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   ArbG Krefeld, 06.02.1995 - 4 BV 34/94   

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https://dejure.org/1995,12188
ArbG Krefeld, 06.02.1995 - 4 BV 34/94 (https://dejure.org/1995,12188)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 06.02.1995 - 4 BV 34/94 (https://dejure.org/1995,12188)
ArbG Krefeld, Entscheidung vom 06. Februar 1995 - 4 BV 34/94 (https://dejure.org/1995,12188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Auflösung eines Betriebsrats; Verpflichtung des Betriebsrates zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung; Missachtung der Grundprinzipien des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) durch den Betriebsrat; Verpflichtung des Betriebsrates ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 803
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19

    BetrVG; KSchG; DSGVO; BDSG

    Als grobe Pflichtverletzungen kommen insbesondere die grundsätzliche Missachtung der Gebote des § 2 Abs. 1 BetrVG im Hinblick auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (ArbG Krefeld, Beschluss vom 6.2.1995 - 4 BV 34/94, NZA 1995, 803; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, 29. Aufl. 2018, BetrVG § 23 Rn. 37) und die Weitergabe vertraulicher Vorgänge und Daten an Dritte (ErfK/Koch, 20. Aufl. 2020, BetrVG § 23 Rn. 5) in Betracht.
  • ArbG Elmshorn, 23.08.2023 - 3 BV 31 e/23

    Eine Vielzahl von Pflichtverstößen kann zur gerichtlichen Auflösung des

    Zur Überzeugung der Kammer kann sich eine Untragbarkeit der weiteren Amtsausführung auch dann ergeben, wenn einzelne Verstöße zwar für sich genommen noch keinen Auflösungsgrund i.S.v. § 23 Abs. 1 BetrVG zeitigen mögen, sich aus einer Gesamtschau von mehreren Gesetzesverstößen aber die Untragbarkeit der weiteren Amtsausübung ergibt, beispielsweise in der grundsätzlichen Missachtung der Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. ArbG Krefeld, Beschl. v. 06.02.1995 - 4 BV 34/94).
  • ArbG Hamm, 14.01.2020 - 2 BV 5/19

    Grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats, Auflösung des Betriebsrats,

    Als grobe Pflichtverletzungen kommen insbesondere die grundsätzliche Missachtung der Gebote des § 2 Abs. 1 BetrVG im Hinblick auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (ArbG Krefeld, Beschluss vom 6.2.1995 - 4 BV 34/94, NZA 1995, 803; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, 29. Aufl. 2018, BetrVG § 23 Rn. 37) und die Weitergabe vertraulicher Vorgänge und Daten an Dritte (ErfK/Koch, 20. Aufl. 2020, BetrVG § 23 Rn. 5) in Betracht.
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