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   BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93   

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https://dejure.org/1993,293
BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93 (https://dejure.org/1993,293)
BAG, Entscheidung vom 10.08.1993 - 1 ABR 22/93 (https://dejure.org/1993,293)
BAG, Entscheidung vom 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 (https://dejure.org/1993,293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterrichtungspflicht des Betriebsrats - Verstoß - Wochenfrist - Änderungskündigung - Zustimmungsverweigerung durch Betriebsrat - Unternehmerische Entscheidungen - Keine Zweckmäßigkeitsprüfung - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Arbeitnehmern - Umfang ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3
    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung der Zustimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 187
  • NZA 1994, 189
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
    Der Entscheidung über den Zustimmungsersetzungsantrag steht die zunächst unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats dann nicht mehr entgegen (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 60, 330 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 61, 189 = AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG 1972; zum Ganzen Matthes, DB 1989, 1285, 1286).

    Hierzu wäre er aber verpflichtet gewesen, wenn weiterer Aufklärungsbedarf bestanden hätte (vgl. BAGE 60, 330 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972).

    Hat der Betriebsrat auf eine - hier einmal unterstellt - unvollständige Unterrichtung hin die Zustimmung verweigert, kann der Arbeitgeber die fehlende Unterrichtung auch noch im Zustimmungsersetzungsverfahren nachholen (BAGE 60, 330 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
    Das Verfahren ist vielmehr einzustellen (BAGE 60, 66 = AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972; BAGE 46, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 72 ZA-Nato-Truppenstatut; vgl. zum Ganzen Matthes, DB 1989, 1288).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist allerdings die Zustimmung des Betriebsrats individualrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für die Versetzung (BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972; zum Ganzen vgl. KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 138 ff.).
  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
    Es bedarf daher keiner Prüfung, ob das Landesarbeitsgericht dem Feststellungsantrag zu Recht stattgegeben hat, weil nicht davon auszugehen sei, daß die Maßnahme offensichtlich aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich sei (vgl. dazu BAGE 29, 345 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
    Das Verfahren ist vielmehr einzustellen (BAGE 60, 66 = AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972; BAGE 46, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 72 ZA-Nato-Truppenstatut; vgl. zum Ganzen Matthes, DB 1989, 1288).
  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
    Ein Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen nach Ablauf der Wochenfrist ist nicht möglich (BAGE 46, 158 [BAG 03.07.1984 - 1 ABR 74/82] = AP Nr. 20 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 51, 345 = AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABN 51/87

    Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Betriebsrats im Rahmen des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, die Einhaltung des Inhalts des Arbeitsvertrages zu überwachen (vgl. BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 10. Februar 1988 - 1 ABN 51/87 - AP Nr. 6 zu § 92 a ArbGG 1979; zum Ganzen Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, § 99 Rz 172 ff.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 99 Rz 41 ff.; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 113).
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
    Der Entscheidung über den Zustimmungsersetzungsantrag steht die zunächst unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats dann nicht mehr entgegen (BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 60, 330 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 61, 189 = AP Nr. 64 zu § 99 BetrVG 1972; zum Ganzen Matthes, DB 1989, 1285, 1286).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
    Der Arbeitgeber muß den Betriebsrat so unterrichten, daß dieser aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht werden kann (BAGE 60, 57 [BAG 18.10.1988 - 1 ABR 33/87] = AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972;Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 73/88 - AP Nr. 74 zu § 99 BetrVG 1972; Matthes, DB 1989, 1285).
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 73/88

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber bei Einstellung neuer

    Auszug aus BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93
    Der Arbeitgeber muß den Betriebsrat so unterrichten, daß dieser aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe geltend gemacht werden kann (BAGE 60, 57 [BAG 18.10.1988 - 1 ABR 33/87] = AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972;Senatsbeschluß vom 3. Oktober 1989 - 1 ABR 73/88 - AP Nr. 74 zu § 99 BetrVG 1972; Matthes, DB 1989, 1285).
  • BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 80/87

    Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einstellung eines Geschäftsstellenleiters

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten

    Der Umfang der vom Arbeitgeber geforderten Unterrichtung des Betriebsrats bestimmt sich damit nach dem Zweck der Beteiligung an der jeweiligen personellen Maßnahme (BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - zu B I 1 der Gründe, NZA 1994, 187) .
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    Neben - hier nicht interessierenden - Verletzungen von Einstellungsnormen kommen vor allem Beschäftigungsverbote in Betracht, die eine Beschäftigung mit bestimmtem Inhalt oder unter bestimmten Voraussetzungen untersagen (BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Es ist nicht Aufgabe des Betriebsrats im Rahmen des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, die Einhaltung des Inhalts des Arbeitsvertrags zu überwachen (BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - aaO) .

    Der Betriebsrat kann deshalb nicht über einen auf diese Vorschrift gestützten Widerspruch nach § 99 Abs. 3 BetrVG erzwingen, dass die unternehmerische Entscheidung rückgängig gemacht wird (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - aaO; 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - zu B II 3 a der Gründe) .

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Der Betriebsrat kann dann innerhalb einer Woche weitere, sich aus der nachgeschobenen Unterrichtung ergebende Zustimmungsverweigerungsgründe geltend machen (vgl. nur Senat 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - NZA 1994, 187, zu B I 1 der Gründe).
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