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   BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95   

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https://dejure.org/1996,260
BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95 (https://dejure.org/1996,260)
BAG, Entscheidung vom 05.06.1996 - 10 AZR 883/95 (https://dejure.org/1996,260)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 (https://dejure.org/1996,260)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611, 242
    Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611, § 242
    Gratifikation: Anspuchsausschluß durch Freiwilligkeitsvorbehalt nicht nur für die Zukunft, sondern auch für den laufenden Bezugszeitraum (Rechtsprechungsklarstellung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gratifikation, Freiwilligkeitsvorbehalt, 13. Monatsgehalt, arbeitsvertragliche Zusicherung, Wirkung für laufenden Bezugszeitraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997 213
  • NJW 1997, 213
  • NZA 1996, 1028
  • BB 1996, 2147
  • DB 1996, 2032
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

    Auszug aus BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95
    "Enthält eine Gratifikationszusage einen Freiwilligkeitsvorbehalt des Inhalts, daß Ansprüche für die Zukunft auch aus wiederholten Zahlungen nicht hergeleitet werden können, dann schließt dieser Vorbehalt nicht nur Ansprüche für die Zukunft, sondern auch für den laufenden Bezugszeitraum aus (Aufgabe von BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Fünften Senats vom 26. Juni 1975 (- 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation) steht dem nicht entgegen.

  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95

    Inhalt eines Freiwilligkeitsvorbehalts

    Auszug aus BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95
    Daran hält der Senat fest (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP Nr. 184 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95
    Daran hält der Senat fest (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 8. März 1995 - 10 AZR 208/94 - AP Nr. 184 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 273/77

    Weihnachtsgratifikationen - Begründung eines Rechtsanspruchs -

    Auszug aus BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95
    Der Fünfte Senat hat auch in einer späteren Entscheidung vom 27. Oktober 1978 (- 5 AZR 273/77 - AP Nr. 97 zu § 611 BGB Gratifikation) in einem vergleichbaren Fall den Anspruch des Klägers auf die Gratifikation trotz eines Freiwilligkeitsvorbehaltes nicht mit der Begründung bejaht, daß der Arbeitgeber nicht zu erkennen gegeben habe, er werde in diesem Jahr nicht zahlen, sondern den Anspruch damit begründet, daß der Freiwilligkeitsvorbehalt die Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht ausschließe und der Arbeitnehmer trotz des Freiwilligkeitsvorbehaltes die Gratifikation verlangen könne, wenn diese an andere vergleichbare Arbeitnehmer gezahlt werde.
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt, der sich nicht in dem bloßen Hinweis erschöpft, dass sich der Arbeitgeber "freiwillig" zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BAGE 103, 151, 155 mwN), wirksam das Entstehen eines Rechtsanspruchs des Zuwendungsempfängers auf künftige Sonderzahlungen hindern kann (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204, 206 f.; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141).

    Wird bereits im Arbeitsvertrag oder später bei der Leistung der Sonderzahlung klar und verständlich darauf hingewiesen, dass aus der Leistung der Sonderzahlung Ansprüche nicht hergeleitet werden können, dann schließt ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt einen Anspruch auf die Sonderzahlung für die Zukunft aus (BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141).

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    bb) Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig das Entstehen eines Rechtsanspruchs auf eine künftige Sonderzahlung wirksam verhindern kann (Senat 20. Januar 2010 - 10 AZR 914/08 - Rn. 14, AP BGB § 305c Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 18; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 12, BAGE 127, 185; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - zu II 1 b der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141) .
  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 219/08

    Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle -

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt, der sich nicht in dem bloßen Hinweis erschöpft, dass sich der Arbeitgeber "freiwillig" zur Erbringung der Leistung verpflichtet, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu sein (BAG 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BAGE 103, 151, 155 mwN), wirksam das Entstehen eines Rechtsanspruchs des Zuwendungsempfängers auf künftige Sonderzahlungen hindern kann (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204, 206 f.; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikaion, Prämie Nr. 141).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Wird im Arbeitsvertrag eine Weihnachtsgratifikation als freiwillige Leistung bezeichnet, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt wird, so kann der Arbeitgeber in jedem Jahr erneut eine Entscheidung darüber treffen, ob, unter welchen Voraussetzungen und an welche Arbeitnehmer eine Gratifikation gezahlt werden soll (Fortführung von BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141).

    Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt ist zulässig (BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 187 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 134; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141).

    Ein Anspruch für ein bestimmtes Jahr entsteht erst entweder mit der vorbehaltlosen Zusage, auch in diesem Jahr eine Gratifikation zahlen zu wollen oder mit der tatsächlichen Zahlung der Gratifikation nach Maßgabe des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - aaO; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - aaO).

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99

    Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

    Er hindert das Entstehen eines vertraglichen Anspruches und beläßt so dem Arbeitgeber die Freiheit, jedes Jahr über das Ob und Wie der Leistung zu entscheiden (BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - EzA-SD 2000 Nr. 13, 8; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141 mit Klarstellung gegenüber BAG 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 47).

    Der Zehnte Senat wendet die sog. Freiwilligkeitsklausel deshalb nur in den Fällen an, in denen der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer unmißverständlichen Weise kundgetan hat (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 55 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 43), daß "ein Anspruch nicht hergeleitet werden kann" (BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - aaO) oder die Leistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (BAG 6. Dezember 1995 - 10 AZR 198/95 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 187; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - aaO) in Aussicht gestellt wird.

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Die Beklagte war auf Grund dieses Vorbehaltes nämlich jederzeit frei, erneut zu bestimmen, ob sie eine Gratifikation gewähren will (BAG Urteil vom 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP Nr. 193 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2009 - 2 Sa 470/09

    Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Das ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer unmissverständlichen Weise - gegebenenfalls zu dem Hinweis auf die Freiwilligkeit der Sonderzahlung - kundgetan hat, dass "ein Anspruch nicht hergeleitet werden kann" (BAG 05.06.1996 - 10 AZR 883/95 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 141) oder "nach wiederholter Zahlung erwächst hierauf kein Anspruch" (LAG Hamm 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04 - NZA-RR 2005, 160) oder "auch mit einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird" (BAG 21.01.2009 - 10 AZR 219/08 - EzA § 307 BGB 2002 Nr. 41) oder die Leistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (BAG 12.01.2000 - 10 AZR 840/98 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 158; vgl. auch LAG Düsseldorf 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05 - LAGE § 611 BGB 2002 Gratifikation Nr. 6) in Aussicht gestellt wird.
  • LAG München, 12.03.2003 - 9 Sa 980/02

    Grenzen der Kürzung einer Sondervergütung - krankheitsbedingte Fehlzeiten

    Das Berufungsgericht geht mit dem BAG (vgl. Urteil vom 6.12.1995 NZA 1996, 1027 und vom 5.6.1996 NZA 1996, 1028) davon aus, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt bei einer Sonderzahlung das Entstehen des Anspruches hindert und dem Arbeitgeber die Freiheit lässt, in jedem Jahr neu zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen auch in diesem Jahr die Sondervergütung bezahlt werden soll.

    Handelt es sich wie im vorliegenden Falle um eine freiwillige Sonderzahlung, so ist der Arbeitgeber in Übereinstimmung mit den Urteilen des BAG vom 6.12.1995 (NZA 1996, 1027 und vom 5.6.1996 (NZA 1996, 1028) durchaus befugt, in jedem Jahr neu zu entscheiden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen er auch in dem betreffenden Jahr die Sonderzahlung leisten will; der Arbeitgeber wäre also z.B. durchaus berechtigt zu entscheiden, dass im betreffenden Jahr überhaupt keine Sonderleistung bezahlt wird, sofern er hierbei den Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet.

  • LAG Hamm, 15.04.2010 - 15 Sa 1611/09

    Freiwilligkeitsvorbehalt für Sonderzahlung; unbegründete Klage auf Weihnachtsgeld

    Auch wenn die Beklagte in der Vergangenheit Weihnachtsgeld an den Kläger gezahlt hat, wird durch diese Vertragsklausel das Entstehen einer betrieblichen Übung im Verhältnis zum Kläger gehindert (vgl. BAG, Urteil vom 08.03.1995, AP Nr. 184 zu § 611 BGB Gratifikation; 06.12.1995, AP Nr. 187 zu § 611 BGB Gratifikation; 05.06.1996, AP Nr. 193 zu § 611 BGB Gratifikation jeweils m.w.N.).

    Ein vertraglicher Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes wird unter diesen Umständen nur für das jeweilige Jahr begründet, in welchem der Arbeitgeber die Gratifikationsgewährung verbindlich angekündigt hat (vgl. BAG, Urteil vom 08.03.1995, AP Nr. 184 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 06.12.1995, AP Nr. 187 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 05.06.1996, AP Nr. 193 zu § 611 BGB Gratifikation jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Köln, 06.12.2006 - 7 Sa 989/06

    Unbegründeter Klage auf Sonderzuwendung unter Freiwilligkeitsvorbehalt bei

    Enthält eine Gratifikationszusage einen Freiwilligkeitsvorbehalt des Inhalts, dass Ansprüche für die Zukunft auch aus wiederholten Zahlungen nicht hergeleitet werden können, dann schließt dieser Vorbehalt nicht nur Ansprüche für die Zukunft, sondern auch für den laufenden Bezugszeitraum aus (BAG NZA 1996, 1028 f.; BAG vom 12.01.2000, 10 AZR 840/98; anders noch: BAG AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Nicht aber muss ein Anspruch erst durch Erklärungen des Arbeitgebers in Wegfall gebracht werden." (BAG vom 05.06.1996, - 10 AZR 883/95 - unter II.3).

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 221/08

    Freiwilligkeitsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag - AGB-Kontrolle -

  • ArbG Duisburg, 12.12.2007 - 5 Ca 1669/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung

  • LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05

    AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

  • LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

  • LAG Hamm, 09.06.2005 - 8 Sa 2403/04

    Gratifikation, Freiwilligkeitsklausel, AGB-Kontrolle

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - 20 Sa 1636/07

    Zahlung von Weihnachtsgeld

  • LAG Hamm, 06.10.2005 - 15 Sa 1221/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks Entgeltreduzierung

  • LAG Hamm, 14.05.2005 - 8 Sa 2371/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

  • LAG Hamm, 13.02.2004 - 15 Sa 1568/03

    Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine vertragliche

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2010 - 11 Sa 438/10

    Anspruch auf eine Bonuszahlung auf Grund einer in einer Betriebsvereinbarung

  • LSG Bayern, 24.05.2007 - L 10 AL 62/06

    Anspruch auf Insolvenzgeld, Berücksichtigung eines 13. Monatsgehalts

  • LAG München, 28.02.2001 - 3 Sa 1192/00

    Änderung der Zweckbestimmung einer freiwilligen Leistung durch den Arbeitgeber;

  • LAG München, 08.02.2001 - 3 Sa 1192/00

    Anspruch auf Beteiligung an Gewinn und Umsatz; Entstehung einer betrieblichen

  • LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2196/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

  • LAG Hamm, 14.04.2005 - 8 Sa 2197/04

    Gratifikation, Ausschluss von Gratifikationsleistung, Gleichbehandlung,

  • LAG Hamm, 28.01.2005 - 15 Sa 1227/04

    Gratifikation; Freiwilligkeitsvorbehalt; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2002 - 5 Sa 852/02

    Ein im Arbeitsvertrag vereinbarter Freiwilligkeitsvorbehalt hindert die

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1143/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 Sa 484/05

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Gratifikation für befristet Beschäftigte

  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.1998 - 20 Sa 181/97

    Anspruch auf eine Gratifikation während des Erziehungsurlaubs; Auslegung einer

  • LSG Bayern, 24.05.2007 - L 10 AL 63/06

    Bestehen eines Anspruchs auf höheres Insolvenzgeld (InsG) unter Berücksichtigung

  • LAG Hamm, 27.10.2000 - 15 Sa 688/00

    Anspruch auf Gewährung einer Weihnachtsgratifikation; Gewährung einer

  • LAG Köln, 13.12.2001 - 5 Sa 1091/01

    Weihnachtsgeld; Freiwilligkeit

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Prozessvergleichs - Maßgeblichkeit der für

  • LAG Düsseldorf, 03.11.1999 - 17 Sa 1174/99

    Arbeitsentgelt: Gratifikation - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1149/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ; Beteiligung des

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1144/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1146/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1147/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1148/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen; Beteiligung des

  • LAG Köln, 07.08.1998 - 11 Sa 620/98

    Auslegung des Arbeitsvertrages; Weihnachtsgeld; Urlaubsgeld; Gratifikation;

  • ArbG Freiburg, 09.09.2008 - 10 Ca 3/08

    Sonderzuwendung mit Mischcharakter - AGB-Kontrolle - Kombination von

  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2007 - 6 K 69/05

    Freiwillig gezahlte Erfolgsprämien sind nicht in die Herstellungskosten

  • LAG Hamm, 05.12.1997 - 10 Sa 1145/97

    Streichung freiwillig geleisteter Sonderzahlungen ohne Beteiligung des Einzel-

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2007 - 3 Ca 8132/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt, Ankündigungsfrist, Transparenzkontrolle,

  • LAG Berlin, 16.09.1997 - 3 Sa 81/97

    Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen im Baugewerbe; Anspruch auf Grund

  • ArbG Karlsruhe, 15.03.2012 - 6 Ca 250/11

    Rechtsanspruch auf Sonderzahlung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen

  • ArbG Frankfurt/Main, 22.06.2005 - 22 Ca 1730/05
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