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   BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95   

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BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95 (https://dejure.org/1995,186)
BAG, Entscheidung vom 30.08.1995 - 1 ABR 4/95 (https://dejure.org/1995,186)
BAG, Entscheidung vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 (https://dejure.org/1995,186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 76, § 99
    Einigungsstellenspruch über Einsatz einer Telefonanlage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 76, § 99
    Zulässige Betriebsvereinbarung über das Mithören von Telefonaten mit Kunden zu Ausbildungszwecken - Kein Mitbestimmungsrecht bei Abmahnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 80, 366
  • MDR 1996, 393
  • NZA 1996, 218
  • BB 1995, 1960
  • BB 1996, 276
  • BB 1996, 643
  • DB 1995, 1816
  • DB 1996, 333
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
    Im Fall eines Einigungsstellenspruchs, der für bestimmte, von den Arbeitnehmern geführte Telefonate die Erfassung der Zielnummern vorsah, hat der Senat entschieden, die Wirksamkeit dieser Regelung könne nicht von der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenerfassung im Verhältnis zu den jeweils betreffenen Dritten abhängig sein (BAGE 52, 88, 108 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b bb der Gründe).

    Der Einigungsstellenspruch ist eine Betriebsvereinbarung und gehört damit zu den Rechtsvorschriften, die nach § 4 Abs. 1 BDSG die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erlauben können (BAGE 52, 88, 102 f. = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 b aa (1) der Gründe).

  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79

    Zeugenvernehmung - Aussageverwertung

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
    Dieses umfaßt die Befugnis, darüber zu bestimmen, ob das gesprochene Wort nur dem Gesprächspartner zugänglich sein soll oder auch von Dritten mitgehört werden kann (BAGE 41, 37, 42 f. = AP Nr. 3 zu § 284 ZPO, zu B II 3 der Gründe; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu II 2 a der Gründe).

    Eingriffe des Arbeitgebers in das Recht des Arbeitnehmers am gesprochenen Wort sind nur zulässig, soweit im Einzelfall das Interesse des Arbeitgebers vor demjenigen des Arbeitnehmers den Vorrang verdient (BAGE 41, 37, 41 = AP, aaO., zu B II 1 der Gründe).

  • BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93

    Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
    Es erfüllt schon nicht den Tatbestand des § 201 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StGB, denn die üblichen und von der Post zugelassenen Mithöreinrichtungen an Telefongeräten, um deren Verwendung es hier geht' gehören nicht zu den Abhörgeräten i. S. dieser Vorschrift (BGH Urteil vom 8. Oktober 1993 - 2 StR 400/93 - BGHSt 39, 335, 343).
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 17/94 - AP Nr. 70 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II der Gründe; Beschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe; Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe) ist der Gesamtbetriebsrat allerdings nicht nur für solche Angelegenheiten zu ständig, deren Regelung den einzelnen Betriebsräten objektiv unmöglich ist; vielmehr genügt es, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht, wobei auf die Verhältnisse des Unternehmens und seiner Betriebe abzustellen ist.
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 63, 140, 147 f. = AP Nr. 39 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; BAGE 40, 107, 122 ff. = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B IV 2 der Gründe) hat die Ermessensüberprüfung eines Einigungsstellenspruchs die Frage zum Gegenstand, ob die Regelung im Ergebnis die Belange des Betriebs und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt und zu einem billigen Ausgleich bringt.
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
    Das folgt aus dem Normcharakter der Betriebsvereinbarung, der er es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil noch entfalten kann (BAGE 66, 338, 355 = AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu B III 6 der Gründe; BAGE 36, 14, 18 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub, zu B II 1 der Gründe; BAGE 35, 205, 221 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, zu B IV der Gründe).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 17/94 - AP Nr. 70 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II der Gründe; Beschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe; Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe) ist der Gesamtbetriebsrat allerdings nicht nur für solche Angelegenheiten zu ständig, deren Regelung den einzelnen Betriebsräten objektiv unmöglich ist; vielmehr genügt es, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht, wobei auf die Verhältnisse des Unternehmens und seiner Betriebe abzustellen ist.
  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 17/94

    Mitbestimmung bei übertariflicher Entlohnung - Abgrenzung der Zuständigkeit von

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 17/94 - AP Nr. 70 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II der Gründe; Beschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe; Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe) ist der Gesamtbetriebsrat allerdings nicht nur für solche Angelegenheiten zu ständig, deren Regelung den einzelnen Betriebsräten objektiv unmöglich ist; vielmehr genügt es, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht, wobei auf die Verhältnisse des Unternehmens und seiner Betriebe abzustellen ist.
  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
    Das folgt aus dem Normcharakter der Betriebsvereinbarung, der er es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil noch entfalten kann (BAGE 66, 338, 355 = AP Nr. 98 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu B III 6 der Gründe; BAGE 36, 14, 18 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub, zu B II 1 der Gründe; BAGE 35, 205, 221 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen, zu B IV der Gründe).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95
    Dieses umfaßt die Befugnis, darüber zu bestimmen, ob das gesprochene Wort nur dem Gesprächspartner zugänglich sein soll oder auch von Dritten mitgehört werden kann (BAGE 41, 37, 42 f. = AP Nr. 3 zu § 284 ZPO, zu B II 3 der Gründe; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79

    Bindung des Urlaubs an das Urlaubsjahr und Einführung von Betriebsferien

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92

    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen -

  • BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht § 87 nach Abs. 1 Nr. 11 bei der Festsetzung der

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Denn in allen Fällen ist die BV-Torkontrolle eine Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1 BDSG, die sowohl die automatisierte als auch die nicht automatisierte Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern der Arbeitgeberinnen sowie der in ihrem Gemeinschaftsbetrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer erlaubt (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 82, 36; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 80, 366; Gola/Schomerus BDSG 11. Aufl. § 4 Rn. 7; ErfK/Franzen § 4 BDSG Rn. 3) .
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Der Präsident des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Stellungnahme zunächst auf den Beschluss des Ersten Senats vom 30. August 1995 (BAGE 80, 366) verwiesen.
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Deren bloße Zweckmäßigkeit kann in den Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats nicht begründen (BAG 11. Dezember 2001 - 1 AZR 193/01 - aaO; 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - BAGE 93, 75; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366).

    Die getroffene Regelung muss in ihrem Ergebnis auch denjenigen Interessen Rechnung tragen, um derentwillen dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 378, zu B IV 1 der Gründe; 17. Oktober 1989 - 1 ABR 31/87 - BAGE 63, 140, 148, zu B II 1 der Gründe).

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