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   BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93   

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BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93 (https://dejure.org/1994,1597)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1994 - 5 AS 22/93 (https://dejure.org/1994,1597)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 (https://dejure.org/1994,1597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zulässigkeit der Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg - Örtliche Zuständigkeit mehrerer Arbeitsgerichte

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 6; ArbGG § 48 Abs. 1 n.F.; GVG § 17a Abs. 2 n.F.
    Bindung an Verweisungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1815 (Ls.)
  • NZA 1994, 478
  • BB 1994, 2075
  • BB 1994, 652
  • DB 1994, 1380
  • JR 1995, 220
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Das Gericht, an das der Rechtsstreit von einem Gericht eines anderen Rechtsweges verwiesen worden ist, kann wegen örtlicher Unzuständigkeit innerhalb "seines" Rechtsweges weiterverweisen (§ 17a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. - vergleiche Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - NZA 1992, 1047 [BAG 01.07.1992 - 5 AS 4/92]).

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17a Rz 13).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, aaO, zu II 3a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).

    Das Gericht, an das verwiesen worden ist, ist daher nicht daran gehindert, wegen örtlicher Unzuständigkeit innerhalb "seines" Rechtsweges weiter zu verweisen (Senatsbeschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1 = NZA 1992, 1047 [BAG 01.07.1992 - 5 AS 4/92] -, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Das bedeutet: regelmäßig ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluß gelangt ist (BGHZ 17, 168, 171; BayObLGZ 1991, 387, 389).
  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17a Rz 13).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, aaO, zu II 3a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).
  • BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Es ist anerkannt, daß die Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht desselben Rechtsweges die Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg nicht ausschließt (Senatsbeschluß vom 4. Januar 1993 - 5 AS 12/92 - EzA § 36 ZPO Nr. 17 = NZA 1993, 522 = NJW 1993, 1878 [BAG 04.01.1993 - 5 AS 12/92]).
  • BayObLG, 14.11.1991 - AR 1 Z 84/91

    Verfahren; Bestimmung; Zuständigkeit; Abteilung für Familiensachen; Amtsgericht;

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Das bedeutet: regelmäßig ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluß gelangt ist (BGHZ 17, 168, 171; BayObLGZ 1991, 387, 389).
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO).
  • LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02

    Örtliche Zuständigkeit; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

    Bei der Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit gem. §§ 48 Abs. 1, 17 a Abs. 2 und 3 GVG ist aber insoweit in Hinblick auf die ausdrücklichen Ausschluss der Anfechtbarkeit in § 48 Abs. 4 Nr. 1 ArbGG auch bisher schon überwiegend lediglich, die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses verneint worden, wenn er jeder gesetzliche Grundlage entbehrte, diese nicht erkennbar war oder er auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhte nicht aber die außerordentliche Beschwerde als statthaft erachtet worden (BAG Beschl. v. 01.07.1992 -"5 AS 4/92- AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 - 5 AS 22/93 - AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17 a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 RH 77 - 79; Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl. § 48 Rn 65; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14; a. A. bei gravierenden Verstößen Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26; Thomas/Putzo/Reichhold, aaO, § 281 Rn 12).

    Das Arbeitsgericht hat sich weder über das Gericht, an das zu verweisen war, geirrt (BAG Beschl. v. 31. Januar 1994, aaO, unter II 2) noch an ein überhaupt nicht Betracht kommendes Gericht verwiesen und sich auch nicht über die von dem Kläger mit dem Verweisungsantrag getroffene Wahl willkürlich hinweggesetzt (BAG Beschl. v. 14.01.1994, aaO, unter II 2 b) oder sein Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 GG verletzt (BAG Beschl. v. 01.07 1992, aaO, unter II 3 a).

  • BAG, 20.09.1995 - 5 AZB 1/95

    Rechtswegzuständigkeit - Vorstandsmitglied

    Das bedeutet: Das Gericht, an das der Rechtsstreit von einem Gericht eines anderen Rechtswegs verwiesen worden ist, kann wegen örtlicher Unzuständigkeit innerhalb "seines" Rechtswegs weiter verweisen (Senatsbeschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - BAGE 70, 374 = AP Nr. 39 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 - AP Nr. 43 zu § 36 ZPO).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2008 - 3 SHa 7/08

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen, Bestimmungsverfahren,

    Das bedeutet: Regelmäßig ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist (vergl. nur BAG vom 14.01.1994 - 5 AS 22/93 - zitiert nach JURIS, Rz. 8 m. w. N.).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluss dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefasst ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92; BAG vom 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93, Rz. 9 - jeweils zitiert nach JURIS, mwN).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 1/04

    Rechtsweg; Verweisung; Bindungswirkung; sic-non-Fälle

    Denn eine Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht desselben Rechtsweges schließt eine Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg nicht aus (BGH NJW 1978, 949; BAG BB 1994, 2075; Münch. Komm./Prütting, aaO, § 281 ZPO Rn. 45; Zöller/Greger, aaO, § 281 Rn. 16 a).
  • BAG, 26.10.1994 - 5 AS 18/94

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Voraussetzungen der

    Allerdings ist anerkannt, daß das Gericht, an das der Rechtsstreit von einem Gericht eines anderen Rechtsweges verwiesen worden ist, wegen örtlicher Unzuständigkeit innerhalb "seines" Rechtsweges weiter verweisen kann (vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Setzt sich das Gericht, an das zunächst verwiesen worden ist, über die vom Kläger unter mehreren zuständigen Gerichten getroffene Wahl oder die Bestimmung durch das verweisende Gericht willkürlich hinweg, so ist der weiterverweisende Beschluß nicht bindend (BAG Beschluß vom 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • LAG Hessen, 08.09.2004 - 1 SHa 10/04
    Der Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 4. Juni 2004 bindet das Arbeitsgericht München ebenso wenig wie der weitere Beschluss dieses Gerichts vom 30 Juli 2004 gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG , weil beide Beschlüsse willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt haltbar sind ( BAG Beschl. v. 01.07.1992 - 5 AS 4/92 - AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 - 5 AS 22/93 -AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17 a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 Rn 77-;79; HessLAG Beschl. v. 5. November 2003 - 1 AR 31/03; Geirmelmarnn/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl. § 48 Rn 65; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 24. Aufl., § 281 Rn 12).

    Das Arbeitsgericht Offenbach hat sich Ober die von der Klägerin getroffene Wahl dieses Gerichts als Gerichtsstand hinweggesetzt (BAG Beschl. v. 14.01.1994, a.a.O., unter II 2 b).

  • BayObLG, 03.12.2020 - 101 Sch 104/20

    Beim Bayerischen Roten Kreuz eingerichtete Schiedsgerichte sind keine im Sinne

    Sp.; BayVGH, Beschluss vom 28. Februar 2017, 22 C 17.375, juris Rn. 10 ff.; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2011, X ARZ 95/11, NJW-RR 2011, 1497 Rn. 11 - zur funktionellen Zuständigkeit; BAG, Beschluss vom 14. Januar 1994, 5 AS 22/93, NZA 1994, 478 [juris Rn. 13]; Beschluss vom 17. Juli 1992, 5 AS 4/92, BAGE 70, 374 [juris Rn. 23] - jeweils zur örtlichen Zuständigkeit; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juli 1994, 2 VAs 5/94, juris Rn. 7 f. - auch zur sachlichen Zuständigkeit; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, §§ 17-17b Rn. 43; Gerhold in BeckOK GVG, 8. Ed. Stand 1. August 2020, § 17a Rn. 9; Lückemann in Zöller, ZPO, § 17a GVG Rn. 12; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, § 17a GVG Rn. 12; zum Umfang der Bindung einer Verweisung innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit: BGH, Beschluss vom 26. November 1997, XII ARZ 34/97, NJW-RR 1998, 1219 [juris Rn. 11]).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO - offensichtliche

    Setzt sich ein Gericht über eine verbindlich getroffene Wahl seiner örtlichen Zuständigkeit dennoch hinweg, liegt darin eine offensichtliche Gesetzwidrigkeit ( BAG, Beschluss vom 14.01.1984 - 5 AS 22/93 - AP ZPO § 36 Nr. 43 zu II 2 b der Gründe ).
  • LAG Hessen, 08.01.2004 - 1 AR 36/03

    Gerichtsstand; Willkürliche Verweisung

    Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, an einen solchen Beschluss gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG dann nicht gebunden ist, wenn er willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt haltbar ist (BAG Beschl. v. 01.07.1992 - 5 AS 4/92 - AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 -5 AS 22/93 - AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 Rn 77 - 79; HessLAG Beschl. v. 5. November 2003 - 1 AR 31/03; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl. § 48 Rn 65; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14; Thomas/Putzo/Reichhold, aaO, § 281 Rn 12).
  • LAG Bremen, 18.07.2003 - AR 4/03

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches im arbeitsgerichtlichen Verfahren

    Das Bundesarbeitsgericht hat eine solche Weiterverweisungsmöglichkeit bisher innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit allerdings lediglich wegen örtlicher Unzuständigkeit innerhalb seines Rechtsweges innerhalb derselben Instanz anerkannt (vgl. BAG NZA 1994 S. 478).
  • LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97

    Verweisung einer Rechtssache an ein örtlich anderes Arbeitsgericht; Voraussetzung

  • BAG, 22.07.1994 - 5 AS 10/94

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Bestimmungsverfahren - Anspruch auf

  • LAG Thüringen, 27.10.2006 - 5 AR 4/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2004 - 23 W 4/01
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2000 - L 1 SF 11/00

    Bestimmung des zuständigen Sozialgerichts

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