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   BAG, 05.09.1995 - 3 AZR 58/95   

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https://dejure.org/1995,2627
BAG, 05.09.1995 - 3 AZR 58/95 (https://dejure.org/1995,2627)
BAG, Entscheidung vom 05.09.1995 - 3 AZR 58/95 (https://dejure.org/1995,2627)
BAG, Entscheidung vom 05. September 1995 - 3 AZR 58/95 (https://dejure.org/1995,2627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstunden im Bewachungsgewerbe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; MTV für gewerbliche Arbeitnehmer des Bewachungsgewerbes in Rheinland-Pfalz und im Saarland vom 2.10.1989 § 2; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 322 Abs. 1
    Klage auf Vergütungszahlung: Klarstellung der Vergütungszeiträume als Bestimmtheitserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung - Bewachung militärischer Anlagen - Ruhezeit ist Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 266
  • BB 1996, 116
  • DB 1996, 1344
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2015 - 13 Sa 73/14

    Berufsschulbesuch während Arbeitsunfähigkeit - Fortzahlung der

    Verlangt ein Kläger für einzelne Tage ein Entgelt, muss er die Tage bezeichnen, für die er diese Ansprüche erhebt (vgl. BAG 5. September 1995 - 3 AZR 58/95 - NZA 1996, 266 ff.; LAG Düsseldorf - 9 Sa 1335/08 - Rn. 26, juris).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05

    Bankdarlehen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Dies ist aber unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der Umfang der Rechtshängigkeit und später der Rechtskraft bestimmt werden kann (so auch BAG NZA 1996, 266 für den gleichgelagerten Fall der Klage auf periodisch wiederkehrende Lohnbestandteile).
  • LAG Hamm, 24.03.2023 - 1 Sa 1217/22

    Auslegung von Verträgen; Schlüssige Darlegung der geleisteten Überstunden im

    Bei Vergütungsansprüchen sind die Anspruchszeiträume kalendermäßig zu bestimmen (BAG, Urt. v. 05.09.1995 - 3 AZR 58/95 Rn. 13; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.07.2020 - 1 Sa 17/20, Rn. 22; LAG Rheinland-Pfalz 2. Kammer, Urt. v. 28.11.2013 - 2 Sa 329/13 Rn. 29).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.08.2002 - 22 Sa 95/01

    Vereinbarung einer Bereitschaftspauschale für Nacht-, Wochenend- und

    In der Regel ist auch darzustellen, dass dies auf einer Anordnung des Arbeitgebers beruhte oder dass doch zumindest in einem bestimmten Umfang Arbeiten zugewiesen wurde, die sich nur unter Inanspruchnahme von Mehrarbeitsstunden erledigen ließen (BAG DB 1974, 538; BAG Urt. v. 05.09.1995 DB 1996, 1344).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2018 - 5 U 30/17

    Klage auf Zahlung von Nutzungsentschädigung: Klageänderung durch Erweiterung des

    Wird er nicht angegeben, bliebe offen, was Gegenstand der Klage ist, welche Einwendungen erhoben werden könnten und worauf sich die Rechtskraft der Entscheidung über die Klageforderung bezieht (vgl. BAG NZA 1996, 266).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2017 - 5 Sa 386/16

    Gerichtliche Geltendmachung von Verzugslohn: hinreichende Bestimmtheit des

    Diese Angaben sind erforderlich, um den Umfang der Rechtskraft ermitteln zu können (vgl. BAG 05.09.1995 - 3 AZR 58/95).
  • LAG Düsseldorf, 27.02.2009 - 9 Sa 1335/08

    Unbestimmter Klageantrag bei gerichtlicher Leistungsbestimmung nach billigem

    Fehlen diese Angaben, ist der Gegenstand des erhobenen Anspruchs mithin nicht nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ausreichend bezeichnet (BAG v. 05.09.1995, NZA 1996, S. 266).
  • LG Düsseldorf, 11.10.2011 - 14e O 122/11

    Zulässigkeit einer Klageänderung bei Sachdienlichkeit bzgl. der Gewährung eines

    Dies ist aber unabdingbare Voraussetzung dafür, dass der Umfang der Rechtshängigkeit und später der Rechtskraft bestimmt werden kann (OLG Stuttgart NJOZ 2007, 1211, 1221 mit Hinweis auf BAG NZA 1996, 266 für den gleichgelagerten Fall der Klage auf periodisch wiederkehrende Lohnbestandteile).
  • LAG Hamm, 23.08.2000 - 18 (11) Sa 71/00

    Vergütungsansprüche eines Geschäftsführers in Bezug auf geleistete Mehrarbeit;

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  • LAG Berlin, 20.11.1998 - 6 Sa 48/98

    Bestimmung des Streitgegenstandes; Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes

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