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   BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95   

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BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 (https://dejure.org/1995,1812)
BAG, Entscheidung vom 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 (https://dejure.org/1995,1812)
BAG, Entscheidung vom 27. September 1995 - 4 AZN 473/95 (https://dejure.org/1995,1812)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Organisationsmangel eines Rechtsanwalts bei Sicherstellung der sofortigen Erledigung der Eintragung einer Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristverschulden wegen Organisationsmangels eines Prozessbevollmächtigten - Maßnahmen zur Sicherstellung der ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; § 85 Abs. 2, ArbGG § 72a
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichtverletzung des Rechtsanwalts bei der Berechnung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 72a; ZPO § 233, § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1302 (Ls.)
  • NZA 1996, 555
  • BB 1996, 276
  • DB 1996, 384
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.10.1994 - 2 AZB 28/94

    Wiedereinsetzung - Organisationsverschulden des Anwalts

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Erteilt der Rechtsanwalt einer Bürokraft mündlich die Anweisung zur Eintragung einer Frist, hat er durch geeignete Organisation deren sofortige Erledigung sicherzustellen; andernfalls ist ihm ein Organisationsmangel vorzuwerfen (Bestätigung von BAG Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 AZB 28/94 - AP Nr. 33 zu § 233 ZPO 1977 - NZA 1995, 494, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Zulässig ist jedoch auch die mündliche Anweisung an die für die Fristennotierung zuständige Bürokraft (BGH Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574; BAG Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 AZB 28/94 - AP Nr. 33 zu § 233 ZPO 1977 = NZA 1995, 494).

    Ist die mündlich angewiesene Anwaltsgehilfin auch noch mit anderen Angelegenheiten befaßt, in sonstiger Weise abgelenkt oder arbeitsmäßig oder aus persönlichen Gründen besonders belastet, genügt eine mündliche Anweisung zur Eintragung der Frist in der Regel nicht, denn dann trifft den Rechtsanwalt hinsichtlich der Fristwahrung eine erhöhte Sorgfaltspflicht (BAG Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 AZB 28/94 -, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZN 261/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristberechnung durch Büropersonal

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Im Regelfall ist die Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde keine in der Praxis eines Rechtsanwalts häufig vorkommende Frist, deren Berechnung als einfache Routineangelegenheit der Rechtsanwalt dem Büropersonal überlassen kann (Bestätigung von BAG Beschluß vom 20. Juni 1995 - 3 AZN 261/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Nur wenn es um einfache und übliche, in der Praxis des Rechtsanwalts häufig vorkommende Fristen geht, kann er sich auf die Berechnung durch geschultes Personal verlassen (BAG Beschluß vom 20. Juni 1995 - 3 AZN 261/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen unter II 2 b der Gründe).

  • BGH, 22.09.1971 - V ZB 7/71

    Rechtsanwalt - Rechtsmittel - Handakte - Erledigungsvermerk - Kontrolle

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Wird dem Prozeßbevollmächtigten im Zusammenhang mit der befristeten Prozeßhandlung die Akte zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Pflicht, zu kontrollieren, ob ein Erledigungsvermerk über die Fristennotierung in der Handakte angebracht worden ist (BGH VersR 1971, 1125; 1976, 1154; FamRZ 1994, 568, 569, mit weiteren Nachweisen; Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 233 Rz 23 Stichwort: Fristenbehandlung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 233 Rz 58).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Zulässig ist jedoch auch die mündliche Anweisung an die für die Fristennotierung zuständige Bürokraft (BGH Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574; BAG Beschluß vom 27. Oktober 1994 - 2 AZB 28/94 - AP Nr. 33 zu § 233 ZPO 1977 = NZA 1995, 494).
  • BGH, 21.06.1988 - VI ZB 14/88

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die aufgrund einer

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Eigenes Verschulden des Rechtsanwalts kann insbesondere in mangelhafter Büroorganisation liegen (BGH MDR 1988, 1048).
  • BGH, 13.10.1993 - XII ZB 120/93

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist wegen der Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Wird dem Prozeßbevollmächtigten im Zusammenhang mit der befristeten Prozeßhandlung die Akte zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Pflicht, zu kontrollieren, ob ein Erledigungsvermerk über die Fristennotierung in der Handakte angebracht worden ist (BGH VersR 1971, 1125; 1976, 1154; FamRZ 1994, 568, 569, mit weiteren Nachweisen; Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 233 Rz 23 Stichwort: Fristenbehandlung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 233 Rz 58).
  • RG, 23.09.1919 - III 190/19

    Unabwendbarer Zufall

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Versehen des Büropersonals, die nicht auf ein eigenes Verschulden des Anwalts zurückzuführen sind, hat die Partei nicht zu vertreten (RGZ 96, 322 - ständige Rechtsprechung -).
  • BGH, 11.02.1992 - VI ZB 2/92

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an den Rechtsanwalt bei der Fristenkontrolle -

    Auszug aus BAG, 27.09.1995 - 4 AZN 473/95
    Die Fristensicherung obliegt dem Rechtsanwalt selbst, wenn ihm die Akte zur Durchführung einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt wird; er hat dann zu prüfen, ob die Fristverfügung ausgeführt worden ist (ständige Rechtsprechung des BGH, z. B. NJW 1992, 1632, m.w.N.).«.
  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZB 10/10

    Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden - Versäumung der

    Wird dem Prozessbevollmächtigten zwecks Anfertigung der Berufungsbegründung die Akte zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die hierfür maßgebende Frist zu überprüfen (BGH 11. Dezember 1991 - VIII ZB 38/91 - zu II der Gründe, NJW 1992, 841; vgl. auch BAG 27. September 1995 - 4 AZN 473/95 - zu II 2 b cc der Gründe, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 43 = EzA ZPO § 233 Nr. 35).
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 5/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten -

    Allerdings müssen dann, wenn die Anweisung des Rechtsanwalts einen so wichtigen Vorgang wie die Erstellung einer Rechtsmittelschrift betrifft und sie nur mündlich erteilt wird, in der Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die Anweisung in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung - etwa im Drange der übrigen Geschäfte - unterbleibt (BGH Beschluss vom 8.2.2012 - XII ZB 165/11 - RdNr 31 - Juris = NJW 2012, 1591 mwN; BGH Beschluss vom 15.5.2012 - VI ZB 27/11 - RdNr 12 - Juris = NJW-RR 2013, 179; BGH Beschluss vom 9.7.2013 - XI ZB 20/12 - RdNr 13 mwN - Juris; BAG Beschluss vom 27.10.1994 - 2 AZB 28/94 - BAGE 78, 184; BAG Beschluss vom 27.9.1995 - 4 AZN 473/95 - RdNr 13 - Juris = NZA 1996, 555) .

    Das Vorliegen eines derartigen besonderen Umstandes hat die höchstrichterliche Rechtsprechung - neben der Ausschöpfung von Fristen (s BSG Beschluss vom 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B - RdNr 14 mwN - Juris) - etwa für den Fall angenommen, dass die mündlich angewiesene Rechtsanwaltsfachangestellte auch noch mit anderen Angelegenheiten befasst, in sonstiger Weise abgelenkt oder arbeitsmäßig und aus persönlichen Gründen besonders belastet ist (BAG Beschluss vom 27.10.1994 - 2 AZB 28/94 - BAGE 78, 184; BAG Beschluss vom 27.9.1995 - 4 AZN 473/95 - RdNr 13 - Juris = NZA 1996, 555; BGH Beschluss vom 23.4.1980 - VIII ZB 3/80 - RdNr 6 - Juris = VersR 1980, 746) .

  • BSG, 07.07.1999 - B 3 P 4/99 R

    Änderung des § 166 Abs. 2 SGG : Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung,

    Nach ständiger Rechtsprechung aller obersten Bundesgerichte zählt die Wahrung der prozessualen Fristen zu den wesentlichen Aufgaben eines Rechtsanwalts, die er grundsätzlich eigenverantwortlich zu überwachen hat (vgl BGH VersR 1976, 962; BVerwG NJW 1992, 852; BAG NJW 1996, 1302; BFHE 123, 14; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 12 = NJW 1998, 1886).

    Mit Ausnahme der ZPO sind in allen Verfahrensarten im Hinblick auf die Durchführung eines Revisionsverfahrens Rechtsmittelbelehrungen vorgeschrieben, ohne daß hieraus in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (aaO sowie BAG NJW 1996, 1302; BFH/NVwZ 1996, 828, 829) der Schluß gezogen worden ist, daß der Rechtsanwalt einer Bürokraft, die selten oder gar erstmals mit der Behandlung einer derartigen Frist konfrontiert wird, ohne Anleitung und Überwachung die eigenständige Berechnung der Frist überlassen könne.

  • LAG Köln, 24.01.2003 - 11 TaBV 39/02

    Rechtsmittelbegründungsfrist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,

    Zwar kann er die Berechnung von Routinefristen sowie die Führung des Fristenkalenders dem geschulten und zuverlässigen Personal überlassen - nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aber nur dann, wenn es sich um einfache und übliche, in der Praxis des Anwalts häufig vorkommende Fristen handelt (BAG, v. 20.06.1995 und 27.09.1995 - 3 AZN 261/95 und 4 AZN 473/95 in EzA § 233 ZPO Nr. 32 und 35).

    Hinzu kommt folgendes: Da der Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin - wie im heutigen Termin bestätigt - die Eintragung der Fristen nicht schriftlich verfügt hat, musste er durch besondere Maßnahmen sicherstellen, dass die Fristeintragung sofort erfolgte; ihn trifft in diesem Fall eine besondere Fristensicherungspflicht (BAG, Beschluss vom 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 in AP Nr. 43 zu § 233 ZPO 1977) .

  • BAG, 10.01.2003 - 1 AZR 70/02

    Gesamtbetriebsvereinbarung über Mehrarbeitsvergütung - Tarifvorrang -

    Es muß dann durch eine allgemeine Anweisung gewährleistet sein, daß die Eintragung sofort erfolgt und nicht wegen anderer Aufgaben zurückgestellt wird (BAG 27. September 1995 - 4 AZN 473/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 43 = EzA ZPO § 233 Nr. 35; 27. Oktober 1994 - 2 AZB 28/94 - BGH 30. März 1983 - VIII ZB 11/83 - VersR 1983, 660).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 2 Sa 209/20

    Berufungsbegründung - Fristberechnung - Fünf-Monats-Frist -

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Berechnung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen überhaupt einer Anwaltsgehilfin überlassen werden darf (BAG, Urteil vom 30.11.1962 - 3 AZR 86/59 - Rn. 18; BAG, Beschluss vom 27.10.1994 - 2 AZB 28/94 - Rn.10; BAG, Beschluss vom 20.06.1995 - 3 AZN 261/95 - Rn. 13; BAG, Beschluss vom 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 - Rn. 11; BSG, Urteil vom 29.01.1991 - 4 RA 46/90 - Rn. 17; juris).

    Insoweit ist es anerkanntes Recht, dass die Fristensicherung jedenfalls dann dem Rechtsanwalt wieder selbst obliegt, wenn ihm die Akte zur Durchführung einer fristgebundenen Prozesshandlung, wie hier der Fertigung der Berufung, vorgelegt wird (BAG, Beschluss vom 20.06.1995 - 3 AZN 261/95 - Rn.13; BAG, Beschluss vom 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 - Rn. 15; BGH, Beschluss vom 11.02.1992 - VI ZW 2/92 - Rn. 6, juris).

  • LAG Nürnberg, 29.05.2013 - 7 Sa 326/12

    Beginn der Berufungsfrist - Unterlassen der tatsächlichen Verkündung im

    Eigenes Verschulden des Rechtsanwalts kann insbesondere in mangelhafter Büroorganisation liegen (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 = AP Nr. 43 zu § 233 ZPO 1977 und NZA 1996/555).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZA 26/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Das Fehlen jeder Sicherung bedeutet einen Organisationsmangel (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04, NJW-RR 2004, 1361; v. 4. November 2003 aaO; v. 5. November 2002 aaO; v. 17. September 2002 - VI ZR 419/01, NJW 2002, 3782 f; v. 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91, NJW 1992, 574; BAG, NZA 1996, 555; 1995, 494).
  • BSG, 28.12.1999 - B 6 KA 18/99 R

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Berechnung der

    Dementsprechend darf der Rechtsanwalt ihre Berechnung grundsätzlich nicht seinem - sorgfältig ausgewählten, angeleiteten und beaufsichtigten - Büropersonal überlassen (vgl BSG, Beschluß vom 7. Juli 1999 - B 3 P 4/99 R - mit Bezugnahme auf BVerwG NJW 1995, 2122; ebenso betr Frist zur Begründung von Revisions-Nichtzulassungsbeschwerden BVerwG NJW 1992, 852; BAG NZA 1996, 555).
  • LAG Köln, 26.04.1996 - 11 Sa 6/96

    Berufung: Versäumung der Begründungsfrist - Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts

    Der Rechtsanwalt hat die Eintragung der Frist für die Berufungsbegründung grundsätzlich schriftlich zu verfügen; eine nur mündliche Verfügung löst zusätzliche Sorgfaltspflichten aus (BAG v. 27.09.1995 - 4 AZN 473/95).

    Eine schriftliche Verfügung aber wäre erforderlich gewesen, weil eine nur mündliche Verfügung zusätzliche Sorgfaltspflichten ausgelöst hätte, deren Einhaltung hier nicht vorgetragen und nicht erkennbar ist (BAG, Beschl. v. 27.09.1995 - 4 AZN 473/95 in DB 1996, 384).

  • BSG, 01.11.2017 - B 14 AS 26/17 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist -

  • BVerwG, 30.07.1997 - 11 B 23.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Überwachung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2004 - 7a D 67/03

    Frist für Normenkontrollantrag ist Ausschlussfrist!

  • BFH, 28.04.2006 - I B 167/05

    NZB: keine Divergenz bei Rechtsanwendungsfehler

  • LAG Niedersachsen, 19.04.2002 - 10 Sa 109/02

    Den Parteien zurechenbares Organisationsverschulden eines Prozessbevollmächtigten

  • BSG, 15.12.1997 - 10 BLw 8/97

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis durch Rechtsbeistand

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2019 - 3 Sa 417/18

    Eingruppierung - Buchbinderin mit Meisterausbildung in einer Ergotherapie - TVöD

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2011 - 5 UF 104/10

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur

  • LAG Düsseldorf, 31.05.2013 - 12 TaBV 49/13

    Beschwerde gegen Beschlüsse des Arbeitsgerichte - Frist zur Einlegung und

  • BSG, 23.07.2008 - B 14 AS 40/08 B
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