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Rechtsprechung
   BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 183/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2462
BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 183/93 (https://dejure.org/1993,2462)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1993 - 3 AZR 183/93 (https://dejure.org/1993,2462)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1993 - 3 AZR 183/93 (https://dejure.org/1993,2462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 111
  • NZA 1994, 1056 (Ls.)
  • BB 1994, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78

    Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 183/93
    Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte folgt mangels besonderer Regelungen den Vorschriften der ZPO über die örtliche Zuständigkeit (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 35, 370, 371 f. = AP Nr. 5 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 183/93
    Der Senat hat den Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes als verpflichtet angesehen, den Arbeitnehmer nach Ablauf einer zweijährigen Betriebszugehörigkeit aus Gründen der Fürsorge darauf aufmerksam zu machen, daß er nunmehr innerhalb einer Frist von einem Monat den Antrag auf Aufnahme in die Pensionskasse stellen müsse; die Aushändigung der Kassensatzung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses entbinde den Arbeitgeber nicht, den Arbeitnehmer im entscheidenden Zeitpunkt auf die Frist hinzuweisen (Urteil des Senats vom 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).
  • BAG, 24.05.1963 - 1 AZR 66/62

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Fürsorgepflicht -

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 183/93
    Als solcher ist der Beklagte verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses über die bestehenden Zusatzversorgungsmöglichkeiten und die Mittel und Wege zu ihrer Ausschöpfung zu belehren (BAGE 14, 193 [BAG 24.05.1963 - 1 AZR 66/62] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; seither ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP Nr. 28 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, m. w. N.).
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 183/93
    Zwar hat der Senat eine Pflicht des Arbeitgebers zur Belehrung über den drohenden Verlust einer Versorgungsanwartschaft gegenüber einer Arbeitnehmerin verneint, die ihr Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung kurz vor Vollendung des 35. Lebensjahres beendete (Urteil des Senats vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG).
  • BAG, 23.05.1989 - 3 AZR 257/88

    Betriebliche Altersversorgung: Belehrung durch den Arbeitgeber bei Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 183/93
    Als solcher ist der Beklagte verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses über die bestehenden Zusatzversorgungsmöglichkeiten und die Mittel und Wege zu ihrer Ausschöpfung zu belehren (BAGE 14, 193 [BAG 24.05.1963 - 1 AZR 66/62] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst; seither ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP Nr. 28 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, m. w. N.).
  • LAG Hessen, 04.12.2001 - 15 Sa 384/01

    Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an Betriebsratssitzungen

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 13 Sa 221/08

    Unzulässigkeit der Berufung bei offensichtlich fehlerhafter Streitwertfestsetzung

    Auf die geradezu offensichtlich fehlerhafte Kostenentscheidung des Arbeitsgerichts kommt es insoweit nicht an (BAG NZA 1994, 1056; Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Rechtsmittel II 2 b).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 10.03.1994 - 12 Sa 1976/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3845
LAG Düsseldorf, 10.03.1994 - 12 Sa 1976/93 (https://dejure.org/1994,3845)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.1994 - 12 Sa 1976/93 (https://dejure.org/1994,3845)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 1994 - 12 Sa 1976/93 (https://dejure.org/1994,3845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 850h; BGB § 196
    Verschleiertes Arbeitseinkommen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pfändungsgläubiger ; Anspruchsbegründender Tatbestand ; Darlegungs- und Beweislast ; Tätigkeit des Schuldners; Unpfändbarer Bezug ; Fiktive Vergütungsansprüche ; Gesetzliche Verjährungsfrist ; Tarifliche Verfallfristen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8; ZPO § 850h Abs. 2
    Zwangsvollstreckung: Verschleiertes Arbeitseinkommen - Beweislast - Verjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1020
  • NZA 1994, 1056 (Ls.)
  • DB 1994, 2508
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.04.2015 - 1 Sa 181/14

    Drittschuldnerklage, Arbeitseinkommen, verschleiertes, Beweisantritt,

    Zwar legt auch das Berufungsgericht die von der Klägerin zitierte Auffassung des LAG Düsseldorf (Urt. v. 10.03.1994 - 12 Sa 1976/93 -) zu Grunde, die sie in ihrem Schriftsatz vom 25.03.2015 (Bl. 438 d. A.) auszugsweise zitiert hat.
  • LAG Hamm, 09.05.2006 - 19 Sa 905/05

    verschleiertes Arbeitseinkommen, Darlegungs- und Beweislast

    Forderungen auf gepfändetes oder verschleiertes Arbeitseinkommen verjähren wie die Ansprüche auf Arbeitsentgelt (LAG Nürnberg Urteil vom 26. Februar 2003 - 4 Sa 95/02; LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.März 1994, DB 94, 2508; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl., § 89 Rz. 72).
  • OLG Bremen, 21.12.2000 - 2 U 40/00

    Darlegungs- und Beweislast für Art und Umfang der Schuldnertätigkeit zugunsten

    Es trifft auch zu, dass den Gläubiger, der sich auf § 850 h Abs. 2 Satz 1 ZPO beruft, die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, in welcher Art und in welchem zeitlichen Umfang der Schuldner für den Drittschuldner tätig ist (Musielak/Becker, ZPO 2. Auflage 2000, § 850 h Rand-Nr. 21 unter Hinweis auf LAG Düsseldorf MDR 1994, 1020 und LAG Hamm DB 1993, 1428 [in Fußnote 52]).
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 17.06.1994 - 6 Ta 57/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8449
LAG Nürnberg, 17.06.1994 - 6 Ta 57/94 (https://dejure.org/1994,8449)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17.06.1994 - 6 Ta 57/94 (https://dejure.org/1994,8449)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Juni 1994 - 6 Ta 57/94 (https://dejure.org/1994,8449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umschreibung eines Titels über einen Lohnanspruch auf Rechtsnachfolger; Nachweis über Rechtsnachfolge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 1056 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Düsseldorf, 05.04.2005 - 16 Ta 115/05

    Titelumschreibung für Lohnansprüche auf Bundesagentur für Arbeit

    Die Rechtsnachfolge der Antragstellerin im Sinne des § 727 Abs. 1 ZPO ist angesichts der vorgelegten Unterlagen durch öffentliche Urkunde nachgewiesen (so auch LAG Nürnberg vom 17.06.1994, NZA 1994, 1056 L; hierzu ebenfalls LAG München vom 21.01.2987, NJW-RR 1987, 956).
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