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   BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94   

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BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 (https://dejure.org/1995,1166)
BAG, Entscheidung vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 (https://dejure.org/1995,1166)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 4 AZR 914/94 (https://dejure.org/1995,1166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Fakturistin im Groß- und Außenhandel - Bedienen von EDV-Peripheriegeräten - Ausführen von schematischen Arbeiten an Datenverarbeitungsanlagen - Erfassung schwieriger Belege mit anschließender Fehler- oder Plausibilitätskontrolle - Spezialregelung für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Fakturistin im Groß- und Außenhandel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Gehaltsrahmenabkommen für den Groß- und Außenhandel NRW vom 14.3.1980 (GRA) §§ 2, 3
    Eingruppierung einer Fakturistin im Groß- und Außenhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 714
  • BB 1995, 2380
  • DB 1995, 2614
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).

    Auf die allgemeinen Merkmale muß wieder dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfaßt wird (vgl. BAG Urteile vom 8. Februar 1984 BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, jeweils m.w.N.).

    Diese Grundsätze hat der Senat in seiner bereits vorstehend zitierten Entscheidung vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - zu der gleichlautenden Vorschrift des § 2 des Lohnrahmenabkommens für den Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen vom 14. März 1980 zusammengefaßt.

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94
    Auf die allgemeinen Merkmale muß wieder dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfaßt wird (vgl. BAG Urteile vom 8. Februar 1984 BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, jeweils m.w.N.).

    Soweit die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, sind die Tätigkeitsbeispiele im Rahmen der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe als Richtlinien für die Bewertung mitzuberücksichtigen (vgl. BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (Urteil des Senats vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, unter I 2a der Gründe, m.w.N.).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (Urteil des Senats vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP, aaO).

  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94
    Soweit die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, sind die Tätigkeitsbeispiele im Rahmen der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe als Richtlinien für die Bewertung mitzuberücksichtigen (vgl. BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94
    Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die den rechtlichen Schluß zulassen, daß er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluß der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3b der Gründe).
  • BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83

    Eingruppierung von Erster Verkäuferin - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94
    Auf die allgemeinen Merkmale muß wieder dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfaßt wird (vgl. BAG Urteile vom 8. Februar 1984 BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Tarifverträge: Auslegung; vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche besondere Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92

    Eingruppierung, Anzeigenmontierer, Fotosatz

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94
    Korrigierende und gestaltende Eingriffe in Tarifverträge sind daher den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt (Urteil des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • LAG Hamm, 10.08.1994 - 3 Sa 213/94

    Vergütungsanspruch; Tarifvertrag; Lücke; Gehaltsgruppe; Fallbeispiel;

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. August 1994 - 3 Sa 213/94 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 13.03.2002 - 6 Sa 1688/01

    Tarifgerechte Vergütung im Groß- und Außenhandel

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  • LAG Hamm, 15.01.2003 - 18 Sa 1442/02

    Eingruppierungsfeststellungsklage, gewerbliche Wirtschaft, Eingruppierung,

    Der so verstandene Feststellungsantrag begegnet keinen prozessualen Bedenken (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - NZA 1992, 273; BAG, Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 382/92 - NZA 1994, 95; BAG, Urteil vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 - NZA 1996, 714).

    Mit der Zuordnung der Richtbeispiele zu den Lohngruppen bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, dass eine Tätigkeit, die als Beispiel genannt wird, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale dieser Lohngruppe erfüllt (vgl. BAG, Urteil vom 26.07.1995, a.a.O.; BAG, Urteil vom 29.07.1992, a.a.O.; BAG, Urteil vom 17.11.1990 - 4 AZR 67/90 - NZA 1991, 394).

  • LAG Hamm, 26.03.2003 - 18 (5) Sa 958/02

    Eingruppierung, Groß- und Außenhandel, Lagerarbeiterin, Warenbereichsleiterin,

    Die Klägerin begehrt die Feststellung von Rechtsverhältnissen, deren Bestehen die Beklagte bestreitet (vgl. BAG, Urteil vom 25.09.1991 - 2 AZR 87/91 - NZA 1992, 273; BAG, Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 382/92 - NZA 1995, 95; BAG, Urteil vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 - NZA 1996, 714).

    Auf die allgemeinen Merkmale muss wieder dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird (vgl. BAG, Urteil vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urteil vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

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