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   BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93   

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https://dejure.org/1993,464
BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93 (https://dejure.org/1993,464)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 4 AZR 26/93 (https://dejure.org/1993,464)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 (https://dejure.org/1993,464)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 707
  • BB 1994, 292
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93
    Auch insoweit hängt nämlich ihre Rechtsgeltung als Tarifnorm ebenfalls allein von dem Willen der Tarifvertragsparteien ab (vgl. BAG Urteil vom 19. April 1972 - 4 AZR 257/71 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAGE 41, 47, 51 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT, zu II 1b der Gründe; BAGE 59, 177, 182 f. = AP Nr. 1 zu § 5 TV Arb Bundespost, zu II 1a der Gründe).

    Letztere wird aber erreicht, unabhängig davon, ob in einem Tarifvertrag ein anderer Tarifvertrag oder Vorschriften des Beamtenrechts in Bezug genommen werden (BAGE 34, 42, 45 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form; BAGE 41, 47, 51 = AP, aaO).

  • BAG, 19.04.1972 - 4 AZR 257/71

    Eingruppierung von Angestellten - Einheitsbewertung der Beamtendienstposten -

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93
    Die Klage stellt sich als eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen dar, die zur Geltendmachung ihrer entsprechenden Rechte auch den Arbeitnehmern der Deutschen Bundesbahn zur Verfügung steht (BAG Urteile vom 19. April 1972 - 4 AZR 257/71 - und vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP Nr. 1 und 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, jeweils m.w.N.).

    Auch insoweit hängt nämlich ihre Rechtsgeltung als Tarifnorm ebenfalls allein von dem Willen der Tarifvertragsparteien ab (vgl. BAG Urteil vom 19. April 1972 - 4 AZR 257/71 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAGE 41, 47, 51 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT, zu II 1b der Gründe; BAGE 59, 177, 182 f. = AP Nr. 1 zu § 5 TV Arb Bundespost, zu II 1a der Gründe).

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 274/81

    Feststellungsklage - Einwirkungsklage

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93
    Durch die Verweisung auf die für Beamte gültigen Bestimmungen wird im übrigen für die Angestellten und Arbeiter nicht nur auf die entsprechenden Gesetze und Rechtsverordnungen für Beamte Bezug genommen, sondern auch auf die einschlägigen Verwaltungsanordnungen und Erlasse (BAGE 39, 138, 143 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht, m.w.N.).

    Wenn die Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Vergütung auf die beamtenrechtlichen Regelungen verweisen, dann verweisen sie damit auch auf die Stellenpläne, Haushaltspläne und den beamtenrechtlichen Stellenkegel (BAGE 39, 138 = AP, aaO).

  • BAG, 07.02.1979 - 4 AZR 562/77

    Rundfunk - Fernsehen - Tarifvertrag einschließlich Vergütungsordnung - Begriffe

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat den Tarifvertragsparteien deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. statt vieler BAGE 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, jeweils m.w.N.) einen weiten Ermessensspielraum eingeräumt und eine Verletzung des Gleichheitssatzes nur dann angenommen, wenn die tarifliche Regelung offensichtlich unsachlich und willkürlich differenziert.

    Dies ist aber nicht möglich (vgl. auch BAG Urteil vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93
    Die Klage stellt sich als eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen dar, die zur Geltendmachung ihrer entsprechenden Rechte auch den Arbeitnehmern der Deutschen Bundesbahn zur Verfügung steht (BAG Urteile vom 19. April 1972 - 4 AZR 257/71 - und vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP Nr. 1 und 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93
    Letztere wird aber erreicht, unabhängig davon, ob in einem Tarifvertrag ein anderer Tarifvertrag oder Vorschriften des Beamtenrechts in Bezug genommen werden (BAGE 34, 42, 45 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form; BAGE 41, 47, 51 = AP, aaO).
  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 349/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93
    Auch insoweit hängt nämlich ihre Rechtsgeltung als Tarifnorm ebenfalls allein von dem Willen der Tarifvertragsparteien ab (vgl. BAG Urteil vom 19. April 1972 - 4 AZR 257/71 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAGE 41, 47, 51 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT, zu II 1b der Gründe; BAGE 59, 177, 182 f. = AP Nr. 1 zu § 5 TV Arb Bundespost, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat den Tarifvertragsparteien deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. statt vieler BAGE 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 7. Februar 1979 - 4 AZR 562/77 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, jeweils m.w.N.) einen weiten Ermessensspielraum eingeräumt und eine Verletzung des Gleichheitssatzes nur dann angenommen, wenn die tarifliche Regelung offensichtlich unsachlich und willkürlich differenziert.
  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93
    Letztere wird aber erreicht, unabhängig davon, ob in einem Tarifvertrag ein anderer Tarifvertrag oder Vorschriften des Beamtenrechts in Bezug genommen werden (BAGE 34, 42, 45 ff. = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form; BAGE 41, 47, 51 = AP, aaO).
  • BAG, 08.03.1972 - 4 AZR 247/71

    Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse - Gartenbau - Landschaftsbau -

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93
    Auch insoweit hängt nämlich ihre Rechtsgeltung als Tarifnorm ebenfalls allein von dem Willen der Tarifvertragsparteien ab (vgl. BAG Urteil vom 19. April 1972 - 4 AZR 257/71 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAGE 41, 47, 51 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT, zu II 1b der Gründe; BAGE 59, 177, 182 f. = AP Nr. 1 zu § 5 TV Arb Bundespost, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 59/97
    Insoweit ist die Feststellungsklage als Inzidentfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO zulässig, da aus dem Rechtsverhältnis, dessen Feststellung begehrt wird, noch für die Folgezeit der Anspruch auf eine höhere Eingruppierung erwächst ( BAG Urteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Gegen die Rechtswirksamkeit dieser Eingruppierungsregelung bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn) keine Bedenken.

    Da sich der Dienstherr im Rahmen des Beamtenrechts an Haushaltspläne und Personalplanungen halten (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993, a.a.O.) darf, ist in gleicher Weise wie im Beamtenrecht auch der Aufstieg eines Arbeitnehmers in eine höhere Besoldungsgruppe/Lohngruppe vom Vorhandensein einer entsprechenden Planstelle abhängig.

    Wenn die Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Vergütung auf die beamtenrechtlichen Regelungen verweisen, verweisen sie damit auch auf die Stellenpläne, Haushaltspläne und den beamtenrechtlichen Stellenkegel ( BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 -;, a.a.O.).

  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 60/97
    Insoweit ist die Feststellungsklage als Inzidentfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO zulässig, da aus dem Rechtsverhältnis, dessen Feststellung begehrt wird, noch für die Folgezeit der Anspruch auf eine höhere Eingruppierung erwächst ( BAG Urteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Gegen die Rechtswirksamkeit dieser Eingruppierungsregelung bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn) keine Bedenken.

    Da sich der Dienstherr im Rahmen des Beamtenrechts an Haushaltspläne und Personalplanungen halten (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993, a.a.O.) darf, ist in gleicher Weise wie im Beamtenrecht auch der Aufstieg eines Arbeitnehmers in eine höhere Besoldungsgruppe/Lohngruppe vom Vorhandensein einer entsprechenden Planstelle abhängig.

    Wenn die Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Vergütung auf die beamtenrechtlichen Regelungen verweisen, verweisen sie damit auch auf die Stellenpläne, Haushaltspläne und den beamtenrechtlichen Stellenkegel ( BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 -;, a.a.O.).

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bestehen im Bereich des öffentlichen Dienstes keine Bedenken, wenn der Tarifvertrag die Eingruppierung des Angestellten vom Vorliegen bestimmter, für Beamte geltende haushaltsrechtlicher Vorgaben abhängig macht (vgl. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn, zu II 2 a der Gründe, m. w. N.).
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