Rechtsprechung
BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verhaltensbedingte Kündigung - Störung des Betriebsablaufs - Betriebsrat - Anhörung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 102 Abs. 1; KSchG § 1
Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 09.11.1995 - 4 Ca 2735/95
- LAG Düsseldorf, 14.03.1996 - 5 Sa 20/96
- BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2540
- NZA 1997, 761
- BB 1997, 1316
- BB 1997, 1949
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe; BAGE 67, 75, 79 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 - AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu B III 1 der Gründe).Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35; BAGE 67, 75 = AP, aaO;… vgl. hierzu KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 427, m.w.N.).
Daß der Arbeitnehmer mit der Eingehung des Arbeitsverhältnisses in der Regel für den Arbeitgeber erkennbar gerade auch den Zweck verfolgt (…vgl. Preis, aaO), seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können, tritt dagegen in den Hintergrund, wenn der Arbeitnehmer gewichtige Pflichten aus dem Arbeitsvertrag trotz Abmahnung wiederholt vorsätzlich verletzt (…vgl. BAG, aaO;… Rüthers/Franke, aaO); in diesem Fall können die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers bei der Interessenabwägung kaum von Gewicht und im Extremfall sogar völlig vernachläßigbar sein (vgl. BAGE 67, 75, 88 = AP, aaO, zu III der Gründe).
Würden bei Verspätungen des Arbeitnehmers selbst solche Störungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (vgl. auch BAGE 67, 75, 84 = AP, aaO, zu II 3 b der Gründe).
Betriebsablaufstörungen müssen nicht einen bestimmten Grad von Intensität erreichen, um im Rahmen der Interessenabwägung für den Arbeitnehmer zusätzlich belastend zu sein (vgl. BAGE 67, 75 = AP, aaO).
- BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Es gilt der Grundsatz der sogenannten "subjektiven Determination", demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (vgl. Senatsurteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, 46 = AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).Der Arbeitgeber hat die von ihm für maßgeblich erachteten Kündigungsgründe bei der Anhörung so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig werden kann (Senatsurteile vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39 = AP, aaO und vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).
- BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Um kein Nachschieben von Kündigungsgründen handelt es sich aber, wenn der Arbeitgeber die dem Betriebsrat mitgeteilten Kündigungsgründe im Prozeß nur weiter erläutert und konkretisiert, ohne daß dies den Kündigungssachverhalt wesentlich verändert (vgl. BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78
Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der …
Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Der Arbeitgeber kann solche Kündigungsgründe, die ihm im Zeitpunkt der Unterrichtung des Betriebsrats bereits bekannt waren, die er aber dem Betriebsrat nicht mitgeteilt hatte, im Prozeß nicht nachschieben (vgl. BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972;… KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 185, 185 b, m.w.N.). - BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85
Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen
Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35;… BAGE 67, 75 = AP, aaO;… vgl. hierzu KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 427, m.w.N.). - BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95
Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer …
Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Um kein Nachschieben von Kündigungsgründen handelt es sich aber, wenn der Arbeitgeber die dem Betriebsrat mitgeteilten Kündigungsgründe im Prozeß nur weiter erläutert und konkretisiert, ohne daß dies den Kündigungssachverhalt wesentlich verändert (vgl. BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des …
Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Selbst für eine außerordentliche Kündigung wegen eines vorsätzlichen Vermögensdelikts hat der Senat die Berücksichtigung nicht etwa generell ausgeschlossen, sondern diese lediglich unter Berufung auf Preis (Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, S. 232 f.) für den Regelfall abgelehnt, daß zwischen den Unterhaltspflichten und dem Kündigungsgrund kein konkreter Bezug besteht (Urteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP Nr. 101 zu § 626 BGB). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe; BAGE 67, 75, 79 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 - AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu B III 1 der Gründe). - BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Unpünktlichkeit - …
Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35;… BAGE 67, 75 = AP, aaO;… vgl. hierzu KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 427, m.w.N.). - BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Der Arbeitgeber hat die von ihm für maßgeblich erachteten Kündigungsgründe bei der Anhörung so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig werden kann (…Senatsurteile vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39 = AP, aaO und vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, jeweils m.w.N.). - BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf
- BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
- BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55
Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche …
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Senatsrechtsprechung, vgl. zB 13. Juni 2002 - 2 AZR 234/01 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 69 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57; 15. November 2001 - 2 AZR 609/00 - BAGE 99, 340; 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51). - BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …
Der der Privatsphäre zuzurechnende Umstand, daß die Klägerin verheiratet und gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig ist, hat vor diesem Hintergrund allenfalls marginale Bedeutung (vgl. Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 und 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten …
Würden bei einem unentschuldigten Fehlen des Arbeitnehmers, das zudem ohne rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers erfolgt, solche Betriebsablaufsstörungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51; vgl. auch Senat 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75).
- BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99
Krankheitsbedingte Kündigung
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind im Rahmen der Interessenabwägung bei einer krankheitsbedingten Kündigung die familiären Verhältnisse des Arbeitnehmers, insbesondere seine Unterhaltspflichten in die Abwägung einzubeziehen (BAG 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 22;… 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP aaO Nr. 26; 27. November 1991 - 2 AZR 309/91 - RzK I 5 g Nr. 45 (Leitsatz); vgl. auch 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36;… ebenso Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 52, 83; Weller Arbeitsrecht der Gegenwart Bd. 20, 77, 89; Becker-Schaffner ZTR 1997, 49, 51;… KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 380;… vgl. KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 236 ff.;… Lepke Kündigung bei Krankheit 8. Aufl. S 79).cc) In einer Entscheidung, die eine verhaltensbedingte Kündigung betraf (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36), hat sich der Senat bereits mit dieser Literaturmeinung auseinandergesetzt und ausgeführt, die Unterhaltspflichten seien im Rahmen der Interessenabwägung grundsätzlich berücksichtigungsfähig, denn sie beeinflußten das Gewicht des Interesses des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes.
Die von der Literatur vorgeschlagene Aufteilung in vertragsbezogene und nur der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzurechnende Interessen kann - abgesehen von der Schwierigkeit abzugrenzen, welche Interessen im Einzelfall als vertragsbezogen bzw. privat anzusehen sind - nur bei der Gewichtung der Interessen im Einzelfall von Bedeutung sein (vgl. BAG 27. Februar 1997 aaO;… ebenso KR-Fischermeier 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 238 ff.).
Führt die Abwägung der stark arbeitsvertraglich relevanten Interessen zu einem eindeutigen Ergebnis, können die sonstigen Gesichtspunkte wie zB die Unterhaltspflichten ggf. vernachlässigt werden (BAG 27. Februar 1997 aaO).
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
Abmahnung
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. BAG, vgl. zB 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 mwN).Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (27. Februar 1997 aaO; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 5; 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75).
Würden bei Verspätungen des Arbeitnehmers selbst solche Störungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (vgl. Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51).
- LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners …
Um kein Nachschieben von Kündigungsgründen handelt es sich, wenn der Arbeitgeber die dem Betriebsrat bereits mitgeteilten Kündigungsgründe im Prozess nur weiter erläutert und konkretisiert, ohne dass dies den Kündigungssachverhalt wesentlich verändert (vgl. BAG, 27. Februar 1997, 2AZR 302/96, NZA 1997, 761 ; 7. November 2002, 2AZR 599/01, AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40; 11. Dezember 2003, 2 AZR 536/02, AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 65). - BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Sie sind jedenfalls nicht von vornherein von der Berücksichtigung ausgeschlossen (vgl. insbesondere BAG 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGB § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7; 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB § 626 nF Nr. 179; einschränkender für die Frage der Mitteilung im Rahmen der Betriebsratsanhörung: 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118), wenn sie auch im Einzelfall in den Hintergrund treten und im Extremfall sogar völlig vernachlässigt werden können (…16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - aaO; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - und 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - aaO). - BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. BAG vgl. zB 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 mwN). - BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
Die Unterhaltspflichten des Klägers konnten vor diesem Hintergrund nur marginale Bedeutung gewinnen (vgl. etwa Senat 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187; 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51). - BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04
Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines …
Die Unterhaltspflichten und der Familienstand haben bei dem vorliegenden Kündigungsvorwurf zwar nur marginale Bedeutung (vgl. insbesondere Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB § 626 nF Nr. 179; einschränkender für die Frage der Mitteilung im Rahmen der Betriebsratsanhörung: BAG 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118).Je nach dem Gewicht des Kündigungsgrundes können die Unterhaltspflichten - und der Familienstand - bei der Interessenabwägung in den Hintergrund treten und im Extremfall sogar völlig vernachlässigt werden (BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - und 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - aaO).
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02
Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
Außerordentliche Kündigung
- BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher …
- LAG Hessen, 07.02.2013 - 9 Sa 1315/12
Seit 26 Jahren beschäftigte Bankangestellte muss weiterbeschäftigt werden
- LAG Hamm, 30.09.1999 - 16 Sa 2598/98
Anhörung des Betriebsrats und subjektive Determination der Kündigungsgründe; …
- BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung
- ArbG Düsseldorf, 24.02.2022 - 10 Ca 4119/21
Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2008 - 9 Sa 662/07
Zur Kündigung wegen eines Vermögensdelikts unter Arbeitskollegen - …
- ArbG Berlin, 13.06.2012 - 28 Ca 1396/12
Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Anhörung des Betriebsrats - …
- ArbG Mannheim, 30.07.2009 - 15 Ca 278/08
Kündigung wegen Diebstahls eines zur Entsorgung bestimmten Gegenstands - …
- BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
- LAG Hessen, 18.01.2000 - 9 Sa 901/99
Häufiges Zuspätkommen rechtfertigt ordentliche Kündigung.
- LAG Hessen, 10.11.2004 - 2 Sa 756/04
Materielle Präklusion nach dem Kündigungsschutzgesetz; Wirksamkeit einer …
- LAG Baden-Württemberg, 08.09.2004 - 2 Sa 66/04
Verhaltensbedingte Kündigung; Zuspätkommen des Arbeitnehmers; Grundsätze des …
- BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 641/02
Feststellungsinteresse für Beschäftigungszeit
- LAG Hamm, 29.01.2001 - 16 Sa 998/00
Außerordentliche Kündigung; Zurechenbarkeit der Kenntnis konzern-, aber nicht …
- LAG Köln, 20.10.2008 - 5 Sa 746/08
Verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - 5 Sa 271/06
Geringfügige Verspätung kann zur Kündigung führen
- ArbG Siegen, 14.01.2010 - 1 Ca 1070/09
Kündigung für Laden eines Elektrorollers nicht rechtens
- LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
Bindung des Berufungsgericht an vom Erstgericht festgestellten Tatsachen; …
- LAG Köln, 11.05.2007 - 11 Sa 258/07
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistungen des Arbeitnehmers
- LAG Köln, 17.06.2003 - 13 (3) Sa 1043/02
Verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2020 - 8 Sa 46/19
Fehlerhafte Betriebsratsanhörung - fehlende Kenntnisnahme der Stellungnahme des …
- LAG Hamm, 01.08.2007 - 6 Sa 694/07
Außerordentliche Kündigung wegen unterlassener Wartung der Bremsanlage
- LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03
Anhörung des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung
- ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 1 Ca 1273/01
Wiederholtes unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz als Grund für eine …
- LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - 25 Sa 130/10
Fristlose Kündigung wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Kollegen - Grundsatz …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 10 Sa 380/07
Interessenabwägung bei ordentliche Kündigung wegen Schlecht- bzw. Fehlleistungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 2 Sa 144/06
Betriebsratsanhörung: Unwirksamkeit der Kündigung bei fehlender Ordnungsgemäßheit
- LAG Hamm, 21.06.2000 - 18 Sa 2191/99
Klage eines Arbeitnehmers (Kraftfahrer und Lagerarbeiter) gegen eine fristgemäße …
- LAG Düsseldorf, 30.03.1999 - 6 Sa 1846/97
Kündigung: häufige Kurzerkrankungen in den letzten vier Jahren
- LAG Hessen, 12.09.2014 - 3 Sa 1015/13
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Entgegennahme von …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 892/05
Verhaltensbedingte Kündigung und Interessenabwägung
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2001 - 2 Sa 341/01
Außerordentliche Kündigung - "leihweise" Geldentnahme für kurze Zeit aus einer …
- ArbG Essen, 22.07.2011 - 5 Ca 581/11
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen unentschuldigten …
- LAG Düsseldorf, 28.06.2000 - 12 Sa 851/99
Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - tarifliche Unkündbarkeit nach …
- LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche …
- LAG Hamm, 28.01.1999 - 8 Sa 2395/97
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung ; Kündigungsschreiben auf …
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 357/99
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst
- LAG Schleswig-Holstein, 24.07.2001 - 3 Sa 317/01
Krankheitsbedingte Kündigung - Alkoholabhängigkeit
- LAG Hamm, 08.10.1997 - 18 Sa 539/97
Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung wegen wiederholtem …
- ArbG Dortmund, 05.05.2021 - 7 Ca 988/21
- LAG Hamm, 28.05.1998 - 8 Sa 2257/97
Ordentliche Kündigung des Konkursverwalters; Auslegung des …
- ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ca 11687/07
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung bei der Sozialauswahl
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2005 - L 7 B 105/04
- ArbG Chemnitz, 25.10.2012 - 3 Ca 1328/12
Verdachtskündigung: vorherige Anhörung des Arbeitnehmers notwendig - fehlerhafte …
- ArbG Frankfurt/Main, 13.12.2005 - 18 Ca 6861/05
Manipuliertes Attest - fristlose Kündigung!
- ArbG Frankfurt/Main, 03.07.2002 - 2 Ca 10151/01
Kündigung (verhaltensbedingte) - wiederholte Missachtung von Arbeitsanweisungen