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   LAG Düsseldorf, 20.10.1995 - 9 Sa 996/95   

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https://dejure.org/1995,4775
LAG Düsseldorf, 20.10.1995 - 9 Sa 996/95 (https://dejure.org/1995,4775)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.1995 - 9 Sa 996/95 (https://dejure.org/1995,4775)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 1995 - 9 Sa 996/95 (https://dejure.org/1995,4775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der während der Probezeit einzuhaltenden ordentlichen Kündigungsfrist; Auslegung der Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 620 622 Abs. 3
    Arbeitsverhältnis: Kündigungsfrist - Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 1156
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.01.1975 - 3 AZR 70/74

    Ruhegehalt - Beamtenversorgung - Weihnachtszuwendungen - Auslegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.1995 - 9 Sa 996/95
    gemäß §§ 133, 157 BGB durch normative Auslegung zu ermitteln, soweit kein konvergierendes Verständnis der Parteien über die inhaltliche Reichweite dieser Regelung besteht (vgl. nur BGH, DB 1975, 1117; BAG, DB 1975, 1368 ).

    Es entspricht ständiger Spruchpraxis des BAG und des BGH (vgl. nur die Nachweise bei BGH, DB 1975, 1368 ), daß bei der Auslegung eines Vertrages der Konsens der Vertragsparteien den Vorrang vor der an § 133, 157 BGB orientierten normativen Vertragsauslegung hat, weil der objektive Erklärungssinn dann unbeachtlich bleiben muß, wenn Erklärender und Erklärungsempfänger dasselbe meinen oder der Erklärungsempfänger wenigstens erkannt hat, was der Erklärende in Wirklichkeit wollte.

  • BAG, 22.07.1971 - 2 AZR 344/70

    Kündigung in der Probezeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.1995 - 9 Sa 996/95
    Das Arbeitsgericht ist zunächst zutreffend von der Spruchpraxis des 2. Senats des BAG (22.07.1971 - 2 AZR 344/70 -, DB 1971, 1922 = AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis; 28.04.1988 - 2 AZR 750/87 -, NZA 1989, 58 = DB 1988, 2106 ) ausgegangen, wonach seit Inkrafttreten des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes davon auszugehen ist, daß in der Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses in der Regel auch die stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich zulässigen Mindestkündigungsfrist liegt.
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 750/87

    Gebrauchmachen von einem Tarifvorbehalt - Wirksamkeit von Vereinbarungen einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.1995 - 9 Sa 996/95
    Das Arbeitsgericht ist zunächst zutreffend von der Spruchpraxis des 2. Senats des BAG (22.07.1971 - 2 AZR 344/70 -, DB 1971, 1922 = AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis; 28.04.1988 - 2 AZR 750/87 -, NZA 1989, 58 = DB 1988, 2106 ) ausgegangen, wonach seit Inkrafttreten des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes davon auszugehen ist, daß in der Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses in der Regel auch die stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich zulässigen Mindestkündigungsfrist liegt.
  • BGH, 18.03.1975 - VI ZR 228/73

    Darlehen für den Bau eines Kurzentrums - Sicherung eines Darlehens durch eine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.10.1995 - 9 Sa 996/95
    gemäß §§ 133, 157 BGB durch normative Auslegung zu ermitteln, soweit kein konvergierendes Verständnis der Parteien über die inhaltliche Reichweite dieser Regelung besteht (vgl. nur BGH, DB 1975, 1117; BAG, DB 1975, 1368 ).
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15

    AGB - Kündigungsfrist in der Probezeit - Auslegung

    (e) Die von der Revision herangezogenen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 1995 (- 9 Sa 996/95 -) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Mai 2012 (- 17 Sa 15/12 -) stehen dem Auslegungsergebnis nicht entgegen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.06.2010 - 6 Sa 747/10

    Zugang eines Kündigungsschreibens bei Einwurf in den Hausbriefkasten

    Die in § 8 Abs. 1 des Anstellungsvertrages vereinbarte Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende war nicht maßgebend, weil sie erkennbar erst nach Ablauf der vereinbarten Probezeit eine über die dann geltende gesetzliche Kündigungsfrist hinausgehende Änderung hatte bringen sollen ( vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2005 - 9 Sa 996/95 - NZA 1996, 1156 zu II 1 d. Gr. ).
  • LAG Hessen, 14.05.2012 - 17 Sa 15/12

    Formulararbeitsvertrag - Kündigungsfrist während der Probezeit;

    (4) Für den Bereich der Individualvereinbarung ist allerdings weitgehend anerkannt, dass die Vereinbarung einer gegenüber § 622 Abs. 3 BGB längeren Frist regelmäßig nicht schon dann und deswegen anzunehmen ist, wenn die Vertragsparteien wie hier nur eine Probezeit und ohne weiteren Zusatz eine gegenüber den gesetzlichen Grundkündigungsfristen verlängerte Kündigungsfrist vereinbaren (LAG Düsseldorf 20. Oktober 1995 - 9 Sa 996/95 - NZA 1996, 1156; KR/Spilger, aaO, Rdnr. 155; BBDKNS/Bader, aaO, Rdnr. 55; Palandt/Weidenkaff, BGB, 71. Aufl., § 622 Rdnr. 19) .
  • ArbG Düsseldorf, 02.03.2015 - 15 Ca 6024/14

    Klageweise Geltendmachung der Nichteinhaltung der objektiv richtigen

    Dies gilt auch dann, wenn ein anderer Stelle des Arbeitsvertrages die Kündigungsfristen aufgeführt werden, ohne dass ein Hinweis auf die zweiwöchige Kündigungsfrist des § 622 Abs. 3 BGB erfolgt (LAG Düsseldorf vom 20.10.1995 - 9 Sa 996/95, NZA 1996, 1156).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2015 - 24 U 81/14

    Voraussetzungen der Anwendung der Zweifelsfallregelung des § 305c Abs. 2 BGB

    Die Rechtsfolge einer verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen tritt automatisch ein, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf (vgl. nur Hessisches LAG, Urteil vom 14. Mai 2012 - 17 Sa 15/12, Rz. 33 mit zahlreichen Nachweisen; die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BAG mit Beschluss vom 7. November 2012 - 6 AZN 1955/12 zurückgewiesen), denn die verkürzte Kündigungsfrist ergibt sich bereits aus der Probezeitabrede selbst (LAG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 1995 - 9 Sa 996/95; Küttner, Personalbuch 2013, Nr. 343 "Probearbeitsverhältnis", Rn. 5).
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