Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 22.04.1994

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   BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94   

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https://dejure.org/1994,428
BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94 (https://dejure.org/1994,428)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1994 - 9 AZN 337/94 (https://dejure.org/1994,428)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - 9 AZN 337/94 (https://dejure.org/1994,428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unbeschränktes Rechtsmittel - Mehrzahl von Ansprüchen in einer Entscheidung - Rechtsmittelbegründung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72 Abs. 1 Nr. 2, § 72a Abs. 1
    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 72 Abs. 1 Nr. 2, § 72a Abs. 1
    Divergenzbeschwerde: Inhalt der Beschwerdebegründung bei Klagehäufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 373
  • NJW 1995, 1573
  • MDR 1995, 848
  • NZA 1995, 445
  • BB 1995, 416
  • BB 1995, 783
  • DB 1995, 984
  • JR 1995, 352
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.06.1981 - 5 AZN 395/80

    Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
    Dieselben Grundsätze sind anzuwenden, wenn das Landesarbeitsgericht über mehrere prozessuale Ansprüche entschieden hat, ohne die Revision zuzulassen und ohne Beschränkung auf einen abtrennbaren Teil der Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wird (Anschluß an BAG, Beschluß vom 19. Juni 1981 - 5 AZN 395/80 - AP Nr. 8 zu § 72a ArbGG 1979).

    Für die Nichtzulassungsbeschwerde kann jedenfalls dann nichts anderes gelten, wenn - wie hier - nicht dargelegt ist, daß die nicht ausdrücklich in der Begründung berührten Ansprüche in ihrem rechtlichen Bestand von der im übrigen aufgeführten Divergenz abhängen (BAG Beschluß vom 19. Juni 1981 - 5 AZN 395/80 - AP Nr. 8 zu § 72 a ArbGG 1979).

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83

    Redakteur an Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher in zwei Entscheidungen fallübergreifende Ausführungen dazu gemacht, daß die gesetzlichen Verzugszinsen allein aus der dem Arbeitnehmer zustehenden Nettoforderung zu berechnen sind (BAG Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse und BAGE 42, 244, 255 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
    In dem von der Beschwerde angezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juni 1980 (BAGE 33, 140, 146, 148 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts Verzugszinsen auf den Bruttolohn zugesprochen.
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
    Das Bundesarbeitsgericht hat bisher in zwei Entscheidungen fallübergreifende Ausführungen dazu gemacht, daß die gesetzlichen Verzugszinsen allein aus der dem Arbeitnehmer zustehenden Nettoforderung zu berechnen sind (BAG Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse und BAGE 42, 244, 255 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • LAG München, 31.05.1989 - 5 Sa 234/88

    Anspruchszeitraum für Lohnfortzahlung bei Erkrankung; Höhe der Prozeßzinsen auf

    Auszug aus BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
    Sie hat dargelegt, daß der in dem angezogenen Urteil aufgestellte Rechtssatz, Zinsen könnten nur auf den Nettobetrag verlangt werden, von dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Mai 1989 (- 5 Sa 234/88 - NZA 1990, 66-LS) abweicht, weil in dieser angezogenen Entscheidung die Auffassung vertreten wird, daß der gesamte Bruttobetrag zu verzinsen sei.
  • LAG Köln, 12.10.1992 - 11 Sa 597/92

    Postulationsfähigkeit; Arbeitgeberverband; Niederlassung; Unternehmen;

    Auszug aus BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
    Ebenso hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 20. Oktober 1993 (- 5 AZR 674/92 - n. v.) die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Oktober 1992 (- 11 Sa 597/92 -), in dem ausdrücklich der Rechtssatz aufgestellt war, Bruttolohnansprüche seien im vollen Umfang und nicht nur in Höhe des Nettolohnanteils zu verzinsen, als unbegründet zurückgewiesen.
  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZN 420/82

    Revision - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
    Eine abschließende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in der Rechtsfrage ist nämlich zum maßgeblichen Zeitpunkt, der Entscheidung des erkennenden Senats über die Zulassung der Revision (vgl. BAGE 40, 274 = AP Nr. 17 zu § 72 a ArbGG 1979) noch nicht ergangen.
  • BAG, 20.10.1993 - 5 AZR 674/92

    Lohnfortzahlung: Berechnung - Einbeziehung einer Notdienstpauschale

    Auszug aus BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
    Ebenso hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 20. Oktober 1993 (- 5 AZR 674/92 - n. v.) die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Oktober 1992 (- 11 Sa 597/92 -), in dem ausdrücklich der Rechtssatz aufgestellt war, Bruttolohnansprüche seien im vollen Umfang und nicht nur in Höhe des Nettolohnanteils zu verzinsen, als unbegründet zurückgewiesen.
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

    Auszug aus BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
    Fehlt sie, ist nach allgemeinen Grundsätzen das Rechtsmittel insoweit unzulässig (vgl. BGHZ 22, 272, 278; BGH Urteil vom 29. November 1990 - 1 ZR 45/89 - NJW 1991, 1683, 1684; BAGE 2, 58, 59; Zöller/Schneider, ZPO, 19. Aufl., § 554 Rz 12).
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
    c) Soweit die Beschwerde das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. August 1990 (- 2 AZR 579/89 - AP Nr. 46 zu § 615 BGB) heranzieht, fehlt es schon deshalb an einer Abweichung, weil der von ihr angeführte Rechtssatz eine andere Rechtsfrage betrifft.
  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 274/93
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

  • BGH, 02.10.1970 - I ZB 9/69
  • BAG, 09.12.1980 - 7 AZN 374/80

    Schlüssige Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

  • LAG Nürnberg, 22.03.1994 - 6 Sa 371/90
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Mit Beschluß vom 6. Dezember 1994 (- 9 AZN 337/94 - BAGE 78, 373) hat der Neunte Senat die Revision für den Kläger zugelassen, soweit das Landesarbeitsgericht den nach dem Bruttobetrag bemessenen Zinsantrag abgewiesen hat.
  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95

    Gesetzliche Verzugszinsen für Ansprüche auf Arbeitsentgelt

    Auf die Beschwerde des Klägers hat der Neunte Senat durch Beschluß vom 6. Dezember 1994 (- 9 AZN 337/94 -) die Revision zugelassen, soweit das Landesarbeitsgericht den weitergehenden, nach dem Bruttobetrag bemessenen Zinsanspruch abgewiesen hat.
  • BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb

    (b) Soweit der Kläger die Zulassung der Revision wegen Divergenz der anzufechtenden Entscheidung zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2018 (- 8 AZR 309/16 - wohl Rn. 49; ggf. iVm. BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 21/15 -) begehrt, hat er schon keine konkret voneinander abweichenden abstrakten fallübergreifenden Rechtssätze aus der anzufechtenden Entscheidung und aus der angezogenen Entscheidung zu derselben Rechtsfrage angeführt (vgl. zu den Anforderungen etwa BAG 6. Dezember 1994 - 9 AZN 337/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 78, 373) .
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 22.04.1994 - 13 TaBV 8/94   

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https://dejure.org/1994,6517
LAG Köln, 22.04.1994 - 13 TaBV 8/94 (https://dejure.org/1994,6517)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.04.1994 - 13 TaBV 8/94 (https://dejure.org/1994,6517)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. April 1994 - 13 TaBV 8/94 (https://dejure.org/1994,6517)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einigungsstelle; Zuständigkeit; Betriebsvereinbarung; Betriebspartner

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Einigungsstelle: Zuständigkeit - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 445
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Köln, 09.02.2024 - 9 TaBV 42/23

    Tarifliche Einigungsstelle - ERA NRW - Entgeltgrundsatz - Leistungsentgelt -

    Auch die Klärung einer Tatsachen- oder Rechtsfrage kann der Einigungsstelle in einem freiwilligen Einigungsstellenverfahren gemäß § 76 Abs. 6 BetrVG übertragen werden (vgl. BAG, Beschluss vom 20. November 1990 - 1 ABR 45/89 -, BAGE 66, 243-257, Rn. 62; LAG Köln, Beschluss vom 22. April 1994 - 13 TaBV 8/94 -, NZA 1995, 445; Fitting, 31. Aufl. 2022, § 76 BetrVG, Rn. 110).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2005 - 21 TaBV 5/05

    Einsetzung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Zu fragen ist vielmehr grundsätzlich nur, ob das Betriebsverfassungsgesetz für diesen Konflikt der Einigungsstelle offensichtlich keine formelle Zuständigkeit zuweist (vergleiche LAG Köln, NZA 1995, 445; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07. August 1995 - 11 TaBV 1/95 - n. v; Beschluss vom 03.12.1997 - 21 TaBV 3/97), wenn also ein Mitbestimmungsrecht von Gesetzes wegen für den konkreten Streitfall gar nicht vorgesehen ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 11 TaBV 1/95

    Einigungsstelle: Zuständigkeit nach § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG

    Zu fragen ist vielmehr nur, ob das Betriebsverfassungsgesetz für diesen Konflikt der Einigungsstelle offensichtlich keine formelle Zuständigkeit zuweist (LAG Köln vom 22.04.1994, NZA 1995, 445 ).
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