Weitere Entscheidung unten: BAG, 25.10.1994

Rechtsprechung
   BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94   

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BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94 (https://dejure.org/1995,1337)
BAG, Entscheidung vom 25.01.1995 - 7 ABR 37/94 (https://dejure.org/1995,1337)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 (https://dejure.org/1995,1337)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fachliteratur für den Betriebsrat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 2, § 80 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 7, §§ 89, 90, 91; ASiG, § 9 Abs. 3
    Fachliteratur für den Betriebsrat: Erfordernis für den Bezug einer (weiteren) Fachzeitschrift für Arbeitssicherheit ("Arbeit & Ökologie-Briefe")?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsrechtliche Fachzeitschrift - Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 591
  • BB 1995, 1087
  • DB 1995, 1339
  • afp 1995, 530
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
    Er ist dafür auch auf regelmäßig erscheinende Publikationen angewiesen, in denen diese Themen auf neuestem Stand umfassend und gesetzesübergreifend dargestellt werden (BAG Beschlüsse vom 21. April 1983, BAGE 42, 259 = AP Nr. 20 zu § 40 BetrVG 1972; 29. November 1989 - 7 ABR 42/89 - AP Nr. 32 zu § 40 BetrVG 1972).

    Ebenso wie für den Bereich von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG hat er sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten zu stellen, der die Interessen des Betriebes einerseits und des Betriebsrats sowie der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (BAG Beschlüsse vom 21. April 1983, aaO., zu III 3 a dd der Gründe; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Grundkenntnisse des Arbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und der Arbeitssicherheit für jedes Betriebsratsmitglied unverzichtbar, weshalb von einer näheren Darlegung der Erforderlichkeit solcher Schulungsveranstaltungen abgesehen wird (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986, BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).

    Für den Schulungsbereich ist daher anerkannt, daß die Erforderlichkeit der Schulung nicht identisch sein muß mit der Erforderlichkeit der Schulung im Einzelfall (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO., zu II 2 c bb der Gründe).

  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93

    Rhetorikseminar für Betriebsräte

    Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
    Ebenso wie für den Bereich von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG hat er sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten zu stellen, der die Interessen des Betriebes einerseits und des Betriebsrats sowie der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (BAG Beschlüsse vom 21. April 1983, aaO., zu III 3 a dd der Gründe; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972).

    Deren Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur daraufhin überprüfbar, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 -, aaO., m.w.N.).

  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 41/88

    Betriebsrat: Kein Anspruch auf Erläuterung der Auswirkungen auf die Produktions-

    Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
    Dem Erwerb solcher Kenntnisse dienen Fachzeitschriften und der Besuch von Schulungsveranstaltungen (BAG Beschluß vom 25. Juli 1989 - 1 ABR 41/88 - AP Nr. 38 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 42/89

    Betriebsrat: Erstattung von Sachkosten zur Aufgabenerfüllung - Kosten eines

    Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
    Er ist dafür auch auf regelmäßig erscheinende Publikationen angewiesen, in denen diese Themen auf neuestem Stand umfassend und gesetzesübergreifend dargestellt werden (BAG Beschlüsse vom 21. April 1983, BAGE 42, 259 = AP Nr. 20 zu § 40 BetrVG 1972; 29. November 1989 - 7 ABR 42/89 - AP Nr. 32 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.10.1994 - 7 ABR 15/94

    Fachliteratur für die Betriebsvertretung

    Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
    Fachzeitschriften, die aufgabenbezogene Sachinformationen und Entscheidungshilfen vermitteln, sind ebenso wie einschlägige Kommentare für die Betriebsratstätigkeit unverzichtbare Arbeitsmittel (BAG Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 15/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 21.03.1991 - 12 TaBV 191/90

    Betriebsrat: Sachmittel - Zeitschrift "Arbeit & Ökologie"-Briefe

    Auszug aus BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94
    Entgegen einer vom Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main vertretenen Ansicht (Beschluß vom 21. März 1991 - 12 TaBV 191/90 - DB 1991, 1835 ) kann der Betriebsrat nicht ohne Rücksicht auf betriebliche Belange oder betriebsratsbezogene Notwendigkeiten jede Fachliteratur oder Fachzeitschrift verlangen, die sich mit Themen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung befaßt.
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Die Frage der Erforderlichkeit einer Schulungsteilnahme hat der Betriebsrat aus der Sicht eines vernünftigen Dritten zu beantworten, der die Interessen des Betriebs einerseits sowie des Betriebsrats und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (BAG Beschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972, zu B 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Die Information im Rahmen einer Schulungsveranstaltung und die Information durch arbeitsrechtliche Veröffentlichungen schließen sich nicht aus, ergänzen sich vielmehr (vgl. BAG 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - zu B 1, 2 und 4 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 46 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 73) .
  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Da der Betriebsrat jedoch seine Geschäfte grundsätzlich eigenständig und eigenverantwortlich führt, ist er in der Entscheidung darüber frei, auf welche Weise er sich die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Informationen verschafft (BAG 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 46 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 73, zu B 4 der Gründe).
  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Denn der Betriebsrat führt seine Geschäfte eigenständig und eigenverantwortlich (BAG 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 46 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 73, zu B 4 der Gründe).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 22/95

    Gesetzestexte für den Betriebsrat

    Die Rechtsbeschwerde stellt auch nicht in Abrede, daß der Betriebsrat hinsichtlich der Fachliteratur, die ihm nach § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung zu stellen ist, ein Auswahlrecht hat (vgl. hierzu BAG Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 15/94 - und vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 72 und 73).
  • LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09

    Unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats

    Das Bundesarbeitsgericht spricht z. B. hinsichtlich der entsprechenden Fachliteratur zu Recht von unverzichtbaren Arbeitsmitteln (vgl. schon Beschluss v. 25.01.1995, 7 ABR 37/94, NZA 1995, 591 ff. ).

    Schulungen, die Grundkenntnisse des Arbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und der Arbeitssicherheit vermitteln, werden in ständiger Rechtsprechung ebenfalls als unverzichtbar angesehen, weshalb von einer näheren Darlegung der Erforderlichkeit abgesehen wird (zuletzt Beschluss v. 07.05.2008, 7 AZR 90/07, NZA-RR 09, 195 ff.; Beschluss v. 25.01.1995, a. a. O., S. 593).

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 14/95

    Kostentragung für eine Betriebsratsschulung

    Beide dienen unterschiedlichen Informationsbedürfnissen, die sich ergänzen, jedoch einander nicht ausschließen (BAG Beschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - und vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 46 und 57 zu § 40 BetrVG 1972) bestimmt sich die Erforderlichkeit des Umfangs der vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Sachmittel unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Inhalt und Umfang der vom Betriebsrat wahrzunehmenden Aufgaben anhand der konkreten betrieblichen Verhältnisse.

    So fehlt in seiner Entscheidung jeder Hinweis auf den Beurteilungsspielraum, den das Betriebsverfassungsgesetz nach ständiger Rechtsprechung des Senats dem Betriebsrat einräumt, wenn es um Fragen der Erforderlichkeit von Sachmitteln geht (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972, und insbesondere den bereits angeführten Senatsbeschluß vom 11. März 1998, zu B I 1 der Gründe).

    Bei sonstigen Sachmitteln ist vom Auswahlrecht des Betriebsrats auszugehen, wie es der Senat etwa bei dem Anspruch des Betriebsrats auf Fachliteratur betont hat (BAG Beschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972).

  • BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Dabei hat sich der Betriebsrat auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten zu stellen, der die Interessen des Betriebs einerseits und der Arbeitnehmerschaft und ihrer Vertretung andererseits gegeneinander abzuwägen hat (Senatsbeschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972, zu B 1 der Gründe, m.w.N.).

    Das Landesarbeitsgericht hat zu beurteilen, ob der Betriebsrat bei seiner Beschlußfassung den Standpunkt eines vernünftigen Dritten eingenommen hat und ob er aufgrund der von ihm vorgenommenen Abwägungen zwischen den Interessen des Betriebs einerseits und denen des Betriebsrats sowie der Arbeitnehmerschaft andererseits (Senatsbeschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 -, aaO) zu dem Schluß kommen konnte, die Anschaffung eines PC nebst Peripheriegeräten sei erforderlich.

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Demzufolge geht der Senat in ständiger Rechtsprechung von einem Bestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der zur Verfügung zu stellenden Kommentarliteratur (BAG Beschluß vom 26. Oktober 1994 - 7 ABR 15/94 - AP Nr. 43 zu § 40 BetrVG 1972), bei Fachzeitschriften (BAG Beschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972), bei Gesetzestexten (BAG Beschluß vom 24. Januar 1996 - 7 ABR 22/95 - AP Nr. 52 zu § 40 BetrVG 1972) sowie bei der Anschaffung von Personalcomputern (BAG Beschluß vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972) aus.
  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

  • ArbG Frankfurt/Main, 17.02.1999 - 2 BV 454/98

    Zu den Ansprüche des Betriebsrats auf Sachausstattung durch den Arbeitgeber

  • LAG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - 4 TaBV 3/13

    Erforderlichkeit eines Zeitschriftenbezugs für die Betriebsratsarbeit -

  • BAG, 25.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung eines Internetanschlusses für

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98

    Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat

  • ArbG Hamburg, 19.09.2012 - 27 Ca 351/10

    Vergütung für die Zeit der Betriebsratsarbeit

  • ArbG Essen, 10.09.1999 - 2 BV 74/97

    Anspruch des Betriebsrats auf ein von außen nicht einsehbares Betriebsratsbüro

  • LAG Düsseldorf, 30.09.1997 - 8 TaBV 44/97

    Betriebsrat: Anspruch auf Fachliteratur

  • LAG Düsseldorf, 07.06.1995 - 11 TaBV 20/95

    Betriebsrat: Sachmittel - Kommentar zum Tarifvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 19.09.1995 - 7 TaBV 4/95

    Betriebsrat: Anspruch auf Überlassung eines PC

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.11.2000 - 18 BV 479/00

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Verfügungstellung des notwendigen

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Rechtsprechung
   BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1922
BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93 (https://dejure.org/1994,1922)
BAG, Entscheidung vom 25.10.1994 - 9 AZR 339/93 (https://dejure.org/1994,1922)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 (https://dejure.org/1994,1922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de

    BAT §§ 47, 48; BUrlG § 7; NWAWbG §§ 1, 7
    Nachträgliche Urlaubsgewährung

  • Der Betrieb

    BUrlG § 7; BAT §§ 47, 48; AWbG NW §§ 1, 7
    Bildungsurlaub: Keine nachträgliche Gewährung von Erholungsurlaub bei pflichtwidriger Selbstbeurlaubung des Arbeitnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 78, 153
  • MDR 1995, 611
  • NZA 1995, 591
  • BB 1995, 156
  • BB 1995, 258
  • DB 1995, 226
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90

    Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93
    In diesem Fall ist es dem Arbeitgeber rechtlich nicht möglich, die Zeit der Selbstbeurlaubung nachträglich als gewährten Urlaub anzusehen (zum Komplex der nachträglichen Bestimmung einer Handlung als Urlaubsgewährung vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1991, BAGE 68, 308 = AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten künftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153).
  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    Danach handelte es sich bei dem Urlaubsanspruch um einen durch das BUrlG begründeten Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, von den durch den Arbeitsvertrag entstehenden Arbeitspflichten befreit zu werden, ohne dass die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts aus § 611 BGB (nunmehr § 611a Abs. 2 BGB) berührt wird (st. Rspr. vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 33, BAGE 130, 119; 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20; 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - zu 2 der Gründe, BAGE 78, 153) .
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Ist der Arbeitnehmer bereits aus anderen Gründen von der Arbeitspflicht befreit, kommt eine nachträgliche Festlegung dieser Zeiten als Urlaub nicht in Betracht (für die st. Rspr. schon Senat 1. Oktober 1991 - 9 AZR 290/90 - Rn. 19, BAGE 68, 308; zu der nicht möglichen "Umwidmung" einer Selbstbeurlaubung 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - Rn. 15, BAGE 78, 153).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05

    Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag

    Denn Urlaubsgewährung ist nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Befreiung von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (Senat 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - BAGE 78, 153).
  • BAG, 24.10.1995 - 9 AZR 244/94

    Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung

    Hat er die Erfüllungshandlung erbracht, ist ihm nach dieser Rechtsprechung verwehrt, später die Anspruchsgrundlagen für die getilgte Leistung mit einem anderen vom Gläubiger nicht geforderten Anspruch auszutauschen (BAG Urteil vom 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 -, NZA 1995, 591; BAGE 68, 308, 312 = AP, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2016 - 2 Sa 29/16

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Schwerbehinderteneigenschaft

    Selbst wenn man zugunsten des Beklagten unterstellt, dass die Klägerin vier Tage unentschuldigt gefehlt hat, ändert dies nichts daran, dass der Beklagte nicht berechtigt ist, die Fehlzeit nachträglich als gewährten Erholungsurlaub zu behandeln und von der Urlaubsabgeltung abzuziehen ( vgl. BAG 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - Rn. 15, NZA 1995, 591; vgl. hierzu auch Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 16. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 9 ).
  • LAG München, 09.09.2009 - 10 Sa 88/99

    Urlaubsabgeltung Schwerbehindertenurlaub 1987, 1988; Berechnung eines tariflichen

    Denn unabhängig davon, ob der Kläger nicht ohnehin seinen Urlaubsanspruch der Beklagten gegenüber ausdrücklich vor dem 31.03.1988 bzw. 31.03.1989 geltend gemacht hat, was jedenfalls hinsichtlich eines an seine Stelle tretenden Schadensersatzanspruchs einem Verfall entgegengestanden hätte (vgl. BAG vom 21.02.1995 - 9 AZR 166/94; BAG vom 25.10.1994 - 9 AZR 339/93; LAG Hessen NZA-RR 1997, 247), konnte ein Verfall schon nach den dem Urlaubsanspruch zugrundeliegenden tariflichen Bestimmungen nicht eintreten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 10 Sa 657/08

    Gewährung von Resturlaub ohne Übertragungsgrund

    Hat er die Erfüllungshandlung erbracht, ist es ihm verwehrt, später die Anspruchsgrundlagen für die getilgte Leistung mit einem anderen vom Gläubiger nicht geforderten Anspruch auszutauschen (BAG Urteil vom 25.10.1994 - 9 AZR 339/93 - AP Nr. 20 zu § 7 BUrlG).
  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 5/97

    Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ; Anspruch eines

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  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 Sa 4/97

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Erholungsurlaub; Auslegung

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