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   BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93   

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https://dejure.org/1994,152
BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 (https://dejure.org/1994,152)
BAG, Entscheidung vom 04.10.1994 - 3 AZR 910/93 (https://dejure.org/1994,152)
BAG, Entscheidung vom 04. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 (https://dejure.org/1994,152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsrente - Anpassung - Anpassungsverpflichtung - Konzern - Kaufkraftverlust - Berechnungsdurchgriff - Voraussetzungen - Doppelter Berechnungsdurchgriff - Früherer Arbeitgeber - Konzernobergesellschaft

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 16; AktG § 302; AktG § 304
    Voraussetzungen des Berechnungsdurchgriffs bei Rentenanpassung im Konzern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 302, § 304; BetrAVG § 16
    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rentenanpassung im Konzern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 87
  • NJW 1995, 2127 (Ls.)
  • ZIP 1995, 491
  • MDR 1995, 505
  • NZA 1995, 368
  • FamRZ 1995, 553 (Ls.)
  • VersR 1995, 983
  • BB 1994, 2075
  • BB 1995, 576
  • BB 1995, 777
  • DB 1994, 2095
  • DB 1995, 528
  • DB 1995, 528 (Reiners)
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.05.1981 - 3 AZR 308/80

    Anpassung - Betriebsrente - Rente - Kaufkraft - Kaufkraftentwicklung -

    Auszug aus BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
    In einem solchen Fall muß eine Betriebsrente auch bei einer ungünstigen wirtschaftlichen Lage des Versorgungsschuldners an die Kaufkraftentwicklung angepaßt werden, wenn nur die wirtschaftliche Situation des herrschenden Unternehmens eine Anpassung gestattet (BAGE 35, 301, 307 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe).

    (1) In einem Urteil vom 14. Februar 1989 (BAGE 61, 94 [BAG 14.02.1989 - 3 AZR 191/87] = AP Nr. 22 zu § 16 BetrAVG) hat der Senat im Anschluß an ein älteres Urteil (BAGE 35, 301 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG) den Standpunkt vertreten, bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages komme es im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG in der Regel auf die wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaft an.

    Aus diesem Grunde seien auch die Rechtsgrundsätze, die zur Durchgriffshaftung im Konzern entwickelt worden seien, nicht auf die Betriebsrentenanpassung nach § 16 BetrAVG übertragbar (Timm, Anm. zu BAG Urteil vom 19. Mai 1981 - 3 AZR 308/80 -, AR-Blattei, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidungen 86/92; Stimpel, Anm. zu BAG Urteil vom 14. Februar 1989 - 3 AZR 191/87 -, AR-Blattei, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidungen 219; derselbe, Festschrift für Alfred Kellermann, S. 423, 431; Junker, Festschrift für Otto Rudolf Kissel, S. 451, 460; Windbichler, Arbeitsrecht im Konzern, S. 243; dieselbe, Festschrift für Otto Rudolf Kissel, S. 1287, 1289 f.; Zöllner, Die Aktiengesellschaft 1994, 285, 290 f.; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 3. Aufl., 1. Teil Rz 717; auch Konzen, ZHR 1987, 566, 583).

  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 191/87

    Rente - Betriebsrente - Anpassung - Verweigerung - Konzern -

    Auszug aus BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
    (1) In einem Urteil vom 14. Februar 1989 (BAGE 61, 94 [BAG 14.02.1989 - 3 AZR 191/87] = AP Nr. 22 zu § 16 BetrAVG) hat der Senat im Anschluß an ein älteres Urteil (BAGE 35, 301 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG) den Standpunkt vertreten, bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages komme es im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG in der Regel auf die wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaft an.

    Aus diesem Grunde seien auch die Rechtsgrundsätze, die zur Durchgriffshaftung im Konzern entwickelt worden seien, nicht auf die Betriebsrentenanpassung nach § 16 BetrAVG übertragbar (Timm, Anm. zu BAG Urteil vom 19. Mai 1981 - 3 AZR 308/80 -, AR-Blattei, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidungen 86/92; Stimpel, Anm. zu BAG Urteil vom 14. Februar 1989 - 3 AZR 191/87 -, AR-Blattei, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidungen 219; derselbe, Festschrift für Alfred Kellermann, S. 423, 431; Junker, Festschrift für Otto Rudolf Kissel, S. 451, 460; Windbichler, Arbeitsrecht im Konzern, S. 243; dieselbe, Festschrift für Otto Rudolf Kissel, S. 1287, 1289 f.; Zöllner, Die Aktiengesellschaft 1994, 285, 290 f.; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 3. Aufl., 1. Teil Rz 717; auch Konzen, ZHR 1987, 566, 583).

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85

    Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
    Der Anspruch wäre zwar nach § 7 BetrAVG insolvenzgeschützt, der Träger der Insolvenzsicherung wäre aber nicht zur Anpassung nach § 16 BetrAVG verpflichtet (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG; BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81

    Insolvenzsicherung - Betriebsrente - Kaufkraftentwicklung - Anpassung -

    Auszug aus BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
    Der Anspruch wäre zwar nach § 7 BetrAVG insolvenzgeschützt, der Träger der Insolvenzsicherung wäre aber nicht zur Anpassung nach § 16 BetrAVG verpflichtet (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG; BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
    Der Anspruch wäre zwar nach § 7 BetrAVG insolvenzgeschützt, der Träger der Insolvenzsicherung wäre aber nicht zur Anpassung nach § 16 BetrAVG verpflichtet (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG; BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
    Diese Wertung wirkt sich auch aus, wenn es darum geht, ob die Voraussetzungen für ein Eingreifen des gesetzlichen Insolvenzschutzes nach § 7 BetrAVG bestehen (vgl. hierzu BAGE 61, 273 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG Urteil vom 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
    Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (BAGE 48, 272, 278 f. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAGE 48, 284, 290 = AP Nr. 16 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
    Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (BAGE 48, 272, 278 f. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAGE 48, 284, 290 = AP Nr. 16 zu § 16 BetrAVG, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93

    Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung -

    Auszug aus BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
    Diese Rechtsprechung hat der Senat im Anschluß an entsprechende Urteile des Bundesgerichtshofes zur Konzernhaftung (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] "Autokran"; BGHZ 107, 7, 15 "Tiefbau"; BGHZ 115, 187 [BGH 23.09.1991 - II ZR 135/90] "Video" = AP Nr. 1 zu § 303 AktG; BGHZ 122, 123 [BGH 29.03.1992 - II ZR 265/91] "TBB" = AP Nr. 2 zu § 303 AktG) für die Prüfung der Leistungsfähigkeit im qualifiziert faktischen Konzern nutzbar gemacht (BAG Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 244/91 - AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - AP Nr. 29 zu § 16 BetrAVG).
  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93
    Diese Rechtsprechung hat der Senat im Anschluß an entsprechende Urteile des Bundesgerichtshofes zur Konzernhaftung (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] "Autokran"; BGHZ 107, 7, 15 "Tiefbau"; BGHZ 115, 187 [BGH 23.09.1991 - II ZR 135/90] "Video" = AP Nr. 1 zu § 303 AktG; BGHZ 122, 123 [BGH 29.03.1992 - II ZR 265/91] "TBB" = AP Nr. 2 zu § 303 AktG) für die Prüfung der Leistungsfähigkeit im qualifiziert faktischen Konzern nutzbar gemacht (BAG Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 244/91 - AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - AP Nr. 29 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern

  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88

    Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen

  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern -

  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (vgl. BAG Urteil vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - AP Nr. 32 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu A der Gründe; BAG Urteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 -, aaO, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).

    aa) Durch Erklärungen oder entsprechendes Verhalten des im Konzernverbund herrschenden Unternehmens kann bei den Versorgungsberechtigten ein schutzwürdiges Vertrauen darauf entstehen, das herrschende Unternehmen werde sicherstellen, daß die Versorgungspflichten des beherrschten Unternehmens ebenso erfüllt werden wie die Versorgungsansprüche der eigenen Betriebsrentner (vgl. BAG Urteil vom 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - AP Nr. 29 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 -, aaO, zu B II 2 der Gründe).

    bb) Eine konzernrechtliche Verflechtung führt nur dann bei § 16 BetrAVG zu einem sogenannten Berechnungsdurchgriff, wenn eine verdichtete Konzernverbindung vorliegt und sich außerdem konzerntypische Gefahren verwirklichen (vgl. BAG Urteil vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 -, aaO, zu B II 4 der Gründe).

    Ist dadurch die mangelnde Leistungsfähigkeit des beherrschten Unternehmens verursacht worden, so ist die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens in die Anpassungsprüfung mit einzubeziehen (vgl. BAG Urteil vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 -, aaO, zu B II 4 b der Gründe).

    Zur Darlegungs- und Beweislast wird auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 4. Oktober 1994 (- 3 AZR 910/93 -, aaO, zu B II 4 b (5) der Gründe) hingewiesen.

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 78, 87) .

    Wird der Versorgungsschuldner auf Betriebsrentenanpassung in Anspruch genommen, weil ihm die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens oder der Konzernmutter zugerechnet wird, so muss er auch die Möglichkeit haben, diese höhere Belastung an das andere Unternehmen weiterzugeben, sich also bei diesem zu refinanzieren (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b (3) der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 83, 1) .

    bb) Die Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff entsprechend den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1994 (- 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 78, 87) für den qualifiziert faktischen Konzern entwickelt hat, sind nicht gegeben.

    Es gibt für den faktischen Konzern auch weder einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die Allein- oder Mehrheitsgesellschafterin einer Kapitalgesellschaft deren Geschäfte umfassend und nachhaltig führt, noch einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die wirtschaftliche Lage eines konzernabhängigen Unternehmens regelmäßig durch nachteilige, im Konzerninteresse erfolgende Vorteilsverschiebungen beeinträchtigt wird (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b (5) der Gründe, BAGE 78, 87; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Die Konzernverbindung allein ändert weder etwas an der Selbständigkeit der beteiligten juristischen Personen noch an der Trennung der jeweiligen Vermögensmassen (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 78, 87) .

    Wird der Versorgungsschuldner auf Betriebsrentenanpassung in Anspruch genommen, weil ihm die günstige wirtschaftliche Lage eines anderen Konzernunternehmens oder der Konzernmutter zugerechnet wird, so muss er auch die Möglichkeit haben, diese höhere Belastung an das andere Unternehmen weiterzugeben, sich also bei diesem zu refinanzieren (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b (3) der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 83, 1) .

    Die Voraussetzungen für einen Berechnungsdurchgriff entsprechend den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1994 (- 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 78, 87) für den qualifiziert faktischen Konzern aufgestellt hat, liegen nicht vor.

    Es gibt für den faktischen Konzern auch weder einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die Allein- oder Mehrheitsgesellschafterin einer Kapitalgesellschaft deren Geschäfte umfassend und nachhaltig führt, noch einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die wirtschaftliche Lage eines konzernabhängigen Unternehmens regelmäßig durch nachteilige, im Konzerninteresse erfolgende Vorteilsverschiebungen beeinträchtigt wird (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 4 b (5) der Gründe, BAGE 78, 87; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 3 der Gründe, BAGE 105, 72) .

    Dies setzt voraus, dass die Versorgungszusage oder ihre Begleitumstände ergeben, dass hinter der erteilten Zusage der ganze Konzern stehen soll und für deren Erfüllung eintreten wird (vgl. BAG 19. Mai 1981 - 3 AZR 308/80 - zu III 1 der Gründe, BAGE 35, 301) oder dass durch Erklärungen oder entsprechendes Verhalten des im Konzernverbund herrschenden Unternehmens bei den Versorgungsberechtigten ein schutzwürdiges Vertrauen darauf entstehen konnte, das herrschende Unternehmen werde sicherstellen, dass die Versorgungspflichten des beherrschten Unternehmens ebenso erfüllt werden wie die Versorgungsansprüche der eigenen Betriebsrentner (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 83, 1; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - zu B III 3 a der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

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