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Rechtsprechung
   BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96   

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BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96 (https://dejure.org/1997,413)
BAG, Entscheidung vom 11.06.1997 - 7 AZR 186/96 (https://dejure.org/1997,413)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 (https://dejure.org/1997,413)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung; Rechtsfolge des SGB VI ÄndG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 12 Abs. 1; SGB VI i.d.F. des Rentenreformgesetzes 1992 § 41 Abs. 4 Satz 3, § 300 Abs. 1; SGB VI Änderungsgesetz Art. 2, 3; BGB § 141
    Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Vollendung des 65. Lebensjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres aufgrund einer Altersgrenzenvereinbarung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Altersgrenzenvereinbarung - Altersgrenzenregelung - Vereinbarkeit mit GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 105
  • NJW 1998, 630 (Ls.)
  • MDR 1997, 1129
  • NZA 1997, 1290
  • BB 1997, 1366
  • BB 1997, 2274
  • DB 1997, 1339
  • DB 1997, 2280
  • JR 1998, 132
  • JR 1998, 395
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 135/93

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
    Der Begriff der Vereinbarung erfaßt nach der Senatsrechtsprechung (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 135/93 - BAGE 74, 363 = AP Nr. 3 zu § 41 SGB VI ; Urteil vom 1. Dezember 1993 - 7 AZR 428/93 - BAGE 75, 166 = AP Nr. 4 zu § 41 SGB VI ) nicht nur einzelvertragliche Abreden sondern auch entsprechende kollektivrechtliche Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

    aa) Einzelvertragliche Altersgrenzen, die den Voraussetzungen des § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI RRG 92 nicht genügten, waren nach der Senatsrechtsprechung ebenso wie kollektivrechtliche Altersgrenzen aus der Zeit vor dem 1. August 1994 nichtig und konnten die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer, die nach Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes 92 (1. Januar 1992) das 65. Lebensjahr vollendet hatten, nicht wirksam beenden (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993, aaO, zu B III der Gründe).

    Sie betrifft nur gegenwärtige, im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht abgeschlossene Sachverhalte, die sie für die Zukunft regeln will (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993, aaO, zu B III 2 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
    Einen Schutz vor privatrechtlichen Dispositionen gewährt das Grundrecht nicht (vgl. BAG Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 431/90 - AP Nr. 141 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Andererseits gewährleistet das Vorliegen eines Sachgrunds einen angemessenen Ausgleich der wechselseitigen Grundrechtspositionen der Arbeitsvertragsparteien (BAG Urteil vom 11. Dezember 1991, aaO, zu I 2 b cc der Gründe).

  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 428/93

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
    Der Begriff der Vereinbarung erfaßt nach der Senatsrechtsprechung (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 135/93 - BAGE 74, 363 = AP Nr. 3 zu § 41 SGB VI ; Urteil vom 1. Dezember 1993 - 7 AZR 428/93 - BAGE 75, 166 = AP Nr. 4 zu § 41 SGB VI ) nicht nur einzelvertragliche Abreden sondern auch entsprechende kollektivrechtliche Regelungen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

    Nach § 300 Abs. 1 SGB VI sind die Vorschriften des SGB VI zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an auf Sachverhalte und Ansprüche auch dann anzuwenden, wenn diese bereits vor diesem Zeitpunkt bestanden haben, soweit nicht in den folgenden Vorschriften etwas anderes bestimmt ist, § 300 Abs. 5 SGB VI (BAG Urteile vom 20. Oktober 1993 und vom 1. Dezember 1993, aaO, zu B III bzw. B IV der Gründe; vgl. Niesel, Kasseler Kommentar, § 41 SGB VI Rz 2).

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
    Ihren durch Art. 9 Abs. 3 GG eröffneten normativen Gestaltungsspielraum überschreiten sie, wenn die tariflichen Regelungen in unverhältnismäßiger Weise grundrechtlich geschützte Positionen der Tarifunterworfenen beschränken (BAG Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - AP Nr. 6 zu § 11 BAT , zu II 5 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
    Dabei handelt es sich um ein eigenes Interesse des Arbeitgebers und nicht um ein sogenanntes Drittinteresse, das bei der Prüfung des Sachgrundes unberücksichtigt bleiben muß (BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 80/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 254/81 - BAGE 37, 305 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 18.12.1969 - 2 AZR 80/69

    Vertragsbrüchige Arbeitnehmer - Vertragsbruch - Kosten von Zeitungsinseraten -

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
    Dabei handelt es sich um ein eigenes Interesse des Arbeitgebers und nicht um ein sogenanntes Drittinteresse, das bei der Prüfung des Sachgrundes unberücksichtigt bleiben muß (BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 80/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 254/81 - BAGE 37, 305 = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
    Weitere Anstrengungen waren von ihm nicht zu verlangen (vgl. BVerfG Beschluß vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - AP Nr. 47 zu § 233 ZPO 1977).
  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 284/86

    Betriebsvereinbarung über Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
    Bei der im Rahmen der Befristungskontrolle vorzunehmenden Abwägung der wechselseitigen berechtigten Bedürfnisse räumt das Bundesarbeitsgericht dem Interesse des Arbeitgebers an einer kalkulierbaren Personalplanung den Vorrang vor dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers jedenfalls dann ein, wenn der Arbeitnehmer durch den Bezug einer gesetzlichen Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres wirtschaftlich abgesichert ist (BAG Urteil vom 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - BAGE 57, 30 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Altersgrenze).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
    Die freie Wahl des Arbeitsplatzes schließt auch den Willen des einzelnen ein, eine von ihm gewählte Beschäftigung beizubehalten oder aufzugeben (BVerfGE 84, 133, 146).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
    Sie bestimmen selbst, in welchem Umfang sie ihre gegenteiligen Interessen ausgleichen (BVerfGE 81, 242, 254).
  • BAG, 13.01.1967 - 2 AZR 205/66

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Verschulden - Zustellung eines

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 68/14

    Einzelvertragliche Altersgrenze - Vollendung des 65. Lebensjahres - Auslegung -

    Vor Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hatte das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, dass einzelvertragliche oder kollektivrechtliche, auf das Erreichen des 65. Lebensjahres bezogene Altersgrenzen wirksam sein können (vgl. BAG 14. August 2002 - 7 AZR 469/01 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 102, 174; 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - zu II 3 der Gründe, BAGE 86, 105; 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - zu B IV 3 der Gründe, BAGE 57, 30) .

    Dem Interesse des Arbeitgebers, beizeiten geeigneten Nachwuchs einzustellen oder bereits beschäftigte Arbeitnehmer fördern zu können, hat das Bundesarbeitsgericht dann Vorrang vor dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers eingeräumt, wenn der Arbeitnehmer durch den Bezug einer gesetzlichen Altersrente abgesichert ist (vgl. etwa BAG 14. August 2002 - 7 AZR 469/01 - zu II 1 d der Gründe, aaO; 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - zu II 3 c der Gründe, aaO; 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - zu B IV 3 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Eine auf das Regelrentenalter abstellende Altersgrenzenregelung kann nicht nur in Kollektivnormen (vgl. für einen Tarifvertrag BAG 21. September 2011 - 7 AZR 134/10 - Rn. 20; für eine Betriebsvereinbarung: BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - Rn. 15, BAGE 153, 46; 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 27 und 30 f.) , sondern auch in Individualverträgen getroffen werden und sachlich gerechtfertigt sein (vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 68/14 - Rn. 26; 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - zu 2 c cc der Gründe, BAGE 115, 265; ebenso bereits vor dem Inkrafttreten des TzBfG: BAG 14. August 2002 - 7 AZR 469/01 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 102, 174; 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - zu II 3 der Gründe, BAGE 86, 105; 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - zu B IV 3 der Gründe, BAGE 57, 30) .
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    Dem Interesse des Arbeitgebers, beizeiten geeigneten Nachwuchs einzustellen oder bereits beschäftigte Arbeitnehmer fördern zu können, haben die Senate jedenfalls dann Vorrang vor dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers gewährt, wenn der Arbeitnehmer durch den Bezug einer gesetzlichen Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres wirtschaftlich abgesichert ist (BAG 27. Juli 2005 - 7 AZR 443/04 - Rn. 26, BAGE 115, 265 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 27 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 6; 19. November 2003 - 7 AZR 296/03 - aaO, zu II 2 d aa der Gründe; 6. August 2003 - 7 AZR 9/03 - AP BGB § 133 Nr. 51 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 3, zu II der Gründe; 14. August 2002 - 7 AZR 469/01 - BAGE 102, 174 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 20 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 13, zu II 1 d der Gründe; 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - BAGE 86, 105 = AP SGB VI § 41 Nr. 7 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 6, zu II 3 c der Gründe; 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - aaO, zu B IV 3 der Gründe).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Endet das Arbeitsverhältnis wie im Streitfall aufgrund einer individual- oder kollektivrechtlichen Altersgrenzenregelung nach diesem Zeitpunkt, gilt nunmehr § 41 Abs. 4 Satz 3 in der Fassung des SGB-Änderungsgesetzes (SGB-ÄndG, BGBl. 1194 1, 1797), mit der der Gesetzgeber die vor dem 1. Januar 1992 geltende Rechtslage wieder hergestellt hat (BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - AP Nr. 7 zu § 41 SGB VI).

    Nach der Rechtsprechung des Senats dient das im Rahmen der Befristungskontrolle zu berücksichtigende Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch ideellen Anliegen (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO, zu II 3 c der Gründe).

    Dazu zählen auch Normen, die einen Sachgrund für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Ausspruch einer Kündigung regeln (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO) und damit eine von § 620 BGB zugelassene Gestaltungsmöglichkeit von Arbeitsverhältnissen konkretisieren.

    Nichts anderes gilt für die Befristung von Arbeitsverhältnissen, bei der die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle die Funktion des Kündigungsschutzes übernimmt (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO).

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 612/02

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglich vereinbarten auflösenden Bedingung

    Andererseits gewährleistet das Vorliegen eines Sachgrunds einen angemessenen Ausgleich der wechselseitigen Grundrechtspositionen der Arbeitsvertragsparteien (BAG 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - BAGE 86, 105 = AP SGB VI § 41 Nr. 7 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 6, zu II 3 a und b der Gründe mwN).
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Dazu gehören auch Normen, die einen Sachgrund für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Ausspruch einer Kündigung regeln (BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - AP Nr. 7 zu § 41 SGB VI) und damit eine von § 620 BGB zugelassene Gestaltungsmöglichkeit von Arbeitsverhältnissen konkretisieren.

    Nichts anderes gilt für die Befristung von Arbeitsverhältnissen, bei der die Funktion des Kündigungsschutzes die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle übernimmt (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO).

  • VG Frankfurt/Main, 29.03.2010 - 9 K 3854/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht - Vorlage an EuGH

    Im Übrigen können Überlegungen zur Gestaltung eines Altersaufbaus der jeweiligen Belegschaft immer nur individuelle Erwägungen und Ziele eines Arbeitgebers bzw. Dienstherrn darstellen (BAG U. v. 11.6.1997 - 7 AZR 186/96 - NZA 1997, 1290, 1292).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 296/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenzenregelung

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass eine auf das 65. Lebensjahr abstellende vertragliche Altersgrenzenvereinbarung sachlich gerechtfertigt sein kann (20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - BAGE 57, 30 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 2 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 1, zu B IV 3 der Gründe; 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - BAGE 86, 105 = AP SGB VI § 41 Nr. 7 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 6, zu II 3 c der Gründe).
  • LAG Hamm, 15.07.2011 - 18 Sa 973/10

    Beendigung kirchlicher Arbeitsverhältnisse bei Anspruch auf Regelaltersrente

    Im Rahmen der Interessenabwägung ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer typischerweise von der Anwendung der Altersgrenzenregelungen durch seinen Arbeitgeber Vorteile hatte, weil dadurch auch seine Einstellungs- und Aufstiegschancen verbessert worden sind und dass das Interesse des Arbeitnehmers, der bereits ein langes Berufsleben hinter sich hat, an der Fortführung seiner beruflichen Tätigkeit typischerweise nur noch für eine begrenzte Zeit besteht (BAG, Urteil vom 11.06.1997 - 7 AZR 186/96).

    Eine Altersgrenze, die darauf gerichtet ist, das Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt zu beenden, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf die gesetzliche Regelaltersgrenze hat, ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BAG, Urteil vom 11.06.1997 - 7 AZR 186/96 [zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritas-Verbandes]; Urteil vom 21.04.1977 - 2 AZR 125/76 [zu § 60 Abs. 1 BAT] m. w. N.).

    Bei der Abwägung der wechselseitigen berechtigten Bedürfnisse gebührt dem Interesse des Arbeitgebers an einer kalkulierbaren Personalplanung jedenfalls dann der Vorrang vor dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitnehmer durch den Bezug einer gesetzlichen Altersrente wirtschaftlich abgesichert ist (BAG, Urteil vom 20.11.1987 - 2 AZR 284/86; Urteil vom 11.06.1997 - 7 AZR 186/96).

  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 712/96

    Rechtmäßigkeit einer tariflichen Altersgrenze von 55 Jahren - Befristung eines

    Endet das Arbeitsverhältnis wie im Streitfall aufgrund einer individual- oder kollektiv-rechtlichen Altersgrenzenregelung nach diesem Zeitpunkt, gilt nunmehr § 41 Abs. 4 Satz 3 in der Fassung des SGB-Änderungsgesetzes (SGB-ÄndG, BGBl. 1994 1, 1797), mit der der Gesetzgeber die vor dem 1. Januar 1992 geltende Rechtslage wieder hergestellt hat (BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - AP Nr. 7 zu § 41 SGB VI).

    Nach der Rechtsprechung des Senats dient das im Rahmen der Befristungskontrolle zu berücksichtigende Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch ideellen Anliegen (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO, zu II 3 c der Gründe).

    Dazu zählen auch Normen, die einen Sachgrund für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Ausspruch einer Kündigung regeln (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO) und damit eine von § 620 BGB zugelassene Gestaltungsmöglichkeit von Arbeitsverhältnissen konkretisieren.

    Nichts anderes gilt für die Befristung von Arbeitsverhältnissen, bei der die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle die Funktion des Kündigungsschutzes übernimmt (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO).

  • BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 469/01

    Altersgrenze - Änderung des Geburtsdatums

  • VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09

    Vereinbarkeit von beamtenrechtlichen Altersgrenzen mit Europarecht

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 438/99

    Vorübergehende Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 5

  • LAG Hamm, 14.01.2015 - 4 Sa 1176/14

    Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse mit Erreichen der Regelaltersgrenze

  • BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 75/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Entzug einer Bewachungserlaubnis

  • BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 188/97
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97

    Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung

  • BAG, 11.11.1997 - 9 AZR 604/96

    Altersgrenze - Weiterbeschäftigung - tarifliche Ansprüche bei späterer Beendigung

  • LAG Saarland, 26.02.2003 - 2 Sa 108/02

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 9/03

    Altersgrenzenregelung - Vertragsauslegung - Überraschungsklausel

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 8 Sa 2148/03

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2013 - 7 Sa 83/13

    Auslegung einer Regelung zur Altersgrenze - Betriebsvereinbarung

  • LAG Köln, 12.12.2001 - 8 TaBV 72/01

    Regelung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Erreichen einer

  • LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/08

    Tarifvertragliche Altersgrenzenregelung

  • LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/98
  • BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 329/01

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens des gesetzlichen

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 313/96

    Einzelvertragliche Vereinbarung der AVR Caritas; Altersgrenzenregelung des § 19

  • LAG Hessen, 13.07.2000 - 3 Sa 2182/99

    Wirksamkeit einer vertraglich vereinbarten Altersgrenze bei einem Flugzeugführer,

  • LAG Hessen, 13.07.2000 - 3 Sa 2099/99

    Vertragliche Altersgrenze für Flugzeugführer

  • LAG Hessen, 25.05.2000 - 3 Sa 2136/99

    Altersgrenzen für die Inhaber einer Pilotenlizenz

  • LAG Hessen, 04.09.2002 - 6 Sa 1844/01

    Vereinbarung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses in einvernehmlich

  • ArbG Essen, 27.08.2021 - 1 Ca 1463/20

    Entfristungsklage - Renteneintrittsalter

  • LAG Brandenburg, 24.06.2004 - 1 Sa 108/04

    Wirksamkeit einer befristeten Arbeitszeiterhöhung; Anwendbarkeit des Teilzeit-

  • LAG Hessen, 25.10.2001 - 3 Sa 143/01

    Inhaltskontrolle eines Formulararbeitsvertrages; Sachliche begründetheit der

  • LAG Hessen, 25.05.2000 - 3 Sa 2135/99

    Vereinbarung einer Altersgrenze von 60 Jahren für den fliegerischen Einsatz von

  • LAG Brandenburg, 27.07.2004 - 1 Sa 109/04

    Befristung von Arbeitsbedingungen

  • LAG Hessen, 25.10.2001 - 3 Sa 144/01

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Altersgrenzenregelung; Anspruch auf

  • LAG Köln, 01.06.2001 - 12 Sa 64/01

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Ablehnung eines Rentenantrages wegen

  • LAG Köln, 09.03.2001 - 12 Sa 1523/00

    Altersgrenzenregelung

  • LAG Brandenburg, 27.07.2004 - 1 Sa 646/03

    Wirksamkeit einer befristeten Arbeitszeiterhöhung; Anwendbarkeit der Bestimmungen

  • ArbG Hamburg, 22.09.2009 - 21 Ca 352/08

    Altersgrenzenregelung

  • LAG Hamm, 17.10.2000 - 7 Sa 1147/00

    Streit um die Anwendung von Tarifverträgen; Selbstverwirklichungsrecht der

  • LAG Hamm, 20.10.1998 - 7 Sa 1286/98

    Voraussetzungen für Anspruch auf Heranziehung zum Rufdienst eines Krankenpflegers

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 24.01.1996 - 7 Sa 751/95   

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https://dejure.org/1996,4923
LAG Köln, 24.01.1996 - 7 Sa 751/95 (https://dejure.org/1996,4923)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.01.1996 - 7 Sa 751/95 (https://dejure.org/1996,4923)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 7 Sa 751/95 (https://dejure.org/1996,4923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abmahnung; Personalakte; Tatsachen; Werturteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 611 - Abmahnung
    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - unzutreffende Bewertung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1290 (Ls.)
  • BB 1996, 1171
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

    Auszug aus LAG Köln, 24.01.1996 - 7 Sa 751/95
    Diese hat nach nahezu einhelliger Rechtsauffassung auch zum Inhalt, daß der Arbeitgeber keine Abmahnungsschreiben in der Personalakte des Arbeitnehmers aufbewahren darf, die seine Rechtsstellung beeinträchtigen können, BAG Urteil vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - Misera SAE 1986, 199; BAG Urteil vom 05.12.1992 - 5 AZR 531/91 -.
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Köln, 24.01.1996 - 7 Sa 751/95
    Diese hat nach nahezu einhelliger Rechtsauffassung auch zum Inhalt, daß der Arbeitgeber keine Abmahnungsschreiben in der Personalakte des Arbeitnehmers aufbewahren darf, die seine Rechtsstellung beeinträchtigen können, BAG Urteil vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - Misera SAE 1986, 199; BAG Urteil vom 05.12.1992 - 5 AZR 531/91 -.
  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 47/88

    Abmahnung: Berechtigung - Mitbestimmungsfreiheit - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 24.01.1996 - 7 Sa 751/95
    Er ergibt sich aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, vgl. BAG Urteil vom 08.02.1989 - 5 AZR 47/88 - unter IV der Gründe.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 03.02.1997 - 5 Ta 30/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11713
LAG Köln, 03.02.1997 - 5 Ta 30/97 (https://dejure.org/1997,11713)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.02.1997 - 5 Ta 30/97 (https://dejure.org/1997,11713)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 1997 - 5 Ta 30/97 (https://dejure.org/1997,11713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens eines Schwerbehinderten bis zum Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über die Anfechtung des Zustimmungsbescheids der Hauptfürsorgestelle; Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens eines Schwerbehinderten bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Nürnberg, 27.02.2003 - 7 Ta 13/03

    Aussetzung der Verhandlung - Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung durch das

    Die vorliegende Entscheidung weicht von all jenen LAG-Beschlüssen ab, die das Ermessen des Beschwerdegerichts an die Stelle des Ermessens des Erstgerichts setzen (z.B. LAG Köln, Beschluss vom 14.12.1992 - 11 Ta 234/92 -, LAGE Nr. 26 zu § 148 ZPO; LAG Berlin, Beschluss vom 02.12.1993 - 9 Ta 24/93 -, LAGE Nr. 28 zu § 148 ZPO; LAG Köln, Beschluss vom 03.02.1997 - 5 Ta 30/97 -).
  • LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Schwerbehinderter; Aussetzung des

    Das Verwaltungs-(Gerichts)Verfahren ist so lange nicht vorgreiflich, wie das Arbeitsgericht nicht ausgeschlossen hat, dass es - erforderlichenfalls nach Beweisaufnahme - zu dem Ergebnis kommen kann, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen in seiner Entscheidungskompetenz liegenden Gründen unwirksam ist (I_AG Köln, Beschluss vom 3. Februar 1997 - 5 Ta 30/97 - LAGE § 148 ZPO Nr. 31; LAG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.1993 - 15 Ta 346/93 - RzK IV 8 a Nr. 33; LAG Köln, Beschluss vom 17.03.1992 - 10 Ta 4/92 - RzK IV 8 a Nr. 29; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 1990 - 2 Ta 41/90 - LAGE § 15 SchwbG 1986 § 15 Nr. 2).
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