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   BAG, 09.07.1996 - 5 AZB 6/96   

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https://dejure.org/1996,1472
BAG, 09.07.1996 - 5 AZB 6/96 (https://dejure.org/1996,1472)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1996 - 5 AZB 6/96 (https://dejure.org/1996,1472)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - 5 AZB 6/96 (https://dejure.org/1996,1472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Stillschweigende Zulassung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten durch Erlass eines Urteils - Befugnis des Berufungsgerichts erneut über die Rechtswegzuständigkeit zu entscheiden

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 65; GVG § 17a
    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 17a; ArbGG § 65
    Rechtsweg: Keine Prüfung im Berufungsverfahren nach stillschweigender erstinstanzlicher Bejahung durch Erlaß eines Urteils, sofern nicht gebotene Vorabentscheidung nach § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG unterblieben ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3430
  • NZA 1996, 1117
  • BB 1997, 424
  • DB 1996, 2236
  • JR 1997, 220
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus BAG, 09.07.1996 - 5 AZB 6/96
    Hat das Arbeitsgericht den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen stillschweigend durch Erlaß eines Urteils bejaht, ist das Berufungsgericht gemäß § 17a Abs. 5 GVG, § 65 ArbGG gehindert, die Frage des Rechtswegs zu prüfen (Anschluß an BGH Urteil vom 12. November 1992 - V ZR 230/91 - BGHZ 120, 204 [BGH 12.11.1992 - V ZR 230/91] und BGH Urteil vom 19. November 1993 - V ZR 269/92 - NJW 1994, 387 [BGH 19.11.1993 - V ZR 269/92]).

    Die Bejahung des Rechtswegs bei Erlaß eines Sachurteils ist für das weitere Verfahren auch dann bindend, wenn die Rüge der fehlenden Rechtswegzuständigkeit - anders als nach § 17a GVG vorgesehen - erst im Berufungsrechtszug erfolgt (BGH Urteil vom 12. November 1992 - V ZR 230/91 - BGHZ 120, 204, 206) [BGH 12.11.1992 - V ZR 230/91].

  • BGH, 19.11.1993 - V ZR 269/92

    Überprüfung der Rechtswegentscheidung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BAG, 09.07.1996 - 5 AZB 6/96
    Hat das Arbeitsgericht den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen stillschweigend durch Erlaß eines Urteils bejaht, ist das Berufungsgericht gemäß § 17a Abs. 5 GVG, § 65 ArbGG gehindert, die Frage des Rechtswegs zu prüfen (Anschluß an BGH Urteil vom 12. November 1992 - V ZR 230/91 - BGHZ 120, 204 [BGH 12.11.1992 - V ZR 230/91] und BGH Urteil vom 19. November 1993 - V ZR 269/92 - NJW 1994, 387 [BGH 19.11.1993 - V ZR 269/92]).

    Hat das erstinstanzliche Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg dadurch konkludent bejaht, daß es in der Sache selbst eine Entscheidung getroffen hat, so ist das Berufungsgericht gehindert, die Rechtswegfrage inhaltlich zu überprüfen, wenn eine Vorabentscheidung des erstinstanzlichen Gerichts nicht geboten war (BGH Urteil vom 19. November 1993 - V ZR 269/92 - NJW 1994, 387 [BGH 19.11.1993 - V ZR 269/92]).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.1996 - 7 (9) Sa 294/95

    Auszubildender; Ausbildungsstätte; Arbeitsgerichtsbarkeit; Gerichtsstand

    Auszug aus BAG, 09.07.1996 - 5 AZB 6/96
    Auf die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 1996 - 7 (9) Sa 294/95 - aufgehoben.
  • BAG, 25.01.2005 - 1 AZR 657/03

    Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften

    Hieran ist der Senat gebunden (vgl. BAG 9. Juli 1996 5 AZB 6/96 - AP GVG § 17a Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 65 Nr. 3, zu II der Gründe; 21. August 1996 - 5 AZR 1011/94 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 73 Nr. 2, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 136/98

    Widerruf des Bezugsrechts im Konkurs bei Entgeltumwandlung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn wegen der Rüge einer Partei eine Vorabentscheidung des Arbeitsgerichts geboten war (BAG Beschluß vom 9. Juli 1996 - 5 AZB 6/96 - AP Nr. 24 zu § 17 a GVG, zu II der Gründe; Urteil vom 21. August 1996 - 5 AZR 1011/94 - AP Nr. 42 zu § 2 ArbGG 1979, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 695/01

    Beitragszuschuß zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    Da im erstinstanzlichen Verfahren die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs nicht gerügt worden ist, muß nach § 17 a Abs. 5 GVG, § 65, § 73 Abs. 2 ArbGG beim Rechtsmittelgericht die Frage des richtigen Rechtswegs unberücksichtigt bleiben (BAG 8. Juni 1999 - 3 AZR 136/98 - BAGE 92, 1; 9. Juli 1996 - 5 AZB 6/96 - AP GVG § 17 a Nr. 24 = EzA ArbGG 1979 § 65 Nr. 3).
  • LAG Köln, 12.01.2006 - 6 (9) Sa 821/05

    Krankenversicherung; Arbeitgeberzuschuss; Rechtsweg

    Kommen für einen einheitlichen Anspruch mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht, für die verschiedene Rechtswege gegeben sind, so hat das Gericht des zulässigen Rechtswegs nach § 17 Abs. 2 GVG den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (Anschluss an BAG v. 09.07.1996 - 5 AZB 6/96 - EzA § 65 ArbGG 1979 Nr. 3).

    Kommen aber für einen einheitlichen Anspruch mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht, für die verschiedene Rechtswege gegeben sind, hier der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wegen des Aspekts der betrieblichen Übung und der Rechtsweg zu den Sozialgerichten wegen der Zuschussgewährung nach dem Sozialversicherungsrecht, so hat das Gericht des zulässigen Rechtswegs nach § 17 Abs. 2 GVG den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (vgl. BAG vom 09.07.1996 - 5 AZB 6/96 - EzA § 65 ArbGG 1979 Nr. 3).

  • BAG, 21.08.1996 - 5 AZR 1011/94

    Klage eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Herausgabe eines Computerprogramms

    In den Rechtsmittelinstanzen ist dies jedoch nicht mehr nachholbar (§ 73 Abs. 2, § 65 ArbGG, § 17a Abs. 5 GVG), da die Zulässigkeit des Rechtswegs vor dem Arbeitsgericht nicht gerügt worden ist (Senatsbeschluß vom 9. Juli 1996 - 5 AZB 6/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; BGH Urteil vom 11. März 1996 - II ZR 230/94 - ZIP 1996, 763).
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96

    Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar

    Hätte das Landgericht hier das Begehren der Beteiligten zu 1) sachlich wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage für die materielle Überprüfung der notariellen Amtstätigkeit abgewiesen, wäre die damit konkludent zugunsten der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit getroffene Rechtswegentscheidung für die Rechtsmittelinstanz gemäß § 17 a Abs. 5 GVG bindend gewesen (vgl. BGH, Urt. v. 19. November 1993 a.a.O.; v. 5. Februar 1996 a.a.O.; v. 11. März 1996 - II ZR 230/94, NJW 1996, 1532 [BGH 11.03.1996 - II ZR 230/94]; BAG NJW 1996, 3430).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05

    Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführerdienstverhältnisses -

    Andernfalls würde die vom Gesetz gewollte Möglichkeit, die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges von einem Rechtsmittelgericht überprüfen zu lassen, aufgrund eines Verfahrensfehlers des Gerichts abgeschnitten (vgl. BAG Beschluss vom 09.07.1996 - 5 AZB 6/96 - NZA 1996, 1117).
  • LAG Köln, 21.04.2004 - 8 (13) Sa 136/03

    Rechtsweg, Bindungswirkung für das Berufungsgericht, Organmitglied,

    Soweit es um bereits erstinstanzlich geltend gemachte Ansprüche geht, hat das Arbeitsgericht unausgesprochen die Zulässigkeit des Rechtsweges angenommen; dies muss das Rechtmittelgericht hinnehmen und ist daher an einer eigenen Prüfung der Rechtswegfrage gehindert (BAG, Beschluss vom 09.07.1996 - 5 AZB 6/96 -, NZA 1996, 1117 f.; BAG, Urteil vom 21.04.1993 5 AZR 276/92-, n. v., zitiert nach juris, siehe auch BGH, Urteil vom 12.11.1992 - V ZR 230/91 -, BGHZ 120, 204 ff. zur parallelen Problematik bei § 17 a GVG).

    Soweit es um die bereits erstinstanzlich geltend gemachten Ansprüche geht, hat das Arbeitsgericht unausgesprochen die Zulässigkeit des Rechtsweges angenommen hat, dies muss das Rechtsmittelgericht hinnehmen und ist daher an einer eigenen Prüfung der Rechtswegfrage gehindert (BAG, Beschl. v. 9.7.1996 - 5 AZB 6/96, NZA 1996, 1117 f.; BAG, Urt. v. 21.4.1993 - 5 AZR 276/92, n.v., zitiert nach juris, s. auch BGH, Urt. V. 12.11.1992 - V ZR 230/91 -, BGHZ 120, 204 ff.zur parallelen Problematik bei § 17 a GVG).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.1998 - 10 TaBV 1/97

    Anspruch der Gewerkschaft gegen den tarifgebundenen Arbeitgeber auf Beachtung der

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  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

    Hierzu hat es auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Juli 1996 (- 5 AZB 6/96 - AP Nr. 24 zu § 17 a GVG) hingewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - 7 Sa 87/08

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage eines türkischen Lehrers gegen

  • LAG Hessen, 20.12.1996 - 13 Sa 151/96

    Arbeitszeit: Einhaltung von Ruhezeiten für Flugzeugführer

  • BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02

    Umfang des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - 1 A 500/01

    Ausgestaltung der Ausgliederung des gesamten städtischen Immobilienvermögens in

  • LAG München, 07.11.2001 - 10 Sa 94/00
  • LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97

    Arbeitsrechtsweg: "sic-non"-Fall

  • LAG Berlin, 20.07.1998 - 9 Sa 74/97

    Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit für einen in Deutschland von

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.10.1996 - 8 Sa 653/95

    Anspruch auf Zahlung des hälftigen Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung und

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