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   EuGH, 15.01.1998 - C-15/96   

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https://dejure.org/1998,727
EuGH, 15.01.1998 - C-15/96 (https://dejure.org/1998,727)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.1998 - C-15/96 (https://dejure.org/1998,727)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - C-15/96 (https://dejure.org/1998,727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Zeitaufstieg - In einem anderen Mitgliedstaat erworbene Berufserfahrung

  • Europäischer Gerichtshof

    Schöning-Kougebetopoulou

  • EU-Kommission PDF

    Schöning-Kougebetopoulou / Freie und Hansestadt Hamburg

    EG-Vertrag, Artikel 48; Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 7 Absätze 1 und 4
    1 Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, nach dem nur im öffentlichen Dienst des Mitgliedstaats zurückgelegte Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden, während Beschäftigungszeiten, die in einem vergleichbaren ...

  • EU-Kommission

    Schöning-Kougebetopoulou / Freie und Hansestadt Hamburg

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst eines anderen Mitgliedstaats

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 48; ; Verordnung 1612/68/EWGV Art. 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, nach dem nur im öffentlichen Dienst des Mitgliedstaats zurückgelegte Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden, während Beschäftigungszeiten, die in einem vergleichbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer inerhalb der Gemeinschaft; Beschäftigungszeit in anderem Mitgliedstaat; Zeitaufstieg nach achtjähriger Tätigkeit in eine neue Besoldungsgruppe für Bedienstete des öffentlichen Dienstes

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Hamburg - Auslegung des Artikels 48 EG-Vertrag und des Artikels 7 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft - Tarifvertrag für Arbeitnehmer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 118
  • NZA 1998, 205
  • NJ 1998, 165
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 24.03.1987 - 286/85

    McDermott und Cotter / Minister for Social Welfare und Attorney-General

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-15/96
    Nach dieser Rechtsprechung haben beim Vorliegen einer Bestimmung, durch die Frauen diskriminiert werden, die Mitglieder der benachteiligten Gruppe Anspruch auf die gleiche Behandlung wie die übrigen Arbeitnehmer und auf Anwendung der gleichen Regelung, wobei diese Regelung, solange Artikel 119 des Vertrages nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. insoweit Urteile vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-154/92, Van Cant, Slg. 1993, I-3811, Randnr. 20, vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89, Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 18, vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 20, und vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85, McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453, Randnr. 19).
  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-15/96
    Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung Nr. 1612/68, der nur bestimmte bereits aus Artikel 48 des Vertrages folgende Rechte verdeutlicht und durchführt (Urteil vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505, andnr.
  • EuGH, 17.12.1980 - 149/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-15/96
    Sie betrifft nicht die Tätigkeit eines Facharztes, die keine unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse und an der Wahrnehmung von Aufgaben mit sich bringt, die auf die Wahrung der allgemeinen Belange des Staates oder anderer öffentlicher Körperschaften gerichtet sind (vgl. insoweit Urteil vom 17. Dezember 1980 in der Rechtssache 149/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 3881, Randnr. 10).
  • EuGH, 01.07.1993 - C-154/92

    Van Cant / Rijksdienst voor pensioenen

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-15/96
    Nach dieser Rechtsprechung haben beim Vorliegen einer Bestimmung, durch die Frauen diskriminiert werden, die Mitglieder der benachteiligten Gruppe Anspruch auf die gleiche Behandlung wie die übrigen Arbeitnehmer und auf Anwendung der gleichen Regelung, wobei diese Regelung, solange Artikel 119 des Vertrages nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. insoweit Urteile vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-154/92, Van Cant, Slg. 1993, I-3811, Randnr. 20, vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89, Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 18, vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 20, und vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85, McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453, Randnr. 19).
  • EuGH, 13.11.1997 - C-248/96

    Grahame und Hollanders

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-15/96
    Viertens betrifft die Ausnahmeregelung des Artikels 48 Absatz 4 des Vertrages, nach der die Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer keine Anwendung "auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung" finden, nur den Zugang Staatsangehöriger anderer Mitgliedstaaten zu bestimmten Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung (Urteil vom 13. November 1997 in der Rechtssache C-248/96, Grahame und Hollanders, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 32).
  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-15/96
    Nach dieser Rechtsprechung haben beim Vorliegen einer Bestimmung, durch die Frauen diskriminiert werden, die Mitglieder der benachteiligten Gruppe Anspruch auf die gleiche Behandlung wie die übrigen Arbeitnehmer und auf Anwendung der gleichen Regelung, wobei diese Regelung, solange Artikel 119 des Vertrages nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. insoweit Urteile vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-154/92, Van Cant, Slg. 1993, I-3811, Randnr. 20, vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89, Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 18, vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 20, und vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85, McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453, Randnr. 19).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-15/96
    Es ist nacheinander zu prüfen, ob eine Bestimmung eines Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst eines Mitgliedstaats wie die vorliegende das in den Artikeln 48 des Vertrages und 7 Absätze 1 und 4 der Verordnung Nr. 1612/68 verankerte Diskriminierungsverbot verletzen kann und ob solche Regelungen gegebenenfalls durch objektive, von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer unabhängige Erwägungen gerechtfertigt sind und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck stehen, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (vgl. u. a. Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-237/94, O'Flynn, Slg. 1996, I-2617).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-332/92

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-15/96
    Er kann aber aus den Fragen des vorlegenden Gerichts unter Berücksichtigung des von diesem mitgeteilten Sachverhalts das herausschälen, was die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betrifft, um diesem Gericht die Lösung der ihm vorliegenden Rechtsfrage zu ermöglichen (vgl. u. a. Urteil vom 3. März 1994 in den Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 19).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus EuGH, 15.01.1998 - C-15/96
    Nach dieser Rechtsprechung haben beim Vorliegen einer Bestimmung, durch die Frauen diskriminiert werden, die Mitglieder der benachteiligten Gruppe Anspruch auf die gleiche Behandlung wie die übrigen Arbeitnehmer und auf Anwendung der gleichen Regelung, wobei diese Regelung, solange Artikel 119 des Vertrages nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. insoweit Urteile vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-154/92, Van Cant, Slg. 1993, I-3811, Randnr. 20, vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89, Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 18, vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 20, und vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85, McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453, Randnr. 19).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    Schließlich ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Klauseln von Tarifverträgen nicht dem Anwendungsbereich der Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit entzogen sind (Urteile vom 15. Januar 1998, Schöning-Kougebetopoulou, C-15/96, Slg. 1998, I-47, vom 24. September 1998, Kommission/Frankreich, C-35/97, Slg. 1998, I-5325, und vom 16. September 2004, Merida, C-400/02, Slg. 2004, I-8471).
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Sie lässt gewisse Rückschlüsse auf die unionsrechtlichen Rechtfertigungserfordernisse für die unterbleibende Anrechnung von Dienstzeiten und Berufserfahrungszeiten bei Verstößen gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu (vgl. insbesondere EuGH 10. März 2005 - C-178/04 - [Marhold] Rn. 30 ff.; 30. September 2003 - C-224/01 - [Köbler] Rn. 108 ff., Slg. 2003, I-10239; 30. November 2000 - C-195/98 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund] Rn. 45 ff., Slg. 2000, I-10497; 12. März 1998 - C-187/96 - [Kommission/Griechische Republik] Rn. 22 f., Slg. 1998, I-1095; 15. Januar 1998 - C-15/96 - [Schöning-Kougebetopoulou] Rn. 25 ff., Slg. 1998, I-47; 23. Februar 1994 - C-419/92 - [Scholz] Rn. 11; dazu im Einzelnen Resch ZESAR 2014, 155, 156 ff.) .

    b) Die Regelungen in Satz 2 und Satz 3 des § 16 Abs. 2 TV-L sind auch anders gestaltet als die Bestimmung des BAT, die der Entscheidung des Gerichtshofs der damaligen Europäischen Gemeinschaften in der Sache Schöning-Kougebetopoulou zugrunde lag (vgl. EuGH 15. Januar 1998 - C-15/96 - Rn. 22 ff., Slg. 1998, I-47) .

    Der Gerichtshof hielt die Benachteiligung der Wanderarbeitnehmerin für ungerechtfertigt (vgl. EuGH 15. Januar 1998 - C-15/96 - [Schöning-Kougebetopoulou] aaO) .

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    Ein solcher Verstoß hätte nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Folge, dass die in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen einschlägigen Berufserfahrungszeiten aus vorherigen Arbeitsverhältnissen in gleichem Maße wie einschlägige Berufserfahrungszeiten aus vorherigen Arbeitsverhältnissen beim selben Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L und damit uneingeschränkt zu berücksichtigen wären (EuGH 15. Januar 1998 - C-15/96 - [Schöning-Kougebetopoulou] Rn. 31 ff.; ebenso im Fall einer Altersdiskriminierung EuGH 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 46 f.) .

    Der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache SALK (EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 -) und den dieser vorausgehenden Entscheidungen (EuGH 10. März 2005 - C-178/04 - [Marhold]; 30. September 2003 - C-224/01 - [Köbler]; 30. November 2000 - C-195/98 - [Österreichischer Gewerkschaftsbund]; 15. Januar 1998 - C-15/96 - [Schöning-Kougebetopoulou]) lassen sich keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, ob die unterbleibende Anrechnung von Berufserfahrungszeiten von Wanderarbeitnehmern durch den Schutz befristet Beschäftigter gerechtfertigt sein könnte.

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