Rechtsprechung
   BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2493
BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93 (https://dejure.org/1993,2493)
BAG, Entscheidung vom 10.08.1993 - 3 AZR 185/93 (https://dejure.org/1993,2493)
BAG, Entscheidung vom 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 (https://dejure.org/1993,2493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch von Hinterbliebenen im Sterbefall eines Arbeitnehmers auf Weiterzahlung des Arbeitsentegelts (Sterbegeld) nach § 22 Abs. 1 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sterbegeld und betriebliche Altersversorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 1; MTW Metall NRW vom 29.2.1988 (MTV), § 22
    Betriebliche Altersversorgung: Keine Anrechnung von Versorgungsleistungen auf ein tarifliches Sterbegeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 515
  • BB 1994, 76
  • DB 1994, 1295
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93
    Auf das tarifliche Sterbegeld, das nach § 22 Des Manteltarifvertrages für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens zu zahlen ist, dürfen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht angerechnet werden (im Anschluß an BAGE 50, 147 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, mit Anm. von Beitzke).

    Der Begriff ist daher in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung zu verstehen (zu dem mit § 22 MTV n.F. wortgleichen § 14 MTV a.F. vgl. BAGE 50, 147 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, mit Anm. von Beitzke).

    Auf die Bedürftigkeit eines Ehegatten kommt es nicht an (BAG, aaO, und Beitzke, in Anm. zu AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; ferner Palandt/Diederichsen, BGB, 52. Aufl., § 1360 Anm. 1b).

  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93

    Anrechnung von ZVK-Leistungen auf Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93
    Möglicherweise ist daran gedacht, daß der Arbeitgeber berechtigt ist, eine betriebliche Anrechnungsregelung einzuführen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 10. August 1993 - 3 AZR 69/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen) oder im Einzelfall eine Ermessensentscheidung zu treffen.
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93
    Das wird bestätigt durch die weiteren Versicherungsbedingungen, die ein eingeschränkt unwiderufliches Bezugsrecht der Begünstigten begründeten und die Einschränkungen des Bezugsrechts nur für die Dauer der Verfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft und im übrigen lediglich die Beleihbarkeit durch den Arbeitgeber vorsahen (BAG Urteile vom 26. Juni 1990 - 3 AZR 651/88 - und - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 208 und 65, 215 = AP Nr. 10 und 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93
    Das wird bestätigt durch die weiteren Versicherungsbedingungen, die ein eingeschränkt unwiderufliches Bezugsrecht der Begünstigten begründeten und die Einschränkungen des Bezugsrechts nur für die Dauer der Verfallbarkeit der Versorgungsanwartschaft und im übrigen lediglich die Beleihbarkeit durch den Arbeitgeber vorsahen (BAG Urteile vom 26. Juni 1990 - 3 AZR 651/88 - und - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 208 und 65, 215 = AP Nr. 10 und 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).
  • LAG Hamm, 02.11.1992 - 19 Sa 809/92

    Sterbegeld; Betriebliche Altersversorgung; Tarifvertrag; Hinterbliebene;

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 185/93
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. November 1992 - 19 Sa 809/92 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Das Sterbegeld erfüllt diese Voraussetzungen nicht, denn es soll nicht den Wegfall von Arbeitseinkommen nach Eintritt des Versorgungsfalls - hier Tod - kompensieren, sondern dient typischerweise der Deckung eines anlassbezogenen Aufwandes wie zB der Beerdigungskosten (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 - Rn. 18, 23; im Ergebnis ebenso BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19; 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) .
  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 277/16

    Übergangszuschuss - Leistung der betrieblichen Altersversorgung

    Denn während ein Sterbegeld typischerweise einen anlassbedingten erhöhten Aufwand wie etwa Bestattungskosten ausgleichen soll (vgl. hierzu etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19; 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) , trägt der Übergangszuschuss dazu bei, finanzielle Verluste, die aus dem Wegfall des bisherigen Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, für den Arbeitnehmer zu verringern und ihm den Übergang in den Ruhestand wirtschaftlich zu erleichtern.
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Das Sterbegeld erfüllt diese Voraussetzungen nicht, denn es soll nicht den Wegfall von Arbeitseinkommen nach Eintritt des Versorgungsfalls - hier Tod - kompensieren, sondern dient typischerweise der Deckung eines anlassbezogenen Aufwandes wie zB der Beerdigungskosten (vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 519/16 - Rn. 18, 23; im Ergebnis ebenso BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19; 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) .
  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 519/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

    Denn während ein Sterbegeld typischerweise einen anlassbedingten erhöhten Aufwand wie etwa Bestattungskosten ausgleichen soll (vgl. hierzu etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19; 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) , trägt der Übergangszuschuss dazu bei, finanzielle Verluste, die aus dem Wegfall des bisherigen Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, für den Arbeitnehmer zu verringern und ihm den Übergang in den Ruhestand wirtschaftlich zu erleichtern.
  • LAG Berlin, 25.10.2005 - 12 Sa 865/05

    Entgeltfortzahlung im Todesfall nach § 10 MTV Chemische Industrie, Anrechnung auf

    Der Hinterbliebene, der kurzfristig ohne Unterhalt des Verstorbenen auskommen muss, und den darüber hinaus die mit dem Todesfall einhergehenden besonderen finanziellen Belastungen treffen, soll hierfür eine Überbrückungshilfe erhalten (vgl. auch BAG vom 10. August 1993, 3 AZR 185/93, NZA 1994, 515 zur Sterbegeldregelung im Tarifvertrag der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie).

    Denn eine Altersversorgung in Gestalt eines Kapitalbetrages ist immer dem sofortigen Konsum zugänglich, ohne dass sich dadurch etwas am Charakter als Altersversorgung ändert; auch in diesem Fall dient die Versicherungsleistung der Versorgung und muss dem Versorgungszweck erhalten bleiben (BAG vom 10. August 1993, a.a.O.).

    Selbst Leistungen betrieblicher Unterstützungseinrichtungen sind nicht zwingend solche der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG vom 10. August 1993, a.a.O.).

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 463/01

    Tarifliche Versorgungsregelung - nichteheliche Kinder

    Sie stellen eine "Überbrückungshilfe" dar, unterscheiden sich von der üblichen Hinterbliebenenrente und zählen nicht ohne weiteres zur betrieblichen Altersversorgung (vgl. ua. BAG 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 112 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 65, zu 2 der Gründe; Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Teil 4 A Rn. 198; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einl. Rn. 57 und 65; Höfer BetrAVG Stand: August 2001 ART Rn. 62 ff.).
  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 244/17

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

    Denn während ein Sterbegeld typischerweise einen anlassbedingten erhöhten Aufwand wie etwa Bestattungskosten ausgleichen soll (vgl. hierzu etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19; 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) , trägt der Übergangszuschuss dazu bei, finanzielle Verluste, die aus dem Wegfall des bisherigen Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, für den Arbeitnehmer zu verringern und ihm den Übergang in den Ruhestand wirtschaftlich zu erleichtern.
  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 373/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

    Denn während ein Sterbegeld typischerweise einen anlassbedingten erhöhten Aufwand wie etwa Bestattungskosten ausgleichen soll (vgl. hierzu etwa BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 19; 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 24; 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - zu 2 c der Gründe) , trägt der Übergangszuschuss dazu bei, finanzielle Verluste, die aus dem Wegfall des bisherigen Einkommens aus dem Arbeitsverhältnis entstehen, für den Arbeitnehmer zu verringern und ihm den Übergang in den Ruhestand wirtschaftlich zu erleichtern.
  • BAG, 18.05.1995 - 8 AZR 434/94

    Haftung eines Filialleiters für verschwundene Geldeinnahmen - Aufhebung eines

    Nutzen die Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen derartigen Rechtsbegriff, so kann davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemein anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. nur BAG Urteil vom 10. Mai 1909 - 6 AZR 660/87 - AP Nr. 2 zu § 15 BErzGG, zu B II 1 b der Gründe; Urteil vom 10. August 1993 - 3 AZR 185/93 - AP Nr. 112 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu 2 b der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht