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   BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93   

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BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93 (https://dejure.org/1995,1492)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1995 - 9 AZR 596/93 (https://dejure.org/1995,1492)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1995 - 9 AZR 596/93 (https://dejure.org/1995,1492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    BAT - Zusatzurlaub - Gesundheitsgefährdung - Klage auf künftige Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 49 Abs. 1; Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Erholungsurlaubsverordnung - EUV) i.d.F. d... er Bekanntmachung vom 26.3.1982 /GV NW S. 175) und i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.9.1993 (GV NW S. 690) § 12; ZPO § 258
    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung: Abhängigkeit von der tatsächlichen Arbeitsleistung hindert Klage auf künftige Zusatzurlaubsgewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 300
  • NZA 1995, 1109
  • BB 1995, 1804
  • DB 1996, 1192
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 212/84

    Tarifvertrag - Urlaubsanspruch - Anspruch auf Urlaub - Befristung - Rechtsverlust

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur künftigen Gewährung des Zusatzurlaubs setzt - wie beim Grundurlaub - voraus, daß der Zusatzurlaub im laufenden Urlaubsjahr oder im Übertragungsfall innerhalb der Fristen des § 47 Abs. 7 Unterabs. 2 BAT rechtzeitig und ordnungsgemäß geltend gemacht wird (vgl. BAGE 52, 258, 260 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG, zu I 2 a der Gründe; BAGE 53, 328, 330 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84] = AP Nr. 26 zu § 13 BUrlG, zu I 2 der Gründe).

    Ansonsten ist der Urlaubsanspruch als Freistellungsanspruch vom Arbeitgeber nicht erfüllbar (BAGE 53, 328, 330 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84] = AP, aaO).

  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93
    a) Nach § 258 ZPO kann der Schuldner bei sog. Wiederkehrschuldverhältnissen schon vor Fälligkeit des Anspruches zur Leistung verurteilt werden, ohne daß die Klage als zur Zeit unbegründet abgewiesen werden muß (Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 257 Rz 1; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 257 Rz 1; MünchKommZPO-Lüke, aaO; vgl. auch BAGE 24, 63, 74 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu IV 2 b der Gründe).

    Dies gilt nach den §§ 258, 323 ZPO jedoch nur für einseitige Verpflichtungen, die sich in ihrer Gesamtheit als Folge ein und desselben Rechtsverhältnisses ergeben, so daß die einzelne Leistung nach der Lage zur Zeit des Urteils mit einiger Gewißheit nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (vgl. BGH Urteil vom 10. Juli 1986 - IX ZR 138/85 - NJW 1986, 3142 [BGH 10.07.1986 - IX ZR 138/85]; BAGE 24, 63, 73 = AP, aaO, zu IV 2 a der Gründe).

  • BAG, 23.02.1984 - 6 AZR 186/81

    Urlaub: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93
    Anlaß war dafür das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu § 16 UrlVO Rheinland-Pfalz, in dem das Bundesarbeitsgericht als Maßstab die persönliche Arbeitszeit des Angestellten zugrunde gelegt hatte (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1984 - 6 AZR 186/81 - AP Nr. 3 zu § 49 BAT).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93
    a) Die Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers beruht auf § 280 Abs. 1, § 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 1, § 249 BGB (vgl. BAGE 68, 362, 366 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 2 b der Gründe; BAGE 52, 254, 257 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG, zu II 1 der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 21. Februar 1995, BAGE 79, 211).
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZR 138/85

    Nachforderung von Versorgungsbezügen; Abänderung eines Urteils auf wiederkehrende

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93
    Dies gilt nach den §§ 258, 323 ZPO jedoch nur für einseitige Verpflichtungen, die sich in ihrer Gesamtheit als Folge ein und desselben Rechtsverhältnisses ergeben, so daß die einzelne Leistung nach der Lage zur Zeit des Urteils mit einiger Gewißheit nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (vgl. BGH Urteil vom 10. Juli 1986 - IX ZR 138/85 - NJW 1986, 3142 [BGH 10.07.1986 - IX ZR 138/85]; BAGE 24, 63, 73 = AP, aaO, zu IV 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 57/91

    Urlaub einer studentischen Aushilfskraft

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93
    Ohne Geltendmachung ist der Arbeitgeber nicht zur Gewährung des Urlaubs verpflichtet (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1992 - 9 AZR 57/91 - EzBAT § 48 BAT Nr. 8, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 266/84

    Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur künftigen Gewährung des Zusatzurlaubs setzt - wie beim Grundurlaub - voraus, daß der Zusatzurlaub im laufenden Urlaubsjahr oder im Übertragungsfall innerhalb der Fristen des § 47 Abs. 7 Unterabs. 2 BAT rechtzeitig und ordnungsgemäß geltend gemacht wird (vgl. BAGE 52, 258, 260 = AP Nr. 6 zu § 44 SchwbG, zu I 2 a der Gründe; BAGE 53, 328, 330 [BAG 13.11.1986 - 8 AZR 212/84] = AP Nr. 26 zu § 13 BUrlG, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93
    Für den von der Klägerin nach § 12 EUV beanspruchten besonderen Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung ist entscheidungserheblich, daß dieser Zusatzurlaub - anders als der Grundurlaubsanspruch (vgl. BAGE 37, 382, 385 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch, zu II 2 b aa der Gründe; 44, 75, 76 = AP Nr. 14 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 2 der Gründe) - von der Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig ist.
  • BAG, 08.08.1978 - 6 AZR 251/77

    Anspruch auf Zusatzurlaub - Gesundheitsgefährdende Arbeiten - Überwiegender teil

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93
    Deshalb kann es gerechtfertigt sein, von den Beschäftigten im Pflegedienst als Anspruchsvoraussetzung zusätzlich das zeitliche Überwiegen der Arbeiten zu verlangen, bei denen eine Verbindung zu Infektionskranken besteht (vgl. dazu BAG Urteil vom 8. August 1978 - 6 AZR 251/77 - AP Nr. 1 zu § 49 BAT).
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 21.03.1995 - 9 AZR 596/93
    a) Die Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers beruht auf § 280 Abs. 1, § 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 1, § 249 BGB (vgl. BAGE 68, 362, 366 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 2 b der Gründe; BAGE 52, 254, 257 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG, zu II 1 der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 21. Februar 1995, BAGE 79, 211).
  • RG, 24.03.1916 - VII 441/15

    Verurteilung zu künftiger Zahlung

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    nicht von einer Gegenleistung abhängig ist (BAG 21. März 1995 - 9 AZR 596/93 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 79, 300) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    nicht von einer Gegenleistung abhängig ist (BAG 21. März 1995 - 9 AZR 596/93 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 79, 300) .
  • LAG Düsseldorf, 18.09.1996 - 11 Sa 941/96

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Entgegen der vom Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 21.03.1995 (- 9 AZR 595/93 - unveröffentlicht; - 9 AZR 596/93 -, AP Nr. 7 zu § 49 BAT) vertretenen Auffassung bezieht sich das in § 12 EUV 1993 genannte Zeitmerkmal auch auf die zweite Tatbestandsalternative, wonach eine vollbeschäftigte Beamtin oder ein vollbeschäftigter Beamter "mit infektiösem Material arbeiten".

    cc) Dieser am allgemeinen Zweck des § 12 EUV 1993 orientierten Auslegung, das in dieser Vorschrift genannte zeitliche Maß auch auf die zweite Alternative ("mit infektiösem Material arbeiten") zu beziehen, stände nicht entgegen, wenn man mit dem BAG die Arbeiten mit infektiösen, dem menschlichen Körper entnommenen Körperflüssigkeiten als stärker die Gesundheit gefährdend ansehen würde als die Arbeit der Krankenhausbeschäftigten, die lediglich mit Infektionskrankheiten in Verbindung kommen (BAG v. 21.03.1995 - 9 AZR 596/93 -, aaO., zu II 2 b).

    Hieraus könnte nur folgen, worauf das BAG zu Recht hinweist, dass es gerechtfertigt sein kann, beim zeitlichen Umfang der als gesundheitsgefährdend angesehenen Tätigkeiten, die den Anspruch auf einen Zusatzurlaub auslösen sollen, zu differenzieren (vgl. BAG v. 21.03.1995 - 9 AZR 596/93 -, aaO., zu II 2 b).

    Der Verordnungsgeber des Landes Nordrhein-Westfalen hat dagegen, wie derjenige der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz (vgl. hierzu die Normübersicht in BAG v. 21.03.1995 - 9 AZR 596/93 -, aaO.) die Gesundheitsgefährdung bei beiden Tätigkeiten als gleich angesehen.

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    nicht von einer Gegenleistung abhängig ist (BAG 21. März 1995 - 9 AZR 596/93 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 79, 300) .
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung - Gleichbehandlung

    Diese Entscheidung haben nicht nur das Land Rheinland-Pfalz sondern auch andere Bundesländer zum Anlaß genommen, die landesrechtlichen Regelungen zu ändern (vgl. hierzu Senat 21. März 1995 - 9 AZR 596/93 - BAGE 79, 300).
  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 771/96

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung

    Die Schadenersatzpflicht der Beklagten beruht auf § 280 Abs. 1, § 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287, § 249 BGB ( BAGE 79, 300, 304 = AP Nr. 7 zu § 49 BAT; BAGE 68, 362, 366 = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986; BAGE 52, 254, 257 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG).

    Damit ist das Landesarbeitsgericht von der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 21. März 1995 (9 AZR 596/93 - BAGE 79, 300 = AP Nr. 7 zu § 49 BAT und - 9 AZR 595/93 - n.v.) abgewichen.

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 110/01

    Anspruch einer medizinisch-technischen Assistentin auf Zusatzurlaub bei Arbeiten

    Bestätigung der Entscheidungen des Senats vom 21. März 1995 - 9 AZR 596/93 - BAGE 79, 300 und vom 25. Januar 2001 - 9 AZR 25/99 - nv.

    Diese Entscheidung haben nicht nur das Land Rheinland-Pfalz sondern auch andere Bundesländer zum Anlaß genommen, die landesrechtlichen Regelungen zu ändern (vgl. hierzu Senat 21. März 1995 - 9 AZR 596/93 - BAGE 79, 300).

  • LAG Hamm, 22.03.2012 - 11 Sa 1634/10

    Betrieblicher Zuschuss zum Anpassungsgeld im rheinisch-westfälischen

    Nach § 258 ZPO kann bei wiederkehrenden Leistungen, die nicht von einer Gegenleistung abhängig sind ( BAG NZA 1995, 1109 ), auch wegen der nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf zukünftige Entrichtung erhoben werden.
  • LAG Niedersachsen, 17.06.2005 - 16 Sa 1204/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung im arbeitsgerichtlichen Verfahren;

    Diese sollen zur besseren Abwehr gegen die Gefährdungen, denen sie ständig ausgesetzt sind, zusätzliche Freizeit gewährt erhalten durch den Zusatzurlaub, um sie vor gesundheitlichen Schäden zusätzlich zu bewahren (vgl. hierzu Urteile des BAG vom 19.03.2002, Az. 9 AZR 109/01, in EzA, Art. 141 EG-Vertrag 1999 Nr. 9 sowie vom 21.03.1995, Az. 9 AZR 596/93, in NZA 1995, 1109 bis 1111).
  • LAG Düsseldorf, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02

    Urlaubsgewährung nach Freistellung von der Arbeit

    (1) Hiernach setzt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung voraus, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr oder im Übertragungszeitraum rechtzeitig und ordnungsgemäß geltend gemacht-, abgefordert-, der Arbeitgeber zur Urlaubserteilung aufgefordert- wird (BAG, Urteil vom 23.06.1992, 9 AZR 57/91, AP Nr. 22 zu § 1 BUrlG, zu II 2, Urteil vom 21.03.1995, 9 AZR 595/93, n.v. Juris-Nr. KARE447780703, zu I 2, Urteil vom 21.03.1995, 9 AZR 596/93, AP Nr. 7 zu § 49 BAT, zu I 2 b; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2001, 14 Sa 55/01, n.v., zu I 1 b).
  • LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 501/99

    Nebentätigkeit: tariflicher Ausschluss von Nebentätigkeiten für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2000 - 11 Sa 936/00

    Anspruch auf Zusatzurlaub; Überwiegende Arbeit mit infektiösem Material i.S.d. §

  • BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 25/99

    Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Tätigkeiten

  • ArbG Essen, 24.04.2009 - 5 Ca 652/08

    Prüfung einer Anpassung von betrieblichem Altersruhegeld muss gemäß § 16 Abs.1

  • LAG Hamm, 06.11.2002 - 18 Sa 838/02

    Abmahnung, Abgeltung von Urlaubsvergütung, Dienstwagen, Privatnutzung,

  • LAG Düsseldorf, 17.01.1997 - 9 Sa 1592/96

    Betriebliche Altersversorgung: Leistungsordnung des Essener Verbandes -

  • ArbG Essen, 08.02.2008 - 5 Ca 3164/07

    Anpassung von betrieblichem Ruhegeld unter Zugrundelegung des

  • ArbG Dortmund, 03.07.2008 - 4 Ca 724/08

    Anpassung des Ruhegeldes nach § 16 BetrAVG - ablösende Betriebsvereinbarung

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