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   BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 15/96   

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https://dejure.org/1997,2151
BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 15/96 (https://dejure.org/1997,2151)
BAG, Entscheidung vom 20.02.1997 - 8 AZR 15/96 (https://dejure.org/1997,2151)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 8 AZR 15/96 (https://dejure.org/1997,2151)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsgerichtsverfahren - Rechtsmittelbelehrung - Streitgenossenschaft - Tenor - Anschlußberufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 9 Abs. 5, § 66 Abs. 1; ZPO §§ 59, 60
    Rechtsmittelbelehrung im arbeitsgerichtlichen Urteil

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 9 Abs. 5, § 66 Abs. 1; ZPO §§ 59, 60
    Anforderungen an ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung: Ausreichende Erkennbarkeit der gegebenen Rechtsmittel anhand abstrakter Belehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 178
  • NZA 1997, 901
  • NJ 1998, 498
  • BB 1997, 1368
  • DB 1997, 1780
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.1991 - XI ZB 2/91

    Zulässigkeit einer Anschlußberufung

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 15/96
    Eine Anschlußberufung, die gemäß § 521 Abs. 1 ZPO noch eingelegt werden kann, wenn der Berufungsbeklagte selbst auf die Berufung verzichtet hat oder wenn die Berufungsfrist verstrichen ist, setzt voraus, daß Gegner der Anschlußberufung der Berufungskläger oder zumindest sein notwendiger Streitgenosse ist (allgemeine Meinung, vgl. nur BGH, ZZP 70 (1957), 81, 82; BGH, NJW 1991, 2569; Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl. 1995, § 521 Rdn. 8; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl. 1997, § 521 Rdn. 12; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl. 1997, § 521 Rdn. 9).
  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 15/96
    Darüber besteht Einigkeit (vgl. BGH, Beschluß vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90 - JZ 1990, 1036; MünchKomm/Schilken, ZPO, § 60 Rdn. 1).
  • BAG, 29.04.1983 - 7 AZR 148/81

    Rechtsmittelbelehrung - Prozeßvertretung

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 15/96
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Ordnungsgemäßheit einer Rechtsmittelbelehrung jeweils allein im Verhältnis zu der durch sie "beschwerten" Partei zu beurteilen ist (vgl. dazu BAG, Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 - BAGE 42, 303 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1979; BAG, Beschluß vom 2. Juni 1986 - 6 AZB 2/96 - unveröffentlicht).
  • LAG Berlin, 07.01.1980 - 9 Sa 100/79

    Ausschluss der Berufung im Arbeitsgerichtsverfahren; Differenzierung der

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 15/96
    Ausreichend ist es vielmehr, daß in der Belehrung das oder die konkret in der jeweiligen prozessualen Situation in Betracht kommenden Rechtsmittel bezeichnet werden (vgl. GK-ArbGG-Bader, § 9 Rdn. 92; Grunsky, ArbGG, 7. Aufl. 1995, § 9 Rdn. 24; Schaub, Arbeitsrechtliche Formularsammlung und Arbeitsgerichtsverfahren, 6. Aufl. 1994, § 103 III 3 c; Dütz, RdA 1980, 81, 84; Stahlhacke in Anm. zu EzA Nr. 1 zu § 64 ArbGG 1979; eine individuelle Belehrung fordern LAG Berlin, Urteil vom 7. Januar 1980 - 9 Sa 100/79 - EzA Nr. 1 zu § 64 ArbGG 1979; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl. 1995, § 9 Rdn. 37 - 40; wohl auch Hauck, ArbGG, § 9 Rdn. 14).
  • BAG, 01.03.1994 - 10 AZR 50/93

    Unterzeichnung der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 15/96
    In diesem Umfange ist den vom Zehnten Senat im Urteil vom 1. März 1994 (- 10 AZR 50/93 - AP Nr. 10 zu § 9 ArbGG 1979) in einem obiter dictum geäußerten Bedenken zu folgen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2010 - A 4 S 703/10

    Anforderungen an die Anschlussberufung - Keine Gruppenverfolgung tamilischer

    Sie räumt dem Berufungsbeklagten nur die Möglichkeit ein, innerhalb der Berufung des Prozessgegners angriffsweise Anträge zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1957 - II ZR 250/55 -, BGHZ 24, 279; BAG, Urteile vom 14.05.1976 - 2 AZR 539/75 -, BAGE 28, 107 und vom 20.02.1997 - 8 AZR 15/96 -, BAGE 85, 178), und ist vom Fortbestand des (Haupt-)Rechtsmittels und damit vom Willen des Berufungsklägers abhängig.
  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17

    Rechtsmittelbelehrung - elektronisches Dokument - Tarifauslegung

    Die Rechtsmittelbelehrung muss den Parteien ermöglichen, sich allein aus der Belehrung über das für sie gegebene Rechtsmittel zu informieren (BAG 13. April 2005 - 5 AZB 76/04; BAG 20. Februar 1997 - 8 AZR 15/96).
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Antragsauslegung - unterlassene Klage auf Abgabe

    Eine Anschlussberufung des Berufungsbeklagten im Verhältnis zum einfachen Streitgenossen des Berufungsklägers (§ 59 ZPO) , der selbst keine Berufung eingelegt hat, ist unzulässig (vgl. BAG 20. Februar 1997 - 8 AZR 15/96 - zu B II der Gründe, BAGE 85, 178; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 70. Aufl. § 524 ZPO Rn. 10) .
  • BAG, 13.04.2005 - 5 AZB 76/04

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Die Rechtsmittelbelehrung muss den Parteien ermöglichen, sich allein aus der Belehrung über das für sie gegebene Rechtsmittel zu informieren (BAG 20. Februar 1997 - 8 AZR 15/96 - BAGE 85, 178, 183, zu B I 1 b der Gründe).
  • LAG Köln, 06.01.1998 - 13 Sa 1075/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Auflösungsvertrag im Konkurs;

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  • LAG Sachsen, 10.01.2003 - 3 Sa 331/02

    Auslegung eines Schreibens - Schuldanerkenntnis

    Zwar hat die Klägerin wie auch viele andere ehemalige Arbeitnehmer des Gesundheitswesens ..., für den Beklagten erkennbar, im Hinblick auf das genannte Verfahren beim Thüringer Landesarbeitsgericht (4 Sa 45/94), welches in die Entscheidung des BAG vom 20.02.1997 - 8 AZR 15/96 - mündete (jedoch ohne inhaltliches Ergebnis, da die Berufung als unzulässig verworfen wurde) zugewartet.
  • LAG Bremen, 24.07.2002 - 2 Sa 57/02

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist; Auslegung einer Berufungsbegründung im

    Diese Auffassung wurde in einer Entscheidung des 8. Senates vom 20.02.1997 (Az. 8 AZR 15/96 = AP Nr. 16 zu § 9 ArbGG 1979) aufgegriffen und mit nicht näher bezeichneten Einschränkungen bestätigt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18

    Eine Möglichkeit der Einlegung der Berufung nach Ablauf der

    Die Rechtsmittelbelehrung muss den Parteien ermöglichen, sich allein aus der Belehrung über das für sie gegebene Rechtsmittel zu informieren (vgl. BAG 13. April 2005 - 5 AZB 76/04; BAG 20. Februar 1997 - 8 AZR 15/96; LAG Baden-Württemberg 9. Mai 2018 - 4 TaBV 7/17, Rn. 59).
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