Weitere Entscheidung unten: BAG, 02.02.1994

Rechtsprechung
   BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,517
BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 (https://dejure.org/1994,517)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 (https://dejure.org/1994,517)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 412/93 (https://dejure.org/1994,517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragsauslegung bei Redaktionsversehen - Beispiele für das Heraushebungsmerkmal der "besonderen Schwierigkeit" der Tätigkeit - Zutreffende tarifliche Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs im Fachbereich Gartenbau und Landespflege

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragsauslegung bei Redaktionsversehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 1102 (Ls.)
  • BB 1994, 1643
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - AP Nr. 154 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Unter Heranziehung der Rechtsprechung des Senats führt das Landesarbeitsgericht aus, als "technischer Angestellter" seien solche Angestellten anzusehen, deren rechtlich maßgebliche Tätigkeit eine technische Ausbildung bzw. technische Fachkenntnisse fordert und nach der Zweckbestimmung und behördlichen Übung technischen Charakter hat (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 66 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu 2 der Gründe, m. w. N.).

    Daraus folge zugleich, daß allein aus der besonderen Schwierigkeit einer Tätigkeit keine Schlüsse für ihre Bedeutung gezogen werden dürften (Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 95 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, unter 10d der Gründe).

    Zu diesem Heraushebungsmerkmal hat der Senat in seinem bereits genannten Urteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 94 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ausgeführt, wenn die Tarifvertragsparteien eine Heraushebung durch die "Bedeutung des Aufgabengebietes" forderten, so knüpften sie dabei im Sinne der Senatsrechtsprechung nicht wie bei der Schwierigkeit der Tätigkeit an die fachlichen Anforderungen auf seiten des bearbeitenden Angestellten an, sondern an die Auswirkungen der Tätigkeit.

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (Urteil des Senats vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2a der Gründe, m. w. N.).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Urteil des Senats vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP, aaO).

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93
    Bei den Arbeitsverträgen der Parteien handelt es sich um formularmäßige Verträge, so daß der Senat sie selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - n.v.).

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 728/79

    Angestellte - Sachbearbeiter - Aufgaben nach Grundstücksverkehrsgesetz -

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93
    Die Heraushebung der Tätigkeit durch ihre Bedeutung kann auch mit "Besonderheiten der Menschenführung" begründet werden (Urteil des Senats vom 28. April 1982 - 4 AZR 728/79 - AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 283/71

    Dispositive Geltung des AT - Einzelvertragliche Vereinbarungen -

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93
    Betont hat der Senat auch, wegen der doppelten Heraushebung durch die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit und außerdem durch die Bedeutung des Aufgabengebietes seien hohe Anforderungen zu stellen (BAG Urteil vom 17. Mai 1972 - 4 AZR 283/71 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93
    IVa begründet der Kläger, der die konkreten Tatsachen vortragen und beweisen muß, aus denen rechtliche Schlüsse dahin möglich sind, daß er dieses tarifliche Qualifizierungsmerkmal erfüllt (Urteil des Senats vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975), zunächst einmal mit der Zahl der ihm unterstellten Mitarbeiter, die sich streitlos auf rund 50, davon rund 45 Arbeiter, beläuft mit einem jährlichen Lohnvolumen von knapp 2 Millionen DM.
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z.B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93
    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93
    Diese Beurteilung entspricht der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP Nr. 138 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 412/93
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 282, 287 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 356, 360 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - AP Nr. 154 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 251/90

    Eingruppierung eines Weinkontrolleurs

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    In den Senatsentscheidungen vom 22. März 2000 (- 4 AZR 116/99 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 275) und vom 18. Mai 1994 (- 4 AZR 412/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 175) wurde eine Bestimmung von Arbeitsvorgängen nicht vorgenommen oder ging es um einen einzigen Arbeitsvorgang, so dass sich die Urteile mit der hier zu entscheidenden Frage nicht ausdrücklich befasst haben.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 4 Sa 355/07

    Eingruppierung, BAT Verg.Gr. Vc, BAT Verg.Gr. IVb, Arbeitssicherheit, Fachkraft

    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat insbesondere bei Tätigkeiten mit Leitungsaufgaben die Auffassung vertreten, dass ganze Tätigkeitsbereiche von Angestellten - zum Teil auch wegen eines bestehenden unlösbaren inneren Zusammenhangs - insgesamt einen Arbeitsvorgang darstellen (vgl. nur BAG, Urteil v. 18.05.1994, -4 AZR 412/93 - ; BAG, Urteil v. 12.06.1996, - 4 AZR 91/95 - BAG, Urteil v. 24.09.1997, - 4 AZR 452/96 -).
  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 820/09

    Eingruppierung des Brandschutzbeauftragten bei der Caritas; unbegründete

    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat insbesondere bei Tätigkeiten mit Leitungsaufgaben die Auffassung vertreten, dass ganze Tätigkeitsbereiche von Angestellten - zum Teil auch wegen eines bestehenden unlösbaren inneren Zusammenhangs - insgesamt einen Arbeitsvorgang darstellen (vgl. nur BAG vom 18.05.1994 - 4 AZR 412/93, BAG vom 12.06.1996 - 4 AZR 91/05, BAG vom 24.09.1997 - 4 AZR 452/96).
  • LAG Köln, 01.09.1995 - 12 Sa 621/95

    Eingruppierung: Diplom-Ingenieur als Leiter des Fachbereichs Bauwesen

    - 4 AZR 412/93 - AP Nr. 175 zu §§ 22, 23 BAT 1975 fürden Leiter der Abteilung Garten- und Friedhofswesen).Die sowohl von den Parteien wie auch vom Arbeitsgericht vorgenommene Differenzierung erscheint angesichts dessen wenig sachgerecht.

    Wegen der doppelten Heraushebung sind an die Erfüllung dieser Merkmale hohe Anforderungen zu stellen (BAG Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - AP Nr. 175 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Soweit der Kläger auf die ihm obliegende Menschenführung hinsichtlich einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern abstellt, so mag auch daraus die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit des Klägers hergeleitet werden, weitergehendes auf keinen Fall (vgl. BAG Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - AP Nr. 175 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Größe des Aufgabengebietes, Zahl der unterstellten Arbeitnehmer und Höhe der zur Verfügung stehenden Geldmittel alleine besagen insoweit allerdings nichts Entscheidendes (BAG Urteil vom 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - a.a.O.).

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 333/97

    Eingruppierung eines Landwirtschaftlichen Sachverständigen

    (1) Wenn die Tarifvertragsparteien eine Heraushebung durch die "Bedeutung des Aufgabengebietes" - ebenfalls ein unbestimmter Rechtsbegriff - fordern, so knüpfen sie dabei im Sinne der Senatsrechtsprechung nicht wie bei der Schwierigkeit der Tätigkeit an die fachlichen Anforderungen auf seiten des bearbeitenden Angestellten an, sondern an die Auswirkungen der Tätigkeit (Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 412/93 - AP Nr. 175 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Wegen der doppelten Heraushebung durch die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit und außerdem durch die Bedeutung des Aufgabengebietes sind hohe Anforderungen zu stellen (Senatsurteil vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 412/93 - aaO, m.w.N.).

  • LAG Hessen, 25.08.2011 - 5 TaBV 33/11

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzung

    Sie sind vielmehr Tarifbestandteil und haben die gleiche Bindungswirkung für alle anderen Tarifnormen (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn 50, zitiert nach juris).

    Grundsätzlich ist anerkannt, dass diese Entgeltgruppen auch für neue und solche Aufgaben herangezogen werden können, die nicht zu den eigentlichen behördlichen und herkömmlichen Verwaltungsaufgaben im engeren Sinn gehören (vgl. BAG 10.10.1984 - 4 AZR 411/82 - Rn 16, zitiert nach juris), da ihnen nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion zukommt (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn 28, zitiert nach juris).

    Die Heranziehung scheidet allerdings aus, wenn die Tätigkeit nicht verwaltungsorientiert, sondern verselbständigt und vom Zweck der Tätigkeiten und von der Verwaltung losgelöst ist (vgl. BAG 10.10.1984 - 4 AZR 411/82 - Rn 17, zitiert nach juris; BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn 28, zitiert nach juris).

  • LAG Hamm, 11.08.2009 - 12 Sa 1918/08

    Stufenzuordnung einer Lehrkraft bei Erwerb einschlägiger Berufserfahrung bei

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei Protokollerklärungen, sofern sie, was hier nicht im Streit steht, den Formerfordernissen eines Tarifvertrages entsprechen, um Regelungen des materiellen Tarifrechts, die auch so auszulegen sind (vgl. BAG Urteile v. 27.11.2008 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07; BAG Urt. v. 18.05.1994 4 AZR 412/93 AP BAT 1975 § 22 Nr. 75).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. BAG Urt. v. 18.05.1994 4 AZR 412/93 AP BAT 1975 § 22 Nr. 75; BAG Urt. v. 19.01.2004 AZR 814/98 NZA 2000 S. 1300; BAG Urt. v. 23.05.2007 10 AZR 326/06 NZA 2007 S. 1016 ff.; BAG Urteile v. 27.11.2006 6 AZR 632/08 und 6 AZR 856/07).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1269/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Protokollerklärungen können Tarifbestandteile sein und haben dann die gleiche Bindungswirkung wie alle anderen Tarifnormen (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50 zitiert nach Juris; BAG 02.02.2007 - 1 AZR 815/06 - Rn. 15 zitiert nach Juris).

    Aus diesem Grund gelten für ihre Auslegung auch die für Tarifverträge heranzuziehenden Grundsätze (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50 zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1634/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Protokollerklärungen können Tarifbestandteile sein und haben dann die gleiche Bindungswirkung wie alle anderen Tarifnormen (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50 zitiert nach Juris; BAG 02.02.2007 - 1 AZR 815/06 - Rn. 15 zitiert nach Juris).

    Aus diesem Grund gelten für ihre Auslegung auch die für Tarifverträge heranzuziehenden Grundsätze (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50 zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1635/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Protokollerklärungen können Tarifbestandteile sein und haben dann die gleiche Bindungswirkung wie alle anderen Tarifnormen (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50 zitiert nach Juris; BAG 02.02.2007 - 1 AZR 815/06 - Rn. 15 zitiert nach Juris).

    Aus diesem Grund gelten für ihre Auslegung auch die für Tarifverträge heranzuziehenden Grundsätze (vgl. BAG 18.05.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50 zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 818/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 139/11

    Auslegung eines Tarifvertrages - Redaktionsversehen

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 816/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 116/99

    Eingruppierung: Versorgungskaufmann in kommunalem Versorgungsunternehmen in der

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • BAG, 09.08.2000 - 4 AZR 499/99

    Korrektur einer Eingruppierung - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 991/06

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Vorfesttagsarbeit für Empfänger einer

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 264/08

    Sparkassensonderzahlung - Besitzstandszulage

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 337/97
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 370/96

    Tarifliche Kündigungsfrist - Auslegung

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 707/07

    Verkürzung der Arbeitszeit durch Dienstvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 26.07.2011 - 8 Sa 300/11

    Auswirkungen des den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzenden Fehlens eines

  • LAG Hessen, 26.04.2012 - 5 Sa 1632/11

    Minderung der Leistungsfähigkeit - personenbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 615/95

    Eingruppierung einer Kindergärtnerin nach BAT-O /VKA

  • LAG Düsseldorf, 26.07.2011 - 8 Sa 336/11

    Auswirkungen des den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzenden Fehlens eines

  • LAG Köln, 22.04.2008 - 9 Sa 122/08

    Arbeitszeitverschiebung - Zuschlag - Überleitungstarifvertrag Aachener

  • LAG Berlin, 03.01.2001 - 13 Sa 2018/00

    Anrechnung von Zeiten einer Ausbildung bei einer Körperschaft, Anstalt und

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01

    Eingruppierung eines Druckers

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 841/07

    Verkürzung der Arbeitszeit durch Dienstvereinbarung

  • LAG Hamm, 13.01.1995 - 10 Sa 755/94

    Weihnachtszuwendung nach TV Friseurhandwerk: tarifliche Zuwendung und

  • LAG Düsseldorf, 26.07.2011 - 8 Sa 347/11

    Auswirkungen des den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzenden Fehlens eines

  • LAG Hessen, 03.07.2009 - 3 Sa 1288/08

    Auslegung Tätigkeitsmerkmal "Oberarzt"

  • LAG Hamburg, 21.05.1996 - 6 Sa 33/94

    Eingruppierung von Angestellten in Vergütungsgruppen; Tätigkeit eines

  • LAG Hessen, 11.10.2012 - 5 TaBV 78/12

    (Versetzung - Umgruppierung

  • LAG Bremen, 01.12.1998 - 3 Sa 258/95

    Eingruppierungsklage; Tarifvertrag für Angestellte der Deutschen Bundespost;

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 540/03

    Reinigungskraft, Kündigung, betriebsbedingt, Betriebsvereinbarung, Kurzarbeit,

  • LAG Hamburg, 25.11.1997 - 6 Sa 39/97

    Eingruppierung eines Dokumentars im Hamburger Weltwirtschaftsarchiv

  • LAG Hamm, 12.10.2017 - 17 Sa 1124/17

    Redaktionsversehen bei der Abfassung der Berechnungsformel zur Höhe einer

  • LAG Hamm, 15.03.1996 - 10 Sa 1457/95

    Jahressonderzuwendung: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Erziehungsurlaub

  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 616/95

    Eingruppierung einer Kindergärtnerin - Begriff des Arbeitsvorgangs - Tätigkeit

  • LAG Hessen, 26.06.2014 - 5 TaBV 300/12

    Eingruppierung - Croupier - tatsächliche Einsatzfähigkeit

  • LAG Hessen, 03.07.2009 - 3 Sa 1439/08

    Auslegung Tätigkeitsmerkmal "Oberärztin"

  • LAG Hessen, 23.08.1994 - 9 Sa 70/94

    Richtige tarifliche Vergütungsgruppe für einen als Elektroinstallateur

  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 485/95

    Tätigkeitsmerkmale des Bundesangestelltentarifvertrages Ost (BAT-O) für

  • LAG Bremen, 28.09.2016 - 3 Sa 57/16

    Eingruppierung eines Schichtmeisters in der Flämmerei aufgrund des

  • LAG Hessen, 03.07.2009 - 3 Sa 1431/08

    Auslegung Tätigkeitsmerkmal "Oberärztin"

  • LAG Hessen, 18.09.2009 - 3 Sa 1290/08

    Eingruppierung als Oberarzt in den TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 305/94

    Klage auf Eingruppierung in die richtige Vergütungsgrupee des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2465
BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93 (https://dejure.org/1994,2465)
BAG, Entscheidung vom 02.02.1994 - 10 AZR 113/93 (https://dejure.org/1994,2465)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - 10 AZR 113/93 (https://dejure.org/1994,2465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 343
  • MDR 1995, 201
  • NZA 1994, 1102
  • BB 1994, 1644
  • DB 1994, 2403
  • JR 1995, 220
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.01.1975 - 2 AZB 58/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
    Die Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO gegen ein zweites Versäumnisurteil i.S. von § 345 ZPO ist nicht deswegen statthaft, weil ein Fall der Versäumung allein bei Erlaß des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen hat (BAG Urteil vom 30. Januar 1975 - 2 AZB 58/74 - AP Nr. 6 zu § 513 ZPO ).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 30. Januar 1975 - 2 AZB 58/74 - AP Nr. 6 zu § 513 ZPO ) angenommen habe, nach Wortlaut und Zweck der §§ 513 Abs. 2, 345 ZPO sei nur eine Kontrolle des Verfahrens beim Erlaß des angefochtenen zweiten Versäumnisurteils, nicht aber eine materiell-rechtliche Überprüfung möglich, könne dem der zu entscheidende Fall nicht gleichgestellt werden, da dort der Richter das Versäumnisurteil erlassen habe.

    Eine Divergenz zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 1975 (- 2 AZB 58/74 - AP Nr. 6 zu § 513 ZPO ) hat der Bundesgerichtshof nicht gesehen, weil Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nach vorausgegangenem Mahnverfahren war, sondern die Frage, ob die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil darauf gestützt werden könne, daß ein Fall der Versäumung bei Erlaß eines ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen habe.

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90

    Vollstreckungsbescheid gegen Ehegatten - §§ 700 Abs. 6, 345 ZPO, Berufung, 'weite

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
    Auch in der Entscheidung vom 25. Oktober 1990 (- IX ZR 62/90 - NJW 1991, 43 = JZ 1991, 826) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, die Berufung gegen ein nach Erlaß eines Vollstreckungsbescheids ergangenes zweites Versäumnisurteil könne darauf gestützt werden, daß die Klage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einspruch unschlüssig gewesen sei.

    gg) Auch der vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 25. Oktober 1990 (- IX ZR 62/90 - aaO.) angesprochene Gesichtspunkt, daß das Gesetz bei vorausgegangenem Vollstreckungsbescheid die Prüfungspflicht des Richters erweitert und daher die Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Vorliegens einer Säumnis ihre Berechtigung verloren habe, ist bei einem zweiten Versäumnisurteil auf Verwerfung des Einspruchs gegen ein erstes Versäumnisurteil nicht gegeben.

    hh) Soweit Vollkommer (Anm. zum Urteil des BGH vom 25. Oktober 1990 - IX ZR 62/90 - JZ 1991, 828) die vom Bundesgerichtshof bei der Anfechtung eines zweiten Versäumnisurteils nach einem vorangegangenen Vollstreckungsbescheid vorgenommene erweiternde Auslegung des § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch auf den Fall des zweiten Versäumnisurteils nach einem vorangegangenen ersten Versäumnisurteil anwenden will, kann dem nicht gefolgt werden.

  • BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77

    Prüfungsmaßstab bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil und unzulässigen

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 7. Dezember 1978 (- III ZR 35/77 - AP Nr. 5 zu § 345 ZPO ) entschieden, die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, das den Einspruch des Schuldners gegen einen Vollstreckungsbescheid verwirft, könne auf die verfahrensrechtliche Unzulässigkeit des Vollstreckungsbescheids gestützt werden, wenn der Rechtspfleger diesen trotz rechtzeitigen Widerspruchs erlassen habe.

    Rechtsstaatliche Grundsätze geböten es, den Erstzugang zu einer richterlichen Überprüfung des Vollstreckungsbescheids und somit zu einer Sachprüfung des Vorbringens des Schuldners nicht übermäßig zu erschweren (BGH Urteil vom 7. Dezember 1978 - III ZR 35/77 - AP Nr. 5 zu § 345 ZPO ).

  • BAG, 01.12.1970 - 3 AZR 1/70

    Versäumnisurteil - Einspruch - Mündliche Verhandlung - Unschlüssige Klage

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
    Für den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid schreibt dies § 700 Abs. 6 ZPO ausdrücklich vor; gleiches muß - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat - auch dann gelten, wenn sich der Einspruch gegen ein (erstes) Versäumnisurteil richtet (BAG Urteile vom 1. Dezember 1970, BAGE 23, 92 = AP Nr. 3 zu § 345 ZPO und vom 18. Januar 1974, BAGE 25, 475 = AP Nr. 4 zu § 345 ZPO ).
  • BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
    Der Beklagten ist zwar einzuräumen, daß gegen die Ordnungsmäßigkeit der Ladung zum Termin am 16. Oktober 1990 Bedenken bestehen, darauf kommt es aber nicht an (BGH Beschluß vom 16. April 1986 - VIII ZB 26/85 - AP Nr. 6 zu § 345 ZPO ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 52. Aufl., § 513 Rz 4; Thomas/Putzo, ZPO , 18. Aufl., § 513 Rz 5).
  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 3/73

    Ausschlußfristen - Versäumnisurteil - Einspruch des Beklagten - Klageeinreichung

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
    Für den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid schreibt dies § 700 Abs. 6 ZPO ausdrücklich vor; gleiches muß - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat - auch dann gelten, wenn sich der Einspruch gegen ein (erstes) Versäumnisurteil richtet (BAG Urteile vom 1. Dezember 1970, BAGE 23, 92 = AP Nr. 3 zu § 345 ZPO und vom 18. Januar 1974, BAGE 25, 475 = AP Nr. 4 zu § 345 ZPO ).
  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Soweit im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1994 (JZ 1995, 523) ausgeführt ist, vor der Verwerfung des Einspruchs gegen ein zweites Versäumnisurteil sei die Schlüssigkeit der Klage erneut zu prüfen, gebietet dies nicht die Anrufung des gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes, weil die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht darauf beruht (vgl. Gemeinsamer Senat, BGHZ 88, 353, 356).
  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen angenommen, vor Erlaß eines zweiten Versäumnisurteils nach § 345 ZPO sei die Schlüssigkeit der Klage zu prüfen und bei Unschlüssigkeit der Einspruch nicht durch Versäumnisurteil zu verwerfen (BAGE 23, 92; 25, 475; BAG NZA 1994, 1102, 1103; vgl. auch BAG AP § 513 Nr. 6).

    Gleichwohl hat es die Möglichkeit verneint, mit der Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO die fehlende Schlüssigkeit der Klage bei Erlaß des zweiten Versäumnisurteils geltend zu machen (BAG NZA 1994, 1102, 1103 f = JZ 1995, 523 ff m. Anm. Braun).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2015 - 2 Sa 236/14

    Berufung gegen ein Zweites Versäumnisurteil - Säumnisprüfung - Nachweis der

    Die Berufung kann also weder darauf gestützt werden, dass bei Erlass des ersten Versäumnisurteils ein Fall der Säumnis nicht vorgelegen habe noch darauf, dass das erste Versäumnisurteil mangels Schlüssigkeit nicht hätte ergehen dürfen (BAG 2. Februar 1994 - 10 AZR 113/93 - BAGE 75, 343 = AP Nr. 8 zu § 513 ZPO = DB 1994, 2493).
  • KG, 18.10.1999 - 12 U 6654/98

    Begründetheit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

    § 700 Abs. 6 ZPO regelt aber über das Erfordernis der Schlüssigkeitsprüfung bei der Entscheidung über den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid hinaus nicht, dass entgegen § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil auf die fehlende Schlüssigkeit einer Klage gestützt werden kann (so BAG NZA 1994, 1102, 1103).

    ff) Das BAG (NZA 1994, 1102 = JZ 1995, 523) und nunmehr auch der BGH (MDR 1999, 1017) haben dagegen ausdrücklich entschieden, dass die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nach § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht auf die fehlende Schlüssigkeit der Klage in erster Instanz gestützt werden kann (so auch OLG Hamm NJW 1991, 1067 = VersR 1991, 1193; Baumbach/Albers, ZPO, 57. Aufl., § 513 Rdn. 6; MüKo-Rimmelspacher, ZPO, 513 Rdn. 18).

  • LAG Hamm, 04.11.2022 - 19 Sa 565/22

    Zulässigkeit einer Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Rechtmäßigkeit

    Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil kann hingegen nicht darauf gestützt werden, dass bei Erlass des ersten Versäumnisurteils ein Fall der Säumnis bzw. ein Fall der verschuldeten Säumnis nicht vorgelegen habe (vgl. zu § 513 Abs. 2 ZPO aF BAG 2. Februar 1994 - 10 AZR 113/93 - zu II 1 b bb der Gründe; vgl. zu § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO BGH 6. Oktober 2011 - IX ZB 149/11 - zu II 2 b bb (2) der Gründe; Schwab in: Schwab/Weth ArbGG 6. Aufl. § 64 Rn. 93) .
  • LAG Niedersachsen, 08.10.2007 - 9 Sa 748/07

    Berufung; zweites Versäumnisurteil

    Da die Berufung gegen das Zweite Versäumnisurteil folglich nicht schlüssig ist, ist sie als unzulässig zu verwerfen (vgl. LAG Köln vom 29.10.1993, 4 Sa 707/93, LAGE § 513 ZPO, Nr. 8; BAG vom 02.02.1994, 10 AZR 113/93, AP Nr. 5 zu § 513 ZPO 1977, Ziffer II 1 d. Gr.; BGH vom 27.09.1990, VII ZR 135/90, NJW 1991, 42, Ziffer I 2 d. Gr.).
  • OLG Köln, 16.03.1998 - 8 U 76/97

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Versäumnisurteil; Begriff der Säumnis im

    Die fehlende Schlüssigkeit des Klagevorbringens gehört nicht zu den Voraussetzungen der Säumnis (vgl. nur BAG NZA 1994, 1102, 1103 unter Hinweis auf § 331 Abs. 2 ZPO m.w.N.; OLG Hamm NJW 1991, 1067; OLG Düsseldorf MDR 1987, 769, 770).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht