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   BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94   

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BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94 (https://dejure.org/1995,459)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94 (https://dejure.org/1995,459)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 2 AZR 1008/94 (https://dejure.org/1995,459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung (Reduzierung der Produktion, Aufgabe der Spätschicht) - Rechtmäßigkeit der Sozialauswahl zulasten des Sohnes bei angebotenem Arbeitsplatzverzicht des Vaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1; KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl bei Arbeitsplatzverzicht des Vaters zugunsten des Sohnes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl bei Arbeitsplatzverzicht des Vaters zugunsten des Sohnes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater verzichtet für den Sohn auf den Arbeitsplatz - Das verstößt nicht gegen die sozialen Auswahlrichtlinien beim Abbau der Belegschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1843
  • NZA 1996, 473
  • FamRZ 1996, 611 (Ls.)
  • BB 1995, 2659
  • BB 1996, 1992
  • BB 1996, 596
  • DB 1996, 46
  • DB 1996, 783
  • JR 1997, 88
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94
    Für anstehende betriebsbedingte Kündigungen können die Betriebspartner im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich Auswahlrichtlinien vereinbaren, die eine Vorauswahl nach einem Punkteschema vorsehen; die Richtlinien müssen aber für eine Berücksichtigung individueller Besonderheiten bei der abschließenden Würdigung des Einzelfalles Raum lassen (Bestätigung von BAGE 64, 34 = AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Die Richtlinien müssen aber für eine Berücksichtigung individueller Besonderheiten bei der abschließenden Würdigung des Einzelfalles Raum lassen (vgl. BAGE 64, 34 = AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 623/84

    Sozialauswahl bei Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94
    Die Auswahlentscheidung liegt - ersichtlich auch nach der Einschätzung des zur Mitbeurteilung berufenen Betriebsrats (vgl. § 102 Abs. 3 BetrVG) - noch innerhalb des der Beklagten zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. zu diesem BAG Urteil vom 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80 und vom 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - BAGE 52, 210 = AP Nr. 6 und 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94
    Die Auswahlentscheidung liegt - ersichtlich auch nach der Einschätzung des zur Mitbeurteilung berufenen Betriebsrats (vgl. § 102 Abs. 3 BetrVG) - noch innerhalb des der Beklagten zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. zu diesem BAG Urteil vom 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80 und vom 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - BAGE 52, 210 = AP Nr. 6 und 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Punktesystem

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat es in seiner Entscheidung vom 31. August 1994 (- 10 (19) Sa 1907/93 -LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 13; vgl. auch LAG Niedersachsen 23. Februar 2001 - 16 Sa 1427/00 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36), der der Senat nicht gefolgt ist (7. Dezember 1995 - 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35), als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich ein Arbeitnehmer auf eine fehlerhafte Sozialauswahl beruft, obwohl sich diese nicht zu seinen Gunsten ausgewirkt hat.

    In ähnlicher Richtung hat der Senat bereits am 7. Dezember 1995 (- 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35) - allerdings anlässlich einer individuellen Abschlussprüfung bei der Sozialauswahl - entschieden, dass ein Arbeitgeber das Angebot eines sozial schutzwürdigeren und deshalb nicht zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmers berücksichtigen darf, für den Fall einer Weiterbeschäftigung seines zur Kündigung vorgesehenen Sohnes auf seinen Arbeitsplatz zu verzichten (vgl. Bröhl BB 2006, 1050, 1055).

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Denn nur ein erheblicher Unterschied in der sozialen Schutzbedürftigkeit führt zur Sozialwidrigkeit der Kündigung (BAG Urteile vom 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80, 92 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 4 a der Gründe und vom 7. Dezember 1995 - 2 AZR 1008/94 - AP Nr. 29, aaO, zu II 3 c der Gründe).
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 817/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat es in seiner Entscheidung vom 31. August 1994 (- 10 (19) Sa 1907/93 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 13; vgl. auch LAG Niedersachsen 23. Februar 2001 - 16 Sa 1427/00 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36), der der Senat nicht gefolgt ist (7. Dezember 1995 - 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35), als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich ein Arbeitnehmer auf eine fehlerhafte Sozialauswahl beruft, obwohl sich diese nicht zu seinen Gunsten ausgewirkt hat.

    In ähnlicher Richtung hat der Senat bereits am 7. Dezember 1995 (- 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35) - allerdings anlässlich einer individuellen Abschlussprüfung bei der Sozialauswahl - entschieden, dass ein Arbeitgeber das Angebot eines sozial schutzwürdigeren und deshalb nicht zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmers berücksichtigen darf, für den Fall einer Weiterbeschäftigung seines zur Kündigung vorgesehenen Sohnes auf seinen Arbeitsplatz zu verzichten (vgl. Bröhl BB 2006, 1050, 1055).

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 813/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat es in seiner Entscheidung vom 31. August 1994 (- 10 (19) Sa 1907/93 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 13; vgl. auch LAG Niedersachsen 23. Februar 2001 - 16 Sa 1427/00 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36), der der Senat nicht gefolgt ist (7. Dezember 1995 - 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35), als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich ein Arbeitnehmer auf eine fehlerhafte Sozialauswahl beruft, obwohl sich diese nicht zu seinen Gunsten ausgewirkt hat.

    In ähnlicher Richtung hat der Senat bereits am 7. Dezember 1995 (- 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35) - allerdings anlässlich einer individuellen Abschlussprüfung bei der Sozialauswahl - entschieden, dass ein Arbeitgeber das Angebot eines sozial schutzwürdigeren und deshalb nicht zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmers berücksichtigen darf, für den Fall einer Weiterbeschäftigung seines zur Kündigung vorgesehenen Sohnes auf seinen Arbeitsplatz zu verzichten (vgl. Bröhl BB 2006, 1050, 1055).

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

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  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 814/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat es in seiner Entscheidung vom 31. August 1994 (- 10 (19) Sa 1907/93 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 13; vgl. auch LAG Niedersachsen 23. Februar 2001 - 16 Sa 1427/00 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36), der der Senat nicht gefolgt ist (7. Dezember 1995 - 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35), als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich ein Arbeitnehmer auf eine fehlerhafte Sozialauswahl beruft, obwohl sich diese nicht zu seinen Gunsten ausgewirkt hat.

    In ähnlicher Richtung hat der Senat bereits am 7. Dezember 1995 (- 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35) - allerdings anlässlich einer individuellen Abschlussprüfung bei der Sozialauswahl - entschieden, dass ein Arbeitgeber das Angebot eines sozial schutzwürdigeren und deshalb nicht zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmers berücksichtigen darf, für den Fall einer Weiterbeschäftigung seines zur Kündigung vorgesehenen Sohnes auf seinen Arbeitsplatz zu verzichten (vgl. Bröhl BB 2006, 1050, 1055).

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 816/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat es in seiner Entscheidung vom 31. August 1994 (- 10 (19) Sa 1907/93 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 13; vgl. auch LAG Niedersachsen 23. Februar 2001 - 16 Sa 1427/00 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36), der der Senat nicht gefolgt ist (7. Dezember 1995 - 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35), als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich ein Arbeitnehmer auf eine fehlerhafte Sozialauswahl beruft, obwohl sich diese nicht zu seinen Gunsten ausgewirkt hat.

    In ähnlicher Richtung hat der Senat bereits am 7. Dezember 1995 (- 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35) - allerdings anlässlich einer individuellen Abschlussprüfung bei der Sozialauswahl - entschieden, dass ein Arbeitgeber das Angebot eines sozial schutzwürdigeren und deshalb nicht zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmers berücksichtigen darf, für den Fall einer Weiterbeschäftigung seines zur Kündigung vorgesehenen Sohnes auf seinen Arbeitsplatz zu verzichten (vgl. Bröhl BB 2006, 1050, 1055).

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 815/05

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat es in seiner Entscheidung vom 31. August 1994 (- 10 (19) Sa 1907/93 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 13; vgl. auch LAG Niedersachsen 23. Februar 2001 - 16 Sa 1427/00 - LAGE KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36), der der Senat nicht gefolgt ist (7. Dezember 1995 - 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35), als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich ein Arbeitnehmer auf eine fehlerhafte Sozialauswahl beruft, obwohl sich diese nicht zu seinen Gunsten ausgewirkt hat.

    In ähnlicher Richtung hat der Senat bereits am 7. Dezember 1995 (- 2 AZR 1008/94 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 29 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 35) - allerdings anlässlich einer individuellen Abschlussprüfung bei der Sozialauswahl - entschieden, dass ein Arbeitgeber das Angebot eines sozial schutzwürdigeren und deshalb nicht zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmers berücksichtigen darf, für den Fall einer Weiterbeschäftigung seines zur Kündigung vorgesehenen Sohnes auf seinen Arbeitsplatz zu verzichten (vgl. Bröhl BB 2006, 1050, 1055).

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2004 - 12 Sa 1188/03

    Sozialauswahl zugunsten älterer und länger beschäftigter Arbeitnehmer

    (22) Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf die schon legendäre 'Vater-Sohn'-Entscheidung des BAG (Urteil vom 07.12.1995, 2 AZR 1008/94, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 799/00

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen

    Deshalb sind vielfältige Punkteschemata möglich (siehe zu weiteren Punktetabellen, die einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten haben: ArbG Wetzlar v. 06.09.1983 - 1 Ca 206/83, ARST 1984, 7; BAG v. 18.01.1990 - 2 AZR 357/89, aaO.; BAG v. 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94, NZA 1996, 473 = WiB 1996, 695 [Boemke]; LAG Hamm v. 21.08.1997 - 4 Sa 166/97, LAGE § 102 BetrVG 1972 Nr. 62; LAG Düsseldorf v. 17.03.2000 - 9/6 Sa 84/00, DB 2000, 1572 ).
  • LAG Berlin, 20.08.2004 - 6 Sa 656/04

    Sozialauswahl aufgrund Auswahlrichtlinien

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07

    Anhörung des Betriebsrats, Änderungskündigung

  • LAG München, 01.10.1999 - 10 Sa 324/99

    Änderungskündigung: Leitender Angestellter; Sprecherausschuss:

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99

    Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97

    Nachträgliche Korrektur der Punktwertung der sozialen Auswahl ohne erneute

  • LAG Berlin, 09.07.2004 - 6 Sa 591/04

    Sozialauswahl aufgrund Auswahlrichtlinien

  • LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1991/09

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Inhaltskontrolle -

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2000 - 9 (6) Sa 84/00

    Kündigung: soziale Auswahl Sicherung der Altersstruktur - Betriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 747/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Zur Frage, welche

  • LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1989/09

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Inhaltskontrolle -

  • LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1988/09

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Inhaltskontrolle -

  • LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1986/09

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Inhaltskontrolle -

  • LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1984/09

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Inhaltskontrolle -

  • LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1990/09

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Inhaltskontrolle -

  • LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1987/09

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Inhaltskontrolle -

  • LAG Hessen, 11.05.2010 - 13 Sa 1985/09

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag - Inhaltskontrolle -

  • LAG Niedersachsen, 23.02.2001 - 16 Sa 1427/00

    Berufung auf eine fehlerhafte Sozialauswahl; Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2007 - 1 Sa 287/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - Negativliste - Sozialauswahl

  • ArbG Senftenberg, 15.08.1996 - 3 Ca 1442/96

    Sozialauswahl unter Beachtung der Altersstruktur in Kindertagesstätten;

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