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   BAG, 31.01.1994 - 5 AS 23/93   

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BAG, 31.01.1994 - 5 AS 23/93 (https://dejure.org/1994,1836)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1994 - 5 AS 23/93 (https://dejure.org/1994,1836)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - 5 AS 23/93 (https://dejure.org/1994,1836)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wohnsitz - Sitz - Erfüllungsort - Begehungsort - Unzuständigkeit - Bindung an Verweisungsbeschluss - Offensichtliche Unrichtigkeit der Weiterverweisung - Voraussetzungen für die Durchführung des Bestimmungsverfahren

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des zuständigen Arbeitsgerichts: Verweisung des Rechtsstreits- Örtliche Zuständigkeit - Bindugswirkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 6; ArbGG § 48 Abs. 1 n.F.; GVG § 17a Abs. 2 n.F.
    Bindung an Verweisungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 959
  • BB 1994, 652
  • BB 1995, 627
  • DB 1994, 1380
  • JR 1995, 220
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 31.01.1994 - 5 AS 23/93
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17a Rz 13).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, aaO, zu II 3a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72f. [BGH 15.03.1978 - IV ARZ 17/78] = NJW 1978, 1163, 1164) [BGH 15.03.1978 - IV ARZ 17/78].

  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 31.01.1994 - 5 AS 23/93
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17a Rz 13).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BAG, 31.01.1994 - 5 AS 23/93
    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, aaO, zu II 3a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72f. [BGH 15.03.1978 - IV ARZ 17/78] = NJW 1978, 1163, 1164) [BGH 15.03.1978 - IV ARZ 17/78].
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BAG, 31.01.1994 - 5 AS 23/93
    Die Arbeitsgerichte Nürnberg, Regensburg und Weiden (Kammer Schwandorf, Gerichtstag Amberg) haben sich rechtskräftig für unzuständig erklärt, erstere durch formell unanfechtbare Beschlüsse vom 22. Juni und 23. Juli 1993, 1etzteres durch den seine Zuständigkeit abschließenden verneinenden Beschluß vom 27. Oktober 1993, der als im Sinne des § 36 ZPO rechtskräftige (Rück)Verweisung anzusehen ist (BGHZ 102, 338, 340 [BGH 10.12.1987 - I ARZ 809/87] = NJW 1988, 1794, 1795) [BGH 10.12.1987 - 1 ARZ 809/87].
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 31.01.1994 - 5 AS 23/93
    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO).
  • LAG Sachsen, 11.03.1997 - 9 Ta 15/97

    Verweisung einer Rechtssache an ein örtlich anderes Arbeitsgericht; Voraussetzung

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist indes anerkannt, daß eine offensichtlich gesetzeswidrige Verweisung die aus § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG i. V. m. § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG folgende Bindungswirkung nicht entfaltet (BAG, Beschlüsse vom 01. Juli 1992 - 5 AS 4/92, 14. Januar 1994 - 5 AS 22/93 und 31. Januar 1994 - 5 AS 23/93, AP Nr. 39, 43, 44 zu § 36 ZPO ; Bader, GK- ArbGG , § 48 Rz. 78; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 48 Rz. 68; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl. 1993, S. 896 f.).

    Ungeachtet der im Schrifttum geäußerten grundsätzlichen Bedenken gegen die Statthaftigkeit dieser im Gesetz nicht vorgesehenen außerordentlichen Beschwerde (vgl. dazu insbesondere Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 21. Aufl., § 567 Rz. 10; Braun, MünchKomm- ZPO , § 567 Rz. 9 f.; Chlosta, NJW 1993, 2160) haben sowohl der Bundesgerichtshof als auch das Bundesarbeitsgericht an der grundsätzlichen Zulässigkeit dieses außerordentlichen Rechtsmittels festgehalten (BAG, Beschluß vom 31. Januar 1994, aaO.; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95, NJW 1995, 2497 ; zustimmend insoweit auch Bader, GK- ArbGG , aaO.; Zöller/Gummer, ZPO , 20. Aufl., § 567 Rz. 19).

    Das Bundesarbeitsgericht geht demgegenüber auch dann von einem offensichtlich gesetzwidrigen Verweisungsbeschluß aus, wenn dieser auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG, Beschlüsse vom 01. Juli 1992, 14. Januar 1994 und 31. Januar 1994, aaO.).

  • BAG, 11.11.1996 - 5 AS 12/96

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Verweisungen an das Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes (§§ 12 - 18 ZPO) sind dann nicht bindend, wenn das verweisende Gericht aufgrund falscher Angaben des Klägers über den (Wohn)Sitz des Beklagten geirrt hat (Weiterführung von BAG Beschluß vom 31. Januar 1994 - 5 AS 23/93 - AP Nr. 44 zu § 36 ZPO).

    Mit Beschluß vom 31. Januar 1994 (- 5 AS 23/93 - AP Nr. 44 zu § 36 ZPO) hat der Senat entschieden, daß Beschlüsse, durch die der Rechtsstreit wegen örtlicher Unzuständigkeit verwiesen wird, ausnahmsweise dann nicht bindend sind, wenn das verweisende Gericht über die Zuordnung des von ihm für maßgeblich gehaltenen Ortes (Wohnsitz, Sitz, Erfüllungsort, Begehungsort usw.) zu dem Bezirk des Gerichts, an das verwiesen worden ist, offensichtlich geirrt hat.

  • OLG Hamm, 02.09.2008 - 2 Sdb (FamS) Zust 15/08

    Zuständigkeitskonflikt nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im PKH-Verfahren -

    Offensichtlich gesetzwidrig ist eine Entscheidung nicht nur dann, wenn sich das verweisende Gericht über eine eindeutige Zuständigkeitsvorschrift hinwegsetzt, sondern auch dann, wenn sich das verweisende Gericht über die Zuordnung des Gerichts, an das es verweist, zu dem für die Zuordnung maßgeblichen Wohnsitz der Partei offensichtlich geirrt hat (vgl. BAG BB 1995, 627 f.; NJW 1997, 1091 f.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - L 5 SF 24/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Nichtbindung eines

    Diese Voraussetzung sieht der Senat in dem Fall als gegeben an, in dem das verweisende Gericht sich offensichtlich über die Zuordnung des maßgebenden Orts zu einem Gerichtsbezirk geirrt hat (so auch Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 31. Januar 1994, 5 AS 23/93 und Landessozialgericht für das Land Niedersachsen, Beschluss vom 14. August 1998, L 4 SF 6/98).
  • BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Mangel des rechtlichen Gehörs -

    In seinem Beschluß vom 31. Januar 1994 (- 5 AS 23/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) hat der Senat entschieden, daß Beschlüsse, durch die der Rechtsstreit wegen örtlicher Unzuständigkeit verwiesen wird, ausnahmsweise dann nicht bindend sind, wenn das verweisende Gericht über die Zuordnung des von ihm für maßgeblich gehaltenen Ortes (Wohnsitz, Sitz, Erfüllungsort, Begehungsort usw.) zu dem Bezirk des Gerichts, an das verwiesen worden ist, offensichtlich geirrt hat.
  • OLG Karlsruhe, 19.06.2006 - 15 AR 10/06

    Zur Berichtigung der Verweisung an ein unzuständiges Gericht

    Sowohl der Klägerin als auch dem Amtsgericht Mannheim ist insoweit ein Fehler bei der Zuordnung der maßgeblichen Anschrift zu dem entsprechenden Gerichtsbezirk unterlaufen (vgl. zur Berichtigung von Verweisungsbeschlüssen in entsprechenden Fällen OLG Stuttgart, MDR 2004, 1377; BGH, FamRZ 1997, 173; demgegenüber erscheint es nach Auffassung des Senats hingegen bedenklich - anstelle einer Berichtigung - derartigen Verweisungsbeschlüssen die Bindungswirkung zu versagen, so aber BAG, NZA 1994, 959; BAG, NJW 1997, 1091; BayObLG, Beschluss vom 05.12.2002 - 1Z AR 164/02 -, zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 08.01.2004 - 1 AR 36/03

    Gerichtsstand; Willkürliche Verweisung

    Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, an einen solchen Beschluss gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG dann nicht gebunden ist, wenn er willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt haltbar ist (BAG Beschl. v. 01.07.1992 - 5 AS 4/92 - AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 -5 AS 22/93 - AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 Rn 77 - 79; HessLAG Beschl. v. 5. November 2003 - 1 AR 31/03; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl. § 48 Rn 65; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14; Thomas/Putzo/Reichhold, aaO, § 281 Rn 12).
  • LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02

    Örtliche Zuständigkeit; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

    Bei der Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit gem. §§ 48 Abs. 1, 17 a Abs. 2 und 3 GVG ist aber insoweit in Hinblick auf die ausdrücklichen Ausschluss der Anfechtbarkeit in § 48 Abs. 4 Nr. 1 ArbGG auch bisher schon überwiegend lediglich, die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses verneint worden, wenn er jeder gesetzliche Grundlage entbehrte, diese nicht erkennbar war oder er auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhte nicht aber die außerordentliche Beschwerde als statthaft erachtet worden (BAG Beschl. v. 01.07.1992 -"5 AS 4/92- AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 - 5 AS 22/93 - AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17 a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 RH 77 - 79; Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl. § 48 Rn 65; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14; a. A. bei gravierenden Verstößen Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26; Thomas/Putzo/Reichhold, aaO, § 281 Rn 12).
  • BSG, 22.02.2023 - B 11 SF 1/23 S

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im sozialgerichtlichen

    Dass es als evident gesetzwidrig anzusehen ist, wenn ein Gericht, das an das für den Wohnsitz zuständige Gericht verweisen will, an ein anderes Gericht verweist, von dem es irrtümlich annimmt, dieser Wohnsitz liege in dessen Bezirk, hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden (BAG vom 31.1.1994 - 5 AS 23/93 - AP Nr. 44 zu § 36 ZPO ) .
  • LAG Hessen, 08.09.2004 - 1 SHa 10/04
    Der Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 4. Juni 2004 bindet das Arbeitsgericht München ebenso wenig wie der weitere Beschluss dieses Gerichts vom 30 Juli 2004 gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG , weil beide Beschlüsse willkürlich und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt haltbar sind ( BAG Beschl. v. 01.07.1992 - 5 AS 4/92 - AP § 36 ZPO Nr. 39; v. 14.01.1994 - 5 AS 22/93 -AP § 36 ZPO Nr. 43; v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - AP § 17 a GVG ZPO Nr. 11; v. 31.01.1994 - 5 AS 23/93 - AP § 36 ZPO Nr. 44; vgl. GK-ArbGG/Bader, § 48 Rn 77-;79; HessLAG Beschl. v. 5. November 2003 - 1 AR 31/03; Geirmelmarnn/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl. § 48 Rn 65; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 48 Rn 26; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn 14; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 24. Aufl., § 281 Rn 12).
  • OLG Dresden, 22.04.1997 - 10 ARF 6/97

    Örtliche Zuständigkeit - Änderung von Landkreisgrenzen sind in Sachsen

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