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   BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93   

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BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 (https://dejure.org/1994,1047)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 (https://dejure.org/1994,1047)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 (https://dejure.org/1994,1047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung - Bestimmung der Eingruppierung in Vergütungsgruppen anhand von Tätigkeitsmerkmalen - Definition von abgrenzbaren und selbständigen Arbeitseinheiten - Verwendung der Arbeitsbeschreibung als Anhaltspunkt für die ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1222 (Ls.)
  • BB 1995, 576
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    IVa Fallgruppe 15 - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. Urteile des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Bei diesem Arbeitsvertrag und seinen Änderungen handelt es sich um formularmäßige Verträge, so daß der Senat sie selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    IVb BAT/VKA Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 12 durch konkrete Beispiele erläutert (Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Urteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Eine pauschale Überprüfung genügt, nachdem auch die beklagte Stadt davon ausgeht, "daß die Tätigkeiten des Klägers als schwierig zu klassifizieren sind" (vgl. Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu III 2 der Gründe).

    Da aber auch die Beklagte dieses Merkmal an sich für gegeben hält, kann der Senat die dann insoweit erforderliche pauschale Überprüfung aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nachholen (vgl. Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - AP, aaO).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann das Berufungsgericht nur überprüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (BAG Urteile vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT; vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT; vom 5. September 1973 BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 51, 283, 293 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71

    Heraushebung - Maß der Verantwortung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Subsumierung

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Bei diesem Tarifbegriff der Heraushebung durch das Maß der Verantwortung handelt es sich um einen sehr allgemein gehaltenen sog. unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch den Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob der in Betracht kommende Rechtsbegriff verkannt worden ist, ob bei der Subsumierung des Sachverhaltes Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind oder ob die Bewertung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Juni 1972 - 4 AZR 362/71 - AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 16.04.1975 - 4 AZR 294/74

    Eingruppierung: Einheitliche Bewertung in einer Fallgruppe zusammengefaßter

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten regelmäßig einen großen Arbeitsvorgang angenommen, wenn die gesamte Tätigkeit eines Angestellten die Leitungsfunktion ausmacht (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP Nr. 138 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter einer Mensa"; Urteil des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leiter der Abteilungen Hochspannung und Niederspannung"; Urteil des Senats vom 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Krankenpflegeschule durch eine leitende Unterrichtsschwester"; Urteil des Senats vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter"; Urteil des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Registratur"; Urteil des Senats vom 25. März 1981 - 4 AZR 1026/78 - AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Verwaltung eines Materiallagers"; Urteil des Senats vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT "Leiter der Kasse und der Vollstreckungsstelle einer Gemeinde").
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 08.11.1967 - 4 AZR 9/67

    Prüfung von Merkmalen - Gründliche Fachkenntnisse - Umfassende Fachkenntnisse -

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93
    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann das Berufungsgericht nur überprüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (BAG Urteile vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT; vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT; vom 5. September 1973 BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAGE 51, 283, 293 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86

    Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 264/82

    Eingruppierung: Leiters einer Zentralregistratur

  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1026/78

    Bestimmter Aufgabenbereich - Tätigkeitsmerkmal - Lagerverwalter - Lagervorsteher

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Damit war der Kläger in dem Bereich der Jugendhilfe tätig, der den wohl wichtigsten und umfangreichsten Teilbereich der Aufgaben und Tätigkeiten darstellt, die ein Sozialarbeiter üblicherweise ausfüllt (vgl. Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IVA 30, Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin, 5. Aufl., 1986, S. 2 ff.; Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    15 BAT/VKA - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. Senatsurteile vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Dieses Tätigkeitsmerkmal erfüllen beispielsweise Angestellte, die entweder große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten oder besonders schwierige Grundsatzfragen bei der Lösung von Fragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. Senatsurteile vom 21. Januar 1970 - 4 AZR 106/69 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT; vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 -, aaO).

    Bei dem Tarifbegriff der erheblichen Heraushebung durch das Maß der Verantwortung handelt es sich um einen sehr allgemein gehaltenen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch den Senat nur in den bereits bei den unbestimmten Rechtsbegriffen der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung dargestellten Schranken überprüft werden kann (Urteil des Senats vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - aaO).

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

    Anders als in den vom Senat am 14. Dezember 1994 (- 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) entschiedenen Fall, bei dem der Senat bei einem Leiter der aus vier Sachbereichen bestehenden Abteilung "Erziehungshilfen" eines städtischen Jugendamtes wegen des im wesentlichen leitenden und koordinierenden Charakters seiner Tätigkeit einen einzigen Arbeitsvorgang angenommen hatte, fehlt es im Sachbereich des Klägers an der Erforderlichkeit der Leitung und Koordination: Der Kläger leitet sich im wesentlichen selbst, soweit er nicht nach Vorgabe seiner Vorgesetzten, also des Amtsleiters oder gar des Leiters der Abteilung 2 tätig zu werden hat.
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12

    Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten;

    Für die Erfüllung dieses Tätigkeitsmerkmals müssen sowohl das Merkmal "besondere Schwierigkeit" als auch das Merkmal "Bedeutung" erfüllt sein (BAG 14.12.1994 - 4 AZR 951/93, ZTR 1995, 271 Rn. 41 f.).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, z.B. durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (BAG 06.03.1993 a.a.O. Rn. 52; BAG 14.12.1994 a.a.O. Rn. 44; BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 71).

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes

    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist, ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (vgl. zB BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 11, zu II 5 c der Gründe).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95

    Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus

    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeiter/Sozialpädagogen regelmäßig angenommen, daß die gesamte einem Sozialarbeiter/Sozialpädagogen übertragene Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen sei, da deren Tätigkeit auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihnen zugewiesenen Personenkreises gerichtet sei, sei es in Form der Beratung, der begleitenden oder nachgehenden Fürsorge oder in einer sonstigen Erscheinungsform (vgl. z.B. Senatsurteile vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - und - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 10, 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).

    Damit waren die Kläger in dem Bereich Jugendhilfe tätig, der den wohl wichtigsten und umfangreichsten Teilbereich der Aufgaben und Tätigkeiten darstellt, die ein Sozialarbeiter üblicherweise ausfüllt (vgl. Blätter zur Berufskunde, Band 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin, 5. Aufl., 1986, S. 2 ff.; Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • LAG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 Sa 948/05

    Abhebung einer Tätigkeit von Schuldnerberatern aus der Vergütungsgruppe IV b

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien als zutreffend angesehen haben (BAG, Urteil vom 14.12.1994, Az.: 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu § 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, Urteil vom 12.12.1990, Az.: 4 ARR 306/90 - EZA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).

    Sie muss sich auf die Auswirkung der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (BAG, Urteil vom 29.09.1993, Az.: 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, Urteil vom 14.12.1994, Az.: 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu § 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • LAG Hamm, 26.04.1995 - 18 Sa 1834/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst des

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG, ZTR 1991, 199; BAG, Urteil vom 20.02.1991 - 4 AZR 377/90 - BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 - BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 935/93 -).

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG, ZTR 1991, 199; BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 950/93 - BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 - BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 935/93 -).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.07.1995 - 6 Sa 13/95

    Tarifgerechte Eingruppierung in Vergütungsgruppen; Verbandszugehörigkeit beider

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  • LAG Hamm, 08.03.1995 - 18 Sa 1149/94

    Eingruppierung: Sachbearbeiter für Brücken- und Ingenieurbau

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (BAG, ZTR 1991, 199; BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 950/93 - BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 - BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 935/93 -).
  • LAG Sachsen, 26.07.1995 - 6 Sa 13/95
    Die einzelnen von ihnen ausgeübten Tätigkeiten sind tatsächlich nicht zu trennen und tariflich einheitlich zu behandeln (so BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 -).

    Da zwischen den Parteien unstreitig ist, dass die Klägerin die Voraussetzungen dieser Vergütungsgruppe erfüllt, genügt insoweit eine pauschale Überprüfung (vgl. BAG vom 14.12.1994 - 4 AZR 951/93 - unter II 5 b der Gründe).

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 235/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Bundeswehr

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 961/94

    Eingruppierung eines Meisters in einem Zellstoffwerk

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95

    Eingruppierung einer Vorklassenleiterin

  • LAG Köln, 04.02.1999 - 10 Sa 839/98

    Eingruppierung; Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst; Sachgebietsleiterin

  • LAG Hamm, 22.09.1998 - 4 Sa 2082/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Anstellung als

  • LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 1256/96

    Eingruppierung eines Diplom-Psychologen als Leiter einer

  • LAG Hamm, 13.09.1995 - 18 Sa 1493/94

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in einer Beratungsstelle für psychisch Kranke

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.07.1997 - 5 Sa 143/97

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialpädagogen; Tarifrechtliche Einstufung

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   BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 78/93   

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https://dejure.org/1993,2491
BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 78/93 (https://dejure.org/1993,2491)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1993 - 6 AZR 78/93 (https://dejure.org/1993,2491)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 (https://dejure.org/1993,2491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines höheren Ortszuschlags aufgrund eines zivildienstleistenden Sohnes - Bestehen einer gesetzlichen oder sittlichen Verpflichtung der Mutter gegenüber ihrem zivildienstleistenden Sohn auf Gewährung von Unterhalt in Form von Unterkunft - Anspruch ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Ortszuschlag zivildienstleistender Sohn

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1222 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 1453 (Ls.)
  • BB 1994, 1643
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 198/83

    Alleinstehende mit Unterhaltspflichten - Ortszuschlag - Barwert - Gewährung des

    Auszug aus BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 78/93
    Dabei enthält im Unterschied zur Regelung für unverheiratete minderjährige Kinder das Zivilrecht keine Vorschrift, die es dem Elternteil gestattet, die Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern allein durch Pflege und Erziehung zu erfüllen (BAGE 45, 48 = AP Nr. 4 zu § 29 BAT).

    Auch für das Vergütungs- und Besoldungsrecht ist beim volljährigen Kind grundsätzlich nur noch der Barbedarf zu berücksichtigen (BAGE 45, 48, 54 = AP, aaO, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82

    Öffentlicher Dienst - Unterhaltszahlung - Ortszuschlag

    Auszug aus BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 78/93
    Bei der Auslegung des Begriffs Unterhalt im Sinne dieser Tarifnorm ist vom Unterhaltsbegriff des BGB auszugehen (BAGE 45, 36, 41 = AP Nr. 3 zu § 29 BAT, zu I 1 a der Gründe; BAGE 57, 218, 222 = AP, aaO, zu B I 2 a der Gründe).

    Dies gilt auch bei der Anwendung der gleichlautenden Tarifnorm des § 29 BAT (vgl. dazu BAGE 45, 36, 47 = AP, aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86

    Ortszuschlag wegen Aufnahme des Kindes in Wohnung und Unterhaltsgewährung -

    Auszug aus BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 78/93
    Die Klägerin ist "andere Angestellte" im Sinne von Abs. 2 Nr. 4 (vgl. BAGE 57, 218 = AP Nr. 6 zu § 29 BAT; BAG Urteil vom 8. Juni 1983 - 3 AZR 948/79 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT).

    Bei der Auslegung des Begriffs Unterhalt im Sinne dieser Tarifnorm ist vom Unterhaltsbegriff des BGB auszugehen (BAGE 45, 36, 41 = AP Nr. 3 zu § 29 BAT, zu I 1 a der Gründe; BAGE 57, 218, 222 = AP, aaO, zu B I 2 a der Gründe).

  • BAG, 08.06.1982 - 3 AZR 948/79

    Höhe des Ortszuschlages

    Auszug aus BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 78/93
    Die Klägerin ist "andere Angestellte" im Sinne von Abs. 2 Nr. 4 (vgl. BAGE 57, 218 = AP Nr. 6 zu § 29 BAT; BAG Urteil vom 8. Juni 1983 - 3 AZR 948/79 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT).
  • BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 16/89

    Unterhaltsanspruch eines Wehrpflichtigen

    Auszug aus BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 78/93
    Der Bundesgerichtshof (vgl. BGH Urteil vom 29. November 1989 - IV b ZR 16/89 - NJW 1990, 713, 714) hat für den wehrpflichtigen Soldaten angenommen, daß diesem ein Unterhaltsanspruch nicht zusteht, weil er gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz einen Anspruch auf Geld- und Sachbezüge sowie Heilfürsorge habe.
  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88

    Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag - Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern

    Auszug aus BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 78/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 40 BBesG (BVerfG Urteil vom 13. September 1990 - 2 C 4.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 21) setzt eine sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung voraus, daß der Entzug der Unterhaltsleistungen nach dem Urteil aller billig und gerecht Denkenden gegen ein Gebot des Anstandes verstoßen wurde.
  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02

    Ortszuschlag - Grundwehrdienst leistender Sohn

    Die Klägerin hat nach § 611 Abs. 1 BGB iVm. § 26 Abs. 1 und § 29 BAT-O für die Dauer des Grundwehrdienstes ihres Sohnes keinen Anspruch auf Ortszuschlag der Stufe 2. Sie war im Anspruchszeitraum zwar "andere Angestellte" iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O (BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 1 der Gründe; 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218, 222) und hatte ihren Sohn auch in ihre Wohnung aufgenommen.

    Bei der Beurteilung, ob der Angestellte gemäß § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O einer anderen Person Unterhalt gewährt, weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe; 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218, 222; 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - BAGE 45, 36, 41, 47) vom Unterhaltsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches und seinen gesetzlichen Bestimmungen über den Unterhalt unter Verwandten auszugehen.

    An dieser gesetzlichen Wertung haben die Tarifvertragsparteien die unterhaltsbezogenen Vergütungsbestandteile ausgerichtet (vgl. BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe; 24. Januar 1984 - 3 AZR 198/83 - BAGE 45, 48, 54, 55).

    Der Unterhalt des Sohnes der Klägerin war während der Wehrdienstzeit auf Grund der einem wehrpflichtigen Soldaten zustehenden gesetzlichen Leistungen gedeckt (BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10; BGH 29. November 1989 - IVb ZR 16/89 - NJW 1990, 713).

    Mit diesen Leistungen wird ihr Unterhalt gesichert (BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10; BGH 29. November 1989 - IVb ZR 16/89 - NJW 1990, 713).

    d) Die Annahme der Klägerin, der Senat habe in der Entscheidung vom 16. September 1993 (- 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10) im vergleichbaren Fall eines Zivildienstleistenden übersehen, dass Volljährigen vorrangig Barunterhalt und nicht mehr Betreuungsunterhalt zu gewähren sei, trifft nicht zu.

    Diese Grundsätze gelten auch bei der Anwendung des § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O, wenn der Angestellte für den Anspruch auf den erhöhten Ortszuschlag auf eine sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung verweist (vgl. BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 3 a der Gründe; 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - BAGE 45, 36, 47).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 1 A 2175/07

    Anspruch eines Zivildienstleistenden auf Erstattung der (Miet-) Kosten einer von

    vgl. insoweit BAG, Urteile vom 18. März 2004 - 6 AZR 679/02 -, ZTR 2004, 422 = juris, dort Rn. 17 (Wehrdienstleistender), und vom 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 -, ZTR 1994, 426 = juris, dort Rn. 20 (Zivildienstleistender), jeweils m.w.N.
  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 404/94

    1. Eingruppierung eines Diplomsportlehrers (DHfK) nach O BAT-O

    Es ist auch richtig, daß der Kläger kein Absolvent der Deutschen Hochschule für Körperkultur in Leipzig ist, der den Abschluß eines "Sportlehrers mit Hochschulabschluß" erworben und eine Zusatzprüfung an einer Pädagogischen Hochschule abgelegt hat und deswegen die Berufsbezeichnung "Diplomlehrer für Sport" führen darf, womit nach dem rechtskräftigen Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 6. Dezember 1993 - 5 (4) Sa 399/93 - ZTR 1994, 426 in Anwendung der 2. BesÜV i.V.m. § 2 Nr. 3 des ÄnderungsTV Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991 die Voraussetzungen für den Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe III BAT-O gegeben sind.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94, 1 BvR 2217/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2283
BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94, 1 BvR 2217/94 (https://dejure.org/1995,2283)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.1995 - 1 BvR 606/94, 1 BvR 2217/94 (https://dejure.org/1995,2283)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 1995 - 1 BvR 606/94, 1 BvR 2217/94 (https://dejure.org/1995,2283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beginn der Frist zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich unzulässiger Revision/Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Ausschluß - Verfahrensmängel - Arbeitsgerichtsverfahren - Berufungsurteil - Verspätung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 245
  • NZA 1995, 1222
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94
    Danach müssen die Gerichte bei Verstößen gegen Verfahrensgrundrechten wie Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG oder Art. 103 Abs. 1 GG ein Rechtsmittel zulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 42, 243 [248 ff.]; 47, 182 [190 f.]; 49, 252 [ 258 ff.]; 69, 233 [242 f.]; 73, 322 [327 f.]).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94
    Danach müssen die Gerichte bei Verstößen gegen Verfahrensgrundrechten wie Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG oder Art. 103 Abs. 1 GG ein Rechtsmittel zulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 42, 243 [248 ff.]; 47, 182 [190 f.]; 49, 252 [ 258 ff.]; 69, 233 [242 f.]; 73, 322 [327 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94
    a) Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG hat eine Verfassungsbeschwerde, wenn sie eine verfassungsrechtliche Frage aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten läßt und noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt oder die durch veränderte Verhältnisse erneut klärungsbedürftig ist (BVerfGE 90, 22 [24]).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94
    Über die Unzulässigkeit konnte die Beschwerdeführerin nach dem Stand von Lehre und Rechtsprechung bei Einlegung des Rechtsmittels nicht im ungewissen sein (vgl. BVerfGE 28, 1 [6]).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94
    Geklärt sind auch die im übrigen mit dem Ausschluß von Verfahrensrügen im arbeitsgerichtlichen Revisionsverfahren zusammenhängenden verfassungsrechtlichen Fragen der Gewährleistung eines Instanzenzuges, der Ausgestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Schaffung von Rechtsmittelmöglichkeiten sowie des Umfangs und der Grenzen seiner Differenzierungsmöglichkeiten nach Fallgruppen und Sachgebieten (vgl. BVerfGE 4, 74 [94]; 54, 277 [291 f.]; 65, 76 [90 f.]).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94
    Danach müssen die Gerichte bei Verstößen gegen Verfahrensgrundrechten wie Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG oder Art. 103 Abs. 1 GG ein Rechtsmittel zulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 42, 243 [248 ff.]; 47, 182 [190 f.]; 49, 252 [ 258 ff.]; 69, 233 [242 f.]; 73, 322 [327 f.]).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94
    Geklärt sind auch die im übrigen mit dem Ausschluß von Verfahrensrügen im arbeitsgerichtlichen Revisionsverfahren zusammenhängenden verfassungsrechtlichen Fragen der Gewährleistung eines Instanzenzuges, der Ausgestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Schaffung von Rechtsmittelmöglichkeiten sowie des Umfangs und der Grenzen seiner Differenzierungsmöglichkeiten nach Fallgruppen und Sachgebieten (vgl. BVerfGE 4, 74 [94]; 54, 277 [291 f.]; 65, 76 [90 f.]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94
    Danach müssen die Gerichte bei Verstößen gegen Verfahrensgrundrechten wie Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG oder Art. 103 Abs. 1 GG ein Rechtsmittel zulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften dies ermöglicht (vgl. BVerfGE 42, 243 [248 ff.]; 47, 182 [190 f.]; 49, 252 [ 258 ff.]; 69, 233 [242 f.]; 73, 322 [327 f.]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94
    Durch die von der Beschwerdeführerin gegen die Berufungsurteile eingelegten Rechtsmittel wurde die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht verlängert, weil diese Rechtsmittel offensichtlich unzulässig waren (vgl. BVerfGE 5, 17 [19]).
  • BVerfG, 08.03.1993 - 1 BvR 637/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer verspäteten Urteilsabsetzung

    Auszug aus BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94
    Solche Umstände sind aber weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. BVerfG, AP Nr. 20 zu § 551 ZPO ).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86

    Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils -

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Die im Dezember 1998 getroffene klagabweisende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann insoweit nicht auf späteren Vorgängen und insbesondere nicht auf der fehlenden Urteilsabsetzung beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1995, 1 BvR 606/94, NZA 1995, S. 1222 f.).
  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    a) Nach der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden und hier maßgeblichen Fassung der §§ 72, 72a ArbGG vermochte ein solcher Verstoß eine Zulassung der Revision oder Rechtsbeschwerde von vorneherein nicht zu rechtfertigen (BVerfG 4. August 1995 - 1 BvR 606/94 - NZA 1995, 1222 mwN; BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZN 555/04 - zu II 3 der Gründe mwN).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Nach der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Rechtslage vermochte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör die Zulassung der Revision ohnehin nicht zu rechtfertigen (BVerfG 4. August 1995 - 1 BvR 606/94 - NZA 1995, 1222 mwN).
  • BAG, 14.03.2005 - 1 AZN 1002/04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Nach alter Rechtslage vermochte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen (BVerfG 4. August 1995 - 1 BvR 606/94 - NZA 1995, 1222 mwN).
  • BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98

    Greifbare Gesetzwidrigkeit

    Auch mit einem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG läßt sich die Statthaftigkeit eines im Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsmittels nicht begründen (BVerfGE 60, 96, 98; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 4. August 1995 - 1 BvR 606/94 und 2217/94 - NJW 1996, 245).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 226/03

    Verletzung der Rechtsweggarantie iSv Verf BB Art 6 Abs 1 wegen verspäteter

    Der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 LV stimmt mit dem des vom Bundesverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen als entscheidungserheblich erachteten Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG NJW 2001, 2161, 2162 m. w. N.; NJW 1996, 245; NJW 1994, 719) bzw. des Justizgewährungsanspruchs (vgl. BVerfG Plenum NJW 2003, 1924, 1926 ff.) überein.
  • BGH, 17.04.2008 - VI ZR 147/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Mängel von Saatgut mangels

    Auch unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Maßstäbe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 1995 - 1 BvR 606/94 - NZA 1995, 1222 f. und BVerfG, Beschluss vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - NJW 2001, 2161) ist nicht hinreichend dargetan, dass durch die späte Zustellung und die möglicherweise verspätete Absetzung der Urteilsgründe die Möglichkeit des Klägers verkürzt worden ist, die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg versprechend zu begründen.
  • BAG, 19.06.2002 - 2 AZB 9/02

    Außerordentliche sofortige Beschwerde gegen nachträgliche Zulassung der

    Im übrigen könnte selbst ein Verfassungsverstoß die Statthaftigkeit eines im Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsmittels nicht begründen (vgl. zu Art. 103 GG BAG 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - BAGE 88, 259; BVerfG 2. März 1982 - 2 BvR 869/81 - BVerfGE 60, 96, 98; vgl. auch BVerfG 4. August 1995 - 1 BvR 606/94 und 2217/94 - NJW 1996, 245).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 14 TaBV 10/94   

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https://dejure.org/1994,5768
LAG Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 14 TaBV 10/94 (https://dejure.org/1994,5768)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.1994 - 14 TaBV 10/94 (https://dejure.org/1994,5768)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 1994 - 14 TaBV 10/94 (https://dejure.org/1994,5768)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Neugründungsprivileg; Unternehmen; Einigungsstelle; Zuständigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ArbGG § 98; BetrVG §§ 111 112 Abs. 4 § 112a Abs. 2
    Einigungsstelle: offensichtliche Unzuständigkeit - Anwendungsbereich des § 112a BetrVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1222 (Ls.)
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