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   BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94   

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https://dejure.org/1995,238
BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 (https://dejure.org/1995,238)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 (https://dejure.org/1995,238)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 670/94 (https://dejure.org/1995,238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung - Erforderlichkeit einer Entsendung von Betriebsratsmitglieder zu einer Rhetorikschulung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 37 Abs. 6
    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995,
  • NZA 1995, 1036
  • BB 1995, 1906
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93

    Rhetorikseminar für Betriebsräte

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94
    Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BAG Beschluß vom 14. September 1994 - 7 ABR 27/94 - NZA 1995, 381 [BAG 14.09.1994 - 7 ABR 27/94]; BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972).

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Die Thematik der vorliegenden Schulungsveranstaltung sei insofern insbesondere mit Schulungen zur Verbesserung von Sprech- und Argumentationstechniken vergleichbar, deren Erforderlichkeit der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 20. Oktober 1993 (aaO) ebenfalls verneint habe.

  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 85/76

    Aufgaben des Betriebsrats - Unterrichtung der Belegschaft - Kosten des

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94
    Auch die Information der Belegschaft gehört zu den Aufgaben des Betriebsrats (BAG Urteil vom 21. November 1978 - 6 ABR 85/76 - AP Nr. 15 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.09.1994 - 7 ABR 27/94

    Kostentragung für Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94
    Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BAG Beschluß vom 14. September 1994 - 7 ABR 27/94 - NZA 1995, 381 [BAG 14.09.1994 - 7 ABR 27/94]; BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94
    Für die Frage, ob eine sachgerechte Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben die Schulung gerade des zu der Schulungsveranstaltung entsandten Betriebsratsmitglieds erforderlich macht, ist darauf abzustellen, ob nach den aktuellen Verhältnissen des einzelnen Betriebes Fragen anstehen oder in absehbarer Zukunft anstehen werden, die der Beteiligung des Betriebsrats unterliegen und für die im Hinblick auf den Wissensstand des Betriebsrats und unter Berücksichtigung der Aufgabenverteilung im Betriebsrat eine Schulung gerade dieses Betriebsratsmitglieds geboten erscheint (vgl. BAG Beschluß vom 7. Juni 1989, BAGE 62, 74 = AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung -

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94
    Auch hier hat der Betriebsrat beim Auftreten eines Informationsbedürfnisses jeweils anhand der aktuellen betrieblichen Verhältnisse und insbesondere der Wichtigkeit und Dringlichkeit der zu vermittelnden Informationen sowie unter Abwägung der Kostenbelastung des Arbeitgebers zu entscheiden, ob eine schriftliche Information der Arbeitnehmer erforderlich erscheint (zu einer Fragebogenaktion der Jugendvertretung vgl. bereits BAG Beschluß vom 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - AP Nr. 10 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

    Auszug aus BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94
    Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BAG Beschluß vom 14. September 1994 - 7 ABR 27/94 - NZA 1995, 381 [BAG 14.09.1994 - 7 ABR 27/94]; BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Das verlangt die Darlegung eines aktuellen betriebs- oder betriebsratsbezogenen Anlasses, aus dem sich der jeweilige Schulungsbedarf ergibt (BAG Urteil vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 670/94 - AP Nr. 106 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Zu denken ist etwa an Schulungsveranstaltungen über die Diskussionsleitung für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 670/94 - zu 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 125; anders noch 14. September 1994 - 7 ABR 27/94 - zu B 3 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 120; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - zu II 3 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 91 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 116) .
  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis auf Verpflegungskosten einer

    Hierzu bedarf es regelmäßig der Darlegung eines aktuellen, betriebsbezogenen Anlasses, um annehmen zu können, dass die auf der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschluss vom 09.10.1973 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 4 ; BAG, Beschluss vom 27.09.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 6 ; BAG, Beschluss vom 27.09.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 18 ; BAG, Beschluss vom 07.06.1989 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 67 ; BAG, Urteil vom 15.02.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; Fitting/Engels/Schmidt/ Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 22. Aufl., § 37 Rz. 140, 141 f.; DKK/Wedde, BetrVG, 9. Aufl., § 37 Rz. 92 ff.; , GK-BetrVG/Weber, 8. Aufl., § 37 Rz. 156 f.; ErfK/Eisemann, 6. Aufl., § 37 BetrVG Rz. 16 m.w.N).

    Erforderlich ist die Teilnahme an derartigen Schulungsveranstaltungen nur dann, wenn das entsandte Betriebsratsmitglied im Betriebsrat eine derart herausgehobene Stellung einnimmt, dass gerade seine Schulung für die Betriebsratsarbeit notwendig ist (BAG, Urteil vom 15.02.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106; BAG, Beschluss vom 24.05.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.12.1990 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 35; LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1996 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 46; LAG Sachsen, Beschluss vom 22.11.2002 - NZA-RR 2003, 420; ArbG Dortmund, Beschluss vom 17.06.1999 - AiB 2000, 628; ArbG Bremen, Beschluss vom 25.02.2000 - AiB 2000, 288; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 153; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 108; Weber, a.a.O., § 37 Rz. 158, 169; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 Rz. 17 m.w.N.).

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat anerkannt, dass die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu einer Rhetorikschulung erforderlich sein können, wenn die Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat so gelagert sind, dass der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch Teilnahme an einer hierfür geeigneten Schulungsveranstaltung verbessert werden; insoweit sei - so das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich - an Schulungsveranstaltungen über Diskussionsleitung für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter zu denken (BAG, Urteil vom 15.02.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106 - unter 1. b) der Gründe; BAG, Beschluss vom 24.05.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 109 - unter B. II. 1. und 2. der Gründe).

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