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   BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93   

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BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93 (https://dejure.org/1994,629)
BAG, Entscheidung vom 10.08.1994 - 7 AZR 695/93 (https://dejure.org/1994,629)
BAG, Entscheidung vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 (https://dejure.org/1994,629)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620; ZPO § 259
    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620; ZPO § 259
    Befristete Arbeitsverträge: Studium oder Nebentätigkeitscharakter grundsätzlich kein sachlich gerechtfertigter Grund zur Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 981
  • NZA 1995, 30
  • BB 1994, 2494
  • DB 1994, 2504
  • JR 1995, 264
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93
    Fehlt es an einem sachlichen Grund für die Befristung, so liegt eine objektiv funktionswidrige und deshalb objektiv mißbräuchliche Vertragsgestaltung vor mit der Folge, daß sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen kann (statt vieler Senatsurteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Auch Befristungen für sog. Nebentätigkeiten sind nur dann sachgerecht, wenn verständige und verantwortungsbewußte Parteien eine Befristung des Arbeitsvertrages vereinbaren würden (BAGE 10, 65, 72 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 3 der Gründe; Senatsurteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    So hat der Senat in den Entscheidungen vom 18. August 1982 und 13. Februar 1985 (- 7 AZR 353/80 und 345/82 - beide n.v.) ebenso wie in der Entscheidung vom 4. April 1990 (- 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) die Vereinbarung von befristeten Arbeitsverträgen mit Studenten für zulässig erachtet, weil die Befristung den Studenten jeweils die Möglichkeit gab, die Erfordernisse des Studiums mit denen des Arbeitsverhältnisses miteinander zu vereinbaren.

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93
    Es hat im Urteil vom 14. Januar 1982 (BAGE 37, 305 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) eingehend dargestellt, daß die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht schon immer deshalb sachlich begründet ist, weil der Arbeitnehmer nur wenige Stunden in der Woche arbeitet und deshalb angeblich weniger schutzbedürftig ist.

    Ein vernünftiger, verantwortungsbewußt denkender Arbeitgeber schließt in einem solchen Falle einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit und kündigt ihn, wenn sich die Notwendigkeit ergibt, das Arbeitsverhältnis zu beenden (BAG Urteil vom 14. Januar 1982, BAGE 37, 305 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (seit Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach § 620 BGB grundsätzlich möglich.

    Auch Befristungen für sog. Nebentätigkeiten sind nur dann sachgerecht, wenn verständige und verantwortungsbewußte Parteien eine Befristung des Arbeitsvertrages vereinbaren würden (BAGE 10, 65, 72 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu C 3 der Gründe; Senatsurteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 16.12.1957 - 3 AZR 92/55

    Lehrbeauftragte an Hochschulen - Lehrbeauftragte an hochschulähnlichen Instituten

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar entschieden, daß die von einer Hochschule auf jeweils ein Semester befristete Erteilung des Lehrauftrags an einen Rechtsanwalt rechtswirksam sei und dies u.a. damit begründet, der Lehrauftrag werde regelmäßig als Nebenbeschäftigung ausgeübt und der Lehrbeauftragte sei daher meistens auf die Lehrauftragsvergütung nicht angewiesen (BAG Urteil vom 16. Dezember 1957 - 3 AZR 92/55 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93
    Aus dem Vortrag des Klägers geht nicht hervor, ob er die vorläufige Weiterbeschäftigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit der Befristung erstrebt (vgl. dazu im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985, BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht Senatsurteil vom 28. September 1988, BAGE 60, 1, 14 [BAG 28.09.1988 - 7 AZR 451/87] = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu V der Gründe) oder den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend macht.
  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 191/92

    Befristung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93
    Soll die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf diesen Sachgrund gestützt werden, hängt die Wirksamkeit der Befristung von der voraussichtlichen künftigen Entwicklung ab, deren Beurteilung dem Arbeitgeber obliegt (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1992 - 7 AZR 191/92 - AP Nr. 150 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93
    Das Bundesarbeitsgericht läßt für eine derartige Besorgnis genügen, daß der Arbeitgeber nicht erklärt, den Arbeitnehmer zumindest im Falle einer für diesen günstigen Revisionsentscheidung wieder zu beschäftigen (vgl. Urteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, unter C der Gründe).
  • BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87

    Teilzeitbeschäftgiung

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93
    Aus dem Vortrag des Klägers geht nicht hervor, ob er die vorläufige Weiterbeschäftigung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit der Befristung erstrebt (vgl. dazu im Anschluß an den Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985, BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht Senatsurteil vom 28. September 1988, BAGE 60, 1, 14 [BAG 28.09.1988 - 7 AZR 451/87] = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu V der Gründe) oder den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend macht.
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (seit Urteil vom 8. Mai 1985, BAGE 49, 73, 79 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II der Gründe) ist bei mehreren hintereinander gereihten Arbeitsverhältnissen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrags auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen.
  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 353/80
    Auszug aus BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93
    So hat der Senat in den Entscheidungen vom 18. August 1982 und 13. Februar 1985 (- 7 AZR 353/80 und 345/82 - beide n.v.) ebenso wie in der Entscheidung vom 4. April 1990 (- 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) die Vereinbarung von befristeten Arbeitsverträgen mit Studenten für zulässig erachtet, weil die Befristung den Studenten jeweils die Möglichkeit gab, die Erfordernisse des Studiums mit denen des Arbeitsverhältnisses miteinander zu vereinbaren.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2018 - 7 Sa 143/18

    Befristung - studentische Hilfskraft - wissenschaftliche Hilfstätigkeit -

    Allein der Status der Klägerin stellt keinen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses dar (vgl. schon BAG vom 10.08.1994 - 7 AZR 695/93 - NZA 1995, 30 unter 3b) .

    Soweit die Beklagte die Befristung damit begründet, diese habe im Interesse der Klägerin bestanden, weil sie ihr die Möglichkeit gebe, die Erfordernisse des Studiums mit denen des Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren (vgl. dazu BAG 10.08.1994 - 7 AZR 695/93 - AP BGB § 620 befristeter Arbeitsvertrag Nr. 162) liegen die dort angeführten Voraussetzungen schon deshalb nicht vor, weil dem Interesse der Klägerin bei der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages hinreichend Rechnung getragen wurde.

  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05

    Personenbedingte Kündigung

    Es kann weiter dahinstehen, ob die Vereinbarung eines befristeten bzw. bedingten Studentenarbeitsverhältnisses auch im Interesse des Arbeitgebers erfolgen kann, weil er etwa ein berechtigtes Interesse daran haben kann, für bestimmte einfache Tätigkeiten - wie im Gepäckdienst - nicht langfristig eine Vielzahl nach einem Studium überqualifizierte und unzufriedene Mitarbeiter einsetzen zu müssen (vgl. auch BAG 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 162 = EzA BGB § 620 Nr. 126; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 561/97 - BAGE 90, 103).
  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 523/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Vorbehalt

    Damit wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (BAG 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 136 = EzA BGB § 620 Nr. 107, zu II 1 der Gründe; 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 162 = EzA BGB § 620 Nr. 126, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    a) Die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem Studenten kann sachlich begründet sein, wenn der Student dadurch die Möglichkeit erhält, die Erfordernisse des Studiums mit denen des Arbeitsverhältnisses in Einklang zu bringen (BAG 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 162 = EzA BGB § 620 Nr. 126, zu I 3 b cc der Gründe).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Fehlt es daran, liegt eine objektiv funktionswidrige und deshalb objektiv rechtsmißbräuchliche Vertragsgestaltung vor mit der Folge, daß sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen kann (BAG Urteile vom 4. April 1990, aaO, zu A II 2 der Gründe; zuletzt vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 561/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Studenten

    Die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Studenten kann nicht mit dessen Interesse, seine Arbeitsverpflichtung mit den Anforderungen des Studiums in Einklang zu bringen, gerechtfertigt werden, wenn bereits die Kündigungsmöglichkeiten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sowie Umfang und Lage der Arbeitszeit dem Interesse des Studenten ausreichend Rechnung tragen (im Anschluß an Senatsurteil vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Der Senat hat aber auch betont, daß die Befristung nur dann sachlich gerechtfertigt ist, wenn sie angesichts der Vertragsgestaltung erforderlich ist, um die Erwerbstätigkeit den immer wieder wechselnden Erfordernissen des Studiums anzupassen (Urteil vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95

    Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, vgl. etwa Urteil vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 3 a der Gründe; Urteil vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 657/92 - AfP 1994, 72, zu I 2 b bb der Gründe), ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach § 620 BGB grundsätzlich möglich.

    Fehlt es an einem sachlichen Grund für die Befristung, so liegt eine objektiv funktionswidrige und deshalb objektiv mißbräuchliche Vertragsgestaltung vor mit der Folge, daß sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen kann (statt vieler: Senatsurteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 -, aaO).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß allein die Ungewißheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs als Sachgrund für eine Befristung nicht ausreicht (Urteil vom 3. Dezember 1986, BAGE 54, 10 = AP Nr. 110 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 16. August 1995 - 7 AZR 1044/94 -, zu 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung

    Sowohl die Vereinbarung einer Befristung (BAG Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG Urteil vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 3 a der Gründe) als auch die einer auflösenden Bedingung (BAG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 7 AZR 344/90 - AP Nr. 17 zu § 620 BGB Bedingung, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung, zu B I 4 a der Gründe) erfordern zu ihrer Rechtswirksamkeit dann, wenn dem Arbeitnehmer durch die jeweilige Vertragsgestaltung der Schutz zwingender Kündigungsschutzvorschriften entzogen wird, das Vorliegen eines sachlichen Grundes.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2020 - L 2 AL 37/19

    Versagung der Erlaubnis bzw. deren Verlängerung zur Arbeitnehmerüberlassung wegen

    Werde dem Interesse des Studenten, die von ihm zu erbringende Arbeitsleistung mit den wechselnden Erfordernissen des Studiums in Einklang zu bringen, durch eine entsprechende flexible Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses Rechnung getragen, sei eine Befristung sachlich nicht gerechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 10. August 1994, 7 AZR 695/93, BB 1994, 2494).
  • BAG, 16.08.1995 - 7 AZR 1044/94

    Wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch auf Weiterbeschäftigung

    Diese Unsicherheit gehört zu seinem unternehmerischen Risiko, das er nicht durch den Abschluß befristeter Arbeitsverträge auf die Arbeitnehmer übertragen kann (BAG Urteile vom 3. Dezember 1986, BAGE 54, 10 = AP Nr. 110 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und 10. August 1994 - 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Abgesehen davon, daß ein derartiger Ungewißheitstatbestand als Sachgrund nach den Grundsätzen der Befristungskontrolle nicht anzuerkennen ist (BAG Urteil vom 10. August 1994, a.a.O.), widerspricht die gewählte Vertragsdauer dem angegebenen Befristungsgrund.

    Ein vernünftiger, verantwortungsbewußter Arbeitgeber (vgl. BAG Urteil vom 10. August 1994, a.a.O., zu I 4 der Gründe) wird nicht in der bloßen Erwartung künftiger Aufträge und eines damit verbundenen erhöhten Arbeitskräftebedarfs eine Vielzahl an befristeten Arbeitsverträgen mit einjähriger Laufzeit abschließen.

    Eine aus der besonderen Situation des Betriebes resultierende Ungewißheit über Arbeitsanfall und Arbeitskräftebedarf kann jedoch keine Befristung rechtfertigen (BAG Urteil vom 10. August 1994, a.a.O.).

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97

    Befristung der Arbeitsverhältnisse bei wissenschaftlichen Mitarbeitern einer

  • BAG, 16.08.1995 - 7 AZR 1045/94

    Wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch auf Weiterbeschäftigung

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 428/95

    Befristung des Arbeitsvertrages bei Ärzten in der Weiterbildung

  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

  • BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 524/95
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2013 - 6 Sa 1874/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • BAG, 12.05.1999 - 7 AZR 45/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Studenten

  • LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10

    Hinterbliebenenversorgung

  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 734/97

    Befristete Erhöhung der Arbeitszeit - Vertretung

  • LAG München, 12.11.1997 - 9 Sa 315/97

    Arbeitsverhältnis: Befristung - mehrere hintereinander gereihte befristete

  • LAG Berlin, 12.01.1999 - 12 Sa 113/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sog. "Bedarfsarbeitsverhältnis"

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 1020/04

    Treuwidriges Berufen auf fehlende Zustimmung des Personalrats zur Befristung

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 257/97

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Wissenschaftliche Mitarbeiter einer

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 605/95

    Befristung von Lektorenverträgen

  • BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95

    Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Trägerwechsel bei

  • LAG Köln, 28.01.1999 - 10 (9) Sa 463/98

    Befristung, Student, Studiendauer

  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 662/95

    Arbeitsverhältnis: neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit

  • LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - frei werdende Haushaltsmittel

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2013 - 6 Sa 781/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2013 - 6 Sa 1328/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - 12 Sa 70/14

    Befristung - Schriftform - Verlängerungsklausel - beurlaubter Beamter

  • LAG München, 06.05.1997 - 6 Sa 1026/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Studentischer Botendienst eines Flughafens

  • LAG Berlin, 22.02.2002 - 7 Sa 980/01

    Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub; Voraussetzungen des gesetzlichen

  • ArbG Hamburg, 24.04.2018 - 20 Ca 3/18

    Zweckbefristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Studenten

  • LAG Hamburg, 24.02.1998 - 3 Sa 92/97

    Streit zwischen einem Arbeitnehmer (Student und zeitweise als

  • BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95

    Zustandekommen eines befristeten Arbeitsverhältnisses i.R.e. medizinischen

  • ArbG München, 19.01.2015 - 43 Ca 557/14

    Unverhältnismäßigkeit einer ordentlichen Änderungskündigung bei möglicher

  • ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 558/14

    Überflüssige Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebots

  • ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 555/14

    Überflüssige Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebots

  • LAG Berlin, 06.11.1997 - 10 Sa 79/97

    Antrag auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.05.1995 - 2 Sa 254/95

    Medizinstudent; Klinikum ; Extrawache; Dienstplan; Arbeitsverhältnis

  • LAG Berlin, 14.08.1995 - 17 Sa 56/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung -

  • LAG Köln, 17.11.1999 - 3 Sa 624/99

    Programmlehrkraft an einer bulgarischen Schule; Ein arbeitsrechtliches Verhältnis

  • LAG Berlin, 06.10.1995 - 6 Sa 71/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Aushilfsarbeitsverhältnisse mit Studenten

  • ArbG Cottbus, 13.09.2000 - 6 Ca 2170/00

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Befristung; Benachteiligung wegen

  • LAG Berlin, 26.03.1999 - 6 Sa 76/99

    Arbeitsverhältnis - Befristung - sachliche Rechtfertigung

  • ArbG Stuttgart, 23.04.2004 - 23 Ca 11530/03

    Befristung - Sachgrund

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