Weitere Entscheidungen unten: BAG, 17.08.1994 | LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.1995

Rechtsprechung
   BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93   

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https://dejure.org/1994,1387
BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93 (https://dejure.org/1994,1387)
BAG, Entscheidung vom 24.08.1994 - 10 AZR 974/93 (https://dejure.org/1994,1387)
BAG, Entscheidung vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 (https://dejure.org/1994,1387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 800 (Ls.)
  • BB 1994, 2499
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91

    Einbau von Garagentoren als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93
    Die Zweckbestimmung richtet sich nicht allein nach den zeitlichen Anteilen der einzelnen Tätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit (BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dabei muß aber der Betrieb der Einrichtung und Zweckbestimmung entsprechend baulich geprägt sein (vgl. BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 -, aaO).

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93
    Ebenso wie den eigentlichen baugewerblichen Arbeiten auch diejenigen Nebenarbeiten zuzurechnen sind, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind (BAGE 55, 78 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), führen im Umkehrschluß auch Tätigkeiten baugewerblicher Art, die als Nebenarbeiten für die ordnungsgemäße Erledigung einer nichtbaugewerblichen Tätigkeit erforderlich sind, nicht dazu, diesen Betrieb zu einem solchen des Baugewerbes zu machen.
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93
    Daß die Beklagte Arbeiten "im Umfeld von Bauten" erbracht hat, reicht für eine baugewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV nicht aus (BAG Urteil vom 25. Februar 1987, BAGE 55, 67, 77 = AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 190/20

    Angestellte und Bauwirtschaft - Bauträgerbetrieb

    Die Zweckbestimmung richtet sich nicht allein nach den zeitlichen Anteilen der einzelnen Tätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit (BAG 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - zu II 1 der Gründe; 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - zu II 1 c der Gründe) .

    Ebenso wie den eigentlichen baugewerblichen Arbeiten auch diejenigen Nebenarbeiten zuzurechnen sind, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind, führen umgekehrt auch Tätigkeiten baugewerblicher Art, die als Nebenarbeiten für die ordnungsgemäße Erledigung einer nichtbaugewerblichen Tätigkeit erforderlich sind, nicht dazu, diesen Betrieb zu einem solchen des Baugewerbes zu machen (vgl. BAG 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - aaO) .

    Dass die im Betrieb versehenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Bauwerken oder im Umfeld von Bauten erbracht werden, reicht für eine baugewerbliche Tätigkeit iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. II der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes nicht aus (BAG 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - zu II 1 der Gründe mwN) .

    Wären die Tarifvertragsparteien davon ausgegangen, dass alle Betriebe, die solche für die Erbringung baulicher Leistungen unerlässlichen "Vorarbeiten" versehen, unabhängig von ihrem Zusammenschluss mit Betrieben des Baugewerbes als Betriebe des Baugewerbes gelten, wäre die Regelung des § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 4 der Verfahrenstarifverträge überflüssig (BAG 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - zu II 1 der Gründe) .

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat, ist maßgeblich auf die Zweckbestimmung des Betriebes abzustellen (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 22. November 1995 - 10 AZR 500/95 - n.v.).
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

    Daher muss darauf abgestellt werden, welchem Zweck die vom Beklagten erledigten Arbeiten dienen (BAG 8. Februar 1995 - 10 AZR 289/94 - 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 183).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 507/01

    Sozialkassenverfahren - Asbestsanierungsarbeiten

    Rechtfertigt dieses den Klageanspruch nicht, so bedeutet dies, daß die ZVK nach wie vor ihre möglichen Ansprüche gemäß §§ 24, 27 VTV auf Beitragsforderung, Zinszahlung und Auskunftserteilung auf ihren eigenen Sachvortrag stützt (BAG 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 183).
  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 362/19

    Baubetrieb - Gebäudehebungen - Zusammenhangstätigkeiten - Sozialkassenverfahren -

    Die Zweckbestimmung richtet sich nicht allein nach den zeitlichen Anteilen der einzelnen Tätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit (BAG 14. Juli 2021 - 10 AZR 190/20 - Rn. 32; 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - zu II 1 der Gründe; 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - zu II 1 c der Gründe) .
  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 229/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 bis 2009; Mindestbeiträge für

    Planungs- und Projektierungsleistungen werden - für sich betrachtet - als der Erbringung baulicher Leistungen vorausgehende Tätigkeiten - nicht von § 1 Abs. 2 VTV erfasst, wie aus der Regelung in § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Nr. 4 VTV folgt (vgl. BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1TVG Tarifverträge. Bau ).
  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 230/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 und 2005; Mindestbeiträge für

    Planungs- und Projektierungsleistungen werden - für sich betrachtet - als der Erbringung baulicher Leistungen vorausgehende Tätigkeiten - nicht von § 1 Abs. 2 VTV erfasst, wie aus der Regelung in § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Nr. 4 VTV folgt (vgl. BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1TVG Tarifverträge. Bau ).
  • LAG Hessen, 11.06.2007 - 16 Sa 1061/06

    Bautarifvertrag, Subunternehmen, Überwachung

    Das rechtfertigt sich daraus, dass die Qualifizierung von Arbeitsleistungen als baulich oder nicht baulich vom Zweck der Tätigkeiten abhängt, also darauf abzustellen ist, welchem Zweck die erledigten Arbeitsvorgänge dienen (vgl. BAG 24. August 1994, AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95

    Geltungsbereich der Tarifverträge über die Errichtung einer

    a) Dabei ist das Landesarbeitsgericht zunächst zu Recht davon ausgegangen, daß der Betrieb des Beklagten als Einheit zu betrachten ist und die den Betrieb prägende Zweckbestimmung, der Zweck der gesamten betrieblichen Tätigkeit, für die tarifliche Zuordnung maßgebend ist (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 17.09.2021 - 10 Sa 1088/20
    In so einem Fall wäre der Betrieb als ein Gutachterbetrieb einzuordnen (vgl. BAG 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1 TVG: Bau) .
  • LAG Hessen, 23.10.2006 - 16 Sa 527/06

    Arbeitnehmerüberlassung im Baubereich

  • LAG Hessen, 22.01.2016 - 10 Sa 804/15

    Die Tätigkeit eines Restaurators ist als baugewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 1 Abs.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 21 Sa 2167/15

    Sozialkassenbeiträge im Baugewerbe - Herstellung von Holztüren, Geländern und

  • LAG Hessen, 19.03.2001 - 16 Sa 2661/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Zusammenhangstätigkeit; Transportarbeiten

  • LAG Hessen, 03.07.2000 - 16 Sa 1753/99

    Auskunftsansprüche und Zahlungsansprüche einer Einzugsstelle für die Beiträge zu

  • LAG Hessen, 11.02.2008 - 16 Sa 1517/05

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - Geltungsbereich

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95

    Pflicht zur Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes -

  • BAG, 08.02.1995 - 10 AZR 289/94

    Vorbeugender Brandschutz und Brandschutzsanierung als bauliche Leistungen -

  • LAG Hessen, 18.03.1996 - 16 Sa 846/95

    Tarifgeltung: Bautarifverträge - Subunternehmer - Überwachung

  • LAG Hessen, 18.09.2006 - 16 Sa 2291/05

    Betrieblicher Geltungsbereich der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 10 Sa 185/02

    Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikationen; Vorliegen selbstständiger

  • LAG Hessen, 01.09.2010 - 18 Sa 1555/09

    Sozialkassenverfahren - Beitragspflicht - selbständige Betriebsabteilung iSd

  • LAG Köln, 28.10.2003 - 13 (12) Sa 421/03

    Provisionsabrede, Darlegungslast, einheitlicher Betrieb, Mischbetrieb

  • LAG Hessen, 21.09.1998 - 16 Sa 2553/97

    Einordnung von Arbeiten mit Naßbaggern als bauliche Leistungen

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Rechtsprechung
   BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 824/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2652
BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 824/93 (https://dejure.org/1994,2652)
BAG, Entscheidung vom 17.08.1994 - 4 AZR 824/93 (https://dejure.org/1994,2652)
BAG, Entscheidung vom 17. August 1994 - 4 AZR 824/93 (https://dejure.org/1994,2652)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff der Berufsausbildung im Einzelhandel - Eingruppierung einer Verkäuferin im Einzelhandel - Anspruch eines Arbeitnehmers auf tarifgerechte Vergütung - Vorliegen verkäuferischer Berufserfahrung - Auslegung des Wortlautes eines Tarifvertrages

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Berufsausbildung im Einzelhandel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Gehaltstarifvertrag (GTV) für den Einzelhandel in Hessen vom 18./19.6.1991 § 3 B G I b
    Eingruppierung im Einzelhandel: Gleichsetzung von praktischer kaufmännischer Berufserfahrung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 800 (Ls.)
  • BB 1994, 2500
  • DB 1995, 1517
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.04.1987 - 4 AZR 520/86

    Eingruppierung einer Verkäuferin im Einzelhandel in tarifliche Gehaltsgruppe -

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 824/93
    Auch der Gesamtzusammenhang des Tarifvertrages spricht dafür, daß für die G Ib die Vorschrift des § 2 Ziff. 3 GTV gilt: Grundprinzip für die "Einstufung" (vgl. § 2 Ziff. 1 GTV) der Angestellten in die Vergütungsgruppen der Gehaltsstaffel ist, die Einstufung nicht von einer abgeschlossenen kaufmännischen oder technischen Ausbildung abhängig zu machen, sondern dieser entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen gleichzusetzen, von deren Vorliegen die Tarifvertragsparteien nach § 2 Ziff. 3 GTV ausgehen, wenn der Angestellte eine abgeschlossene zweijährige Ausbildung als Bürogehilfe/in oder eine kaufmännische Berufstätigkeit überwiegend im Verkauf von drei Jahren, im übrigen von vier Jahren, aufzuweisen hat (vgl. Urteil des Senats vom 29. April 1987 - 4 AZR 520/86 -, n. v.).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 824/93
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 824/93
    Dies ergibt sich daraus, daß die im Verhältnis zur Hauptschuld akzessorische Zinsforderung auch in prozessualer Beziehung das rechtliche Schicksal der Hauptforderung teilen soll (BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 824/93
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2a der Gründe, m. w. N; vgl. auch die zusammenfassende Darstellung bei Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 824/93
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).
  • LAG Hessen, 05.07.1993 - 11 Sa 97/93

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 824/93
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juli 1993 - 11 Sa 97/93 - aufgehoben.
  • BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer "Mitarbeiterin

    Ein weiterer Ersatztatbestand ist nach § 2 Ziffer 3 Buchst. b GTV Einzelhandel Hessen eine kaufmännische Berufstätigkeit überwiegend im Verkauf von drei Jahren, im Übrigen von vier Jahren (vgl. zu den Ersatztatbeständen auch BAG 17. August 1994 - 4 AZR 824/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 49; 29. April 1987 - 4 AZR 520/86 -) .

    Letztlich kann selbst die Einstufung in die Gehaltsgruppen I b - IV der Beschäftigungsgruppe B § 3 GTV Einzelhandel Hessen ohne abgeschlossene Berufsausbildung über einen der beiden Ersatztatbestände des § 2 Ziffer 3 GTV Einzelhandel Hessen erfolgen (BAG 17. August 1994 - 4 AZR 824/93 - zu II 4 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 49) .

  • LAG Hamm, 23.07.2004 - 10 Sa 279/04

    Eingruppierung in der metallverarbeitenden Industrie NRW Abgrenzung

    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (BAG, Urteil vom 20.04.1988 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 93; BAG, Urteil vom 21.07.1993 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10; BAG, Urteil vom 26.05.1993 - AP AVR Caritasverband § 12 Nr. 2; BAG, Urteil vom 17.08.1994 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 49 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 28.01.2000 - 3 Sa 2658/98

    Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe 7 des Bundes-Entgeltrahmentarifvertrages

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel ist derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 12.09.184 - 4 AZR 336/82 - AP 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG, Urteil vom 17.08.1994 - 4 AZR 824/93 - AP 49 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6019
LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94 (https://dejure.org/1995,6019)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94 (https://dejure.org/1995,6019)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - 10 Sa 1092/94 (https://dejure.org/1995,6019)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitgliedschaft ohne Tarifbindung; Tarifliche Lohnansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 800
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94
    Abgesehen hiervon hat der hinter der Bekl. bestehende Verband ebenso wie sein sozialer Gegenspieler die durch Art. 9 III GG ebenfalls geschützte Satzungsautonomie (vgl.BAG, NZA 1986, 480 = AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; BAGE 16, 329 = AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Das BAG (NZA 1986, 480 = AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit) hat anerkannt, daß eine Gewerkschaft aufgrund ihrer Satzungsautonomie selbst bestimme, auf welche Betriebe sie ihre Tarifzuständigkeit erstrecken wolle.

  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94
    Eine Erstreckung der Regelungskompetenz autonomer Verbände auf Außenseiter ist mit geltendem Verfassungsrecht grundsätzlich unvereinbar; demzufolge begrenzt das die Tarifautonomie des Art. 9 III GG konkretisierende Tarifvertragsgesetz (vgl. BAG, Urt. v. 27.6. 1989 - 1 AZR 404/88 und v. 26.4. 1988 - 1 AZR 399/86) in § 3 I TVG die Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Individualnormen auf die Mitglieder der Koalitionen.
  • BAG, 16.11.1989 - 8 AZR 368/88

    Wirtschaftsverband: Postulationsfähigkeit eines Verbandsvertreters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94
    Des weiteren hat die Bekl. zutreffend auf die Entscheidung des BAG (NZA 1990, 666 ) hingewiesen, wonach es für die Postulationsfähigkeit nur darauf ankommt, daß die vom Verbandsvertreter vertretene Partei Mitglied des Verbandes ist und die Befugnis oder gar der Wille einer Arbeitgebervereinigung, für sich oder ihre Mitglieder Tarifverträge zu schließen, gerade keine Zulassungsvoraussetzung für ihre Vertreter vor den Gerichten für Arbeitssachen sei.
  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94
    Eine Erstreckung der Regelungskompetenz autonomer Verbände auf Außenseiter ist mit geltendem Verfassungsrecht grundsätzlich unvereinbar; demzufolge begrenzt das die Tarifautonomie des Art. 9 III GG konkretisierende Tarifvertragsgesetz (vgl. BAG, Urt. v. 27.6. 1989 - 1 AZR 404/88 und v. 26.4. 1988 - 1 AZR 399/86) in § 3 I TVG die Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Individualnormen auf die Mitglieder der Koalitionen.
  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94
    Abgesehen hiervon hat der hinter der Bekl. bestehende Verband ebenso wie sein sozialer Gegenspieler die durch Art. 9 III GG ebenfalls geschützte Satzungsautonomie (vgl.BAG, NZA 1986, 480 = AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; BAGE 16, 329 = AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
  • LAG Düsseldorf, 11.11.2005 - 18 (11) TaBV 35/05

    OT-Mitgliedschaft (Mitgliedschaft ohne Tarifbindung)

    Die Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft wird in der Rechtsprechung durch zahlreiche Instanzgerichte bejaht: z. B. LAG Rheinland-Pfalz 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94 - NZA 1995, 800 ff.; LAG Niedersachsen 26.01.2004 - 5 Sa 1089/03 - n.v.; Arbeitsgericht München 11.04.2005 - 11 TaBV 33/04 - n. v.; Arbeitsgericht Dortmund 16.02.2005, - 9 BV 243/04 - n. v.

    Ebenso können auf beiden Seiten die Tarifvertragsparteien innerhalb ihrer Organisationsautonomie frei entscheiden, ob Gliedverbände oder unselbständige Untergliederungen gebildet werden und auf welcher Organisationsebene welche Aufgaben wahrgenommen werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 17.02.1995, - 10 Sa 1092/94 - NZA 1995, 800 ff.).

  • LAG München, 12.04.2005 - 11 TaBV 33/04

    Mitgliedschaft OT

    Die Regelung in § 3 Abs. 1 TVG erschöpft sich indes darin, die Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Individualnormen auf die Mitglieder der Koalitionen zu begrenzen (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.1995, NZA 1995/800 ff., unter II 3).
  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 123/05

    Zulässige Begrenzung der Tarifzuständigkeit durch Satzung eines

    Die Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft wird in der Rechtsprechung durch zahlreiche Instanzgerichte bejaht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.1995 - LAGE GG Art. 9 Nr. 10 = NZA 1995, 800; LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.01.2004 - 5 Sa 1089/03 - n.v.; LAG München, Beschluss vom 08.03.2005 - 11 TaBV 33/04 - LAG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2005 - 18 TaBV 26/05 - LAG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2005 - 18 (13) TaBV 37/05 -).
  • ArbG Düsseldorf, 04.04.2005 - 14 BV 169/04

    Tarifzuständigkeit für Mitglieder ohne Verbandstarifbindung (Mitglieder OT);

    (dies bejahen z.B.: LAG Rheinland-Pfalz 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94 - NZA 1995, 800 ff = LAGE Nr. 10 zu Art. 9 GG m. zust. Anmerkung Thüsing; Hessisches LAG 06.10.1997 - 16 Sa 585/97 - LAGE Nr. 1 zu § 97 ArbGG 1979; LAG Niedersachsen 26.01.2004 - 5 Sa 1089/03 - n.v.; Besgen, Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung, 87 ff.; Buchner, NZA 1994, 2; Buchner, NZA 1995, 761, 765 ff.; Löwisch, ZfA 1974, 29, 37; Kania, BB 2001, 1091; Otto, NZA 1996, 624; Reuter, RdA 1996, 201ff.; Thüsing, NZA 1997, 294; Ostrop, Mitgliedschaft ohne Tarifbindung 1997, 145;.

    Ebenso können auf beiden Seiten die Tarifvertragsparteien innerhalb ihrer sog. Organisationsautonomie frei entscheiden, ob Gliedverbände oder selbständige Untergliederungen gebildet werden und auf welcher Organisationsebene welche Aufgabe wahrgenommen wird (LAG Rheinland-Pfalz 17.2.1995, 10 Sa 1092/94, NZA 1995, 801 ff).

  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 936/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

    bb) Ob die Vereinbarung einer OT-Mitgliedschaft zulässig ist und den Ausschluss der Bindung an die von dem zuständigen Arbeitgeberverband abgeschlossenen Tarifverträge zur Folge hat, ist zwar umstritten (dafür LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94, NZA 1995, 800; Weidemann/Oetker, Kommentar zum TVG, 6. Aufl., § 3 TVG Rdnr. 102; Löwisch/Rieble, Kommentar zum TVG, 2. Auflage, § 2 TVG Rdnr. 88; Otto NZA 1996, 624 ff.; Buchner NZA 1996, 761 ff.; dagegen z. B. Däubler/Lorenz, Kommentar zum TVG, 1. Aufl., § 3 TVG Rdnr. 36 ff.; Kempen/Zachert, Kommentar zum TVG, 3. Aufl., § 2 TVG Rdnr. 90; Däubler NZA 1996, 225, 230 ff.; Berg AuR 2001, 393 ff.; krit. auch Schaub BB 1994, 15 ff.).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 1364/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

    bb) Ob die Vereinbarung einer OT-Mitgliedschaft zulässig ist und den Ausschluss der Bindung an die von dem zuständigen Arbeitgeberverband abgeschlossenen Tarifverträge zur Folge hat, ist zwar umstritten (dafür LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94, NZA 1995, 800; Weidemann/Oetker, Kommentar zum TVG, 6. Aufl., § 3 TVG Rdnr. 102; Löwisch/Rieble, Kommentar zum TVG, 2. Auflage, § 2 TVG Rdnr. 88; Otto NZA 1996, 624 ff.; Buchner NZA 1996, 761 ff.; dagegen z. B. Däubler/Lorenz, Kommentar zum TVG, 1. Aufl., § 3 TVG Rdnr. 36 ff.; Kempen/Zachert, Kommentar zum TVG, 3. Aufl., § 2 TVG Rdnr. 90; Däubler NZA 1996, 225, 230 ff.; Berg AuR 2001, 393 ff.; krit. auch Schaub BB 1994, 15 ff.).
  • ArbG Mannheim, 19.08.2008 - 8 BV 11/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung einer

    Nach allgemeiner Auffassung der Rechtsprechung und der Literatur (vergl. hierzu jüngst BAG vom 18.07.2006, NZA 2006, Seite 1225 ff.; BAG vom 23.02.2005, NZA 2005, Seite 1320; LAG Rheinland-Pfalz vom 14.02.1995, NZA 1995, Seite 800 ff.; Buchner, NZA 2006, Seite 1377 ff.; ders., NZA 1994, Seite 2 ff.; ders., NZA 1995, Seite 761 ff.; Wilhelm-Dannhorn, NZA 2006, Seite 466 ff., Bayreuther, BB 2007, Seite 325 ff.; Berger-Delhey, ZTR 2006, Seite 531 ff.; siehe auch umfassend Otto, NZA 1996, Seite 623 ff.; zur OT-Mitgliedschaft hingegen kritisch Däubler, ZTR 1994, Seite 448 (453); Däubler-Peter, TVG , 2. Auflage, § 2, Rn. 118 ff.; Schaub, ArbeitsR-HdB, 12. Auflage, § 206, Rn. 29; Kempen-Zachert, TVG, 4. Auflage, § 2, Rn. 90; Wroblewski, NZA 2007, Seite 421 ff.) sind OT-Mitglieder aber gerade nicht als tarifgebundene Mitglieder eines Verbandes anzusehen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2006 - 6 Sa 158/05

    Tarifbindung nur bei Vollmitgliedschaft in Arbeitgeberverband - keine dynamische

    Eine derartige satzungsmäßig vorgesehene OT-Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband ist nach - zutreffender - überwiegender Auffassung im Schrifttum und, soweit ersichtlich, auch in der Rechtsprechung als zulässig anzusehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 17.02.1995 - 10 Sa 1092/94 - NZA 1995, 800; LAG Hessen vom 06.10.1997 - 16 Sa 585/87 - LAGE § 97 ArbGG 1979, Nr. 1; LAG München, Beschluss vom 12.04.2005 - 11 Ta BV 33/04 - NZA RR 2006, Heft 2 S. V; LAG Niedersachsen vom 26.01.2004 - 5 Sa 1089/03 - ErfK/Schaub/Franzen § 2 TVG Rn 9 m. w. Nachw.).
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