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   BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95   

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BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95 (https://dejure.org/1997,2848)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1997 - 4 AZR 330/95 (https://dejure.org/1997,2848)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 (https://dejure.org/1997,2848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Arbeitsvorgangs - Tätigkeit eines Hausmeisters als Arbeitsvorgang - Eingruppierung eines Hausmeisters - Begriff der Schule im tarifvertraglichen Sinne - Begriff des Schulhausmeisters im tarifvertraglichen Sinne

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hausmeister in Volkshochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1119
  • BB 1997, 1800
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 685/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 20. September 1995 - 4 AZR 685/94 - AP Nr. 206 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. BAG Urteil vom 20. September 1995, aaO).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116, 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116, 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 183/94

    Eingruppierung als "Leiter von Kindertagesstätten"

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95
    Das ist jedoch unschädlich, da der Senat diese selbst bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, BAG Urteil vom 5. April 1995 - 4 AZR 183/94 - AP Nr. 197 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95
    Bei dem Feststellungsantrag handelt es sich um eine der üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen im öffentlichen Dienst, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Bedenken bestehen (vgl. Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 771/94 - AP Nr. 210 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116, 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 198 III 3, S. 1653 ff.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 198 III 3, S. 1653 ff.).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 198 III 3, S. 1653 ff.).
  • LAG Berlin, 01.11.1994 - 5 Sa 54/94

    Eingruppierung: Hausmeisters an einer Volkshochschule

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. November 1994 - 5 Sa 54/94 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß der Zahlungsanspruch bis zum 30. Juni 1994 begrenzt ist und die Nettovergütungsdifferenz bis September 1993 ab 23. September 1993, die nachfolgenden Nettodifferenzbeträge jeweils ab Fälligkeit zu verzinsen sind.
  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Alle damit in Zusammenhang stehenden Einzeltätigkeiten, die ihm einheitlich und ohne organisatorische Trennung übertragen worden sind, dienen diesem Arbeitsergebnis und bilden daher einen Arbeitsvorgang (vgl. BAG 6. August 2003 - 4 AZR 445/02 - zu II 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 - zu II 2 b der Gründe; 12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 - zu II 2 der Gründe) .
  • ArbG Oldenburg, 27.02.2020 - 6 Ca 323/19

    Anlage der Gebäudeleittechnik; Arbeitsvorgang; Bedienen; Eigenverantwortlich;

    Dies steht auch zwischen den Parteien nicht in Streit und entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 12.02.1997, 4 AZR 330/95, NZA 1997, 1119, 1120; BAG, Urteil vom 27.11.1985, 4 AZR 436/84, AP Nr. 111 zu §§ 22, 23 BAT 1974).
  • LAG Thüringen, 18.08.2016 - 2 Sa 212/14

    Eingruppierung eines Hausmeisters - einschlägige Ausbildung - Höhergruppierung im

    Die Tätigkeit eines Hausmeisters stellt einen Arbeitsvorgang dar (BAG 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 - NZA 1997, 1119-1121).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 7 Sa 7/20

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters in Entgeltgruppe 7 TVöD-VkA

    Denn als Schulhausmeister hat er eine Funktion zu erfüllen, nämlich sicherzustellen, dass das Gebäude und das dort befindliche Inventar für den vorgesehenen Zweck als Schulgebäude in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung steht (vgl. dazu BAG 6. August 2003 - 4 AZR 445/02 - Rn 17 - juris; 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 -, Rn 21 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT-O).
  • BAG, 16.12.2020 - 4 ABR 8/20

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung eines Hausmeisters

    Alle ihm in diesem Zusammenhang als Gesamtheit zugewiesenen Einzeltätigkeiten dienen diesem einheitlichen Ziel (zu diesem Kriterium sh. BAG 23. Januar 2019 - 4 ABR 56/17 - Rn. 25; zur Tätigkeit eines Hausmeisters vgl. auch BAG 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 445/02

    Eingruppierung: Hausmeister in Verwaltungsgebäuden

    Dabei ist das Landesarbeitsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Hausmeistertätigkeit, die nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts etwa 80 % seiner Tätigkeit ausmacht, im Sinne des von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriffs des Arbeitsvorgangs einen einzigen großen Arbeitsvorgang darstellt (Senat 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 6).
  • LAG Bremen, 09.04.2003 - 2 Sa 196/02

    Eingruppierung: Begriff des Arbeitsvorgangs

    Dabei ist es rechtlich möglich, dass die gesamte Tätigkeit des Angestellten/der Angestellten im tariflichen Sinne nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und einer rechtlichen Bewertung als Ganzes zugänglich ist (BAG-Urteil v. 30.01.1985, 4 AZR 184/83 = AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG-Urteil v. 23.02.1983, 4 AZR 222/80 = BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG-Urteil v. 12.02.1997, 4 AZR 330/95 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT-O).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2021 - 2 Sa 265/20

    Eingruppierung eines Hausmeisters - einschlägige Ausbildung

    Soweit die Funktion des Klägers darin besteht, sicherzustellen, dass das Gebäude der Universität A-Stadt und das dort befindliche Inventar zu dem vorgesehenen Zweck als Universitätsgebäude in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung stehen, ist die klägerische Tätigkeit als Hausmeister als ein einziger großer Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. BAG, Urteil vom 12.02.1997 - 4 AZR 330/95 - Rn. 21, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - 1 Sa 3/15

    Eingruppierung einer Mesnerin nach einer kirchlichen Arbeitsvertragsordnung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 - AP BAT - O §§ 22, 23 Nr. 6) stellt die Tätigkeit eines Hausmeisters einen einzigen großen Arbeitsvorgangs dar.
  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 Sa 18/21

    Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD-VKA - Eingruppierung

    Die Tätigkeit eines Hausmeisters stellt grundsätzlich einen Arbeitsvorgang dar (im Anschluss an BAG 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 - zu II. 2. b der Gründe).
  • LAG Bremen, 23.02.2000 - 2 Sa 109/99

    Eingruppierung nach dem Begriff des Arbeitsvorganges in der Definition der

  • ArbG Kiel, 06.04.2021 - 3 Ca 1880 öD f/20

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

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