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   BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 188/94   

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https://dejure.org/1994,3809
BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 188/94 (https://dejure.org/1994,3809)
BAG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 3 AZR 188/94 (https://dejure.org/1994,3809)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 3 AZR 188/94 (https://dejure.org/1994,3809)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Montagearbeiters auf Nahauslösung oder Fernauslösung aus Montagetarifvertrag - Abgrenzung der Nah- von der Fernmontage - Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zur Wohnung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel - Berücksichtigung notwendiger Wartezeiten an ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung der Nah- von der Fernmontage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Bundestarifvertrag für die besonderen Arbeitsbedingungen de... r Montagearbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie einschließlich des Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbaues (BMTV) mit Anm. vom 30.4.1980 §§ 6, 7
    Fernauslösung: Berechnung des zumutbaren Zeitaufwands für die tägliche Rückkehr zur Wohnung - Berücksichtigung von Wartezeiten an der Montagestelle vor und nach der Schicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1111
  • BB 1995, 884
  • DB 1995, 1180
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung -

    Auszug aus BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 188/94
    Bei der Berechnung dieses Zeitaufwandes sind notwendige Wartezeiten an der Montagestelle bis zum Schichtbeginn und nach Schichtende bis zum Antritt des Rückweges nur mitzuberücksichtigen, wenn sie jeweils 30 Minuten übersteigen (teilweise Aufgabe von BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 - BAGE 40, 86 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung).

    Bei einem solchen Verständnis der Bestimmung bliebe offen, wofür die Zeit aufgewendet werden soll (im Ergebnis ebenso: BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 - BAGE 40, 86, 90 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung).

    Soweit der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 25. August 1982 (- 4 AZR 1072/79 - BAGE 40, 86 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Auslösung) zu einer älteren Fassung des Bundes-Montagetarifvertrages eine teilweise abweichende Auffassung vertreten hat, hält der nunmehr allein zuständige erkennende Senat hieran nicht mehr fest.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2004 - 7 Sa 1220/01

    Supervision statt Kündigung

    Zwar folgt die Kammer der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. 30.01.1986 NZA 1987, 555, 28.02.1990 NZA, 727, 12.07.1995 NZA 1995 1111; ebenso KR-Etzel 6. Auflage § 1 KSchG Rz. 375; APS-Dörner, 2. Auflage, § 1 Rz. 188 ff.), wonach bereits allein die dauernde Unmöglichkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zu einer nicht nur vorübergehenden erheblichen Störung des Arbeitsverhältnisses führt.
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