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   BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94   

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BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94 (https://dejure.org/1995,720)
BAG, Entscheidung vom 09.03.1995 - 2 AZR 644/94 (https://dejure.org/1995,720)
BAG, Entscheidung vom 09. März 1995 - 2 AZR 644/94 (https://dejure.org/1995,720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen widerrechtlicher Drohung und arglistiger Täuschung - Inaussichtstellen einer ausserordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber als Drohung im Sinne des § 123 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Umfang des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs 1 § 626 Abs 1; KSchG § 1
    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines ausländerfeindlichen Textes - Anfechtung einer Eigenkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 875
  • BB 1996, 434
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
    Darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung (vgl. BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB, mit weiteren Nachweisen).

    Es ist nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. die Senatsurteile vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - aaO; vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36; vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB, m.w.N.).

    Ebenso wie bei der Anwendung der Rechtsbegriffe des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB und der Sozialwidrigkeit einer Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist dem Tatsachengericht auch für die Würdigung des festgestellten Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt der von einem verständigen Arbeitgeber anzustellenden Erwägungen ein Beurteilungsspielraum einzuräumen; das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Falles berücksichtigt hat (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - AP Nr. 21 zu § 123 BGB).

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
    Andererseits muß die Drohung nicht ausdrücklich ausgesprochen werden, sie kann vielmehr auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BAG Urteil vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - AP Nr. 37 zu § 123 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und BGH, aaO).

    Es ist nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. die Senatsurteile vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - aaO; vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36; vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB, m.w.N.).

  • BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer fristlosen Entlassung

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks (Eigenkündigung bzw. einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses) kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung (mit einer Kündigung) nach Treu und Glauben nicht mehr als ein angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zweckes anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (vgl. Senatsurteil vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB); dies ist eben dann der Fall, wenn ein verständiger Arbeitgeber die Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung gezogen hätte (BAG, aaO).
  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
    Ebensowenig, wie schon ein vom Anfechtungsgegner erzeugter Zeitdruck eine Drohung darstellt (vgl. BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB), verliert eine die Willensbildung beeinflußende Ankündigung eines Übels den Charakter einer Drohung allein aufgrund fehlenden Zeitdrucks; entscheidend ist allein, daß die Drohung im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung hierfür noch (mit-)ursächlich war.
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen eine Abmahnung entbehrlich, ebenso bei Störungen im Vertrauensbereich, wenn der Arbeitnehmer nicht aus vertretbaren Gründen annehmen kann, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Urteile vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG; vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 157/90 - RzK III 2 a Nr. 18; vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
    Die Ausübung des (vermeintlichen) Gestaltungsrechts ersetzt die in anderen Fällen notwendige Gestaltungsklage (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - AP Nr. 113 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
    Das bloße Ausnützen einer seelischen Zwangslage stellt dagegen noch keine Drohung dar (vgl. BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB).
  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
    Es ist nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. die Senatsurteile vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - aaO; vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36; vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB, m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1980 - III ZR 38/79

    Abfindungsvertrag mit einer "Bürgerinitiative"

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
    Es ist anerkannt, daß die Drohung mit einer Klage in der Regel nicht widerrechtlich ist, auch wenn der geltend gemachte Anspruch objektiv nicht besteht (vgl. BGHZ 79, 131, 143; BGH Urteil vom 18. Mai 1972 - VII ZR 191/71 - WM 1972, 946).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

    Auszug aus BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen eine Abmahnung entbehrlich, ebenso bei Störungen im Vertrauensbereich, wenn der Arbeitnehmer nicht aus vertretbaren Gründen annehmen kann, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (vgl. Urteile vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG; vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 157/90 - RzK III 2 a Nr. 18; vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1972 - VII ZR 191/71

    Anfechtung eines Vergleichsvertrages wegen rechtswidriger Drohung - Entfallen

  • BGH, 14.03.1974 - VII ZR 191/72

    Entbehrlichleit des Vorbehalts bei Annahme der Schlusszahlung

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Die Drohung kann auch versteckt erfolgen, beispielsweise durch eine Warnung oder einen Hinweis auf nachteilige Folgen  (vgl. BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - zu 2 der Gründe; BGH 22. November 1995 - XII ZR 227/94 - zu 2 der Gründe) .
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Diese ist als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes, die Jugendliche ausbildet, gehalten, der mit ausländerfeindlichen Verhaltensweisen einhergehenden Mißachtung energisch entgegenzutreten, und braucht sie nicht hinzunehmen (vgl. BVerfG Beschluß vom 2. Februar 1995 - 1 BvR 320/94 - AP Nr. 53 zu Art. 103 GG, zu C I der Gründe; Senatsurteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434, zu 2 der Gründe).

    Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich (Senatsurteil vom 9. März 1995, aaO, zu 2 der Gründe, m.w.N.), weil in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, daß das pflichtwidrige Verhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat.

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Es ist aber nicht erforderlich, dass der Drohende mit einem Schädigungsvorsatz handelt oder sich durch die Drohung einen Vorteil verschaffen will (BAG 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875).

    PHK G bezweckte unter Hinweis auf die von ihm dargestellten Kündigungsgründe, die Willensbildung des Klägers anzustoßen und in seinem Sinne zu beeinflussen (vgl. BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875).

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Das bloße Ausnützen einer seelischen Zwangslage stellt dagegen noch keine Drohung dar (vgl. BGH 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP BGB § 123 Nr. 33; BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr. des Senats 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194, 196; 22. Dezember 1982 - 2 AZR 282/82 - BAGE 41, 229, 236; 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - RzK I 9 k Nr. 25; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42 = EzA BGB § 123 Nr. 42; 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 - AP BGB § 123 Nr. 51 = EzA BGB § 123 Nr. 53; zuletzt: 6. Dezember 2001 - 2 AZR 396/00 - AP ZPO § 286 Nr. 33 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 39).

    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks (die Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers) kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung des Zwecks anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (Senat 9. März 1995 und 21. März 1996 - 2 AZR 644/94 - und - 2 AZR 543/95 - aaO).

    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die angedrohte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (Senat 21. Dezember 1982 aaO; 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - BAGE 74, 281, 285; 9. März 1995 und 21. März 1996 aaO).

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 128/02

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Der Kündigungsberechtigte kann allerdings sowohl bei einer außerordentlichen als auch bei einer ordentlichen Kündigung auf ein auf bestimmte Gründe gestütztes und konkret bestehendes Kündigungsrecht verzichten (Senat 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18; 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875, 878).

    Ob dies mangels entsprechender "Warnfunktion" auch für eine nicht mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die Gefährdung des künftigen Bestandes des Arbeitsverhältnisses versehene bloße "Ermahnung" bzw. eine bloße Vertragsrüge anzunehmen ist, bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung (siehe dazu etwa Senat 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - aaO; siehe aber auch Senat 10. November 1988 - 2 AZR 251/88 - aaO; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 8; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 294).

  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95

    Aufhebungsvertrag

    Es ist nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (vgl. die Senatsurteile vom 30. September 1993, aaO; vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36 = RzK I 9 i Nr. 23; vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434).

    Ebenso wie bei der Anwendung der Rechtsbegriffe des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB und der Sozialwidrigkeit einer Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist dem Tatsachengericht auch für die Würdigung des festgestellten Sachverhalts unter dem Gesichtspunkt der von einem verständigen Arbeitgeber anzustellenden Erwägungen ein Beurteilungsspielraum einzuräumen; das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Falles berücksichtigt hat (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1041/77 - BAGE 32, 194 [BAG 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77] = AP Nr. 21 zu § 123 BGB; Senatsurteil vom 9. März 1995, aaO).

    Nur wenn unter verständiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls der Arbeitgeber davon ausgehen muß, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung oder zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages zu veranlassen (Senatsurteil vom 9. März 1995, aaO).

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Das Landesarbeitsgericht ist zunächst allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß die Verantwortung eines Angestellten im öffentlichen Dienst für die Verbreitung ausländerfeindlicher Pamphlete unter Berücksichtigung der ihm obliegenden besonderen Verhaltenspflichten (§ 8 Abs. 1 BAT) an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß §§ 54, 55 BAT, 626 BGB zu begründen (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434); dies gilt auch dann, wenn es sich um ein außerdienstliches Verhalten handelt.

    Daß das Landesarbeitsgericht dies für den Kläger verneint hat, kann ebenfalls davon beeinflußt sein, daß es den von dem Kläger behaupteten Verbotsirrtum als irrelevant erachtet hat (vgl. zur Bedeutung des subjektiven Bereichs des Verhaltens für die Frage der Notwendigkeit einer Abmahnung auch Senatsurteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434).

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Derartige Störungen der innerbetrieblichen Verbundenheit sind kündigungsrechtlich von Bedeutung (Senat 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - RzK I 9k Nr. 25).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Nur wenn unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls der Arbeitgeber davon ausgehen muß, die angedrohte Kündigung werde im Fall ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung oder zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages zu veranlassen (BAG 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - NZA 1996, 875, 877; 21. März 1996 aaO; 12. August 1999 aaO).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96

    Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 162/97

    Verwirkung

  • ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen

  • LAG Niedersachsen, 08.09.1998 - 13 Sa 236/98

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages wegen Drohung und Arglist; Androhung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2016 - 3 Sa 511/15

    Anfechtung einer Eigenkündigung

  • LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt -

  • LAG Niedersachsen, 06.03.2001 - 12 Sa 1766/00

    Außerordentliche Kündigung; Hemmung des Beginns der Ausschlußfrist bei Anhörung

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 327/02

    Arbeitnehmerkündigung; Anfechtung

  • LAG Brandenburg, 16.10.1997 - 3 Sa 196/97

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages nach bereits erklärter Kündigung;

  • ArbG Berlin, 09.03.2007 - 28 Ca 1174/07

    Kündigung wegen des Verzehrs von Ausschussware - Klageverzichtserklärung

  • OLG Stuttgart, 07.04.2022 - 2 U 63/21

    Anfechtung einer durch Androhung eines Lieferstopps seitens des Zulieferers

  • LAG München, 23.05.2007 - 7 Sa 146/05

    Kündigung wegen Minderleistung

  • LAG Hamm, 05.06.1998 - 5 Sa 1397/97

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags; Inanspruchnahme des Schreibdienstes

  • OLG Jena, 14.07.2021 - 2 U 239/20

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Auseinandersetzungsvereinbarung

  • LAG Niedersachsen, 27.06.2023 - 10 Sa 762/22

    Abmahnung; außerordentliche Kündigung; domkantor; Ersatzmutterschaft;

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2004 - 5 Sa 279/04

    Urlaubsantrag, Ablehnung, Krankheitsandrohung, Krankmeldung, Abmahnung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 - 5 Sa 488/17

    Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - einzelvertragliche Ausschlussfristen -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2005 - 4 Sa 381/05

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • LAG Hamburg, 20.05.2015 - 6 Sa 83/14

    Kündigungsverzicht bei Vertragsrüge durch nicht kündigungsberechtigten

  • VG Düsseldorf, 30.03.2009 - 11 K 7540/08

    Entlassung Verzicht Widerruf Anfechtung Drohung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 8 Sa 588/05

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.09.2011 - 5 Sa 212/11

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung wegen Drohung

  • LAG Düsseldorf, 08.10.1999 - 14 Sa 1089/99

    Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung mit einer fristlosen

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.1999 - 14 Sa 101/98

    Prüfung eines Aufhebungsvertrags unter dem Gesichtspunkt vorübergehender Störung

  • ArbG Hannover, 10.01.2002 - 10 Ca 250/01

    Anfechtung einer Ausscheidungsvereinbarung; Anfechtung eines Aufhebungsvertrages;

  • ArbG Trier, 22.07.2015 - 5 Ca 1537/14
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.08.2004 - 15 Ca 12850/03
  • LAG Thüringen, 17.08.1998 - 8 Sa 288/98

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten auf Unregelmäßigkeiten

  • ArbG Cottbus, 14.11.2007 - 2 Ca 1254/07

    Kündigungsschutzklage - Vereinbarung eines wirksamen Klageverzichts auf Erhebung

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