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   BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93   

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BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93 (https://dejure.org/1994,1210)
BAG, Entscheidung vom 07.09.1994 - 10 AZR 716/93 (https://dejure.org/1994,1210)
BAG, Entscheidung vom 07. September 1994 - 10 AZR 716/93 (https://dejure.org/1994,1210)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe
    Zulässiger Widerruf einer als Gehaltsbestandteil gewährten, tätigkeitsbezogenen Sonderzulage aus Anlaß einer Höhergruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 430
  • BB 1995, 208
  • BB 1995, 828
  • DB 1995, 1618
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66

    Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen

    Auszug aus BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es zulässig, übertarifliche Lohnbestandteile, so z.B. auch Leistungszulagen (BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge), unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zu gewähren (BAG Urteil vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist weiter davon auszugehen, daß der Widerruf bzw. die Kürzung solcher Lohn- und Gehaltsbestandteile nur nach billigem, gerichtlich nachprüfbarem Ermessen erfolgen kann und das billige Ermessen im Sinne von § 315 BGB gewahrt ist, wenn der Arbeitgeber für den Widerruf bzw. die Kürzung der Sonderzulage einen sachlichen Grund hat (BAG Urteile vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - und vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - aaO).

  • BAG, 30.08.1972 - 5 AZR 140/72

    Widerruf und Kürzung übertariflicher Lohnbestandteile

    Auszug aus BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es zulässig, übertarifliche Lohnbestandteile, so z.B. auch Leistungszulagen (BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge), unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zu gewähren (BAG Urteil vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist weiter davon auszugehen, daß der Widerruf bzw. die Kürzung solcher Lohn- und Gehaltsbestandteile nur nach billigem, gerichtlich nachprüfbarem Ermessen erfolgen kann und das billige Ermessen im Sinne von § 315 BGB gewahrt ist, wenn der Arbeitgeber für den Widerruf bzw. die Kürzung der Sonderzulage einen sachlichen Grund hat (BAG Urteile vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - und vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - aaO).

  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 352/60

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Einzelarbeitsvertragsrecht - Vereinbarung einer

    Auszug aus BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt dies dann, wenn die Leistungsklage nur in Form einer Klage auf zukünftige Leistung nach § 259 ZPO möglich wäre (Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 46 Rz 24; BAGE 12, 294, 296 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) oder wenn Entgeltansprüche oder sonstige Ansprüche des Klägers sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden (Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 46 Rz 72; BAG Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 158/65 - AP Nr. 106 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 158/65

    Pensionskasse - Ruhegelder - Hinterbliebenenbezüge - Ersatzkasse - Zugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt dies dann, wenn die Leistungsklage nur in Form einer Klage auf zukünftige Leistung nach § 259 ZPO möglich wäre (Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 46 Rz 24; BAGE 12, 294, 296 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) oder wenn Entgeltansprüche oder sonstige Ansprüche des Klägers sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden (Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 46 Rz 72; BAG Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 158/65 - AP Nr. 106 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage

    Voraussetzung hierfür ist, daß er die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 7. September 1994 - 10 AZR 716/93 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 13. Mai 1987 - 5 AZR 125/86 - AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 2 - 4 der Gründe).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Die Feststellungsklage ist insgesamt zulässig, auch wenn Ansprüche sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden (vgl. BAG 7. September 1994 - 10 AZR 716/93 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 44 mwN).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 273/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung und Leibesübungen

    Von dem beklagten Land kann erwartet werden, daß es auch einem Feststellungsurteil nachkommt, so daß die Feststellungsklage sowohl hinsichtlich der bei Klageerhebung fälligen als auch bezüglich der später fällig werdenden Forderungen zulässig ist (vgl. 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 7. September 1994 - 10 AZR 716/93 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 44; 10. März 1999 - 10 AZR 480/98 - Senat 20. Juni 2002 - 8 AZR 499/01 -).
  • LAG Hamm, 07.06.2006 - 18 Sa 1485/05

    Freistellungsanspruch, betriebliche Übung

    Die Feststellungsklage ist insgesamt zulässig, auch wenn Ansprüche sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden (vgl. BAG, Urteil vom 07.09.1994 - 10 AZR 716/93 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 11; BAG, Urteil vom 20.01.2004, a.a.O.).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05

    Funktionsbezogene Zulage, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Ob in der bloßen Einstellung der Zahlung und ihrer Herausnahme aus der Lohnabrechnung ein konkludenter Widerruf liegt, ist Tatfrage (BAG, Urteil vom 07.09.1994, 10 AZR 716/93, NZA 1995, 430, Urteil vom 14.02.2002, 8 AZR 313/01, EzBAT Nr. 99 zu §§ 22, 23 M, Urteil vom 24.06.2004, 8 AZR 280/03, ZTR 2004, 580).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00

    Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin

    Es kann jedoch von dem Beklagten erwartet werden, daß er einem Feststellungsurteil nachkommt, so daß die Feststellungsklage hinsichtlich der bei Klageerhebung bereits fälligen wie hinsichtlich der später fällig werdenden Forderungen zulässig ist (vgl. BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 7. September 1994 - 10 AZR 716/93 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 11; 10. März 1999 - 10 AZR 480/98 - nv.).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00

    Eingruppierung - Diplomlehrerin für Erwachsenenbildung

    Das mußte sie aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts weder hinsichtlich der bei Klageerhebung bereits fälligen noch hinsichtlich der später fällig werdenden Forderungen tun; denn von dem Beklagten kann erwartet werden, daß er auch einem Feststellungsurteil nachkommt (vgl. BAG 7. September 1994 - 10 AZR 716/93 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 44; 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - AP MTAng-LV § 22 Nr. 1).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.03.2001 - 2 Sa 585/00

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Soziale Rechtfertigung

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  • LAG Berlin, 15.06.2000 - 3 Sa 114/00

    Arbeitsentgelt: Tarifzulage (ZÜL) nach ZTV - Voraussetzungen der Weitergewährung

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat es seit jeher als unbedenklich erachtet, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Gewährung einer laufenden Leistung im Rahmen einer Feststellungsklage verfolgt (vgl. z.B. BAG - 10 AZR 716/93 - vom 7.09.94, NZA 95, 430; BAG - 1 AZR 279/90 - vom 11.08.92, NZA 93, 418).
  • LAG Berlin, 08.04.1997 - 3 Sa 138/96

    Anrechnung der einer Vorklassenleiterin zu zahlenden Vergütungsgruppenzulage auf

    Im übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich das Berufungsgericht anschließt, daß im Falle von wiederkehrenden Leistungen schon aus Gründen der Prozeßökonomie diese im Rahmen einer Feststellungsklage gerichtlich geltend gemacht werden können (vgl. dazu etwa BAG 10 AZR 716/93 vom 07. September 1994 , NZA 95, 430; BAG 4 AZR 130/93 vom 26. Mai 1993 , NZA 94, 88).
  • BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 412/98

    Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage

  • BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 410/98

    Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage

  • BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 411/98

    Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage

  • BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 409/98

    Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage

  • BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 408/98

    Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage

  • BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 414/98

    Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage

  • LAG Hamm, 12.06.2001 - 6 Sa 1656/00
  • LAG Hamm, 19.04.1999 - 16 Sa 562/98

    Übertariflichen Zulage - Widerruf

  • BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 407/98

    Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage

  • LAG Berlin, 08.01.2002 - 3 Sa 1694/01

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage; "Zusätzliche

  • BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 413/98

    Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage

  • BAG, 11.05.1999 - 1 AZR 393/98
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