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Rechtsprechung
   BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92   

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BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92 (https://dejure.org/1993,1861)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1993 - 6 AZR 553/92 (https://dejure.org/1993,1861)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1993 - 6 AZR 553/92 (https://dejure.org/1993,1861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung für Wegezeit - unzulässiges Teilurteil

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 301, 539, § 565 Abs. 3 Nr. 1; ArbGG § 68
    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufhebung eines unzulässigen Teilurteils durch das BAG bei Nichterkennen des Verfahrensmangels durch die Berufungsinstanz und Entscheidung in der Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 74, 85
  • NZA 1994, 133
  • BB 1993, 2312
  • DB 1994, 484
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

    Auszug aus BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92
    Fehlt es hieran, so bleibt der Umfang der Rechtskraft dieses Urteils im Ungewissen (BAG Urteil vom 21. März 1978, BAGE 30, 189 = AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BGH Urteil vom 8. Juni 1988 - VIII ZR 105/87 - WM 1988, 1500; BGH Urteil vom 12. Juli 1989 - VIII ZR 286/88 - BGHZ 108, 256 [BGH 12.07.1989 - VIII ZR 286/88]).
  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 105/87

    Erlaß eines Grundurteils vor Erstellung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92
    Fehlt es hieran, so bleibt der Umfang der Rechtskraft dieses Urteils im Ungewissen (BAG Urteil vom 21. März 1978, BAGE 30, 189 = AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BGH Urteil vom 8. Juni 1988 - VIII ZR 105/87 - WM 1988, 1500; BGH Urteil vom 12. Juli 1989 - VIII ZR 286/88 - BGHZ 108, 256 [BGH 12.07.1989 - VIII ZR 286/88]).
  • BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76

    Gewerkschaftlicher Streik zur Durchsetzung eines tariflich nicht regelbaren

    Auszug aus BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92
    Fehlt es hieran, so bleibt der Umfang der Rechtskraft dieses Urteils im Ungewissen (BAG Urteil vom 21. März 1978, BAGE 30, 189 = AP Nr. 62 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BGH Urteil vom 8. Juni 1988 - VIII ZR 105/87 - WM 1988, 1500; BGH Urteil vom 12. Juli 1989 - VIII ZR 286/88 - BGHZ 108, 256 [BGH 12.07.1989 - VIII ZR 286/88]).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92
    Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Weisungsrechts berechtigt, einseitig die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitspflicht näher zu bestimmen (ständige Rechtsprechung vgl. zuletzt BAG Urteil vom 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitszeit).
  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten

    Die Abrechnungsstelle kann allerdings nicht beliebig aufgesucht werden, sondern nur aufgrund einer Anordnung der Arbeitgeberin (BAG 12. August 1993 - 6 AZR 553/92 - zu II 1 a und c der Gründe, BAGE 74, 85) .
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Das Urteil lässt klar erkennen, welche Ansprüche Gegenstand der Entscheidung sind, was gleichfalls Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Teilurteils ist (BAG 12. August 1993 - 6 AZR 553/92 - BAGE 74, 85, zu III 1 der Gründe; 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - BAGE 30, 189).
  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    Ob etwas anderes gilt, wenn der Rechtsstreit insgesamt entscheidungsreif ist, kann dahinstehen (vgl. BAG 12. August 1993 - 6 AZR 553/92 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 74, 85) .
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Dies ist für das Verhältnis von erstinstanzlichem und Berufungsgericht anerkannt (vgl. BGH 10. Oktober 1991 - III ZR 93/90 - NJW 1992, 511; Zöller-Vollkommer ZPO 25. Aufl. § 301 Rn. 12; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 301 Rn. 13; vgl. BAG 12. August 1993 - 6 AZR 553/92 - BAGE 74, 85).
  • LAG Saarland, 02.07.2003 - 2 Sa 147/02

    Inline-Skating

    Einen in erster Instanz noch anhängigen Teil des Rechtsstreits in die zweite Instanz zu ziehen und im Berufungsverfahren darüber mit zu entscheiden, kommt dann in Betracht, wenn ein Urteil nur über einen Teil der Streitgegenstände nicht ergehen durfte (dazu etwa BAG, NZA 1994, 133, und Schaub, Arbeitsgerichtsverfahren, 7. Aufl. 2001, § 43 Rdn. 9 mwN; außerdem: BGH, NJW-RR 1994, 379).
  • LAG Düsseldorf, 08.03.2012 - 5 Sa 684/11

    Jugendamtsleiter - Eintritt in die Beweisaufnahme angekündigt

    vertreten, dass bei einem derartigen unzulässigen Teilurteil das Landesarbeitsgericht als weitere Tatsacheninstanz diesen Fehler korrigieren kann, indem es den noch beim Arbeitsgericht gebliebenen Teil von Amts wegen an sich zieht und damit über die Gesamtforderung einheitlich entscheidet (so z.B.: BAG 12.08.1993 - 6 AZR 593/92 - NZA 1994, 133; ähnlich auch: BAG 24.11.2004.
  • LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14

    Unzulässiges Teilurteil

    In der Entscheidung vom 12.08.1993 (6 AZR 553/92) hat das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, bei einem unzulässigen Teilurteil zwinge § 68 ArbGG dazu, den anhängig gebliebenen Teil an sich zu ziehen.
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05

    Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses bei subjektiver Klagehäufung des

    Dafür genügt nicht das Verlangen des Rechtsmittelklägers nach Reparatur des unzulässigen Teilurteils durch das Berufungsgericht oder durch das Arbeitsgericht selbst, an das die Sache zurückverwiesen werden soll (zur Unzulässigkeit der Zurückweisung wegen § 68 ArbGG: BAG vom 12.08.1993, 6 AZR 553/92, NZA 1994, 133).
  • LAG Hamm, 14.07.2005 - 16 Sa 2022/04

    Voraussetzungen einer Zurückverweisung bei Teil-Urteil Zulässigkeit eines

    Für das Berufungsgericht bestände die Möglichkeit, den verbliebenen Teil an sich zu ziehen (vgl. BAG vom 12.08.1993 - 6 AZR 553/92 EzA § 301 ZPO Nr. 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2013 - 9 Sa 340/12

    Vertrauensschutz des Arbeitgebers auf ordnungsgemäße Beschlussfassung durch

    Die Berufungskammer ist im Hinblick auf den in Bestandsschutzstreitigkeiten in besonderer Weise geltenden Beschleunigungsgrundsatz der Auffassung, dass der unzulässig geteilte Streitgegenstand in der Rechtsmittelinstanz zusammengeführt werden und das Berufungsgericht dann den beim Arbeitsgericht anhängig gebliebenen Teil an sich ziehen kann (vgl. BAG 24.11.2004 -10 AZR 169/04- EzA § 61 ArbGG 1979 Nr. 19; BAG 12.8.1993 -6 AZR 553/92- EzA § 301 ZPO Nr. 3; ebenso etwa BGH 12.1.1999 -VI ZR 77/98, NJW 1999, 734; offen gelassen in BAG 4, 5.2006 -8 AZR 311/05, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.09.2015 - 16 Sa 7/15

    Personenbedingte Kündigung - Beamte - Beendigung der beamtenrechtlichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 2 Sa 46/17

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Vermögensdelikte - Parteianhörung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19

    Unzulässigkeit eines Teilurteils - Kündigungsschutzklage

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Rechtsprechung
   BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2341
BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92 (https://dejure.org/1993,2341)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1993 - 4 AZR 291/92 (https://dejure.org/1993,2341)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 (https://dejure.org/1993,2341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abordnungszeit von Beamten der Deutschen Bundesbahn oder der Deutschen Bundespost an die Privatwirtschaft als Beschäftigungszeiten und Dienstzeiten - Unkündbarkeit eines Angestellten nach 15-jähriger Beschäftigung - Kündigung aus einem wichtigen in der Person des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Beschäftigungszeit eines Beamten in Privatwirtschaft

  • Der Betrieb

    TVG § 1; MTV für die Angestellten der Autokraft GmbH vom 13.12.1989 §§ 4, 23
    Beschäftigungszeit eines in die Privatwirtschaft abgeordneten Beamten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 133 (Ls.)
  • BB 1993, 1368
  • DB 1994, 482
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe; BGHZ 105, 222, 223).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe; BGHZ 105, 222, 223).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe; BGHZ 105, 222, 223).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP, aaO; BAGE 42, 244, 254 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BGH, 22.09.1988 - X ZB 2/88

    Voraussetzungen der Rücknahmefiktion

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 1a der Gründe; BGHZ 105, 222, 223).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.05.1992 - 5 Sa 61/92

    Arbeitsverhältnis; Kündigung; Wirksamkeit; Abordnung; Beschäftigungszeit;

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 20. Mai 1992 - 5 Sa 61/92 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11

    Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat

    Da aber für Beamte und Soldaten das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht, auch nicht entsprechend gilt (vgl. für Beamte: BAG 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 - zu II 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Autokraft Nr. 1) , könnte eine abweichende Ansicht dazu führen, dass im Rahmen derselben Überlassung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zwar die Beamten oder Soldaten das passive Wahlrecht im Einsatzbetrieb hätten, nicht jedoch die gleichzeitig dort eingesetzten Arbeitnehmer.
  • BAG, 28.03.2001 - 7 ABR 21/00

    Wahlrecht von Beamten bei Betriebsratswahl

    Die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind auf die "Überlassung" von Beamten nicht anwendbar, da Beamte nicht unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fallen und mangels Vergleichbarkeit von Beamten und Arbeitnehmern auch eine entsprechende Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht in Betracht kommt (BAG 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Autokraft Nr. 1, zu II 3 der Gründe; 25. Februar 1998 - 7 ABR 11/97 - AP BetrVG 1972 § 8 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 62, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

    Da aber für Beamte und Soldaten das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht, auch nicht entsprechend gilt (vgl. für Beamte: BAG 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 - zu II 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Autokraft Nr. 1) , könnte eine abweichende Ansicht dazu führen, dass im Rahmen derselben Überlassung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zwar die Beamten oder Soldaten das passive Wahlrecht im Einsatzbetrieb hätten, nicht jedoch die gleichzeitig dort eingesetzten Arbeitnehmer.
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 402/92

    Tätigkeit für Arbeiter- und Bauern-Inspektion

    So ist der Senat in seinem Urteil vom 24. März 1993 (- 4 AZR 291/92 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Autokraft, zu II 2 b der Gründe) davon aufgegangen, daß eine solche Auslegung dem Wortsinn nach möglich ist, und hat aufgrund des Regelungszusammenhanges des in diesem Fall entscheidungserheblichen Tarifvertrages den Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme als maßgebend für den Beginn der Beschäftigungszeit angesehen.
  • BAG, 25.02.1998 - 7 ABR 11/97

    Wahlberechtigung und Wählbarkeit eines Beamten in einer in eine

    Die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes finden auf die "Überlassung" von Beamten an privatrechtliche Unternehmer weder direkt noch analog Anwendung (BAG Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Autokraft).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.02.1997 - 6 TaBV 12/95
    schon deshalb nicht in Betracht, da das AÜG auf Beamte keine Anwendung findet (BAG vom 24. März 1993, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Autokraft).
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Rechtsprechung
   BAG, 16.06.1993 - 4 AZR 317/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2504
BAG, 16.06.1993 - 4 AZR 317/92 (https://dejure.org/1993,2504)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1993 - 4 AZR 317/92 (https://dejure.org/1993,2504)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1993 - 4 AZR 317/92 (https://dejure.org/1993,2504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Musikschullehrerin

  • Der Betrieb

    BeschFG 1985 Art. 1 § 2 Abs. 1; BGB § 134, § 612 Abs. 2; BAT Anl. 1a Angestellte an Musikschulen (VKA)
    Vergütung von Teilzeitbeschäftigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 133 (Ls.)
  • BB 1993, 2024
  • BB 1993, 2532
  • DB 1993, 2288
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 631/90

    Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 16.06.1993 - 4 AZR 317/92
    Diese im Arbeitsvertrag getroffene Vergütungsabrede auf der Basis von Monatsstunden verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wegen der dadurch erfolgten Benachteiligung von Teilzeitkräften gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 und ist daher gem. § 134 BGB nichtig (vgl. BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 631/90 - AP Nr. 13 zu § 2 BeschFG 1985, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 16.06.1993 - 4 AZR 317/92
    Diese im Arbeitsvertrag getroffene Vergütungsabrede auf der Basis von Monatsstunden verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wegen der dadurch erfolgten Benachteiligung von Teilzeitkräften gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 und ist daher gem. § 134 BGB nichtig (vgl. BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 631/90 - AP Nr. 13 zu § 2 BeschFG 1985, jeweils m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1992 - 2 Sa 557/91

    Vermögenswirksame Leistungen; Vergütungsgruppe; Eingruppierung;

    Auszug aus BAG, 16.06.1993 - 4 AZR 317/92
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Juni 1992 - 2 Sa 557/91 - aufgehoben, soweit es den Klageantrag zu 1. abgewiesen hat.
  • LAG Bremen, 28.07.1994 - 3 Sa 299/91

    Vergütungsabsprache; BAT; Musikschullehrer ; Freier Mitarbeiter; Arbeitnehmer;

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  • LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95

    Anteilige Gewährung tariflicher Ansprüche von Teilzeitkräften im Verhältnis zu

    So hat hinsichtlich der Grundvergütung das BAG bereits entschieden, daß bei einer in Teilzeit beschäftigten Lehrerin eine Vergütungsabrede unwirksam ist, wenn die Stundenvergütung geringer ist als die anteilmäßige Vergütung für Vollzeitkräfte (Urteil vom 16.06.1993 - 4 AZR 317/92 - AP Nr. 26 zu § 2 BeschFG 1985); ferner daß eine Stundenlohnerhöhung, die dem Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung dient, auch an Teilzeitbeschäftigte weitergegeben werden muß (Urteil vom 29.08.1992 - 4 AZR 293/91 -, NZA 1992, 611).
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