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   BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94   

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BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94 (https://dejure.org/1994,1475)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 7 ABR 14/94 (https://dejure.org/1994,1475)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 (https://dejure.org/1994,1475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung - Personalvertretungsrechtliche Mitwirkungsverpflichtung - Vorliegen einer Antragsänderung und des Feststellungsinteresses - Zivile Bedienstete bei der Bundeswehr - Zuständigkeit der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 222
  • BB 1995, 1300
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94
    Das entspricht dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung, wonach nachgeordnete Dienststellen an Weisungen der vorgesetzten Dienststellen gebunden sind oder übergeordnete Dienststellen sich bestimmte Entscheidungen vorbehalten können, die nachfolgende Dienststellen betreffen (BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 - AP Nr. 16 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Dietz/Richardi, aaO, § 53 Rz 3 ff., § 82 Rz 2 ff.; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/ Widmaier, aaO, § 53 Rz 1 ff.).

    Durch das System der Stufenvertretung neben den jeweiligen örtlichen Betriebsvertretungen ist sichergestellt, daß in allen Fällen, in denen das BPersVG ein Beteiligungsrecht vorsieht, dessen Ausübung in sämtlichen Teilen der Verwaltung gewährleistet ist (BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 33/92 -, aaO, zu B II 1b der Gründe).

    Maßgebend ist demnach nicht, welcher Dienststelle der betroffene Arbeitnehmer angehört, sondern allein, welche Dienststelle zur Entscheidung mit Außenwirkung befugt ist (BAG Urteil vom 23. September 1986, BAGE 53, 97, 104 [BAG 23.09.1986 - 1 AZR 83/85] = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu II 5c der Gründe; BAG Beschlüsse vom 9. Februar 1993, aaO, zu B II der Gründe, und vom 30. März 1994 - 7 ABR 46/93 - AP Nr. 1 zu § 47 BPersVG, zu B 2a der Gründe).

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 43/92

    Stationierungsstreitkräfte - Mitwirkung der Hauptbetriebsvertretung bei

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94
    Rechtsverhältnisse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO sind nicht nur die aus einem vorgetragenen Sachverhalt ableitbaren rechtlichen Beziehungen von Personen untereinander, sondern auch deren Folgen (BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 - AP Nr. 17 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu B I 2a der Gründe, m.w.N.).

    Er delegiert die Arbeitgeberfunktion in aller Regel auf den jeweiligen Dienststellenleiter, der dadurch aber nicht zum Arbeitgeber im Rechtssinne wird (BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 - AP Nr. 17 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu B II 2c der Gründe).

  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 46/93

    Kündigung eines Amtsträgers wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94
    Maßgebend ist demnach nicht, welcher Dienststelle der betroffene Arbeitnehmer angehört, sondern allein, welche Dienststelle zur Entscheidung mit Außenwirkung befugt ist (BAG Urteil vom 23. September 1986, BAGE 53, 97, 104 [BAG 23.09.1986 - 1 AZR 83/85] = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu II 5c der Gründe; BAG Beschlüsse vom 9. Februar 1993, aaO, zu B II der Gründe, und vom 30. März 1994 - 7 ABR 46/93 - AP Nr. 1 zu § 47 BPersVG, zu B 2a der Gründe).

    Sofern die in der ehemaligen Dienststelle beschäftigten Arbeitnehmer dort auch sonst keine Arbeitsmöglichkeit mehr haben, kann die dortige Betriebsvertretung ihr Amt nicht mehr fortführen (BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 7 ABR 46/93 -, aaO, zu B 1b aa der Gründe; Müller, ZfA 1990, 607, 626).

  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 55/93

    Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte bei einem nicht gebildeten Hauptpersonalrat

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94
    Damit in Einklang steht, daß Entscheidungen der obersten Dienstbehörde - von absoluten Einzelfällen abgesehen - von überregionaler Bedeutung sind und nach einheitlichen Kriterien gefällt sowie personalvertretungsrechtlich behandelt werden sollen (BAG Beschluß vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 55/93 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93

    Elementare Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94
    Arbeitgeber der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitskräfte ist der jeweilige Entsendestaat (BAG Urteile vom 30. November 1984 - 7 AZR 499/83 - AP Nr. 6 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu II 3 der Gründe; 29. Januar 1986, BAGE 51, 104, 111 = AP Nr. 2 zu § 48 TVAL II; 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu III 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/93 -, aaO, zu B II 2c der Gründe, m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92

    Personalvertretung - Stufenvertretung - Soldaten - Abordnung

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94
    An die Stelle der Betriebsvertretung einer Dienststelle, über deren Angelegenheit von einer übergeordneten Dienststelle entschieden wird, tritt die bei dieser Dienststelle gebildete Stufenvertretung (BVerwG Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 6.92 - PersR 1994, 459 ff.).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 479/84

    Zeugnis - Stationierungsstreitkräfte - Prozeßstandschaft - Bundesrepublik

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94
    Arbeitgeber der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitskräfte ist der jeweilige Entsendestaat (BAG Urteile vom 30. November 1984 - 7 AZR 499/83 - AP Nr. 6 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu II 3 der Gründe; 29. Januar 1986, BAGE 51, 104, 111 = AP Nr. 2 zu § 48 TVAL II; 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu III 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/93 -, aaO, zu B II 2c der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 499/83

    Prozeßstandschaft der Bundesrepublik - Entsendestaat - Deutsche Gerichtsbarkeit -

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94
    Arbeitgeber der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitskräfte ist der jeweilige Entsendestaat (BAG Urteile vom 30. November 1984 - 7 AZR 499/83 - AP Nr. 6 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu II 3 der Gründe; 29. Januar 1986, BAGE 51, 104, 111 = AP Nr. 2 zu § 48 TVAL II; 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu III 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/93 -, aaO, zu B II 2c der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94
    Arbeitgeber der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitskräfte ist der jeweilige Entsendestaat (BAG Urteile vom 30. November 1984 - 7 AZR 499/83 - AP Nr. 6 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut, zu II 3 der Gründe; 29. Januar 1986, BAGE 51, 104, 111 = AP Nr. 2 zu § 48 TVAL II; 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu III 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/93 -, aaO, zu B II 2c der Gründe, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94
    § 82 Abs. 1 BPersVG stellt seinem Grundgedanken nach eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, daß in allen Angelegenheiten, die eine Dienststelle betreffen, die bei ihr gebildete Betriebsvertretung zu beteiligen ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 - Buchholz 250 § 70 BPersVG Nr. 2).
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85

    Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot

  • LAG Düsseldorf, 22.11.1993 - 19 TaBV 88/93

    Personalrat: Kündigung von Mitarbeitern bei den Britischen Streitkräften -

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79

    Änderungskündigung - Kündigungsverbot

  • BVerwG, 23.07.1979 - 6 P 28.78
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Das gilt auch, wenn die übergeordnete Dienststelle eine Angelegenheit in zulässiger Weise an sich zieht (BAG 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP BPersVG § 82 Nr. 1, zu B II 2 b der Gründe; Senat 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 -BAGE 84, 29, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 5/96

    Personalratsbeteiligung nach Dienststellenschließung

    Spricht bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes die oberste Dienstbehörde nach Auflösung einer Dienststelle gegenüber den ehemals dort beschäftigten Arbeitnehmern, die noch keiner anderen Dienststelle zugeordnet sind, eine Kündigung aus, so ist in entsprechender Anwendung der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 82 Abs. 1 BPersVG vor Ausspruch der Kündigung die bei der obersten Dienstbehörde gebildete Stufenvertretung zu beteiligen (im Anschluß an BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP Nr. 1 zu § 82 BPersVG).

    Das entspricht dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung, wonach nachgeordnete Dienststellen an Weisungen der vorgesetzten Dienststellen gebunden sind oder übergeordnete Dienststellen sich bestimmte Entscheidungen vorbehalten können, die nachgeordnete Dienststellen betreffen (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP Nr. 1 zu § 82 BPersVG, m.w.N.).

    Das gilt auch, wenn die übergeordnete Dienststelle eine Angelegenheit in zulässiger Weise an sich zieht (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, aaO, m.w.N.).

    Sind diese Arbeitnehmer noch keiner anderen Dienststelle zugeordnet, ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 82 Abs. 1 BPersVG grundsätzlich die bei der obersten Dienstbehörde, also dem Bundesminister der Verteidigung, gebildete Stufenvertretung zu beteiligen (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, aaO; zur unterschiedlichen Rechtslage nach dem BetrVG vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    e) Der Senat braucht deshalb nicht abschließend zu entscheiden, ob sich nicht - wofür vieles spricht - auch ohne Rückgriff auf § 82 Abs. 5 BPersVG aus den vom Siebten Senat in seinem Beschluß vom 14. Dezember 1994 (aaO) erwogenen Gründen die Beteiligung des Hauptpersonalrats, die allein sowohl die Anwendung des Repräsentationsgrundsatzes als auch die Lückenlosigkeit der Personalvertretung gewährleistet, aus §§ 82 Abs. 1, 92 Nr. 1 BPersVG herleiten läßt (vgl. zu § 92 Nr. 1 BPersVG a.F. BAG Urteil vom 27. Juni 1996 - 8 AZR 219/94 -, n.v.).

  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 279/96
    Spricht bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes die oberste Dienstbehörde nach Auflösung einer Dienststelle gegenüber den ehemals dort beschäftigten Arbeitnehmern, die noch keiner anderen Dienststelle zugeordnet sind, eine Kündigung aus, so ist in entsprechender Anwendung der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 82 Abs. 1 BPersVG vor Ausspruch der Kündigung die bei der obersten Dienstbehörde gebildete Stufenvertretung zu beteiligen (im Anschluß an BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP Nr. 1 zu § 82 BPersVG).

    Das entspricht dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung, wonach nachgeordnete Dienststellen an Weisungen der vorgesetzten Dienststellen gebunden sind oder übergeordnete Dienststellen sich bestimmte Entscheidungen vorbehalten können, die nachgeordnete Dienststellen betreffen (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, a.a.O., m.w.N.).

    Das gilt auch, wenn die übergeordnete Dienststelle eine Angelegenheit in zulässiger Weise an sich zieht (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, a.a.O., m.w.N.).

    Sind diese Arbeitnehmer noch keiner anderen Dienststelle zugeordnet, ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 82 Abs. 1 BPersVG grundsätzlich die bei der obersten Dienstbehörde, also dem Bundesminister der Verteidigung, gebildete Stufenvertretung zu beteiligen (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, a.a.O.; zur unterschiedlichen Rechtslage nach dem BetrVG vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    e) Der Senat braucht deshalb nicht abschließend zu entscheiden, ob sich nicht - wofür vieles spricht - auch ohne Rückgriff auf § 82 Abs. 5 BPersVG aus den vom Siebten Senat in seinem Beschluß vom 14. Dezember 1994 (a.a.O.) erwogenen Gründen die Beteiligung des Hauptpersonalrats, die allein sowohl die Anwendung des Repräsentationsgrundsatzes, als auch die Lückenlosigkeit der Personalvertretung gewährleistet, aus § 82 Abs. 1, § 92 Nr. 1 BPersVG herleiten läßt (vgl. zu § 92 Nr. 1 BPersVG a.F. BAG Urteil vom 27. Juni 1996 - 8 AZR 219/94 -;, n.v.).

  • BAG, 22.08.1996 - 2 AZR 12/96
    Das entspricht dem hierarchischen Aufbau der Verwaltung, wonach nachgeordnete Dienststellen an Weisungen der vorgesetzten Dienststellen gebunden sind oder übergeordnete Dienststellen sich bestimmte Entscheidungen vorbehalten können, die nachgeordnete Dienststellen betreffen (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP Nr. 1 zu § 82 BPersVG, m.w.N.).

    Das gilt auch, wenn die übergeordnete Dienststelle eine Angelegenheit in zulässiger Weise an sich zieht (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, a.a.O., m.w.N.).

    Sind diese Arbeitnehmer noch keiner anderen Dienststelle zugeordnet, ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 82 Abs. 1 BPersVG grundsätzlich die bei der obersten Dienstbehörde, also dem Bundesminister der Verteidigung, gebildete Stufenvertretung zu beteiligen (BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994, a.a.O.; zur unterschiedlichen Rechtslage nach dem BetrVG vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 559/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    e) Der Senat braucht deshalb nicht abschließend zu entscheiden, ob sich nicht - wofür vieles spricht - auch ohne Rückgriff auf § 82 Abs. 5 BPersVG aus den vom Siebten Senat in seinem Beschluß vom 14. Dezember 1994 (a.a.O.) erwogenen Gründen die Beteiligung des Hauptpersonalrats, die allein sowohl die Anwendung des Repräsentationsgrundsatzes, als auch die Lückenlosigkeit der Personalvertretung gewährleistet, aus § 82 Abs. 1, § 92 Nr. 1 BPersVG herleiten läßt (vgl. zu § 92 Nr. 1 BPersVG a.F. BAG Urteil vom 27. Juni 1996 - 8 AZR 219/94 -;, n.v.).

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Er delegiert die Arbeitgeberfunktion in aller Regel auf den jeweiligen Dienststellenleiter (BAG 9. Februar 1993 - 1 ABR 43/92 - AP ZA-NATOTruppenstatut Art. 56 Nr. 17; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP BPersVG § 82 Nr. 1).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 559/95

    Betriebsratsanhörung

    Dem steht nicht die Rechtsprechung des Siebten Senats entgegen, der zum Bundespersonalvertretungsrecht ausdrücklich die bei der vorgesetzten Dienststelle gebildete Stufenvertretung für zuständig erklärt hat, wenn gekündigt wird, weil eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in der bisherigen Beschäftigungsdienststelle nicht möglich, die Zuweisung zu einer neuen Dienststelle aber noch nicht erfolgt ist (Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP Nr. 1 zu § 82 BPersVG).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 47/01

    Beteiligungsrechte der Betriebsvertretung bei einer durch Änderungskündigung

    Maßgebend ist deshalb, welche Dienststelle zur Entscheidung mit Außenwirkung befugt ist, und nicht, welcher Dienststelle der betroffene Arbeitnehmer angehört (BAG 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP BPersVG § 82 Nr. 1; 22. August 1996 - 2 AZR 5/96 - BAGE 84, 29).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

    Damit gilt für die bei den Belgischen Streitkräften beschäftigten Arbeitnehmer das Bundespersonalvertretungsgesetz (vgl. BAG 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - AP BPersVG § 82 Nr. 1).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 629/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 2 - Personalratsanhörung

    Auch das BPersVG enthält, wie § 82 Abs. 1 zu entnehmen ist, den allgemeinen Grundsatz, daß in Angelegenheiten, zu deren Entscheidung die Dienststelle befugt ist, der bei ihr gebildete Personalrat zu beteiligen ist BVerwG Beschluß vom 23. Juli 1979 - 6 P 28/78 - PersV 1981, 70; BAG Urteil vom 23. September 1986 - 1 AZR 83/85 - BAGE 53, 97, 103 f. = AP Nr. 20 zu § 75 BPersVG, zu II 5 c der Gründe; BAG Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 14/94 - PersR 1995, 308).
  • LAG Sachsen, 26.03.2003 - 9 Sa 842/02

    betriebsbedingte Kündigung, Unternehmerentscheidung, willkürliche, Präklusion

    Ist ein Angestellter nach Schließung seiner Dienststelle noch keiner anderen Dienststelle zugeordnet, muss vor Ausspruch einer Änderungskündigung des Angestellten die Stufenvertretung der Dienststelle beteiligt werden, die die Änderungskündigung ausspricht (vgl. BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94 - in NZA 1996, S. 222).
  • LAG Hamm, 28.08.2001 - 13 TaBV 145/00

    Verpflichtung einer Dienststelle auf nachträgliche Einleitung des

  • LAG Baden-Württemberg, 26.09.2000 - 14 TaBV 2/00

    Betriebsvertretung der zivilen Beschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften

  • LAG Berlin, 08.01.1997 - 13 TaBV 2/96

    Betriebsrat Mitbestimmungrecht bei Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit

  • LAG Brandenburg, 27.07.1995 - 6 Sa 117/95

    Kündigung ; Beteiligung des Personalrates; Bundesministerium für Verteidigung;

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 592/94

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung nach

  • BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94

    Kosten auswärtiger Sitzungen einer Hauptbetriebsvertretung - Übernahme von

  • LAG Brandenburg, 06.12.1995 - 7 Sa 465/95

    Zur Zuständigkeit des Hauptpersonalrats bei der Kündigung eines Zivilangestellten

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 639/94
  • LAG Brandenburg, 31.08.1995 - 6 Sa 118/95

    Voraussetzungen der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung

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