Rechtsprechung
   BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,193
BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93 (https://dejure.org/1993,193)
BAG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 2 AZR 517/93 (https://dejure.org/1993,193)
BAG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 (https://dejure.org/1993,193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 14 Abs. 2; BGB § 611; ZPO § 253; BGB § 612a
    Eingeschränkter Kündigungsschutz von Angestellten in leitender Stellung - Leiter eines Restaurants als Betriebsleiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 153
  • MDR 1994, 808
  • NZA 1994, 837
  • BB 1994, 1083
  • DB 1994, 1931
  • JR 1994, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.06.1961 - 2 AZR 436/60

    Bezahlung von Überstunden - Darlegungslast - Übliche Arbeitszeit - Anordnung des

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
    Er muß ferner eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (Bestätigung des Senatsurteils vom 15. Juni 1961 - 2 AZR 436/60 - AP Nr. 7 zu § 253 ZPO ).«.

    Er muß ferner eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (Senatsurteil vom 15. Juni 1961 - 2 AZR 436/60 - AP Nr. 7 zu § 253 ZPO ).

  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70

    Betriebsbegriff - Verkaufsstelle

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
    Unter dem Begriff des Betriebes ist nach allgemein anerkannter Auffassung "die organisatorische Einheit" zu verstehen, "innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen" (BAGE 1, 75, 178 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG ; BAG Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969, zu II 1 der Gründe; R-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 80).

    Es können deshalb z. B. einheitlich und zentral gelenkte Verkaufsstellen, in denen jeweils nur einige wenige Arbeitnehmer beschäftigt sind, in ihrer Gesamtheit einen Betrieb i. S. d. KSchG bilden BAG Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP, aaO, zu II 1 der Gründe; BAGE 40, 145, 155 = AP, aaO, zu II 4 a der Gründe).

  • BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80

    Vorlage einer Arbeitgeberstellung

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
    Dieser Betriebsbegriff ist, wie schon aus dem Schutzzweck des KSchG folgt, im weitesten Sinne zu verstehen (BAGE 40, 145, 155 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Hausmeister, zu II 4 a der Gründe).

    Es können deshalb z. B. einheitlich und zentral gelenkte Verkaufsstellen, in denen jeweils nur einige wenige Arbeitnehmer beschäftigt sind, in ihrer Gesamtheit einen Betrieb i. S. d. KSchG bilden BAG Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP, aaO, zu II 1 der Gründe; BAGE 40, 145, 155 = AP, aaO, zu II 4 a der Gründe).

  • BAG, 20.05.1969 - 1 ABR 20/68

    Gruppenwahl - Anfechtung - Wahl in einer Gruppe - Gruppeneinteilung -

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob die Bewertungsmaßstäbe im einzelnen richtig erkannt, eine vertretbare Gesamtwertung aller maßgeblichen Gesichtspunkte erfolgt ist und ob alles wesentliche Tatsachenmaterial ohne Verstoß gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze berücksichtigt worden ist (vgl. zu § 5 Abs. 3 BetrVG 1972: BAG Beschluß vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 30 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob die Bewertungsmaßstäbe im einzelnen richtig erkannt, eine vertretbare Gesamtwertung aller maßgeblichen Gesichtspunkte erfolgt ist und ob alles wesentliche Tatsachenmaterial ohne Verstoß gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze berücksichtigt worden ist (vgl. zu § 5 Abs. 3 BetrVG 1972: BAG Beschluß vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - BAGE 26, 30 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
    Eine Kündigung kann gegen § 612 a BGB verstoßen, wenn ihr tragender Beweggrund eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer ist (vgl. Senatsurteil vom 2. April 1987 2 AZR 227/86 - BAGE 55, 190 = AP Nr. 1 zu § 612 a BGB ).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
    Zwar kann der Arbeitgeber eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nur verlangen, wenn die Kündigung lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig ist, und eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers ist ausgeschlossen, wenn die Kündigung bereits aus anderen Gründen unwirksam ist (BAGE 32, 122 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 445/93

    Mehrarbeitsvergütung

    Er muß ferner vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 15. Juli 1961 - 2 AZR 436/60 - AP Nr. 7 zu § 253 ZPO, Urteil vom 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Anschließend ist es Sache des Arbeitnehmers, im einzelnen Beweis für die geleisteten Stunden anzutreten (BAG 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 - BAGE 75, 153, 164).

    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, daß die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG 15. Juli 1961 - 2 AZR 436/60 - AP ZPO § 253 Nr. 7; 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 - BAGE 75, 153, 164; 4. Mai 1994 - 4 AZR 445/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 5).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    b) Die gesetzliche Regelung enthält insoweit unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur dahin zu überprüfen sind, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 - BAGE 75, 153; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht