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   BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93   

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BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93 (https://dejure.org/1994,635)
BAG, Entscheidung vom 30.03.1994 - 10 AZR 134/93 (https://dejure.org/1994,635)
BAG, Entscheidung vom 30. März 1994 - 10 AZR 134/93 (https://dejure.org/1994,635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines vertraglich vereinbarten anteiligen Weihnachtsgeldes bei Ausscheiden vor Ablauf des Jahres - Rechtmäßigkeit der Möglichkeit des Arbeitgebers zur Bestimmung der Voraussetzungen für Zahlungen von Gratifikationen - Überprüfbarkeit von Auslegungen ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Austrittsjahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2911
  • NZA 1994, 651
  • BB 1994, 1084
  • DB 1994, 2142
  • DB 1994, 2145
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89

    Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93
    Auch aus dem Entgeltcharakter einer Sonderzahlung allein folgt noch nicht, daß diese im Eintritts- und Austrittsjahr zeitanteilig zu zahlen ist (BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie).
  • BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60

    Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung

    Auszug aus BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93
    Das Revisionsgericht kann eine solche Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob diese die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt hat (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß), ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) oder ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93
    Das Revisionsgericht kann eine solche Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob diese die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt hat (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß), ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) oder ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93
    Das Revisionsgericht kann eine solche Auslegung nur daraufhin überprüfen, ob diese die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen, §§ 133, 157 BGB, richtig angewandt hat (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß), ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) oder ob eine gebotene Auslegung unterlassen worden ist (BAG Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Der Wortlaut legt nahe, dass damit ein Beitrag des Arbeitgebers zu den erhöhten Weihnachtsaufwendungen zugesagt werden sollte, eindeutig ist dies für sich genommen jedoch nicht (vgl. BAG 21. Mai 2003 - 10 AZR 408/02 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 8: Weihnachtsgeld als reines Arbeitsentgelt; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 15/08 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 280: Weihnachtsgeld als Gratifikation, die das Bestehen des Arbeitsverhältnisses zu Weihnachten voraussetzt; 30. März 1994 - 10 AZR 134/93 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 161 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 109) .
  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02

    Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr

    Zwar kann die Zusage der Zahlung eines "Weihnachtsgeldes" auch dahin verstanden werden, daß ein Anspruch auf dieses Weihnachtsgeld nur gegeben sein soll, wenn das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch besteht (BAG 30. März 1994 - 10 AZR 134/93 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 161 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 109).

    Im Gegensatz zu dem der Senatsentscheidung vom 30. März 1994 (- 10 AZR 134/93 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 161 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 109) zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem, abgesetzt von der Vergütungsvereinbarung, das Weihnachtsgeld in einer Sonderbestimmung geregelt war, spricht der systematische Zusammenhang mit der Vergütungsregelung - ähnlich wie bei der vertraglichen Abrede, die der Senatsentscheidung vom 21. Dezember 1994 zugrunde liegt (- 10 AZR 832/93 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 119) - dagegen, daß Voraussetzung eines Anspruchs das Bestehen des Arbeitsverhältnisses am Auszahlungstag ist.

  • LAG Hamm, 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01

    Gratifikation, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, Arbeitsentgelt, anteilige Zahlung,

    Im Übrigen entspreche es - wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 30.03.1994 (10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation) überzeugend ausgeführt habe, schon dem allgemeinen Sprachgebrauch und einem verbreiteten Verständnis im Arbeitsleben, dass ein "Weihnachtsgeld" nur zu Weihnachten gezahlt werde.

    So war nach dem Sachverhalt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.03.1994 (10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation) die Zahlung des versprochenen Weihnachtsgeldes in einem eigenständigen Paragraphen mit der Bezeichnung "Sonderbestimmung" getroffen, also von der Vereinbarung des regulären Arbeitsentgelts deutlich abgesetzt.

    (2) In seiner Entscheidung vom 30.03.1994 (a.a.O.) hat das Bundesarbeitsgericht zur Auslegung entscheidend auf den allgemeinen Sprachgebrauch und das verbreitete Verständnis im Arbeitsleben abgestellt.

  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 70/96

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    So hat der Senat in seiner Entscheidung vom 30. März 1994 (- 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation) die Vereinbarung eines "Weihnachtsgeldes" als die Vereinbarung einer Gratifikation angesehen, da es schon dem allgemeinen Sprachgebrauch und einem verbreiteten Verständnis im Arbeitsleben entspreche, daß mit der Zahlung eines Weihnachtsgeldes eine besondere Zweckbestimmung zum Ausdruck gebracht werde, nämlich Weihnachtsfreude zu bereiten und einen Beitrag zu den vermehrten Ausgaben im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest zu leisten.
  • LAG Köln, 24.09.2007 - 14 Sa 539/07

    Weihnachtsgeld; Zeugnis

    Wird ein Weihnachtsgeld zugesagt, so ist darin mangels gegenteiliger Anhaltspunkte eine Stichtagsregelung enthalten, wonach Anspruchsvoraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch bestehen muss (im Anschluss an BAG 30..3.1994 - 10 AZR 134/93 - NZA 1994, 651).

    Bei einer solchen Gratifikation mit Mischcharakter ist die Zusage eines Weihnachtsgeldes regelmäßig so zu verstehen, dass der Anspruch voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch besteht (s. BAG, Urteil vom 30.03.1994 - 10 AZR 134/93 - NZA 1994, 651).

  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber, der eine Gratifikation zusagt, die Voraussetzungen bestimmen, unter denen der Arbeitnehmer einen Anspruch auf diese haben soll (vgl. BAG Urteil vom 30. März 1994 - 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Düsseldorf, 19.07.2011 - 16 Sa 607/11

    Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei

    Aus der Bezeichnung "Weihnachtsgratifikation" folgt, dass das Arbeitsverhältnis zum Weihnachtsfest bzw. mindestens zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs im November 2010 bestehen musste (vgl. zur Bezeichnung "Weihnachtsgeld" BAG v. 10.12.2010 - 10 AZR 15/08 - AP Nr. 280 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG v. 30.03.1994 - 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht-Preis 11. Auflage 2011 § 611 BGB Rn. 534).
  • BAG, 21.12.1994 - 10 AZR 832/93

    Weihnachtsgratifikation bei vorzeitigem Ausscheiden

    Es ist revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden, wenn das Berufungsgericht hier - anders als im Fall der Entscheidung des Senats vom 30. März 1994 (- 10 AZR 134/93 -) - die einzelvertragliche Vereinbarung über die Weihnachtsgratifikation dahin ausgelegt hat, der Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt sei nicht Anspruchsvoraussetzung.

    Die Entscheidung des Senats vom 30. März 1994 (- 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation) steht nicht entgegen; danach kann zwar die Zusage der Zahlung eines "Weihnachtsgeldes" durchaus dahin verstanden werden, daß ein Anspruch auf dieses Weihnachtsgeld nur gegeben sein soll, wenn das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch besteht.

  • BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97

    Sonderzuwendung: Anspruch während des Erziehungsurlaubs

    Der Bezeichnung "Weihnachtsgeld" oder "Weihnachtsgratifikation" für eine Sonderzahlung kann vielmehr in erster Linie Bedeutung für die Bestimmung des Fälligkeitstermins für die Zahlung zukommen ( BAG Urteil vom 30. März 1994 - 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Ob ein "Weihnachtsgeld" aber dem Zweck dient, unabhängig von der erbrachten Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer eine Weihnachtsfreude zu bereiten oder einen Beitrag zu den vermehrten Ausgaben im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest zu leisten (vgl. BAG Urteil vom 30. März 1994, a.a.O.) oder ob es sich bei einem "Weihnachtsgeld" um eine zusätzliche Vergütung für geleistete Arbeit handelt, ist eine Frage der Auslegung der Rechtsgrundlage, auf Grund derer der Anspruch auf das Weihnachtsgeld geltend gemacht wird (vgl. BAG Urteil vom 21. Dezember 1994 - 10 AZR 832/93 - n.v.).

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

    Die Vertragsauslegung durch das Berufungsgericht ist im Revisionsverfahren nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob die Vorschriften der §§ 133, 157 BGB zur Auslegung von Willenserklärungen richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungsgesetze verstoßen worden ist oder ob tatsächliches Vorbringen der Parteien vollständig bewertet und eine gebotene Auslegung auch vorgenommen worden ist (vgl. BAG Urteil vom 30. März 1994 - 10 AZR 134/93 - AP Nr. 161 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 08.02.2008 - 3 Sa 377/07

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch - Weitergabe von Tariflohnerhöhungen

  • OLG Frankfurt, 03.07.2008 - 15 U 3/07

    GmbH: Fristlose Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags aus wichtigem Grund

  • ArbG Freiburg, 09.09.2008 - 10 Ca 3/08

    Sonderzuwendung mit Mischcharakter - AGB-Kontrolle - Kombination von

  • BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 424/96

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch die Erteilung eines Rufs auf eine

  • LAG Köln, 21.01.2005 - 4 Sa 1436/04

    Weihnachtsgeld

  • LAG Köln, 07.12.2005 - 3 Sa 1055/05

    Weihnachtsgeld, Insolvenz

  • LAG Köln, 12.12.1994 - 4 Sa 1041/94

    Anforderungen an die Auslegung eines Sozialplanes; Voraussetzungen für die

  • LSG Bayern, 24.05.2007 - L 10 AL 62/06

    Anspruch auf Insolvenzgeld, Berücksichtigung eines 13. Monatsgehalts

  • LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 543/99

    Tarifkonkurrenz: Spezialitätsprinzip

  • LAG München, 20.05.2009 - 3 Sa 1089/08

    Betriebliche Übung

  • ArbG Würzburg, 28.05.2019 - 2 Ca 1336/18

    Zusatzvereinbarung zum Dienstvertrag

  • LSG Bayern, 24.05.2007 - L 10 AL 63/06

    Bestehen eines Anspruchs auf höheres Insolvenzgeld (InsG) unter Berücksichtigung

  • LAG Niedersachsen, 26.10.2000 - 10 Sa 1077/00

    Gewährung eines Weihnachtsgeldes für Betriebsrentner

  • LAG Köln, 07.04.1995 - 13 (10) Sa 1244/94

    Arbeitgeber: Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung nicht erbrachter

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.1995 - 5 Sa 588/94

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung; Erfordernis eines bestehenden

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.1995 - 5 (2) Sa 1143/94

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung; Erfordernis eines bestehenden

  • LSG Bayern, 28.01.2005 - L 8 AL 154/04

    Bestimmung der Höhe eines Insolvenzgeldes; Voraussetzungen für den Anspruch eines

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.1995 - 5 Sa 591/94

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung; Erfordernis eines bestehenden

  • LAG Köln, 10.10.1997 - 11 Sa 320/97

    Weihnachtsgratifikation, Festtagsbezogenheit, Ausgleichsklausel; Verwirkung,

  • LAG Köln, 03.07.1997 - 5 Sa 445/97

    Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation / 13. Monatsgehalt; Ausscheiden des

  • ArbG Hanau, 29.08.1996 - 2 Ca 54/96

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf anteiliges Weihnachtsgeld nach Beendigung des

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