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   BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92   

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BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92 (https://dejure.org/1993,713)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1993 - 2 AZR 309/92 (https://dejure.org/1993,713)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 309/92 (https://dejure.org/1993,713)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Telefonisten bei den Kanadischen Streitkräften auf Vergütung wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers - Prozessstandschaft der Bundesrepublik Deutschland für den Entsendestaat - Eintritt der Verzugsfolgen mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit bei Deutlichmachung ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615, § 293, § 296
    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 615, 293, 296
    Annahmeverzug des Arbeitgebers: Arbeitsunfähigkeit bei der unwirksamen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2637
  • NZA 1993, 550
  • BB 1993, 1084
  • BB 1993, 796
  • DB 1993, 1627
  • JR 1993, 396
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92
    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß der Arbeitgeber bei einer von ihm ausgesprochenen unwirksamen Kündigung gehalten ist, wegen § 296 BGB von sich aus den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit aufzufordern, wenn er die Folgen des Annahmeverzuges nach § 615 BGB vermeiden will (Bestätigung des Senatsurteils vom 24.10.1991 -- 2 AZR 112/91 -- EzA § 615 BGB Nr. 70).

    Dem kann im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 19.04.1990 (-- 2 AZR 591/89 -- BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 66 -- d. Red.]) und vom 24.10.1991 (-- 2 AZR 112/91 -- EzA § 615 BGB Nr. 70) nicht gefolgt werden, wobei dahingestellt bleiben kann, ob die Entscheidung auf die formelle Rüge der Verletzung des § 373 ZPO wegen Nichteinvernahme der Mutter der Klägerin ohnehin aufgehoben werden müßte.

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Senat im Urteil vom 24.10.1991 (-- 2 AZR 112/91 -- EzA, aaO) entschieden, auch bei mehrfach befristet festgestellter Arbeitsunfähigkeit sei nicht (mehr) auf die früher für erforderlich gehaltene besondere Anzeige der Arbeitsfähigkeit abzustellen.

    Die für die neuere Rechtsprechung im Falle einer einmalig befristeten Arbeitsunfähigkeit angeführten Gründe würden auch in jenem Streitfall gelten; schließlich habe die Rechtsprechung vom 19.04.1990 zumindest hinsichtlich des Ergebnisses bisher nur Zustimmung erfahren (Senatsurteil vom 24.10.1991 -- 2 AZR 112/91 -- EzA, aaO, zu II 1 b der Gründe).

    Ähnlich wie in der Fallkonstellation des Urteils vom 24.10.1991 (-- 2 AZR 112/91 -- EzA, aaO, zu II 1 b der Gründe) war nach der Mitteilung der Klägerin vom 12.04.1990 die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit absehbar, so daß nunmehr Arbeitgeberdispositionen möglich waren.

    Der Senat hält jedoch an den Grundsatzurteilen vom 09.08.1984 (-- 2 AZR 374/83 -- BAGE 46, 234 = AP, aaO [EzA § 615 BGB Nr. 43 -- d. Red.]) und vom 21.03.1985 (-- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 44 -- d. Red.]) fest, wonach auf die kalendermäßig bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers mit der Begründung (vgl. Senatsurteil vom 21.03.1985 -- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35, aaO, zu A I der Gründe) abgestellt worden ist (ebenso in den Urteilen vom 29.04.1990 und 24.10.1991, aaO), der Arbeitgeber müsse dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und ihm Arbeit zuweisen.

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92
    Dem kann im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 19.04.1990 (-- 2 AZR 591/89 -- BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 66 -- d. Red.]) und vom 24.10.1991 (-- 2 AZR 112/91 -- EzA § 615 BGB Nr. 70) nicht gefolgt werden, wobei dahingestellt bleiben kann, ob die Entscheidung auf die formelle Rüge der Verletzung des § 373 ZPO wegen Nichteinvernahme der Mutter der Klägerin ohnehin aufgehoben werden müßte.

    Der Senat hat im Urteil vom 19.04.1990 ( BAGE 65, 98 = AP, aaO) entschieden, der Arbeitgeber gerate im Falle einer unwirksamen Kündigung in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht -- im Falle der ordentlichen Kündigung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist -- aufgefordert habe, die Arbeit wieder aufzunehmen.

    Demnach sind auch hier die Erwägungen des Senats einschlägig, das Gesetz gehe in § 296 BGB davon aus, der Gläubiger müsse von sich aus ohne Anhaltspunkt betreffend die Leistungsfähigkeit des Schuldners durch Zuweisung von Arbeit mitwirken; das finde seine gesetzgeberische Grundlage darin, daß der Gläubiger den entscheidenden und auslösenden Anteil an der unterbrochenen Leistung des Schuldners habe (so Senatsurteil vom 19.04.1990 -- 2 AZR 591/89 -- BAGE 65, 98, 104 = AP, aaO, zu II 2 d cc der Gründe [EzA § 615 BGB Nr. 66 -- d. Red.]).

    Selbst wenn vorliegend der Arbeitgeber aufgrund der Mitteilung der DAK vom 29.05.1990 Zweifel an der Arbeitsfähigkeit der Klägerin gehabt haben sollte, so ist dies unerheblich, weil nach § 296 BGB der Gläubiger ohnehin über die Leistungsfähigkeit des Schuldners im Unklaren gelassen wird, Zweifel in dieser Hinsicht also gesetzesimmanent sind (so Senatsurteil vom 19.04.1990 -- 2 AZR 591/89 -- BAGE 65, 98, 104 = AP, aaO, zu II 2 d cc der Gründe, unter Hinweis auf Konzen, Gemeins. Anm. zu AP Nr. 34 und 35 zu § 615 BGB ).

  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92
    b) Der Senat hat aber in den Urteilen vom 09.08.1904 (-- 2 AZR 374/83 -- BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB /EzA § 615 BGB Nr. 43 -- d. Red.]) und vom 21.03.1985 (-- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 44 -- d. Red.]) entschieden, der Arbeitgeber gerate in Annahmeverzug, wenn er nach einer unwirksamen Kündigung nicht von sich aus den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordere, ohne daß es zuvor eines (wörtlichen) Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedürfe.

    Der Senat hält jedoch an den Grundsatzurteilen vom 09.08.1984 (-- 2 AZR 374/83 -- BAGE 46, 234 = AP, aaO [EzA § 615 BGB Nr. 43 -- d. Red.]) und vom 21.03.1985 (-- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 44 -- d. Red.]) fest, wonach auf die kalendermäßig bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers mit der Begründung (vgl. Senatsurteil vom 21.03.1985 -- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35, aaO, zu A I der Gründe) abgestellt worden ist (ebenso in den Urteilen vom 29.04.1990 und 24.10.1991, aaO), der Arbeitgeber müsse dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und ihm Arbeit zuweisen.

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92
    b) Der Senat hat aber in den Urteilen vom 09.08.1904 (-- 2 AZR 374/83 -- BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB /EzA § 615 BGB Nr. 43 -- d. Red.]) und vom 21.03.1985 (-- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 44 -- d. Red.]) entschieden, der Arbeitgeber gerate in Annahmeverzug, wenn er nach einer unwirksamen Kündigung nicht von sich aus den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordere, ohne daß es zuvor eines (wörtlichen) Arbeitsangebots des Arbeitnehmers bedürfe.

    Der Senat hält jedoch an den Grundsatzurteilen vom 09.08.1984 (-- 2 AZR 374/83 -- BAGE 46, 234 = AP, aaO [EzA § 615 BGB Nr. 43 -- d. Red.]) und vom 21.03.1985 (-- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35 zu § 615 BGB [EzA § 615 BGB Nr. 44 -- d. Red.]) fest, wonach auf die kalendermäßig bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers mit der Begründung (vgl. Senatsurteil vom 21.03.1985 -- 2 AZR 201/84 -- AP Nr. 35, aaO, zu A I der Gründe) abgestellt worden ist (ebenso in den Urteilen vom 29.04.1990 und 24.10.1991, aaO), der Arbeitgeber müsse dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und ihm Arbeit zuweisen.

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 250/92

    Annahmeverzug - Arbeitsangebot

    Auszug aus BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 309/92
    Das gilt auch hier: Zwar lag bis zur (unwirksamen) Kündigung vom 05.02.1990 kein Annahmeverzug vor; im Gegenteil: Die Klägerin hätte nach Wiedergenesung zunächst ihre Arbeit gemäß § 294 BGB sogar tatsächlich anbieten müssen (Senatsurteil vom 29.10.1992 -- 2 AZR 250/92 -- zu II 2 der Gründe [EzA § 615 BGB Nr. 77 -- d. Red.]).
  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    aa) Die dem Arbeitgeber als Gläubiger der geschuldeten Arbeitsleistung obliegende Mitwirkungshandlung iSd. §§ 295, 296 BGB besteht darin, dem Arbeitnehmer die Leistungserbringung zu ermöglichen (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 90, 329; 21. Januar 1993 - 2 AZR 309/92 - zu II 2 d der Gründe) .

    Dafür kommt es regelmäßig nicht darauf an, ob und ggf. welcher konkreten Arbeitsanweisungen es zusätzlich bedarf, um den Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, seiner Hauptleistungspflicht nachzukommen (BAG 21. Januar 1993 - 2 AZR 309/92 - zu II 2 d der Gründe) .

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Klagen der zivilen Arbeitskräfte sind gegen die Bundesrepublik zu richten, die für den Entsendestaat in Prozessstandschaft auftritt (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 479/84 - BAGE 51, 104; 21. Januar 1993 - 2 AZR 309/92 - AP BGB § 615 Nr. 53 = EzA BGB § 615 Nr. 78).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Nach einer unwirksamer Kündigung müsse deshalb der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, wenn er nicht in Annahmeverzug geraten wolle, die Arbeit wieder zuweisen (BAG Urteile vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB, zu II 5 b der Gründe; vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; vom 19. April 1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98 = AP Nr. 45 zu § 615 BGB; vom 21. Januar 1992 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 615 BGB; vom 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333 = AP Nr. 60 zu § 615 BGB, mit Anm. Ramrath; vom 21. Januar 1994 - 2 AZR 584/93 - AP Nr. 32 zu § 2 KSchG 1969; vom 21. November 1996 - 2 AZR 660/95 - RzK I 13 b Nr. 31; vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 496/97 - n.v.).
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Schließlich ist das Landesarbeitsgericht auch auf die Entscheidung des Senats vom 21. Januar 1993 (- 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53, aaO, mit Anm. von Kaiser) eingegangen, wonach der Arbeitgeber bei einer von ihm ausgesprochenen unwirksamen Kündigung gehalten ist, wegen § 296 BGB von sich aus den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit aufzufordern, wenn er die Folgen des Annahmeverzuges nach § 615 BGB vermeiden will; es meint lediglich, diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht anwenden zu können.

    In einem dem vorliegenden vergleichbaren Fall langwährender Arbeitsunfähigkeit (ca. acht Monate) hat der Senat (Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53, aaO, zu II 2 a der Gründe) den Klageanspruch zuerkannt, weil unabhängig davon, ob in einem solchen Fall noch davon ausgegangen werden könne, für die vom Arbeitgeber vorzunehmende Handlung sei "eine Zeit nach dem Kalender bestimmt" (§ 296 Satz 1 BGB), die Arbeitnehmerin mitgeteilt hatte, sie sei zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder arbeitsfähig, der Arbeitgeber sie aber auf eine anderweitige Arbeit verwiesen hatte.

    b) Wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung deutlich gemacht hat, seiner Mitwirkungsverpflichtung im Sinne einer (Wieder-)Eröffnung der Arbeitsmöglichkeit, der fortlaufenden Planung und Konkretisierung des Arbeitseinsatzes und Ausübung des Direktionsrechts (Senatsurteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 309/92 - AP, aaO, zu II 2 d der Gründe) nicht nachkommen zu wollen, so ist aufgrund dieser Zäsur der Arbeitnehmer jedenfalls so lange von den ihm sonst obliegenden Anzeige- und Nachweispflichten (u. a. § 3 LohnFG - neuerdings § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz) befreit, als der Arbeitgeber nicht von sich aus die Kündigung "zurücknimmt" oder wenigstens eine Arbeitsmöglichkeit - gegebenenfalls unter Vorbehalt - eröffnet.

    Sie kritisiert an der letzten Entscheidung vom 21. Januar 1993 (aaO) insofern zu Recht, daß der Senat nicht gleich, ohne Rekurs auf die damalige Erklärung der Arbeitnehmerin, sie sei demnächst wieder arbeitsfähig, auf den Eintritt der Arbeitsfähigkeit allein abgestellt habe.

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Die Klage richtet sich gem. Art. 56 Abs. 8 Satz 2 ZA-NTS zu Recht gegen die Bundesrepublik Deutschland, die in Prozessstandschaft für den Entsendestaat - hier das Vereinigte Königreich - auftritt (vgl. BAG 21. Januar 1993 - 2 AZR 309/92 - unter II 1 der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 53 = EzA BGB § 615 Nr. 78) .
  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 168/08

    Tarifliche Ausschlussklausel - Fristbeginn

    Eines Angebots der Arbeitsleistung von Seiten des Klägers bedurfte es gem. § 296 BGB nicht, nachdem die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 15. September 2005 fristlos gekündigt hatte (vgl. nur BAG 21. Januar 1993 - 2 AZR 309/92 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 53 = EzA BGB § 615 Nr. 78; Senat 25. April 2007 - 5 AZR 504/06 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 121 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 20).
  • LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Angesichts des Fixgeschäftscharakters der Arbeitsleistung ist die Mitwirkungshandlung kalenderbestimmt im Sinne von § 296 BGB (BAG in st. Rspr., 21.01.1993 - 2 AZR 309/92 - EzA § 615 BGB Nr. 78) .
  • LAG Nürnberg, 12.01.2004 - 9 (2) Sa 653/02

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - persönliche Abhängigkeit - fristlose

    Insoweit kann auf die Rechtsprechung nach Ausspruch einer Kündigung verwiesen werden (BAG vom 21.01.1993 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 61 BGB; vom 19.01.1999 - 9 AZR 679/97 - AP Nr. 79 zu § 615 BGB), die auch in anderen Fallkonstellationen zum Tragen kommt, in denen der Arbeitgeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt (vgl. Erfurter Kommentar-Preiss, 4. Aufl., § 615 BGB Rdz 41, 42 m.w.N).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

    Klagen der zivilen Arbeitskräfte sind gegen die Bundesrepublik Deutschland zu richten, die für den Entsendestaat in Prozessstandschaft auftritt (BAG v. 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299; BAG v. 21.01.1993 - 2 AZR 309/92 - AP Nr. 53 zu § 615 BGB; BAG v. 29.01.1986 - 4 AZR 479/84 - BAGE 51, 104).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 2 Sa 307/05

    Annahmeverzug, Verzugslohn, Vergütung, umsatzabhängig, Ermittlung, Schätzung

    Vielmehr musste die Beklagte den Kläger auffordern, die Arbeit wieder aufzunehmen (BAG Urteil vom 21.1.1993 - 2 AZR 309/92 - NZA 1993, 550).
  • LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11

    Annahmeverzug; Böswilliges Unterlassen von Erwerb durch Nichtabschluss eines

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 561/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Hessen, 30.08.2012 - 14 Sa 683/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Zusammenlegung von Betriebsstätten -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2005 - 11 Sa 796/04

    Entgeltfortzahlung - Annahmeverzug - Lage der Arbeitszeit

  • LAG Köln, 28.02.2023 - 4 Sa 320/21

    Darlegungslast des Leiharbeitnehmers für seinen Anspruch auf Equal pay; Freie

  • LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98

    Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers bei Obsiegen des Klägers in 1. Instanz;

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 552/94

    Annahmeverzug: Arbeitsunwilligkeit vor unwirksamer Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 8 Sa 927/05

    Annahmeverzug: Fehlender Leistungswille des Arbeitnehmers; Vergütung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1268/03

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Freistellung des Arbeitnehmers.

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 242/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unwirksame

  • LAG Düsseldorf, 12.07.2011 - 16 Sa 243/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung; Sonderkündigungsschutz nach § 8

  • LAG Berlin, 21.02.1995 - 3 Sa 100/94

    Kündigungsfrist: tariflich geregelte ordentlichen Kündigung

  • LAG München, 12.06.2007 - 6 TaBV 58/07

    Betriebsratswahl

  • LAG Hamburg, 08.11.1994 - 3 Sa 37/94

    Annahmeverzug; Rechtsprechungsgrundsätze ; Angebot der Arbeitskraft; Unwirksame

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.06.2000 - 1 Sa 613/99

    Aufforderung des Arbeitnehmers zur Wiederaufnahme der Arbeit nach unwirksamer

  • LAG Hessen, 20.01.1999 - 2 Sa 623/97
  • ArbG Cottbus, 19.03.2008 - 7 Ca 1619/07

    Formunwirksame Kündigung des Arbeitgebers kann wirksam sein

  • LAG Köln, 13.05.1993 - 5 Sa 250/93

    Arbeitgeber; Annahmeverzug; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Beschäftigungspflicht;

  • ArbG Celle, 25.06.2002 - 1 Ca 174/02

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung einer Telefonberaterin wegen Beleidigung des

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