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   BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96   

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https://dejure.org/1997,695
BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96 (https://dejure.org/1997,695)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1997 - 5 AZB 41/96 (https://dejure.org/1997,695)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 (https://dejure.org/1997,695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weitere sofortige Beschwerde gegen den Verweisungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs für Arbeitssachen - Unterbleiben der Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH als streitauslösender Umstand - Arbeitnehmereigenschaft des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Satz 3; GVG §§ 13, 17, 17a
    Keine Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Bestandsstreit bei unterbliebener Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer - Inanspruchnahme des Kündigungsschutzgesetzes genügt allein nicht zur Begründung der Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gerichtszuständigigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 260
  • ZIP 1997, 1930
  • NZA 1997, 1363
  • DB 1997, 2029
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
    Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG gelten als Arbeitnehmer nicht die Personen, die in Betrieben einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrages allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder Personengesamtheit berufen sind (vgl. dazu auch BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - NJW 1997, 1722 [BAG 18.12.1996 - 5 AZB 25/96], zu II 1 a der Gründe, m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist grundsätzlich nicht eröffnet, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem, der zum Organ(mitglied) bestellt werden soll und der juristischen Person geschlossen worden ist, für die er als deren Vertretungsorgan bestellt werden sollte (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: Beschluß vom 18. Dezember 1996, aaO, zu II 1 b der Gründe, m.w.N.).

    Deshalb genügt für die Bejahung des Rechtswegs die entsprechende Behauptung des Klägers (BAG Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - NJW 1997, 1722 [BAG 18.12.1996 - 5 AZB 25/96], unter II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
    Durch den Abberufungsakt wird das Anstellungsverhältnis nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979; auch BGH Urteil vom 9. Februar 1978 - II ZR 189/76 - AP Nr. 1 zu § 38 GmbHG).

    In den Fällen, in denen der Anstellungsvertrag dagegen nicht mit der juristischen Person abgeschlossen worden ist, zu deren Organvertreter der Dienstnehmer bestellt werden sollte, sondern mit einem Dritten, z.B. einem Konzernunternehmen, ist § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG bei einer Klage gegen den Dritten nicht anzuwenden (BAG Beschluß vom 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 - AP Nr. 36 zu § 2 ArbGG 1979; Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979).

  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei

    Auszug aus BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
    Durch den Abberufungsakt wird das Anstellungsverhältnis nicht zum Arbeitsverhältnis (BAG in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979; auch BGH Urteil vom 9. Februar 1978 - II ZR 189/76 - AP Nr. 1 zu § 38 GmbHG).
  • BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95

    Rechtswegzuständigkeit - GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
    In den Fällen, in denen der Anstellungsvertrag dagegen nicht mit der juristischen Person abgeschlossen worden ist, zu deren Organvertreter der Dienstnehmer bestellt werden sollte, sondern mit einem Dritten, z.B. einem Konzernunternehmen, ist § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG bei einer Klage gegen den Dritten nicht anzuwenden (BAG Beschluß vom 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 - AP Nr. 36 zu § 2 ArbGG 1979; Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BAG, 13.05.1996 - 5 AZB 27/95

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Vor-GmbH

    Auszug aus BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
    Dabei ist es unerheblich, ob es zur vertraglich vorgesehenen Bestellung zum Organvertreter gekommen ist oder nicht (vgl. für den Geschäftsführer einer Vor-GmbH: BAG Beschluß vom 13. Mai 1996 - 5 AZB 27/95 - AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979 = NZA 1996, 952).
  • LAG Köln, 06.11.1996 - 10 Ta 227/96

    Arbeitnehmereigenschaft: GmbH-Geschäftsführer - sic-non-Fall

    Auszug aus BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96
    Die weitere sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. November 1996 - 10 Ta 227/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Das Anstellungsverhältnis wird durch den Abberufungsakt nicht zum Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 16; 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - zu II 1 b aa der Gründe; 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - zu II 3 b bb der Gründe) und der Organvertreter nicht zur arbeitnehmerähnlichen Person.
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Ebenso wenig wie allein durch die Abberufung eines Geschäftsführers ein Arbeitsverhältnis entsteht (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46; BGH 23. Januar 2003 - IX ZR 39/02 - NZA 2003, 439; 10. Januar 2000 - II ZR 251/98 - NZA 2000, 376; Nägele DB 2001, 305, 307; Jäger NZA 1998, 961, 965), kann ein bereits aufgehobenes Arbeitsverhältnis dadurch wieder aufleben.
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Ein Dienstvertrag verwandelt sich zwar bei einem (hier nicht vorliegenden) Verlust der Organstellung nicht automatisch in einen Arbeitsvertrag, weder bei einer Verschmelzung (BAG 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 28 mwN) noch in sonstigen Fällen des Verlustes, zB bei einer Abberufung (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37).

    Wird etwa ein bei einer Konzernobergesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer konzernabhängigen Gesellschaft bestellt, so kann der mit der Konzernobergesellschaft abgeschlossene Arbeitsvertrag nach wie vor die Rechtsgrundlage für die Geschäftsführerbestellung bei der Tochtergesellschaft sein (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37, zu II 1 b bb der Gründe mwN).

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