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   BAG, 21.01.1997 - 1 ABR 53/96   

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BAG, 21.01.1997 - 1 ABR 53/96 (https://dejure.org/1997,870)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1997 - 1 ABR 53/96 (https://dejure.org/1997,870)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 (https://dejure.org/1997,870)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formular zur Bescheinigung der Notwendigkeit eines Arztbesuches als Voraussetzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Einführung des Formulars als Regelung der betrieblichen Ordnung - Mitbestimmungrecht des Betriebsrats

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 616
    Attest über Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 616; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Arztbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung eines Formulars zur Bescheinigung der Notwendigkeit von Arztbesuchen während der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arztbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3114 (Ls.)
  • NZA 1997, 785
  • VersR 1997, 1426
  • BB 1997, 1316
  • BB 1997, 1690
  • BB 1997, 365
  • DB 1997, 282
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Derartige allgemeine Anordnungen des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern, im Falle einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen, betreffen grundsätzlich eine gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Frage der betrieblichen Ordnung (so schon BAG 27. Juni 1990 - 5 AZR 314/89 - BAGE 65, 244; Senatsbeschluß 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23, zu B I 2 der Gründe für die Anordnung der Bestätigung eines Arztbesuches mwN).
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2005 - 10 TaBV 46/05

    Mitbestimmung ist auch bei US-amerikanischem Verhaltenskodex in Deutschland

    Eine solche Verfahrensregelung unterliegt aber der Mitbestimmung (vgl. BAG Beschluss vom 21.01.1997 - 1 ABR 53/97, AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes = NZA 1997, 785 = BB 1997, 1690 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 23: Anordnung des Arbeitgebers, bei Arztbesuchen eine von ihr vorgegebene Bescheinigung zu benutzen, die bestimmte Angaben verlangt).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einem Verbot der Handynutzung

    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - seien nur Anordnungen mitbestimmungsfrei, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert würde.

    Das Arbeitsgericht ist vom zutreffenden Rechtsmaßstab (vgl. BAG Beschluss vom 21.01.1997 - 1 ABR 53/96 -) ausgegangen und hat zwischen mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten unterschieden.

    Sie liegen auch auf der Schiene der von dem Betriebsrat angeführten Argumentation in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 -, in welcher zwar die Notwendigkeit eines Arztbesuches während der Arbeitszeit vom Arzt bescheinigen zu lassen als mitbestimmungswürdig angesehen wurde, jedoch die Linie zur Mitbestimmungsfreiheit bei einer Konkretisierung der Arbeitspflicht nicht verlassen wurde.

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98

    Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz

    Hingegen betreffen Anordnungen, die dazu dienen, das sonstige Verhalten der Arbeitnehmer zu koordinieren, die Ordnung des Betriebes im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Denn der mitbestimmungspflichtige Sachverhalt besteht darin, daß die Arbeitgeberin kraft ihres Direktionsrechts ein standardisiertes Vorgehen der Arbeitnehmer erreichen will, obwohl das durch die zu erfüllende arbeitsvertragliche Nebenpflicht selbst nicht zwingend vorgegeben wird (BAG 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Zwar liegen in der Anordnung des Arbeitgebers, für Angaben über den Besitz von Wertpapieren ein von ihm vorgefertigtes Formular zu verwenden, und in der Anweisung, die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch ein vorgegebenes Formular zu belegen, mitbestimmungspflichtige, das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer steuernde Regelungen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 101, 216; 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.11.2006 - 15 TaBV 9/06

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bezüglich der einseitigen Anordnung des

    Eine Konkretisierung der Arbeitspflicht erfolgt dann nicht, wenn alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Arbeitsleistung eine Anordnung des Arbeitgebers zu beachten haben (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96, AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).

    Somit unterliegt nicht nur die Anordnung der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für alle Fälle der Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG, Beschluss vom 25. Januar 2000, a.a.O.), die Einführung eines Formulars, durch welches die Notwendigkeit des Arztbesuches während der Arbeitszeit zu bestätigen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Januar 1997, a.a.O.) sowie das Verlangen nach Vorlage einer Bescheinigung, ob eine Fortsetzungserkrankung vorliegt (vgl. LAG Hessen, Beschluss vom 06. September 2001 - 5 TaBV 5/91, LAGE § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 13), der Mitbestimmung des Betriebsrats, sondern auch die verbindliche Anordnung, gegenüber welchen betrieblichen Stellen die Erfüllung der Anzeigepflicht zu erfolgen hat.

  • BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 67/98

    Vornamen der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen

    Hingegen betreffen Anordnungen, die dazu dienen, das sonstige Verhalten der Arbeitnehmer zu koordinieren, die Ordnung des Betriebs (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B I 1 der Gründe; Beschluß vom 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 2 a aa der Gründe).
  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

    Hingegen betreffen Anordnungen, die dazu dienen, das sonstige Verhalten der Arbeitnehmer zu koordinieren, die Ordnung des Betriebes (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - AP Nr. 27 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B I 1 der Gründe).
  • ArbG Siegen, 17.02.2022 - 1 BV 5/21

    Erfassung von Fehlverhalten - der Betriebsrat bestimmt mit

    c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei § 87 I Nr. 1 BetrVG zu unterscheiden zwischen mitbestimmungspflichtigem Ordnungsverhalten und mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten (BAG v. 21.01.1997 - 1 ABR 53/96 - NZA 1997, 785) .

    Das Arbeitsverhalten betrifft alle Weisungen, die bei der Erbringung der Arbeitsleistung selbst zu beachten sind (BAG v. 21.01.1997 - 1 ABR 53/96 - NZA 1997, 785; LAG Rheinland-Pfalz v. 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09 - ZTR 2010, 549) .

    Es geht um eine Standardisierung des Verhaltens der Arbeitnehmer (zum Ganzen BAG v. 21.01.1997 - 1 ABR 53/96 - NZA 1997, 785; BAG v. 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - NZA 2003, 166; BAG v. 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - NZA 2010, 180) .

  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11

    Mitbestimmung bei der Verwendung von Laufzetteln

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 7/00

    Betriebsrentenrechtliches Abfindungsverbot - Verrechnung

  • LAG Niedersachsen, 06.03.2007 - 11 TaBV 101/06

    Verpflichtung der Verkäufer eines großen Möbeleinzelhandels zur Dokumentation der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2016 - 2 TaBVGa 1/16

    Keine einstweilige Verfügung des Betriebsrats zur Verhinderung von Erstgesprächen

  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 17 P 14.559

    Dienstvereinbarung zwischen Personalvertretung und Dienststelle über

  • LAG Hessen, 06.09.2001 - 5 TaBV 5/01

    Formularmäßiges Auskunftsverlangen über Fortsetzungserkrankung

  • LAG München, 17.12.1998 - 4 TaBV 22/98

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Vorlagepflicht einer ärztlichen

  • ArbG Offenbach, 24.11.2005 - 3 BV 44/04
  • LAG Hessen, 15.01.2004 - 5 TaBV 49/03

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates; Ausspruch eines Verbots an die

  • LAG Hessen, 18.05.2000 - 5 TaBV 151/99

    Pflicht zur Vorlage ärztlicher Atteste vom ersten Krankheitstag an

  • ArbG Hamburg, 21.10.2008 - 19 BV 3/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Anordnung gegenüber einem Arbeitnehmer,

  • LAG Hessen, 22.01.2004 - 5 TaBV 81/03

    Mitbestimmungsrecht bezüglich der Erstellung von Gehaltsabrechnungen durch die

  • VG Frankfurt/Main, 08.12.2014 - 23 K 2443/14

    Mitbestimmung bei der Einführung eines Erfassungsbelegs Pause

  • VG Frankfurt/Main, 30.11.1999 - 9 E 1399/99

    Antrag auf jederzeitigen freien Zugang zu Diensträumen ; Verletzung der

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