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Rechtsprechung
   BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94   

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BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94 (https://dejure.org/1995,1165)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1995 - 1 AZR 142/94 (https://dejure.org/1995,1165)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94 (https://dejure.org/1995,1165)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitskampf - Stillegung eines bestreikten Betrieb oder Betriebsteils - Arbeitswillige Arbeitnehmer - Notdienst - Willkürverbot

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im bestreikten Betrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 152
  • NJW 1995, 2869
  • MDR 1995, 1241
  • NZA 1995, 958
  • BB 1995, 1700
  • BB 1995, 362
  • BB 1996, 214
  • DB 1995, 1817
  • DB 1995, 378
  • JR 1996, 44
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.03.1994 - 1 AZR 622/93

    Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94
    Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen bestreikten Betrieb oder Betriebsteil für die Dauer des Streiks ganz stillzulegen mit der Folge, daß auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch verlieren (Bestätigung des Senatsurteils vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Ist das nicht der Fall, tragen die betroffenen Arbeitnehmer das Lohnrisiko (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. März 1994 (- 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = AuR 1995, 36, m. zust. Anm. v. Buschmann) klargestellt, daß die Grundsätze des Arbeitskampfrisikos nicht anwendbar sind, wenn in dem bestreikten Betrieb oder Betriebsteil selbst arbeitswillige Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung anbieten.

    Vereinbarungen über die Einrichtung und den Umfang von Notdienstarbeiten sind angesichts des Fehlens jeglicher gesetzlicher Regelung nicht nur zulässig, sondern auch wünschenswert und vorrangig von den Arbeitskampfparteien anzustreben (vgl. zum Vorrang von Regelungen der Arbeitskampfparteien grundsätzlich schon BAG, Großer Senat, Beschluß vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, BAGE 23, 292, 307 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III A 3 der Gründe; zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Notdienstvereinbarungen zuletzt Senatsurteile vom 14. Dezember 1993 - 1 AZR 550/93 - AP Nr. 129 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = AuR 1995, 36).

    Da der Arbeitgeber in der Entscheidung frei ist, den bestreikten Betrieb oder Betriebsteil auch zu Lasten arbeitswilliger Arbeitnehmer ganz zu schließen, greift eine Notdienstvereinbarung grundsätzlich nicht in bestehende Rechte ein (Senatsurteil vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 30.03.1982 - 1 AZR 265/80

    Erhaltungsarbeiten

    Auszug aus BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94
    Notstandsarbeiten sind die Arbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während eines Arbeitskampfs sicherstellen sollen (vgl. Senatsurteil vom 30. März 1982 - 1 AZR 265/80 -, BAGE 38, 207 = AP Nr. 74 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; s. auch MünchArbR/Otto, § 278 Rz 139 ff.).

    In seinem Urteil vom 30. März 1982 (- 1 AZR 265/80 -, BAGE 38, 207 = AP Nr. 74 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) hat der Senat den Meinungsstand dargestellt.

    Träger der Notdienstarbeiten ist nach einer Auffassung der Arbeitgeber, nach einer anderen ist es die den Streik führende Gewerkschaft, nach einer dritten Auffassung muß eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft getroffen werden (vgl. Urteil vom 30. März 1982, aaO, zu II der Gründe, mit ausführlichen Nachweisen; vgl. weiter für die grundsätzliche Trägerschaft der Gewerkschaft Buschmann, AuR 1983, 254; Däubler/Schumann, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 226; Hirschberg, RdA 1986, 355; Löwisch/Rieble, AR-Blattei SD 170.2 Rz 225; Oetker, Die Durchführung von Not- und Erhaltungsarbeiten bei Arbeitskämpfen, 1984, S. 68 ff.; für die grundsätzliche Trägerschaft des Arbeitgebers Heckelmann, Erhaltungsarbeiten im Arbeitskampf, 1984, S. 21 ff.; vorrangig für eine Vereinbarung, allerdings mit einer Notkompetenz des Arbeitgebers, MünchArbR/Otto, § 278 Rz 148 ff.; ähnlich auch LAG Niedersachsen Urteil vom 1. Februar 1980 - 10 Sa 110/79 - AP Nr. 69 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = AuR 1981, 285).

    Hingegen dienen sie nicht der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitswillige Arbeitnehmer (so schon Senatsurteil vom 30. März 1982 - 1 AZR 265/80 -, BAGE 38, 207 = AP Nr. 74 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 14.12.1993 - 1 AZR 550/93

    Arbeitskampf - Unzumutbarkeit der Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94
    Das Landesarbeitsgericht hat angenommen, daß diese für die Beurteilung von Fernwirkungen eines Arbeitskampfs entwickelten Grundsätze auch dann anzuwenden seien, wenn die Störung durch einen Arbeitskampf in dem Beschäftigungsbetrieb selbst verursacht wird (so auch noch Senatsurteil vom 14. Dezember 1993 - 1 AZR 550/93 - AP Nr. 129 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Die Notwendigkeit der Durchführung von Notstands- und Erhaltungsarbeiten während eines Arbeitskampfs wird von den Sozialpartnern ebenso wie von Rechtsprechung und Lehre anerkannt (vgl. zuletzt Senatsentscheidung vom 14. Dezember 1993 - 1 AZR 550/93 - AP Nr. 129 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu I 4 b der Gründe, m.w.N.).

    Vereinbarungen über die Einrichtung und den Umfang von Notdienstarbeiten sind angesichts des Fehlens jeglicher gesetzlicher Regelung nicht nur zulässig, sondern auch wünschenswert und vorrangig von den Arbeitskampfparteien anzustreben (vgl. zum Vorrang von Regelungen der Arbeitskampfparteien grundsätzlich schon BAG, Großer Senat, Beschluß vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, BAGE 23, 292, 307 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III A 3 der Gründe; zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Notdienstvereinbarungen zuletzt Senatsurteile vom 14. Dezember 1993 - 1 AZR 550/93 - AP Nr. 129 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = AuR 1995, 36).

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94
    Vereinbarungen über die Einrichtung und den Umfang von Notdienstarbeiten sind angesichts des Fehlens jeglicher gesetzlicher Regelung nicht nur zulässig, sondern auch wünschenswert und vorrangig von den Arbeitskampfparteien anzustreben (vgl. zum Vorrang von Regelungen der Arbeitskampfparteien grundsätzlich schon BAG, Großer Senat, Beschluß vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, BAGE 23, 292, 307 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu III A 3 der Gründe; zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Notdienstvereinbarungen zuletzt Senatsurteile vom 14. Dezember 1993 - 1 AZR 550/93 - AP Nr. 129 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = AuR 1995, 36).
  • LAG Niedersachsen, 01.02.1980 - 10 Sa 110/79

    Reichweite der Rechtsnormen eines für allgemeinverbindlich erklärten

    Auszug aus BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94
    Träger der Notdienstarbeiten ist nach einer Auffassung der Arbeitgeber, nach einer anderen ist es die den Streik führende Gewerkschaft, nach einer dritten Auffassung muß eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft getroffen werden (vgl. Urteil vom 30. März 1982, aaO, zu II der Gründe, mit ausführlichen Nachweisen; vgl. weiter für die grundsätzliche Trägerschaft der Gewerkschaft Buschmann, AuR 1983, 254; Däubler/Schumann, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 226; Hirschberg, RdA 1986, 355; Löwisch/Rieble, AR-Blattei SD 170.2 Rz 225; Oetker, Die Durchführung von Not- und Erhaltungsarbeiten bei Arbeitskämpfen, 1984, S. 68 ff.; für die grundsätzliche Trägerschaft des Arbeitgebers Heckelmann, Erhaltungsarbeiten im Arbeitskampf, 1984, S. 21 ff.; vorrangig für eine Vereinbarung, allerdings mit einer Notkompetenz des Arbeitgebers, MünchArbR/Otto, § 278 Rz 148 ff.; ähnlich auch LAG Niedersachsen Urteil vom 1. Februar 1980 - 10 Sa 110/79 - AP Nr. 69 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = AuR 1981, 285).
  • LAG Bremen, 20.11.1980 - 4 Ta (5 H) 42/80

    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94
    Träger der Notdienstarbeiten ist nach einer Auffassung der Arbeitgeber, nach einer anderen ist es die den Streik führende Gewerkschaft, nach einer dritten Auffassung muß eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft getroffen werden (vgl. Urteil vom 30. März 1982, aaO, zu II der Gründe, mit ausführlichen Nachweisen; vgl. weiter für die grundsätzliche Trägerschaft der Gewerkschaft Buschmann, AuR 1983, 254; Däubler/Schumann, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 226; Hirschberg, RdA 1986, 355; Löwisch/Rieble, AR-Blattei SD 170.2 Rz 225; Oetker, Die Durchführung von Not- und Erhaltungsarbeiten bei Arbeitskämpfen, 1984, S. 68 ff.; für die grundsätzliche Trägerschaft des Arbeitgebers Heckelmann, Erhaltungsarbeiten im Arbeitskampf, 1984, S. 21 ff.; vorrangig für eine Vereinbarung, allerdings mit einer Notkompetenz des Arbeitgebers, MünchArbR/Otto, § 278 Rz 148 ff.; ähnlich auch LAG Niedersachsen Urteil vom 1. Februar 1980 - 10 Sa 110/79 - AP Nr. 69 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = AuR 1981, 285).
  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Eine solche suspendierende Stilllegung hat zur Folge, dass auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch verlieren (22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - zu II 3 b und c der Gründe, BAGE 76, 196; 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94 - zu I 2 der Gründe, BAGE 79, 152; 27. Juni 1995 - 1 AZR 1016/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 80, 213).
  • BAG, 13.12.2011 - 1 AZR 495/10

    Arbeitskampf - suspendierende Betriebsstilllegung - Entgeltfortzahlung

    Eine suspendierende Stilllegung hat zur Folge, dass auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch verlieren (BAG 27. Juni 1995 - 1 AZR 1016/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 80, 213; 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94 - zu I 2 der Gründe, BAGE 79, 152; 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - zu II 3 b und c der Gründe, BAGE 76, 196) .
  • LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07

    Streikrecht der Lokführer

    Notstandsarbeiten sind die Arbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während eines Arbeitskampfs sicherstellen sollen (BAG 30.03.1982 - 1 AZR 265/80 - BAGE 38, 207; BAG 31.01.1995 - 1 AZR 142/94 - BAGE 79, 152).
  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12

    Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air

    Notstandsarbeiten sind die Arbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während eines Arbeitskampfs sicherstellen sollen (vgl. BAG vom 30. März 1982 - 1 AZR 265/80 - BAGE 38, 207; BAG vom 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94 - BAGE 79, 152; LAG Sachsen vom 02. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - BeckRS 2007, 52118 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2021 - 12 Ta 1310/21

    Streik - Untersagung - Notdienstvereinbarung

    Notstandsarbeiten sind die Arbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während eines Arbeitskampfs sicherstellen sollen (BAG, 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94, juris Rn. 17).

    Kommt eine Verständigung zustande, ist diese als maßgebliche Grundlage des Notdienstes zu beachten (BAG, 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94, juris Rn 21).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2007 - 7 SaGa 2044/07

    Durchführung eines Ersatzfahrplans während eines Streiks - keine

    Die Notwendigkeit der Durchführung von Notstands- oder Erhaltungsarbeiten während eines Arbeitskampfes ist anerkannt (BAG vom 31.1.1995 - 1 AZR 142/94 - NZA 1995, 958; BAG vom 30.03.1982 - 1 AZR 265/07 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 46).

    Notstandsarbeiten hingegen sind die Arbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während eines Arbeitskampfes sicherstellen sollen (BAG vom 31.1.1995 - 1 AZR 142/94 -a.a.O.).

    festzustellen (BAG vom 30.03.1982 - 1 AZR 265/07 -a.a.O.) Streitig ist dabei auch, wer Träger solcher Arbeiten ist (offengehalten von BAG vom 31.1.1995 a.a.O.): die Gewerkschaft, der Arbeitgeber oder beide im Wege der Vereinbarung.

  • BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 161/95

    Beschäftigung Arbeitswilliger im Arbeitskampf (Stadt Frankfurt/Main)

    daß die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert werden und auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch verlieren (Senatsurteil vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; bestätigt durch Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94 - und Senatsurteil vom 27. Juni 1995 - 1 AZR 1016/94 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er dient nicht dazu, Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitswillige Arbeitnehmer zu schaffen (Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 1016/94

    Eindeutigkeit einer Aussperrungserklärung

    Er kann ihn für die Dauer des Streiks ganz stillegen mit der Folge, daß die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert werden und auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch verlieren (Senatsurteil vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - 1 AZR 142/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • ArbG Frankfurt/Main, 09.11.2007 - 11 Ga 218/07

    Hinreichende Bestimmtheit eines Antrags auf Unterlassung der Einteilung von

    Notstandsarbeiten sind jedenfalls solche Arbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während eines Arbeitskampfes sicherstellen ( BAG v. 31.1.1995 - 1 AZR 142/94 , AP Nr. 135 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Zulässig ist allerdings nur die Einteilung zu solchen Tätigkeiten, die sich tatsächlich als Erhaltungs- oder Notstandsarbeiten darstellen (BAG v. 30.3.1982 - 1 AZR 265/07, EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 46; BAG v. 31.1.1995, 1 AZR 142/94 , NZA 1995, 958).

    Sie sollen die zur Befriedigung der elementaren persönlichen, sozialen und staatlichen Bedürfnisse erforderliche Mindestversorgung gewährleisten ( BAG v. 31.1.1995 - 1 AZR 142/94 , a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2012 - 10 Sa 137/12

    Entgeltfortzahlung während eines Arbeitskampfes

    Notstandsarbeiten sind die Arbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während eines Arbeitskampfs sicherstellen sollen (BAG Urteil vom 31.01.1995 - 1 AZR 142/94 - AP Nr. 135 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, m.w.N.).

    Den Arbeitskampfparteien ist dabei ein weiter Beurteilungsspielraum zuzugestehen (BAG vom 31.01.1995 - 1 AZR 142/94, a.a.O.).

  • BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 159/95

    Beschäftigung Arbeitswilliger im Arbeitskampf - Ansprüche eines Arbeitnehmers auf

  • BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 160/95

    Rechte und Pflichten des Arbeitgebers eines bestreikten Betriebes oder

  • ArbG Berlin, 06.05.2008 - 59 Ga 6988/08

    Einstweilige Verfügung gegen Einteilung zu Notdienstarbeiten

  • BAG, 11.07.1995 - 1 AZR 162/95

    Beschäftigung Arbeitswilliger im Arbeitskampf - Ansprüche eines Arbeitnehmers auf

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 SaGa 7/18

    Einstweilige Verfügung, Arbeitskampf, Streik, Kernkraftwerk,

  • LAG Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 4 SaGa 3/23

    Streik - Notdienstvereinbarung - Krankenhaus - Daseinsvorsorge

  • LAG München, 15.02.1995 - 7 Sa 325/94

    Urlaub: Verfall des Urlaubsanspruchs - Streik

  • LAG Hamburg, 26.03.2023 - 1 Ta 1/23

    Einstweiliger Rechtsschutz - Besetzung eines Notdienstes während eines Streiks

  • BAG, 27.06.1995 - 1 AZR 1015/94
  • LAG Hamm, 01.03.1995 - 18 Sa 1274/94

    Arbeitskampf: Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Eintragung in eine vom

  • ArbG Essen, 24.07.2003 - 8 Ga 50/03

    Anspruch auf Unterlassen einer Einrichtung und Durchführung eines Notdienstes in

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Rechtsprechung
   BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93   

Zitiervorschläge
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BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93 (https://dejure.org/1994,751)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1994 - 4 AZR 619/93 (https://dejure.org/1994,751)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 (https://dejure.org/1994,751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Gesangslehrerin - Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Gesangslehrerin auf Gleichbehandlung mit Vollzeitbeschäftigten - Zulässigkeit einer Klageänderung in der Revisionsinstanz - Eingruppierung von Lehrkräften für besondere Aufgaben im ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Eingruppierung einer Gesangslehrerin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 958 (Ls.)
  • BB 1995, 156
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 461/92

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Musiklehrerin

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93
    Wird jedoch herkömmlicherweise ein übertarifliches Entgelt gezahlt, so bestimmt sich die übliche Vergütung hiernach (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung).

    Dabei kann es auf die möglicherweise geringe Zahl der vom Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht ankommen (Urteil des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu III 2b der Gründe).

    Fehlt es aber an der Vergleichbarkeit, so scheidet ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz aus; liegt ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vor, so verstößt diese nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Urteil des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu IV der Gründe; vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 631/90

    Bewährungszeit für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93
    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vergütungsabrede auf der Basis Monatsstunden verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wegen der dadurch erfolgten Benachteiligung von Teilzeitkräften gegen § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 und ist daher gem. § 134 BGB nichtig (vgl. BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 631/90 - AP Nr. 13 zu § 2 BeschFG 1985, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93
    Das ergibt sich daraus, daß die im Verhältnis zur Hauptschuld akzessorische Zinsforderung auch in prozessualer Beziehung das rechtliche Schicksal der Hauptforderung teilen soll (BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93
    Zwar ist im Regelfall die tarifliche Vergütung als übliche Vergütung anzusehen (BAGE 66, 76 = AP Nr. 9 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93
    Fehlt es aber an der Vergleichbarkeit, so scheidet ein Rückgriff auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz aus; liegt ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vor, so verstößt diese nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Urteil des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 461/92 - AP Nr. 2 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu IV der Gründe; vgl. BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93
    Das ist dann der Fall, wenn die aus der Ausbildung resultierenden Kenntnisse für die Tätigkeit nicht nur nützlich oder erwünscht sind, sondern zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich oder notwendig sind, die Tätigkeit also einen akademischen Zuschnitt hat (Senatsurteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; übliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93
    Zwar ist im Regelfall die tarifliche Vergütung als übliche Vergütung anzusehen (BAGE 66, 76 = AP Nr. 9 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG 1985).
  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93
    Das ist dann der Fall, wenn die aus der Ausbildung resultierenden Kenntnisse für die Tätigkeit nicht nur nützlich oder erwünscht sind, sondern zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich oder notwendig sind, die Tätigkeit also einen akademischen Zuschnitt hat (Senatsurteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 295/90

    Eingruppierung eines Musiklehrers an einer Universität ohne wissenschaftliche

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93
    Das Landesarbeitsgericht hat sich insoweit auf das Senatsurteil vom 7. November 1990 - 4 AZR 295/90 -, nicht veröffentlicht, berufen, in dem der Senat davon ausgegangen ist, daß Lehrkräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung den Lehrstoff wissenschaftlich durchdringen müssen und deshalb generell einen erhöhten Zeitaufwand für Vor- und Nachbereitungsarbeiten haben und daß sie wegen ihrer umfassenden Ausbildung vielfältiger einsetzbar sind.
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 619/93
    Die im Arbeitsvertrag getroffene Vergütungsabrede auf der Basis Monatsstunden verstößt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wegen der dadurch erfolgten Benachteiligung von Teilzeitkräften gegen § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 und ist daher gem. § 134 BGB nichtig (vgl. BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 25. September 1991 - 4 AZR 631/90 - AP Nr. 13 zu § 2 BeschFG 1985, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 149/92

    Zulage bei Heimerziehung

  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 18/76

    Devisenprüfer - Außenwirtschaftsüberwachung - Entsprechende Tätigkeit -

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Diese Vorschrift ist auch anwendbar, wenn die Vergütungsvereinbarung unwirksam ist (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 38 = EzA BGB § 612 Nr. 17, zu B I der Gründe).
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Diese Vorschrift ist auch anwendbar, wenn die Vergütungsvereinbarung unwirksam ist (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 38 = EzA BGB § 612 Nr. 17).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Diese Vorschrift ist auch anwendbar, wenn die Vergütungsvereinbarung unwirksam ist (BAG 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 38 = EzA BGB § 612 Nr. 17).
  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985 10A ZR 483/97 12 (7) Sa 245/93 E Niedersachsen .

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststel lungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (BAG Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 28. September 1 9 9 5 - 4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985).

    Voraussetzung ist, daß die Lehrkraft den Lehrstoff ihrer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulausbildung entsprechend durchdringen muß (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985).

    Die Tätigkeit einer Gesanglehrerin entspricht nur dann dem abgeschlossenen Hochschulstudium, wenn die Ausbildung das adäquate, zur Ausübung der konkreten Tätigkeit befähigende Mittel ist (BAG Urteil vom 28. September 1 9 9 4 - 4 AZR 619/93 - aaO).

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Die Tätigkeit entspricht nur dann dem abgeschlossenen Hochschulstudium, wenn die Ausbildung das adäquate, zur Ausübung der konkreten Tätigkeit befähigende Mittel ist (vgl. BAG 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 38 = EzA BGB § 612 Nr. 17).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Anträge, rückständige Differenzbeträge zu verzinsen, prozessual nicht zu beanstanden, da die im Verhältnis zur Hauptschuld akzessorische Zinsforderung auch in prozessualer Beziehung das rechtliche Schicksal der Hauptforderung teilen soll (z.B. Senatsurteil vom 21. Januar 1970 - 4 AZR 106/69 - BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT; Senatsurteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 413/00

    Teilzeitbeschäftigung; übliche Vergütung

    II a BAT einzugruppieren, wenn sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem wissenschaftlichen Studiengang oder an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule verfügen und eine dem Studium entsprechende Lehrtätigkeit ausüben (so auch BAG 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 38, zu B II 2 der Gründe = EzA BGB § 612 Nr. 17).

    Die Klägerin hat nicht dargelegt, daß ihrer Tätigkeit ein "akademischer Zuschnitt" zukommt (vgl. BAG 28. September 1994 aaO, zu B II 2 b bb der Gründe) und daß ihre Tätigkeiten über die Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse hinausgehen.

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

    Eine Erweiterung des Antrags wird aber als zulässig angesehen, wenn es sich um eine Änderung i.S.v. § 264 Nr. 2 ZPO handelt und der geänderte Antrag auf festgestellten oder unstreitigen Sachverhalt gestützt werden kann (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP Nr. 38 zu § 2 BeschFG 1985, zu A III der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 74 Rz 27).
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 719/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

    Die Vorschrift ist auch anwendbar, wenn die Vergütungsvereinbarung unwirksam ist (Senat 21. April 2005 - 6 AZR 287/04 - Rn. 19; BAG 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 38 = EzA BGB § 612 Nr. 17) .
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 400/00

    Eingruppierung - Rechtskraft

    II a BAT einzugruppieren, wenn sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem wissenschaftlichen Studiengang oder an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule verfügen und eine dem Studium entsprechende Lehrtätigkeit ausüben (so auch BAG 28. September 1994 - 4 AZR 619/93 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 38 = EzA § 612 BGB Nr. 17, zu B II 2 der Gründe).

    Die Klägerin hat nicht dargelegt, daß ihrer Tätigkeit ein "akademischer Zuschnitt" zukommt (vgl. BAG 28. September 1994 aaO, zu B II 2 b bb der Gründe) und daß ihre Tätigkeiten über die Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse hinausgehen.

  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95

    Eingruppierungsfeststellungsklage einer Grundschullehrerin - Anwendbarkeit des

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 698/00

    Tarifliches 13. Monatseinkommen - Herabsetzung durch Sanierungstarifvertrag

  • LAG Düsseldorf, 11.07.2008 - 9 Sa 1958/07

    Pauschallohnvereinbarung; Inhaltskontrolle; übliche Vergütung; Verfall

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 503/02

    Vergütung von Bereitschaftsdienst

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 272/01

    Zwangsteilzeit

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 535/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 563/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 536/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 471/00

    Teilzeitbeschäftigung - Übliche Vergütung - Verstoß gegen

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 420/00

    Teilzeitbeschäftigung - Übliche Vergütung - Verstoß gegen

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 417/00

    Übliche Vergütung - Verstoß gegen Beschäftigungsförderungsgesetz - Nichtigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 415/00

    Teilzeitbeschäftigung - Übliche Vergütung - Verstoß gegen

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 421/00

    Übliche Vergütung - Verstoß gegen Beschäftigungsförderungsgesetz - Nichtigkeit

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 418/00

    Teilzeitbeschäftigung - Übliche Vergütung - Verstoß gegen

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 414/00

    Teilzeitbeschäftigung - Übliche Vergütung - Verstoß gegen

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 474/00

    Teilzeitbeschäftigung - Übliche Vergütung - Verstoß gegen

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2006 - 13 Sa 68/05

    Tarifvertrag: Tarifvorrang gegenüber Betriebsvereinbarung; Fehlerhafte

  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 287/04

    Vergütung verlängerter Arbeitszeit

  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 16/02

    Eingruppierung eines Wagenmeisters WTS bei der Bahn

  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 291/04

    Vergütung verlängerter Arbeitszeit

  • BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 486/97
  • LAG Niedersachsen, 07.04.2000 - 3 Sa 313/99

    Ersetzung einer nichtigen Vergütungsvereinbarung im öffentlichen Dienst durch die

  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 4/98
  • BAG, 27.05.1998 - 10 AZR 569/96
  • BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 901/98

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 Sa 1106/99

    Verringerung des arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruchs durch eine

  • LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 938/12

    Arbeitsentgelt; Sittenwidrigkeit der Entgeltvereinbarung

  • LAG Niedersachsen, 30.06.2000 - 3 Sa 1989/99

    Nichtige Vergütungsvereinbarung; übliche Vergütung

  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 79/98
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 11.01.1995 - 7 Sa 902/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4712
LAG Köln, 11.01.1995 - 7 Sa 902/94 (https://dejure.org/1995,4712)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.01.1995 - 7 Sa 902/94 (https://dejure.org/1995,4712)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 7 Sa 902/94 (https://dejure.org/1995,4712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Befristung einer Verlängerungsvereinbarung der Parteien; Anforderungen an die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages; Voraussetzungen für das Vorliegen eines sachlichen Grundes

  • rechtsportal.de

    Arbeitsverhältnis: Befristung - 18-monatige Probezeit bei Konzertmeister

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 934
  • NZA 1995, 958 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten

    Auszug aus LAG Köln, 11.01.1995 - 7 Sa 902/94
    Der einschlägige Tarifvertrag bestimmt ausdrücklich, dass die Probezeit auch als befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden kann, Tarifvertrag für die Orchester- und Chormitglieder des WDR vom 15.12.1969 in der Fassung vom 19.12.1984, § 5 Abs. 4. Das Bundesarbeitsgericht hat zwar entschieden, dass die Nichtbewährung während eines Probejahres allein den Abschluss eines weiteren auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen kann, Urteil vom 15.3.1978 - 5 AZR 831/76 -, AP BGB § 620 Nr. 34. Im dortigen Fall ging es um die Weiterbeschäftigung einer Redakteurin.

    Im Falle des Urteils des BAG vom 15.3.1978 - 5 AZR 831/76 - hatte die Klägerin dagegen mehr als ein Jahr vor der Befristung bei dem Arbeitgeber gearbeitet.

  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78

    Arbeitnehmerstatus von Orchestermusikern - Rundfunkorchester

    Auszug aus LAG Köln, 11.01.1995 - 7 Sa 902/94
    Wegen des Geltungsanspruchs des Kündigungsschutzgesetzes darf auch bei Musikern die Probezeit in der Regel ein Jahr insgesamt nicht überschreiten, BAG Urteil vom 7.5.1980 - 5 AZR 593/78 -, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 36.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus LAG Köln, 11.01.1995 - 7 Sa 902/94
    Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich rechtswirksam und nicht rechtsunwirksam, es sei denn, dass bei Abschluss des Vertrages für die Befristung keine sachlichen Gründe vorgelegen haben; in diesem Fall kann die Befristung eine (objektive) Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes darstellen, BAG, Beschluss des Großen Senats vom 12.10.1960 - GS 1/59 -, AP BGB § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag) Nr. 16. Das Beschäftigungsförderungsgesetz vom 26.4.1985 lässt Befristungen bis zur Dauer von 18 Monaten ohne einen sachlichen Grund zu, allerdings nur einmalig, § 1 Abs. 1 BeschFG .
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 08.12.1994 - 17 Sa 778/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12649
LAG Hamm, 08.12.1994 - 17 Sa 778/94 (https://dejure.org/1994,12649)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.12.1994 - 17 Sa 778/94 (https://dejure.org/1994,12649)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 17 Sa 778/94 (https://dejure.org/1994,12649)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Orchestermusiker; Ausgleichszeitraum; Tarifübung

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 958 (Ls.)
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