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   BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96   

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BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96 (https://dejure.org/1997,228)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96 (https://dejure.org/1997,228)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96 (https://dejure.org/1997,228)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 6 StPO; § 269 StPO; § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG; § 302a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB
    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das Gericht höherer Ordnung in der Revision (von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin); besondere Bedeutung des Falles zur Anklageerhebung vor dem Landgericht; Wucher ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Besondere Bedeutung bei Notwendigkeit rascher Klärung bedeutsamer Rechtsfragen

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme von Arbeitserlaubnissen wegen falscher Lohnangaben - Anklage wegen Wucher - Bezahlung von Maurern unter Tarif

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das Gericht höherer Ordnung in der Revision; höchstrichterlicher Klärungsbedarf als besondere Bedeutung des Falles zur Anklageerhebung vor dem Landgericht; Lohnwucher

  • opinioiuris.de

    Wucher durch Lohndumping

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wucher; Lohnwucher; Arbeitnehmerlohn; Austauschgeschäft; Vermögensvorteil; Lohnempfänger; Arbeitgeber; Missverhältnis; Schwächesituation; Baugewerbe

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Usurpation der Zuständigkeit durch ein höheres Gericht und zur Anwendung des Wucherverbotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
    Untertarifliche Beschäftigung eines Arbeitnehmers: Strafbarkeit wegen Wuchers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Textildiscounter muss höheren Lohn nachzahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wucher durch Zahlung unterhalb des Tariflohns! (IBR 1997, 392)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 53
  • NJW 1997, 2689
  • MDR 1998, 53
  • NStZ 1997, 611 (Ls.)
  • NZA 1997, 1166
  • NZA 1997, 1167
  • StV 1998, 1
  • BB 1997, 2166
  • DB 1997, 1670
  • JR 1999, 164
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Zur Frage, ob die Annahme des Landgerichts, es sei anstelle des Amtsgerichts für das angefochtene Urteil sachlich zuständig gewesen, im Revisionsverfahren von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen ist (Bestätigung von BGH, 8.12.1992, 1 StR 594/92, NJW 1993, 1607 entgegen BGH, 21.04.1994, 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120).

    Dementsprechend führt die fehlerhafte Annahme eines Gerichts höherer Ordnung, es sei anstelle des tatsächlich zuständigen Gerichts niederer Ordnung zur Entscheidung berufen, regelmäßig nicht zu einer Urteilsaufhebung (st. Rspr., vgl. z. B. BGHSt 9, 367, 368 ; 21, 334, 358; BGH NJW 1993, 1607, 1608; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 32).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfährt dieser Grundsatz eine Einschränkung, wenn (objektive) Willkür vorliegt (vgl. z. B. BGH GA 1970, 25 ; NJW 1993, 1607 m.w.N.), also wenn die unzutreffende Annahme seiner Zuständigkeit durch das Gericht höherer Ordnung auf sachfremde oder andere offensichtlich unhaltbare Erwägungen gestützt ist (vgl. BGH NJW 1993, 1608 [richtig: NJW 1993, 1607, 1608 - d. Red.] ).

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Auch dann, wenn Verfahrensverstöße zugleich Verfassungsverstöße beinhalten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden und dürfen vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. z. B. BGHSt 19, 273, 277); dies gilt insbesondere auch für einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGH StV 1996, 585, 587 ; BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).

    Das Rügeerfordernis relativiert das Gewicht der Grundrechtsverletzung nicht, sondern zieht lediglich eine auch im Interesse der Rechtssicherheit gebotene Grenze für deren Geltendmachung und überläßt es dem Beschwerdeführer, ob er sich auf einen Grundrechtsverstoß, der nicht zwingend zu einer unrichtigen Entscheidung geführt haben muß, berufen will oder nicht (vgl. BGHSt 19, 273, 277).

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Zur Frage, ob die Annahme des Landgerichts, es sei anstelle des Amtsgerichts für das angefochtene Urteil sachlich zuständig gewesen, im Revisionsverfahren von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen ist (Bestätigung von BGH, 8.12.1992, 1 StR 594/92, NJW 1993, 1607 entgegen BGH, 21.04.1994, 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120).

    c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (vgl. BGH GA aaO ; BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (vgl. BGH GA aaO ; BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).

    Auch dann, wenn Verfahrensverstöße zugleich Verfassungsverstöße beinhalten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden und dürfen vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. z. B. BGHSt 19, 273, 277); dies gilt insbesondere auch für einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGH StV 1996, 585, 587 ; BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).

  • BayObLG, 31.08.1984 - RReg. 4 St 112/84

    Wucher; Tatbestandsvoraussetzungen; Getränk; Getränkepreise; Nachtlokal; Bar

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Daher sind Vorteile, die dem Täter aus dem wucherischen Geschäft zufließen sollen oder - hier - zugeflossen sind, mit dem Wert seiner Leistung zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den Vorteilen, die sich das Opfer aus dem Geschäft verspricht oder - hier - erlangt, nicht ankommt (BayObLG NJW 1985, 873 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82

    Kreditwucher

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, ist Unerfahrenheit im Sinne des Wuchertatbestandes eine auf den Mangel an Geschäftskenntnis und Erfahrung zurückgehende Eigenschaft des Ausgebeuteten, durch die er sich vom Durchschnittsmenschen unterscheidet (BGH NJW 1983, 2780, 2781 m.w.N.).Dabei kommt es nicht darauf an, wie weit allgemein eine ins einzelne gehende Kenntnis über den genauen Inhalt der tarifvertraglichen Bestimmungen für das Baugewerbe verbreitet ist; es ist nämlich allgemein bekannt, daß es für die meisten Berufe und jedenfalls für das Baugewerbe tarifvertraglich festgelegte Löhne gibt, über deren genaue Höhe man sich erforderlichenfalls aus allgemein zugänglichen Quellen informieren kann.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Dementsprechend führt die fehlerhafte Annahme eines Gerichts höherer Ordnung, es sei anstelle des tatsächlich zuständigen Gerichts niederer Ordnung zur Entscheidung berufen, regelmäßig nicht zu einer Urteilsaufhebung (st. Rspr., vgl. z. B. BGHSt 9, 367, 368 ; 21, 334, 358; BGH NJW 1993, 1607, 1608; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 32).
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Ob dieses Grundrecht dadurch verletzt worden ist, daß statt des Amtsgerichts das Landgericht entschieden hat, ist nicht nur vom Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin, sondern auch schon vorher im Revisionsrechtszuge zu prüfen (BVerfG NJW 1959, 871, 872 ; BGH GA aaO).
  • BayObLG, 29.01.1996 - 3 ObOWi 136/95
    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Eine Strafbarkeit gemäß § 227 a AFG hat sie unter Berufung auf eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (wistra 1996, 238) verneint.
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Bei einem Verfahrenshindernis handelt es sich um einen Umstand, der nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang gesetzlicher Vorschriften ersichtlichen Willen des Gesetzgebers so schwer wiegt, daß von seinem Vorhandensein oder Fehlen die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängt (BGHSt 36, 294, 295; 35, 137, 140; 33, 183, 186 jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79

    Ausschluss der Öffentlichkeit durch alle Mitglieder der Strafkammer -

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Angesichts dessen, dass bei einer "Rettung' der Frauen - ebenso wie dort - schwerste Hirnschäden zu erwarten gewesen wären (UA S. 20), liegt im Ergebnis keine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG vor (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, NJW 1994, 2034, 2035; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; KK-StPO/Feilcke, 8. Aufl., GVG § 132 Rn. 4; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., GVG § 132 Rn. 6; MüKo-StPO/Cierniak/Pohlit, 2018, GVG § 132 Rn. 12).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob das Ergebnis des konkreten Revisionsverfahrens als solches durch die Beantwortung der Vorlagefrage durch den Großen Senat für Strafsachen beeinflusst wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 278; vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 102; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 128; vom 17. März 2015 - GSSt 1/14, NJW 2015, 3800; SSW-StPO/Quentin, 2. Aufl., § 132 Rn. 2).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    cc) Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Werkleistung und Gegenleistung ist hier gegeben, weil - wie beim gewerbsmäßigen Bandenbetrug ausgeführt (B. I. 3. a) bb)) - der Werklohn den üblichen Marktpreis regelmäßig um mehr als das Doppelte überstieg (vgl. dazu LG Bonn, Urteil vom 5. Mai 2006 - 37 M 2/06 Rn. 63; Bechtel, JR 2019, 503, 507; zum Missverhältnis beim ?Lohnwucher? BGH, Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96 Rn. 1, 22-28, BGHSt 43, 53, 54, 59 f.).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 02.10.1996 - 7 Sa 491/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5705
LAG Köln, 02.10.1996 - 7 Sa 491/96 (https://dejure.org/1996,5705)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.10.1996 - 7 Sa 491/96 (https://dejure.org/1996,5705)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - 7 Sa 491/96 (https://dejure.org/1996,5705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1166 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

    Auszug aus LAG Köln, 02.10.1996 - 7 Sa 491/96
    Außerdem war erforderlich, daß die Überstunden zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeiten notwendig waren oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden waren, vgl. BAG, Urteil vom 25.11.1993 - 2 AZR 517/93 -.
  • ArbG Limburg, 05.08.2002 - 1 Ca 1159/01

    Voraussetzungen einer ergebnisabhängigen Zusatzgratifikation; Abgrenzung zwischen

    Die Entscheidungen der 7. Kammer des LAG Köln (LAG Köln vom 20.05.1992 - 7 Sa 47/91, LAGE Nr. 1 zu § 611 BGB Mehrarbeit; LAG Köln, 02.10.1996 - 7 Sa 491/96, NZA 1997, 1166), auf die sich die Beklagte bezieht und die einen Anspruch auf Überstundenvergütung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei vereinbartem Freizeitausgleich ausschließen, verkennen, dass den Arbeitgeber eine Rechtspflicht zur Gewährung der vereinbarten Gegenleistung trifft, dass also bei einem vereinbarten Freizeitausgleich der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass Freizeit in entsprechendem Umfang von Überstunden von ihm gewährt wird.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.1997 - 5 C 16.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1315
BVerwG, 25.07.1997 - 5 C 16.96 (https://dejure.org/1997,1315)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1997 - 5 C 16.96 (https://dejure.org/1997,1315)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1997 - 5 C 16.96 (https://dejure.org/1997,1315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitgeberbegriff

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsabgabe nach Schwerbehindertengesetz - Anrechnung eines Pflichtplatzes für Schwerbehinderte - Pflichtplatz für schwerbehinderten Geschäftsführer einer GmbH - Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf Pflichtplatz für Schwerbehinderte - ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 241
  • NZA 1997, 1166
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92

    Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1997 - 5 C 16.96
    Diese Auslegung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 44.92 - (Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1)).

    Sie stimmt überein mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30. September 1992 - 11 RAr 79/91 - (SozR 3-3870 § 9 SchwbG Nr. 2)), der sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 44.92 - (Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1 = AP Nr. 1 zu § 7 SchwbG 1986 = NJW-RR 1994, 1252 = DVBl 1994, 1300 = ZfSH/SGB 1994, 642) mit eingehender Begründung angeschlossen hat.

  • VGH Hessen, 19.09.1996 - 9 UE 3009/94

    Schwerbehinderten-Recht: Ausgleichsabgabe - Nichtanrechnung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1997 - 5 C 16.96
    Ausdrücklich offengelassen hat der erkennende Senat, ob ein schwerbehinderter sogenannter Fremdgeschäftsführer (ohne eigene Gesellschafterstellung) einen Arbeitsplatz im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG einnimmt und deshalb nach § 9 Abs. 1 SchwbG auf einen Pflichtplatz angerechnet werden könnte (bejahend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 1995 - L 3 Ar 2276/93 - sowie Dörner, SchwbG, Anm. IV zu § 9), ebenso, ob eine entsprechende Beurteilung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer mit geringer Beteiligung und ohne maßgeblichen Einfluß in Betracht kommen könnte (vgl. hierzu HessVGH, Urteil vom 19. September 1996 - 9 UE 3009/94 - (NZA 1997, 658 = ZfSH/SGB 1997, 226)).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 79/91

    Schwerbehinderter Arbeitgeber - Anrechnung auf Pflichtplatz -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1997 - 5 C 16.96
    Sie stimmt überein mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30. September 1992 - 11 RAr 79/91 - (SozR 3-3870 § 9 SchwbG Nr. 2)), der sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 44.92 - (Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1 = AP Nr. 1 zu § 7 SchwbG 1986 = NJW-RR 1994, 1252 = DVBl 1994, 1300 = ZfSH/SGB 1994, 642) mit eingehender Begründung angeschlossen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.1995 - L 3 Ar 2276/93

    Anrechnung eines schwerbehinderten Geschäftsführers auf einen Pflichtplatz

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1997 - 5 C 16.96
    Ausdrücklich offengelassen hat der erkennende Senat, ob ein schwerbehinderter sogenannter Fremdgeschäftsführer (ohne eigene Gesellschafterstellung) einen Arbeitsplatz im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG einnimmt und deshalb nach § 9 Abs. 1 SchwbG auf einen Pflichtplatz angerechnet werden könnte (bejahend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 1995 - L 3 Ar 2276/93 - sowie Dörner, SchwbG, Anm. IV zu § 9), ebenso, ob eine entsprechende Beurteilung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer mit geringer Beteiligung und ohne maßgeblichen Einfluß in Betracht kommen könnte (vgl. hierzu HessVGH, Urteil vom 19. September 1996 - 9 UE 3009/94 - (NZA 1997, 658 = ZfSH/SGB 1997, 226)).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 53.01

    Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -; arbeitsgebergleiche Person,

    In seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte zur Stellung von Organvertretern (vgl. z.B. BAGE 84, 377 ; BGHZ 12, 1 ; 49, 30 ; Urteil vom 9. Februar 1978 - II ZR 189/76 - NJW 1978, 1435 ; differenzierend dagegen z.B. BSG, Urteil vom 8. August 1990 - 11 RAr 77/89 - SozR 3 - 2400 § 7 SGB IV Nr. 4 S. 13 f.) die Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer GmbH, der auch selbst Gesellschafter ist, verneint (Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 44.92 - Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1 S. 2; Urteil vom 25. Juli 1997 - BVerwG 5 C 16.96 - Buchholz, a.a.O., Nr. 2, S. 6).

    Offen gelassen hat der Senat (Urteile vom 24. Februar 1994, a.a.O., und vom 25. Juli 1997, a.a.O.) jedoch, was bei einem so genannten "Fremdgeschäftsführer", also einem Vertretungsorgan der Gesellschaft zu gelten hat, das nicht auch selbst Gesellschafter - auch nicht einer beteiligten Gesellschaft - ist (vgl. § 6 Abs. 3 GmbHG: "andere Person").

    Im Falle eines Fremdgeschäftsführers entfällt das Merkmal eines durch Kapitalbeteiligung vermittelten beherrschenden Einflusses auf die Betriebsführung der Gesellschaft, an das der Senat (Urteil vom 25. Juli 1997, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 8. März 1999 - BVerwG 5 C 5.98 - Buchholz, a.a.O., § 7 SchwbG Nr. 4 S. 4, betreffend das geschäftsführende Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins) zur Verneinung der Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers angeknüpft hat.

  • BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98

    Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung

    Dementsprechend hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß ein schwerbehinderter Geschäftsführer einer GmbH jedenfalls dann nicht auf einem Arbeitsplatz i.S. des § 7 Abs. 1 SchwbG beschäftigt wird, wenn er zugleich Gesellschafter der GmbH mit einem Anteil von 50 v.H. oder mehr ist (Urteile vom 24. Februar 1994 und vom 25. Juli 1997 BVerwG 5 C 16.96 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1997 - 24 A 4419/95

    Schwerbehindertenausgleichsabgabe: Anrechnung des schwerbehinderten

    Vgl. Urteil vom 25. Juli 1997 - 5 C 16.96 -.

    Ausdrücklich offengelassen worden ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher insbesondere, vgl. Urteil vom 24. Februar 1994, a.a.O., und Urteil vom 25. Juli 1997 - 5 C 16.96 -, ob ein schwerbehinderter sogenannter Fremdgeschäftsführer (ohne eigene Gesellschafterstellung) einen Arbeitsplatz nach § 7 Abs. 1 SchwbG einnimmt, bejahend offenbar LSG Baden- Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 1995- L 3 Ar 2276/93 - (zitiert im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 1997, a.a.O.); differenzierend: Dörner, SchwbG, § 9 Anm. IV, und ob eine entsprechende Beurteilung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer mit geringer Beteiligung und ohne maßgeblichen Einfluß in Betracht kommen könnte.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2006 - L 20 B 24/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Hierzu zählen die Versorgung von Kindern der jeweiligen Partner, die konkrete Lebenssituation im streitgegenständlichen Zeitraum, der Anlass des Zusammenziehens und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (so auch LSG NRW, Beschluss vom 29.06.2005, L 9 B 15/05 AS ER; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.05.1996, 5 C 16/96, BVerwGE 98, 195).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 12 A 635/03
    - 5 C 16.96 -, NVwZ-RR 1998, 241 und Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 44.92 -, DVBl. 1994, 1300 sowie auch Urteil vom 26. September 2002.
  • SG Duisburg, 19.06.2007 - S 32 AS 130/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.05.1996, Az.: 5 C 16/96).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2010 - L 7 AS 56/10
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 17.05.1996 - 5 C 16/96 -).
  • BVerwG, 13.03.1998 - 5 B 120.97

    Arbeitgeberbegriff im Sinne des § 9 Abs. 3 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) -

    Diesen grundsätzlichen Standpunkt hat der Senat mit Urteil vom 25. Juli 1997 - BVerwG 5 C 16.96 - bestätigt.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2010 - L 8 SB 5410/08
    Unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24.02.1994 und 25.07.1997 (NVwZ-RR 1998, 241) bringt sie vor, schwerbehinderte anrechnungsfähige Arbeitgeber seien nur natürliche, jedoch nicht juristische Personen oder eine Personenmehrheit.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 28.11.1996 - 6 Sa 844/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2939
LAG Köln, 28.11.1996 - 6 Sa 844/96 (https://dejure.org/1996,2939)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.11.1996 - 6 Sa 844/96 (https://dejure.org/1996,2939)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. November 1996 - 6 Sa 844/96 (https://dejure.org/1996,2939)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Störung des Betriebsratsfriedens; Ungerechtfertigte Besserstellung eines Betriebsratsmitgliedes; Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers; Voraussetzungen für den Ausschluss eines Mitgliedes des Betriebsrates wegen grober Amtspflichtverletzung

  • rechtsportal.de

    BGB § 626; BetrVG § 103; KSchG § 15 Abs. 1
    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 754
  • NZA 1997, 1166 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.05.1982 - 7 AZR 155/80
    Auszug aus LAG Köln, 28.11.1996 - 6 Sa 844/96
    So können unter Umständen Verstöße gegen die Treuepflicht die außerordentliche Kündigung rechtfertigen, etwa bei ehrverletzenden Angriffen gegen Arbeitgeber und Betriebsrat oder bei bewußt wahrheitswidrigen, ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen über einen Vorgesetzten (vgl. KR-Etzel, a. a. O., Rdnr. 27 mit Hinweis auf BAG vom 30.11.1978 - 2 AZR 130/77 - n. v. und BAG vom 25.05.1982 - 7 AZR 155/80 - n. v.).
  • BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78
    Auszug aus LAG Köln, 28.11.1996 - 6 Sa 844/96
    Die Eigenschaft als Amtsträger im Sinne des § 15 KSchG verändert nicht das Gewicht einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers und darf daher weder zu seinen Gunsten noch zu seinen Ungunsten berücksichtigt werden (vgl. KR-Etzel, § 15 KSchG Rdnr. 24 mit Hinweis auf BAG vom 02.04.1981 - 2 AZR 1025/78 - n. v.).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Die Eigenschaft als Amtsträger im Sinne des § 15 KSchG verändert nicht das Gewicht einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers und darf daher grundsätzlich weder zu seinen Gunsten noch zu seinen Ungunsten berücksichtigt werden (LAG Köln 28. November 1996 - 6 Sa 844/96 - MDR 1997, 754; APS/Linck 4. Aufl. § 15 KSchG Rn. 125; KR/Etzel/Kreft 11. Aufl. § 15 KSchG Rn. 40).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 3 TaBV 29/17

    Betriebsratsvorsitzender - Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzung

    Nach Auffassung des BAG (19.07.2012 EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 72 = NZA 2012, 143; 12.05.2010 EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 67; 05.11.2009 EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 64; 16.10.1986 EzA § 626 BGB n.F. Nr. 105; abl. LAG Köln 28.11.1996 NZA 1997, 1166 LS; Leutze DB 1993, 2590 ff.) ist im Übrigen an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem Arbeitnehmer der dem Betriebsrat nicht angehört.
  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

    Auch öffentliche Kritik an der Geschäftsführung ist für sich genommen kein Grund für eine außerordentliche Kündigung, selbst wenn sie in zugespitzter und provozierender Weise ausgeübt wird (BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - NZA 2003, 1295 = EZA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; LAG Köln, 28.11.1996 - 6 Sa 844/96 - LAGE KSchG § 15 Nr. 14 = NZA 1997, 1166; LAG Hamburg, 04.11.1996 - 4 TaBV 10/95 - AuR 1997, 301; LAG Berlin, 14.07.1997 - 9 Sa 52/97 - LAGE BGB § 626 Nr. 108; LAG Hamm, 26.01.2007 - 10 Sa 775/06 - AuA 2007, 369; ErfK/Müller-Glöge, a. a. O., § 626 BGB Rn. 93; ErfK/Ascheid, a. a. O., § 15 KSchG Rn. 30; KR/Fischermeier, a. a. O., § 626 BGB Rn. 416; KR/Etzel, a. a. O., § 15 KSchG Rn. 27 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2014 - 3 TaBV 2/14

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Amtspflichtverletzung -

    Nach Auffassung des BAG (19.07.2012 EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 72 = NZA 2012, 143; 12.05.2010 EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 67; 05.11.2009 EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 64; 16.10.1986 EzA § 626 BGB n.F. Nr. 105; abl. LAG Köln 28.11.1996 NZA 1997, 1166 LS; Leutze DB 1993, 2590 ff.) ist im Übrigen an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem Arbeitnehmer der dem Betriebsrat nicht angehört.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21

    Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden -

    Nach Auffassung des BAG (19.07.2012 EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 72 = NZA 2012, 143; 12.05.2010 EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 67; 05.11.2009 EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 64; 16.10.1986 EzA § 626 BGB n.F. Nr. 105; abl. LAG Köln 28.11.1996 NZA 1997, 1166 LS; Leutze DB 1993, 2590 ff.) ist im Übrigen an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein strengerer Maßstab anzulegen als bei einem Arbeitnehmer der dem Betriebsrat nicht angehört.
  • ArbG Bonn, 19.09.2018 - 5 BV 11/18
    Die Eigenschaft als Amtsträger im Sinne des § 15 KSchG darf bei der Beurteilung weder zu Gunsten noch zu Ungunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden (vgl. LAG Köln, Urt. v. 28.11.1996 - 6 Sa 844/96, juris [LS]).
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