arbeitgebers nach § 101 BetrVG folgt die Beschwerdekammer im Ergebnis der Entscheidung der 2. Kammer des Beschwerdegerichts vom 04. August 1992 (aaO), nach der bei einem solchen Verfahren im Regelfall von dem Wert eines Monatseinkommens des betroffenen Arbeitnehmers auszugehen ist.

  • LAG Hamburg, 07.01.2009 - 4 Ta 22/08

    Gegenstandswert - Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

    Eine Orientierung am Wert von EUR 4.000,00 kommt nur in Betracht, wenn Anhaltspunkte für eine individuelle Bewertung der Angelegenheit nicht gegeben sind (LAG Hamburg 17.06.2008 - 4 Ta 6/08 - nv; LAG Hamburg 18.04.07 - 4 Ta 4/07 - nv; LAG Hamburg 13.06.2002 - 6 Ta 13/02 - juris; LAG Hamm12.06.2001 - 10 TaBV 50/01 - NZA-RR 02, 472; LAG Hamburg 17.12.1996 - 3 Ta 27/96 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 37; LAG Hamburg 04.08.1992 - 2 Ta 6/92 - NZA 93, 43).
  • LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04

    Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer

    Ein Rückgriff auf den Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz RVG von Euro 4.000,00, wie er offensichtlich dem Festsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts zu Grunde liegt, kommt nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts nur für solche Fallgestaltungen in Betracht, in denen auch die Lage des Falles keine weiteren Anhaltspunkte für die Wertfestsetzung bietet und eine individuelle Bewertung deshalb nicht möglich ist (vgl. nur: LAG Hamburg, Beschluss vom 04. August 1992 - 2 Ta 6/92 - NZA 1993, S. 42, zu 2 a cc der Gründe, m. w. N.; Beschluss vom 25. November 1994 - 3 Ta 22/94 - n. v.).

    Neben dem Umfang und der Schwierigkeit einer Sache und dem daraus resultierenden Aufwand für den Rechtsanwalt findet auch die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten, deren ideelles und materielles Interesse bei der Streitwertfestsetzung Berücksichtigung (LAG Hamburg, Beschluss vom 04. August 1992, a.a.O.).

  • LAG Hamburg, 24.07.2003 - 4 TaBV 1/02

    Gegenstandswert - Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

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  • LAG Hamburg, 06.01.1999 - 4 Ta 9/98

    Gegenstandswert bei Unterlassungsverfügung; Regelwert; Anhaltspunkte für

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  • LAG Brandenburg, 20.11.1992 - 1 Ta 41/92

    Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren;

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  • LAG Hamburg, 20.11.2006 - 8 Ta 14/06

    Gegenstandswert für Antrag auf Zustimmungsersetzung bei Personaleinstellung

    Eine Orientierung an dem in § 23 III RVG genannten Hilfswert von EUR 4000,- käme dabei nur in Betracht, wenn ein Anknüpfungspunkt für die Feststellung der wirtschaftlichen Bedeutung fehlte (LAG Hamburg v. 13.06.2002 - 6 Ta 13/02 - juris; LAG Hamburg v. 17.12.1996 - 3 Ta 27/96 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 37; LAG Hamburg v. 04.08.1992 - 2 Ta 6/92 - NZA 93, 43; LAG Hamm v. 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01 - NZA-RR 02, 472, 473; ebenso: LAG Baden-Württemberg v. 05.11.1981 - 1 Ta 128/81 - AnwBl. 82, 312).
  • LAG Hamburg, 11.01.2010 - 4 Ta 18/09

    Gegenstandswert - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 1 Ta 194/07

    Gegenstandswert - Mitbestimmung des Betriebsrats in Entgeltfragen -

  • LAG Hamm, 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01

    Verfahren auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 1 Ta 146/11

    Gegenstandswert - Errichtung einer Einigungsstelle

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2005 - 4 Ta 4/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2005 - 4 Ta 3/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2005 - 8 Ta 235/05

    Gegenstandswert vermögens- und nichtvermögensrechtlicher Streitgegenstände

  • LAG Hamburg, 18.09.2013 - 4 Ta 13/13

    Berechnung des Gegenstandswerts bei Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

  • LAG Hamburg, 23.05.2002 - 3 TaBV 2/01

    Gegenstandswertfestsetzung; Nicht vermögensrechtlicher Streitgegenstand; Billiges

  • LAG Hamburg, 13.11.1995 - 2 Ta 20/95

    Allgemeine Grundsätze zur Gegenstandswertfestsetzung bei Verfahren auf Aufhebung

  • LAG Niedersachsen, 26.04.1996 - 3 Ta 79/95

    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im arbeitsgerichtlichen

  • LAG Bremen, 20.01.1993 - 4 Ta 79/92

    Wert des Streitgegenstandes; Beschlussverfahren; Zustimmungsverweigerung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 5 B 22/03

    Krankenversicherung

  • LAG Hamburg, 01.09.1995 - 7 Ta 13/95

    Anspruch auf Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung in

  • LAG München, 24.05.1993 - 2 Ta 295/92

    Streitwert: Antrag des Betriebsrats auf Rückgängigmachung einer Versetzung

  • LAG Sachsen, 06.02.2014 - 4 Ta 253/13

    Unterrichtungsrecht Schwerbehindertenvertretung: Gegenstandswert

  • LAG Hamburg, 28.10.2002 - 3 TaBV 5/02

    Anwaltsvergütung; Festsetzung des Gegenstandswertes; Wertfestsetzung im

  • LAG Bremen, 17.12.1997 - 1 Ta 60/97
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Rechtsprechung
   BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 424/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2435
BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 424/91 (https://dejure.org/1992,2435)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1992 - 4 AZR 424/91 (https://dejure.org/1992,2435)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 4 AZR 424/91 (https://dejure.org/1992,2435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewährungsaufstieg eines Berufsberaters beim Arbeitsamt - Voraussetzungen für eine vorzeitige Höhergruppierung - Erhebung einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Bewährungsaufstieg eines Berufsberaters beim Arbeitsamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 42 (Ls.)
  • BB 1992, 1724
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 424/91
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 220, 223 f. [BAG 24.11.1988 - 6 AZR 243/87] = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 424/91
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 220, 223 f. [BAG 24.11.1988 - 6 AZR 243/87] = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 424/91
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 220, 223 f. [BAG 24.11.1988 - 6 AZR 243/87] = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 449/88

    Beschäftigungsförderungsgesetz: Sonderregelung, die zu Gunsten des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 424/91
    Zwar haben die Tarifvertragsparteien des MTA die Regelungen des BAT weitgehend übernommen (vgl. BAG Urteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 449/88 - AP Nr. 7 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 424/91
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 29.08.1991 - 6 AZR 272/89

    Übergangsgeld im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 424/91
    Der Regelungsinhalt eines anderen Tarifvertrages ist aber bei der Auslegung des in Rede stehenden Tarifvertrages grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 29. August 1991 - 6 AZR 272/89 - NZA 1992, 119, 120) [BAG 29.08.1991 - 6 AZR 272/89].
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 424/91
    Der Kläger hat eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben, die unbedenklich zulässig ist (BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hamm, 14.05.1991 - 18 Sa 1201/90

    Lehramt; Vergütungsgruppe; Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 13.05.1992 - 4 AZR 424/91
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Mai 1991 - 18 Sa 1201/90 - aufgehoben.
  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 566/92

    Eingruppierung eines Kraftfahrers des Bundes - Fahrer eines sondergeschützten

    Im Zweifelsfall kann auch auf die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 13. Mai 1992 - 4 AZR 424/91 - AP Nr. 1 zu § 23a MTA).
  • LAG Hessen, 19.03.1993 - 9 Sa 1568/92

    Anforderungen an die Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit; Ausscheiden aus dem

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