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   BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94   

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BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94 (https://dejure.org/1994,215)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 2 AZR 320/94 (https://dejure.org/1994,215)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 (https://dejure.org/1994,215)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315; KSchG § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 2b, Abs. 3
    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 2b, Abs. 3; BGB § 315
    Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitsplatzwegfall in verschiedenen Betrieben eines Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 66
  • NJW 1996, 339
  • MDR 1995, 827
  • NZA 1995, 413
  • BB 1995, 49
  • BB 1995, 930
  • DB 1995, 51
  • DB 1995, 878
  • JR 1995, 440
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
    Fallen in einem Betrieb Beschäftigungsmöglichkeiten weg, besteht aber an einer anderen Stelle im Betrieb für einen Teil der betroffenen Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, so hat der Arbeitgeber, soweit die Arbeitnehmer fachlich und persönlich geeignet sind, durch eine Sozialauswahl nach den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 KSchG zu entscheiden, welche der zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer er weiterbeschäftigt (Senatsurteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vgl. schon Senatsurteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 - RzK I 7 b Nr. 10).

    Der Arbeitgeber kann die erforderliche Sozialauswahl auch nicht dadurch umgehen, daß er die freien Arbeitsstellen zunächst mit den Arbeitnehmern seiner Wahl besetzt und dann den anderen sozial schwächeren Arbeitnehmern mit der Begründung kündigt, eine Sozialauswahl sei nicht mehr möglich, weil keine freien Stellen mehr vorhanden seien (Senatsurteile vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 - und vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 -, jeweils aaO).

    Eine solche Entscheidung darf der Arbeitgeber nicht nach freiem Belieben, sondern nur nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 Abs. 3 BGB treffen (Senatsurteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 -, aaO, m.w.N.; vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 987/93 -, n.v.).

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
    Entsprechendes gilt in der öffentlichen Verwaltung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 b KSchG, wenn der Arbeitnehmer zwar nicht an einem anderen Arbeitsplatz in derselben Dienststelle, jedoch in einer anderen Dienststelle desselben Verwaltungszweiges an demselben Dienstort einschließlich seines Einzugsgebietes weiterbeschäftigt werden kann; die Gesamtheit der Dienststellen im umschriebenen Bereich sind dem Unternehmen im Bereich der Privatwirtschaft gleichgestellt (BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191, 200 f. = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu C II der Gründe).

    Seit dem Urteil vom 17. Mai 1984 (aaO) entspricht es ständiger Senatsrechtsprechung, daß die nachträglich in das Kündigungsschutzgesetz eingefügten Widerspruchstatbestände zugleich eine Verbesserung des individuellen Kündigungsschutzes bewirkt haben und daher auch ohne Widerspruch des Betriebsrats bzw. der Personalvertretung im Rahmen der Generalklausel des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu berücksichtigen sind.

    Der Senat hat dieses Ergebnis zusätzlich damit begründet, die Versetzungsmöglichkeit sei arbeitgeberbezogen, weil für die Versetzungspflicht entscheidend sei, wer den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen könne und nicht, wo er eingesetzt werden könnte (BAGE 46, 191, 206 = AP, aaO, zu C III 3 d cc der Gründe).

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
    Schließlich sind sogar, soweit eine konzernübergreifende Weiterbeschäftigungspflicht besteht, derartige Konstellationen in einem Konzern denkbar (vgl. dazu Senatsurteil vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu 1 KSchG 1969 Konzern).

    Die soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG ist deshalb - wie bereits dargelegt - grundsätzlich betriebsbezogen, nicht unternehmensbezogen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern).

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
    Dies folgt aus dem "ultima ratio-Grundsatz", dem vor allem bei der betriebsbedingten Kündigung maßgebliche Bedeutung zukommt (BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 31 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu B II der Gründe).

    Da der Klägerin nach der Senatsrechtsprechung (BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969) vor Ausspruch einer Beendigungskündigung jedenfalls eine Änderungskündigung zu erklären gewesen wäre, kann dahinstehen, ob die Klägerin ohne Vertragsänderung in die "P. Community" versetzt werden konnte.

  • BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 57/90

    Die soziale Auswahl im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung - Sozialwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
    Fallen in einem Betrieb Beschäftigungsmöglichkeiten weg, besteht aber an einer anderen Stelle im Betrieb für einen Teil der betroffenen Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, so hat der Arbeitgeber, soweit die Arbeitnehmer fachlich und persönlich geeignet sind, durch eine Sozialauswahl nach den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 KSchG zu entscheiden, welche der zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer er weiterbeschäftigt (Senatsurteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vgl. schon Senatsurteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 - RzK I 7 b Nr. 10).

    Der Arbeitgeber kann die erforderliche Sozialauswahl auch nicht dadurch umgehen, daß er die freien Arbeitsstellen zunächst mit den Arbeitnehmern seiner Wahl besetzt und dann den anderen sozial schwächeren Arbeitnehmern mit der Begründung kündigt, eine Sozialauswahl sei nicht mehr möglich, weil keine freien Stellen mehr vorhanden seien (Senatsurteile vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 - und vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 -, jeweils aaO).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
    Dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne dieser Vorschrift liegen vor, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. Urteile vom 1. Juli 1976 - 2 AZR 322/75 - BAGE 28, 131, 133 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 der Gründe; vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 68 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).

    Sofern der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, daß ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, z.B. auf Grund des Ausscheidens eines anderen Arbeitnehmers, zur Verfügung stehen wird, ist ein derartiger Arbeitsplatz ebenfalls als frei anzusehen (BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP, aaO; BAG Urteil vom 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung, zu B II 1 a der Gründe).

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
    Die Grundsätze der Billigkeit sind gewahrt, wenn alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt sind (BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
    Eine solche Entscheidung darf der Arbeitgeber nicht nach freiem Belieben, sondern nur nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 Abs. 3 BGB treffen (Senatsurteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 -, aaO, m.w.N.; vgl. BAG Urteil vom 25. Oktober 1994 - 3 AZR 987/93 -, n.v.).
  • BGH, 12.11.1981 - III ZR 2/80

    Kündigungsausschluß

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
    Kommen mehrere Möglichkeiten der Lückenausfüllung in Betracht, so ist anhand der Konsequenzen abzuwägen, welche der Alternativen am zweckmäßigsten und gerechtesten ist und sich am besten in den Gesamtzusammenhang der Rechtsordnung einfügt (BGHZ 80, 338 [BGH 27.05.1981 - IVa ZR 66/80]; 82, 185) [BGH 12.11.1981 - III ZR 2/80].
  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 66/80

    Beschränkung des Rückgriffsanspruchs eines Sozialversicherungsträgers wegen

    Auszug aus BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
    Kommen mehrere Möglichkeiten der Lückenausfüllung in Betracht, so ist anhand der Konsequenzen abzuwägen, welche der Alternativen am zweckmäßigsten und gerechtesten ist und sich am besten in den Gesamtzusammenhang der Rechtsordnung einfügt (BGHZ 80, 338 [BGH 27.05.1981 - IVa ZR 66/80]; 82, 185) [BGH 12.11.1981 - III ZR 2/80].
  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 177/86

    Verspätete Erhebung der Kündigungsschutzklage - Soziale Rechtfertigung einer

  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • LAG Düsseldorf, 09.07.1993 - 9 (2) Sa 169/93

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - fehlerhafte Sozialauswahl

  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

  • BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer

  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Führt die unternehmensbezogene Weiterbeschäftigungspflicht (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG) dazu, daß mehrere Arbeitnehmer aus verschiedenen Betrieben eines Unternehmens um denselben Arbeitsplatz in einem der Betriebe konkurrieren, so hat der Unternehmer bei seiner Entscheidung über die Besetzung dieses Arbeitsplatzes die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen (Bestätigung von BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66).

    Eine der Stellen für Projektierungsingenieure im KPZ ASI in Leipzig hätte der Kläger allenfalls im Wege der Sozialauswahl oder zumindest einer Auswahl unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte (Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66) erhalten können.

    a) Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG liegen vor, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (st. Rspr. vgl. zB BAG 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102).

    b) Fallen in verschiedenen Betrieben eines Unternehmens Arbeitsplätze weg, und ist die Weiterbeschäftigung nur einer entsprechend geringeren Anzahl von Arbeitnehmern auf einem oder mehreren freien Arbeitsplätzen in einem dieser Betriebe möglich, so hat der Arbeitgeber bei der Besetzung der freien Arbeitsplätze (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG) die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zumindest nach § 315 BGB mit zu berücksichtigen (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66).

    cc) Jedenfalls durfte die Beklagte nach der Senatsrechtsprechung (15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - aaO) die verbleibenden Stellen nicht nach ihrem Belieben besetzen, sondern es war auf Grund einer in erster Linie durch die Berücksichtigung sozialer Belange der betroffenen Arbeitnehmer geprägten Auswahlentscheidung festzulegen, welchem der betroffenen Arbeitnehmer eine Stelle im KPZ Niederspannung Leipzig angeboten werden mußte und wer von ihnen nicht mehr weiterbeschäftigt werden konnte.

    Das Senatsurteil vom 15. November 1994 (- 2 AZR 320/94 - aaO) stellt dies nicht in Frage, sondern betrifft nur den Ausnahmefall, daß mehrere Arbeitnehmer aus verschiedenen Betrieben des Unternehmens um einen freien Arbeitsplatz konkurrieren, weil die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen, unternehmensweit geregelt ist und der Gesetzgeber für diesen Fall keine § 1 Abs. 3 KSchG entsprechende Regelung getroffen hat.

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Die Gesamtheit der Dienststellen in dem umschriebenen Bereich entspricht dem Unternehmen im Bereich der Privatwirtschaft (Senat 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66).

    Dies setzt voraus, daß ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (allgemein zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG: Senat 21. September 2000 aaO; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - nv.; speziell zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 b KSchG: Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66).

    Erfolgen die Besetzung der freien Stelle und die Kündigung auf Grund eines einheitlichen Entschlusses, so sind beide Erklärungen des Arbeitgebers bei Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG auch als Einheit zu würdigen (BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66; 21. September 2000 und 6. Dezember 2001, aaO).

    (1) Fallen in einer Dienststelle Beschäftigungsmöglichkeiten weg, bestehen aber in anderen Bereichen der Dienststellen für einen Teil der Arbeitnehmer Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, so hat der öffentliche Arbeitgeber - soweit die Arbeitnehmer fachlich und persönlich geeignet sind - durch eine Sozialauswahl nach den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu entscheiden, welchen von der Organisationsmaßnahme betroffenen Arbeitnehmer er weiterbeschäftigt (Senat 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77; 15. Dezember 1994 aaO).

    Der Arbeitgeber kann eine solche Sozialauswahl nicht dadurch umgehen, daß er den freien Arbeitsplatz zunächst mit einem Arbeitnehmer seiner Wahl besetzt und andere - sozial schwächere - Arbeitnehmer später mit der Begründung kündigt, eine Sozialauswahl sei nicht (mehr) möglich, weil der (früher vorhandene) Arbeitsplatz besetzt sei (Senat 10. November und 15. Dezember 1994, aaO; KR-Etzel aaO § 1 KSchG Rn. 546).

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats erfolgt die soziale Auswahl betriebsbezogen (2. Juni 2005 - 2 AZR 158/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 73 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 61; 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22; 25. April 1985 - 2 AZR 140/84 - BAGE 48, 314; 26. Februar 1987 - 2 AZR 177/86 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 15 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 24; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66).

    Ob es der Beklagten, wie die Klägerin meint, nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB verwehrt ist, sich ihr gegenüber auf die geänderten Verhältnisse im Betrieb H zu berufen (vgl. Senat 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 -AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 51; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 -BAGE 79, 66), wird das Berufungsgericht erneut prüfen müssen.

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Diese Weiterbeschäftigungspflicht gilt unabhängig davon, ob ein Widerspruch des zuständigen Betriebsrats vorliegt (Senat 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66; zuletzt 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 121).
  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

    Dies setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (allgemein zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG: Senat 21. September 2000 - 2 AZR 385/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 111 und - 2 AZR 440/99 - BAGE 95, 350; 6. Dezember 2001 - 2 AZR 695/00 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115; zuletzt 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - aaO; speziell zum Maßstab des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2b KSchG: Senat 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66; 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - aaO).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auf diese Weise wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Kündigungsrecht normativ konkretisiert (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 558/09 - Rn. 20, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 146 = EzA KSchG § 2 Nr. 78; 6. Februar 1997 - 2 AZR 50/96 - zu II 2 der Gründe; 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 79, 66) .
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 50/96

    Betriebsbedingte Kündigung auf Grund Betriebsstilllegung oder Auflösung einer

    Dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne dieser Vorschrift liegen vor, wenn sich der Arbeitgeber zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 1. Juli 1976 - 2 AZR 322/75 - BAGE 28, 131, 133 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 68 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe und vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - AP Nr. 66, a.a.O., zu B I der Gründe).

    Der Entschluß des Arbeitgebers, zur Stillegung eines Betriebes bzw. einer Dienststelle stellt eine derartige unternehmerische Entscheidung dar, die nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen ist, sondern nur einer eingeschränkten Mißbrauchskontrolle unterliegt (Senatsurteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - AP, a.a.O., m.w.N.).

    Fallen in einer Dienststelle Beschäftigungsmöglichkeiten weg, besteht aber an einer anderen Stelle für einen Teil der betroffenen Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, so hat der Arbeitgeber, soweit die Arbeitnehmer fachlich und persönlich geeignet sind, durch eine Sozialauswahl nach den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 KSchG zu entscheiden, welche der zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer er weiterbeschäftigt (Senatsurteile vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65, a.a.O. und vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - AP Nr. 66, a.a.O., zu III 2 der Gründe).

    Erfolgen die Besetzung der freien Stelle und die Kündigung aufgrund eines einheitlichen Vorgehens, so sind beide Erklärungen des Arbeitgebers bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 1 KSchG auch als Einheit zu würdigen; der Arbeitgeber kann sich nach § 162 BGB nicht auf den von ihm durch die vorweggenommene Stellenbesetzung selbst verursachten Wegfall der freien Stellen im Kündigungszeitpunkt berufen (Senatsurteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - AP, a.a.O.).

    Dabei braucht nicht vertieft zu werden, ob vorliegend schon § 1 Abs. 3 KSchG gilt, wogegen allerdings wegen der dienststellenübergreifenden Personalentscheidungen in noch dazu unterschiedlichen Verwaltungszweigen des öffentlichen Arbeitgebers und auch deshalb Bedenken bestehen, weil vorliegend der Personalbedarf für die Abteilung Technik des BSZ ja nicht nur aus der früheren Fachschule für Technik und Betriebswirtschaft rekrutiert worden ist (siehe dazu auch Senatsurteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - AP Nr. 66, a.a.O., zu III 3 der Gründe).

  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97

    Wiedereinstellungsanspruch

    Es ist in der Rechtsprechung inzwischen anerkannt, daß eine derartige Auswahlentscheidung des Arbeitgebers nicht willkürlich erfolgen darf, sondern entsprechend § 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen zu treffen ist und, um nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu verstoßen, ohne Vorrang der betrieblichen Interessen soziale Belange angemessen berücksichtigen muß (Senatsurteile vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66 = AP Nr. 66 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1019/94 - AP Nr. 55 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; BAG Urteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 914/93 - BAGE 79, 128, 136 = AP Nr. 12 zu Art. 13 Einigungsvertrag zu II der Gründe; Urteil vom 11. September 1997 - 8 AZR 4/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14858/12

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Unterlassung - Widerruf -

    Dementsprechend widerspricht die 'Mittagspausenregelung' dem Grundsatz der Billigkeit"; im selben Sinne etwa BAG 15.12.1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 66 = NZA 1995, 413 [B.III.4 a.]: "Es entspricht nicht der Billigkeit, wenn der Arbeitgeber bei der Anwendung der Schutznorm des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b) KSchG lediglich unternehmerische Interessen verwirklicht".

    Dementsprechend widerspricht die 'Mittagspausenregelung' dem Grundsatz der Billigkeit"; im selben Sinne etwa BAG 15.12.1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 66 = NZA 1995, 413 [B.III.4 a.]: "Es entspricht nicht der Billigkeit, wenn der Arbeitgeber bei der Anwendung der Schutznorm des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b) KSchG lediglich unternehmerische Interessen verwirklicht".

    Dementsprechend widerspricht die 'Mittagspausenregelung' dem Grundsatz der Billigkeit"; im selben Sinne etwa BAG 15.12.1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 66 = NZA 1995, 413 [B.III.4 a.]: "Es entspricht nicht der Billigkeit, wenn der Arbeitgeber bei der Anwendung der Schutznorm des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b) KSchG lediglich unternehmerische Interessen verwirklicht".

  • LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17

    Betriebsübergang - Weiterbeschäftigungsantrag - Auflösungsantrag - Streitbeitritt

    Dies folgt aus dem "Ultima-Ratio-Grundsatz", dem vor allem bei der betriebsbedingten Kündigung maßgebliche Bedeutung zukommt (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - Rn. 16).

    Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 1984 (2 AZR 109/83) entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die nachträglich in das Kündigungsschutzgesetz eingeführten Widerspruchstatbestände zugleich eine Verbesserung des individuellen Kündigungsschutzes bewirkt haben und daher auch ohne Widerspruch des Betriebsrats im Rahmen der Generalklausel von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu berücksichtigen sind (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - Rn. 16).

    cc) Sind von einer Organisationsmaßnahme des Arbeitgebers mehrere vergleichbare Arbeitnehmer betroffen und konkurrieren diese um anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten in demselben Betrieb, hat der Arbeitgeber durch eine Sozialauswahl nach den Grundsätzen von § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu entscheiden, welchen Arbeitnehmer er auf dem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - Rn. 23; BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - Rn. 40).

  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03

    Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original

  • ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07

    Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09

    Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

  • BAG, 11.10.1995 - 7 AZR 119/95

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch auflösende Bedingung

  • LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13

    Betriebsstilllegung mit Abwicklungs- und Aufräumungsarbeiten

  • LAG Sachsen, 07.05.2015 - 6 Sa 103/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 175/01

    Schadensersatzanspruch eines Wahlvorstandsmitglieds

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - 16 Sa 10/09

    Widerruf einer Leistungszulage gem. § 5 BzLT Nr. 5 G nach Inkrafttreten des

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

  • LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV für die Angestellten in der Beton- und

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 561/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2014 - 3 Sa 128/13

    Vorrang einer Änderungskündigung vor Ausspruch einer Beendigungskündigung

  • LAG Sachsen, 12.11.2009 - 6 Sa 322/09

    Personalübergang vom Freistaat Sachsen auf Landkreise, Kreisfreie Städte und den

  • ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - Durchführung eines betrieblichen

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 783/94

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung -

  • OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 25 U 164/05

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus der Veräußerung eines Grundstücks mit

  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04

    Änderungskündigung nach vorangegangenem auch nicht unter Vorbehalt angenommenem

  • LAG Brandenburg, 11.08.1999 - 6 Sa 347/98

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringendes Erfordernis

  • LG Karlsruhe, 23.11.2018 - 6 O 71/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schonungslose Kritik an der Präsentation eines

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 17 Sa 182/11

    Betriebsbedingte Kündigung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bei Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 1232/03

    Widerruf einer an eine bestimmte Tätigkeit gebundene Leistungszulage

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Arbeitnehmern der britischen

  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94

    Anspruch auf anteilige tarifliche Zuwendung - Auslegung des Begriffes

  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2001 - 6 Sa 1496/00

    Betriebsbedingte Kündigung/anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

  • LAG Sachsen, 09.10.2000 - 3 (7) Sa 907/99
  • LAG Sachsen, 21.09.2000 - 6 Sa 153/00

    Betriebsbedingte Kündigung - hier: fehlerhafte Sozialauswahl

  • LAG Niedersachsen, 19.06.1998 - 3 Sa 2220/97

    Anspruch eines Straßenwärters auf Feststellung des Fortbestandes eines

  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 445/94

    Klage auf Zahlung einer Vergütung wegen Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

  • LAG Nürnberg, 22.06.1995 - 8 Sa 777/94

    Geltung des Verhältnismäßigkeitgrundsatzes bei betriebsbedingter Kündigung;

  • LAG Hamm, 21.03.2002 - 4 Sa 1746/01
  • LAG Hessen, 28.01.2000 - 2 Sa 541/99

    Stützen einer Kündigung bei gleichzeitigem Vorliegen betrieblicher Erfordernisse

  • ArbG Bremen, 29.09.1999 - 5 Ca 5097/99

    Kündigung im Zusammenhang mit einem möglichen Betriebsübergang; Übergang der

  • BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 644/96

    Kündigung einer Arztsekretärin wegen dringender betrieblicher Erfordernisse -

  • ArbG München, 21.10.2014 - 13 Ca 2823/14

    Widerruf Vorarbeiterzulage im Öffentlichen Dienst/Bayern

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 285/95

    Anspruch auf Anrechnung der Beschäftigungszeit eines Flugzeugingenieurs nach

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 286/95

    Anspruch auf Anrechnung der Beschäftigungszeit eines Flugzeugingenieurs nach

  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 55/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

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