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   BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92   

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BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92 (https://dejure.org/1994,718)
BAG, Entscheidung vom 06.09.1994 - 9 AZR 672/92 (https://dejure.org/1994,718)
BAG, Entscheidung vom 06. September 1994 - 9 AZR 672/92 (https://dejure.org/1994,718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133, 157, § 242
    Arbeitsfreistellung am Heiligabend

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine künftige Freistellung für Heiligabend, Silvester und Rosenmontag bei Vorbehalt des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Was der Chef erlaubt und was nicht - Spiderman und andere Verkleidungen am Arbeitsplatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rosenmontag: Regelmäßige Arbeitsbefreiung unter Vorbehalt wird nicht zur betrieblichen Übung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 418
  • BB 1994, 1863
  • BB 1994, 2493
  • DB 1994, 1931
  • DB 1995, 152
  • JR 1995, 528
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93

    Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten

    Auszug aus BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92
    Ein rechtlich geschütztes Vertrauen der Arbeitnehmer in eine dauerhafte Verpflichtung des Arbeitgebers, künftig stets an Heiligabend Arbeitsbefreiung zu gewähren, kann nicht entstehen, wenn die Maßnahme von Jahr zu Jahr neu unter dem Vorbehalt angekündigt wird, daß diese Regelung nur für das laufende Jahr gelte (Anschluß an BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93).

    Aus diesem als Willenserklärung zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost, zu III 1 a der Gründe; BAGE 59, 73, 84 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe; und zuletzt BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - EWiR 1994, 537 - LS - mit zust. Anm. von von Hoyningen-Huene).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Fünften Senats im Urteil vom 12. Januar 1994 (- 5 AZR 41/93 - aaO) an.

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92
    Bei der Anspruchsentstehung kommt es nicht entscheidend darauf an, ob ein Verpflichtungswille des Arbeitgebers bestand, sondern darauf, wie die Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung aller Begleitumstände nach §§ 133, 157 BGB verstehen mußten (BAGE 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 b der Gründe).

    Erforderlich ist, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP, aaO, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

    Auszug aus BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92
    Aus diesem als Willenserklärung zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost, zu III 1 a der Gründe; BAGE 59, 73, 84 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe; und zuletzt BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - EWiR 1994, 537 - LS - mit zust. Anm. von von Hoyningen-Huene).
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92
    Aus diesem als Willenserklärung zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost, zu III 1 a der Gründe; BAGE 59, 73, 84 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe; und zuletzt BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - EWiR 1994, 537 - LS - mit zust. Anm. von von Hoyningen-Huene).
  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95

    Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

    Dabei steht die Form des Vorbehalts dem Arbeitgeber frei (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteile vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung und vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Er kann den Vorbehalt beispielsweise durch Aushang, Rundschreiben oder durch Erklärung gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer bekannt geben (vgl. BAG 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - zu I 1 b aa der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 31; 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 192 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 139; vgl. auch 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2) .
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96

    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP Nr. 192 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Ist somit bereits aus den Umständen der jeweiligen Zahlung und deren Ankündigung in den Schreiben der Beklagten eine betriebliche Übung nicht herzuleiten, weil für die Betriebsrentner erkennbar war, daß das Versprechen der Sonderzahlung jeweils nur für das betreffende Jahr galt (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - aaO), so kommt es darauf, ob sich die Beklagte mit ihrer Ankündigung der Sonderzahlung jeweils den Widerruf der Sonderleistung vorbehalten bzw. die Freiwilligkeit der Leistung zum Ausdruck gebracht hat, nicht an.

    Eine auf das jeweilige Kalenderjahr bezogene Zusage einer Leistung erzeugt keine Ansprüche der Leistungsempfänger für zukünftige Jahre (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - aaO).

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Er kann den Vorbehalt beispielsweise durch Aushang, Rundschreiben oder durch Erklärung gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer bekannt geben (vgl. BAG 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - zu I 1 b aa der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 31; 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 192 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 139; vgl. auch 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Er kann den Vorbehalt beispielsweise durch Aushang, Rundschreiben oder durch Erklärung gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer bekannt geben (vgl. BAG 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - zu I 1 b aa der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 45 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 31; 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 192 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 139; vgl. auch 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2) .
  • LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02

    Unterlassungsanspruch; Arbeitszeit; Karnevalsdienstag; betriebliche Übung;

    So steht es der Annahme eines Verpflichtungswillens entgegen, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinweist, dass eine bestimmte Regelung nur für das laufende Jahr gelte (BAG DB 94, 1931; BAG DB 97, 1927; LAG Köln DB 93, 331).
  • LAG München, 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04

    Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung;

    Ein rechtlich geschütztes Vertrauen in einer dauerhaften Verpflichtung des Arbeitgebers entsteht aber auch dann nicht, wenn aus dem Verhalten des Arbeitgebers deutlich wird, dass die Leistung nur das jeweilige Jahr betrifft, z. B. jedes Jahr neu unter dem Vorbehalt angekündigt wird, dass die Regelung nur für das laufende Jahr gelte (vgl. BAG vom 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 = AP Nr. 53 zu § 242 BGB "Betriebliche Übung"; BAG vom 06.09.1994 - 9 AZR 672/92 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB "Betriebliche Übung").
  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 567/98

    Urlaub für Lehrkräfte an einer Lehranstalt für pharmazeutisch-technische

    Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmer angenommen wird, ohne daß die Annahme erklärt zu werden braucht (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen oder Vergünstigungen (BAG 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 45).
  • LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG v. 06.09.1994 - 9 AZR 672/92 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 31; BAG v. 11.10.1995 - 5 AZR 802/94 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 33; BAG v. 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 - demnächst EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 39).
  • BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 640/95

    Tarifliches Urlaubsgeld bei Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 05.12.1996 - 4 Sa 350/96

    Auslösung: Änderungskündigung zur Kürzung

  • LAG Hamm, 14.06.2017 - 2 Sa 307/17

    Betriebliche Übung; Bezahlte Arbeitsbefreiung am Rosenmontag beim öffentlichen

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 377/95

    Betriebsübergang: Tarifwechsel - Meistbegünstigung - betriebliche Übung

  • LAG Hamm, 23.08.1996 - 10 Sa 2239/95

    Voraussetzungen einer Weihnachtsgratifikation eines ehemaligen Angestellten nach

  • LAG Hamburg, 12.06.2001 - 3 Sa 14/00

    Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung aus einer vom Arbeitgeber

  • LAG Köln, 08.05.1998 - 11 Sa 1536/97

    Betriebliche Übung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Direktionsrecht; öffentlicher

  • BAG, 17.01.1995 - 1 AZR 784/94

    Anspruch auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation/ Weihnachtsgeld - Nachwirkung

  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 15 Sa 162/94

    Änderungskündigung: Senkung von Lohnnebenkosten - sachliche Rechtfertigung

  • LAG Hamm, 30.10.1998 - 10 Sa 1550/98

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung von Feiertagszuschlägen; Grundsätze der

  • LAG Hamm, 30.10.1998 - 10 Sa 768/98

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung von Feiertagszuschlägen; Grundsätze der

  • LAG Hamm, 14.08.1998 - 10 Sa 777/97

    Klage einer Arbeitnehmerin (Druckvorlagenherstellerin/Fotosetzerin) auf ein

  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 222/98
  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 238/98
  • LAG Hamburg, 06.11.1998 - 3 Sa 29/97

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Betriebsvereinbarung; Auslegung einer entstandenen

  • LAG Niedersachsen, 04.05.1995 - 7 Sa 508/94

    Auslegung der Leistungsbestimmung bei Bezeichnung einer bislang als "Urlaubsgeld"

  • ArbG Celle, 30.07.1998 - 1 Ca 356/98

    Begriff der "betrieblichen Übung"; Vorbehalt des Arbeitgebers zur Verhinderung

  • LAG Hamm, 06.05.1998 - 10 Sa 2330/97

    Klage eines Arbeitnehmers (Druckvorlagenhersteller) auf Zahlung einer

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