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   BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96   

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https://dejure.org/1996,159
BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96 (https://dejure.org/1996,159)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1996 - 10 AZR 69/96 (https://dejure.org/1996,159)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 (https://dejure.org/1996,159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung - Weihnachtsgratifikation

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Weihnachtsgratifikation - Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung - Entstehen einer betrieblichen Übung aufgrund vorbehaltloser dreijähriger Zahlung - Voraussetzungen für das Entstehen einer betrieblichen Übung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 611
    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242, § 611
    Gratifikationsanspruch aus betrieblicher Übung - Abänderung oder Aufhebung durch Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 212
  • NZA 1996, 1323
  • BB 1996, 2308
  • BB 1996, 2465
  • BB 1997, 1049
  • DB 1996, 2547
  • JR 1998, 44
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.12.1994 - 10 AZR 285/94

    Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation während Zeiten des Mutterschutzes /

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96
    Da eine betriebliche Übung bewirkt, daß die üblich gewordene Vergünstigung als arbeitsvertragliche Leistung vom Arbeitgeber geschuldet wird, ist es auch möglich, diesen vertraglichen Anspruch durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abzuändern oder aufzuheben (BAG Urteil vom 17. Dezember 1994 - 10 AZR 285/94 -, n.v.).
  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 405/83

    Einseitige Änderung vertraglicher Provisionsregelungen

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96
    Nur unter besonderen Um ständen kann Schweigen des Erklärungsempfängers als Zustimmung zu verstehen sein, wenn nämlich der Erklärende nach Treu und Glauben annehmen durfte, der andere Vertragsteil würde der angebotenen Vertragsänderung widersprechen, wenn er ihr nicht zustimmen wolle (BAG Urteil vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 405/83 - AP Nr. 13 zu § 65 HGB).
  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96
    Der Anspruch auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation ist zum Inhalt des Arbeitsvertrages des Klägers geworden, so daß er auf individualrechtlichem Wege nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts ohne dessen Mitwirkung nicht mehr untergehen konnte (BAGE 23, 213 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 23.04.1963 - 3 AZR 173/62

    Pensionär - Weihnachtszuwendung - Schenkung - Freiwillig übernommene Fürsorge -

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird durch eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Weihnachtsgratifikation, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung bedingen, eine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung begründet, mit der Folge, daß er sich von dieser Verpflichtung nicht mehr durch einseitigen Widerruf wieder lossagen kann (BAG seit Urteil vom 23. April 1963 - 3 AZR 173/62 - AP Nr. 26 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 668/13

    Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch

    Auszug aus BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird durch eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Weihnachtsgratifikation, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung bedingen, eine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung begründet, mit der Folge, daß er sich von dieser Verpflichtung nicht mehr durch einseitigen Widerruf wieder lossagen kann (BAG seit Urteil vom 23. April 1963 - 3 AZR 173/62 - AP Nr. 26 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird durch eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Weihnachtsgratifikation, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung bedingen, eine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung begründet, mit der Folge, daß er sich von dieser Verpflichtung nicht mehr einseitig lossagen kann (BAG Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, m.w.N.).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. August 1996 (aaO) ausgeführt hat, kann eine Vertragspartei, die in ein bestehendes Vertragsverhältnis einschränkende Bedingungen einführen will, nach der Verkehrssitte nicht schon das bloße Schweigen des Empfängers auf das Angebot der Vertragsänderung als Annahme desselben werten.

    Unter Beachtung dieser Grundsätze kann alleine die widerspruchslose Entgegennahme der Weihnachtsgratifikation durch den Kläger im Jahre 1978 nach der erstmaligen Bekanntmachung des Freiwilligkeitsvorbehaltes durch die Beklagte nicht als stillschweigende Annahme des Änderungsangebotes durch den Kläger betrachtet werden (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1996, aaO).

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Dieser Anspruch ist Inhalt des Arbeitsvertrages geworden und kann daher vom Arbeitgeber nur mittels einer Änderungskündigung oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer beseitigt oder geändert werden (BAG Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Eine Vertragspartei, die in ein bestehendes Vertragsverhältnis einschränkende Bedingungen einführen will, kann nach der Verkehrssitte nicht schon das bloße Schweigen des Empfängers auf das Angebot der Vertragsänderung als Annahme desselben werten (vgl. BAG 14. August 1996 -  10 AZR 69/96  - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 47 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 144).
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