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   BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96   

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https://dejure.org/1997,404
BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96 (https://dejure.org/1997,404)
BAG, Entscheidung vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96 (https://dejure.org/1997,404)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 (https://dejure.org/1997,404)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EFZG § 5 Abs. 1 Satz 2, 3; ; EFZG § 12; ; BGB § 134

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsunfähigkeit ab ersten Erkrankungstag: Nachweispflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 5 Abs. 1 S. 2, 3, § 12; BGB § 134
    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab ersten Tag der Erkrankung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 5 Abs. 1 Satz 2, 3, § 12; BGB § 134
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers - Zulässigkeit anderer Beweismittel an Stelle der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 357
  • NJW 1998, 2762
  • NZA 1998, 369
  • NZA 1998, 370
  • NJ 1998, 444
  • BB 1998, 485
  • DB 1998, 580
  • JR 1998, 308
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96
    Der Arbeitnehmer hat die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG Urteil vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 - AP Nr. 4 zu § 3 EntgeltFG, zu II der Gründe).

    In der Regel führt der Arbeitnehmer diesen Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber wie auch vor Gericht durch die Vorlage einer förmlichen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG Urteil vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 - aaO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis, daß krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt (BAG Urteil vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 - aaO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96
    bb) Die Vereinbarung in § 13 Satz 2 des Arbeitsvertrags stellt auch keine unwirksame Überraschungsklausel dar (BAG Urteil vom 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - AP Nr. 1 zu § 3 AGB-Gesetz).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96
    Sie müssen vielmehr klären, ob die Regelung eine Folge strukturell ungleicher Verhandlungsstärke ist, und ggf. im Rahmen der Generalklauseln des geltenden Zivilrechts korrigierend eingreifen (BVerfG Beschluß vom 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - BVerfGE 89, 214 = AP Nr. 35 zu Art. 2 GG (Bl. 1067 R)).
  • LAG Niedersachsen, 04.09.1996 - 15 Sa 1880/95

    Verstoß gegen Entgeltfortzahlungsgesetz; Vorlage der

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. September 1996 - 15 Sa 1880/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 886/11

    Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Die Regelung eröffnet dem Arbeitgeber nicht nur das Recht der zeitlich früheren Anforderung, sondern daneben das Recht, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch für Zeiten zu verlangen, die nicht länger als drei Tage andauern, zB auch für eine eintägige Arbeitsunfähigkeit (allgemeine Ansicht, vgl. nur BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - zu II 2 e aa der Gründe, BAGE 86, 357; 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - zu B I 2 b aa der Gründe, BAGE 93, 276; ErfK/Dörner/Reinhard 13. Aufl. § 5 EFZG Rn. 12; HWK/Schliemann 5. Aufl. § 5 EFZG Rn. 36 - jeweils mwN) .

    Dass letzterer anzuwenden ist, wenn der Arbeitgeber von seinem Recht aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG keinen Gebrauch gemacht hat, lässt weder rechtlich noch tatsächlich den Schluss auf ein Regel-Ausnahmeverhältnis zu (vgl. BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 86, 357) .

    Soll der Arbeitgeber "in jedem Fall" die Möglichkeit haben, eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag der Erkrankung zu verlangen (Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucks. 12/5798 S. 26; vgl. dazu auch BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - zu B I 2 b dd (2) der Gründe, BAGE 93, 276; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 86, 357), verbietet es sich, das Verlangen des Arbeitgebers einer Billigkeitskontrolle zu unterwerfen (so aber HWK/Schliemann 5. Aufl. § 5 EFZG Rn. 36; Treber EFZG 2. Aufl. § 5 Rn. 36; Staudinger/Oetker BGB Bearbeitung 2002 § 616 Rn. 316; P. Feichtinger in Feichtinger/Malkmus 2. Aufl. § 5 EFZG Rn. 43, 45; Vogelsang EFZG Rn. 300; DFL/Vossen 5. Aufl. § 5 EFZG Rn. 13; Schoof in Kittner/Zwanziger/Deinert Arbeitsrecht 6. Aufl. § 39 Rn. 236; im Ergebnis wie hier ErfK/Dörner/Reinhard 13. Aufl. § 5 EFZG Rn. 12; Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 14. Aufl. § 98 Rn. 121; AnwK-ArbR/Sievers 2. Aufl. § 5 EFZG Rn. 27) . Anderenfalls wäre der Arbeitgeber für seine Maßnahme entgegen § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG einem Begründungszwang ausgesetzt.

  • ArbG Berlin, 01.04.2021 - 42 Ca 16289/20

    Online-Attest ohne vorherige Untersuchung: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung

    Diesen Beweis führt der Arbeitnehmer in der Regel durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (MüKoBGB/Müller-Glöge, 8. Aufl. 2020, EFZG § 3 Rn. 79, BAG, Urteil vom 1.10.1997 - 5 AZR 726/96).

    Er kann diesen Beweis aber auch mit jedem anderen zulässigen Beweismittel führen (BAG, Urteil vom 1.10.1997 - 5 AZR 726/96).

    Die klagende Partei kann den Beweis zwar auch mit jedem anderen zulässigen Beweismittel führen (BAG, Urteil vom 1.10.1997 - 5 AZR 726/96).

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Die Regelung eröffnet dem Arbeitgeber nicht nur das Recht der zeitlich früheren Anforderung, sondern - insoweit im Wortlaut nicht deutlich zum Ausdruck kommend - daneben das Recht, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch für Zeiten zu verlangen, die nicht länger als drei Tage andauern - zB auch für eine nur eintägige Arbeitsunfähigkeit (jetzt allgemeine Meinung, siehe nur BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357 = AP EntgeltFG § 5 Nr. 4 mit Anmerkung Schmitt).

    Den Interessen der Arbeitgeber an der Bekämpfung von Mißbräuchen einerseits und den Interessen der Krankenkassen an einer Kostenersparnis andererseits sollte gleichrangig Rechnung getragen werden (so auch BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 362, zu II 2 d der Gründe).

    Eine solche Regelung stellt keine nach § 12 EFZG unzulässige Abweichung von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes zuungunsten der Arbeitnehmer dar (ErfK/Dörner § 12 EntgeltfortzG Rn. 6; Marienhagen/Künzl EFZG Stand März 1999 § 5 Rn. 11; anderer Auffassung etwa Schliemann AuR 1994, 317, 324; Kasseler Handbuch/Vossen 2.2 Anm. 213 f.; siehe aber auch BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, wonach die generelle arbeitsvertragliche Vereinbarung einer früheren Vorlage als zulässig angesehen wird).

    Wie der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 1. Oktober 1997 (aaO) im einzelnen dargelegt hat, ergibt sich weder aus dem Wortlaut von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG noch aus Systematik sowie Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, daß ein "früheres" Vorlageverlangen nicht generell und pauschal erhoben werden dürfte und daß eine vertragliche Vereinbarung einer Vorlagepflicht schon für den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit unzulässig wäre.

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Vorlagepflicht

    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis, daß eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 -BAGE 85, 167, 171 f., zu II der Gründe; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 360).

    a) Die Arbeitsvertragsparteien können vereinbaren, daß eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung generell bereits für den ersten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit beigebracht werden muß (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 362 ff.).

    c) Demgegenüber läßt der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG weder erkennen, daß ein solches Verlangen nicht generell oder pauschal erhoben werden darf, noch verbietet er eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag (Senat 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 361).

    Auch insoweit besteht kein Unterschied zu einer auf dem Arbeitsvertrag beruhenden Verpflichtung (vgl. hierzu Senat 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 361 f.).

    Die Bekämpfung des Mißbrauchs und die Kostenersparnis waren gleichrangige wesentliche Anliegen des Gesetzgebers (BT-Drucks. 12/5798 S 26 in Verb, mit BT-Drucks. 12/5263 S 14; vgl. bereits Senat 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 362).

    Gelingt der Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen weder durch die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch in sonstiger Weise, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 365 f.).

  • BGH, 23.06.2020 - VI ZR 435/19

    Beweislast des Arbeitgebers bei einem Forderungsübergang; Darlegen und Beweisen

    Dabei wird es zu berücksichtigen haben, dass der Tatrichter den Beweis, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag, normalerweise als erbracht ansehen kann, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12; BAG, NJW 2017, 1129 Rn. 17; NJW 1998, 2762, juris Rn. 13), und dass dem Arbeitnehmer, der berechtigterweise auf die ihm bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht arbeitet, hierdurch ein ersatzfähiger normativer Schaden entsteht (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - VI ZR 408/00, BGHZ 149, 63, 67, juris Rn. 12).
  • LAG Niedersachsen, 13.10.2020 - 10 Sa 619/19

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt ( BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - Rn. 13 mwN, BAGE 86, 357).
  • LG Saarbrücken, 15.07.2016 - 13 S 51/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beweis der unfallbedingten Verletzung bei

    Nach der gesetzlichen Konzeption (vgl. § 5 Abs. 1 EFZG) ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der gesetzlich ausdrücklich vorgesehene und insoweit wichtigste Beweis für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (BAG, st. Rspr.; vgl. BAGE 86, 357; BAGE 105, 171 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00

    Erstattungsfähigkeit des an den Geschäftsführer einer GmbH aufgrund bestrittener

    Der Arbeitnehmer, der die Entgeltfortzahlung begehrt, führt nämlich den Beweis, daß er arbeitsunfähig ist, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG in der Regel durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (vgl. BAG, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - AP Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 Nr. 5 = NJW 1998, 2762 ff.; Soergel/Kraft BGB 12. Aufl. § 616 Rdn. 61).
  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 499/96

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung im Ausland

    Der Nachweis einer im Ausland aufgetretenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (§ 5 Abs. 2 EFZG) ist durch eine ärztliche Bescheinigung zu führen, die erkennen läßt, daß der Arzt zwischen Erkrankung und auf ihr beruhender Arbeitsunfähigkeit unterschieden hat (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Ebenso wie die nicht rechtzeitige Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des inländischen Arztes nur zu einem Zurückbehaltungsrecht nach § 7 Abs. 1 EFZG führt, nicht aber zu einem endgültigen Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), führt auch die Nichteinhaltung der Nachweisvorschriften des § 5 Abs. 2 EFZG nur zu einem vorläufigen Zurückbehaltungsrecht, nicht aber zu einem endgültigen Leistungsverweigerungsrecht.

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer deswegen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringen kann, weil er einen Arzt nicht aufgesucht hat (vgl. im einzelnen: BAG Urteil vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • LAG Hessen, 14.06.2007 - 11 Sa 296/06

    Direktionsrecht - Entfernung - Arbeitsort - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung -

    Der Arbeitnehmer hat die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen (BAG, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96, AP Nr. 5 zu § 5 EFZG = EzA § 5 EFZG Nr. 5; vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96, AP Nr. 4 zu § 3 EFZG = EzA § 3 EFZG Nr. 2).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23

    Entgeltfortzahlung; Krankheitsfall; SARS-CoV-2-Infektion; symptomlos; Quarantäne;

  • LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Erkrankung im Ausland -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 - 10 Sa 156/11

    Zugang einer Kündigung - Entgeltfortzahlung - Nachweispflichten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 12 TaBV 74/21

    Mitbestimmungsrecht - Ordnung des Betriebes - vorzeitige Vorlage - ärztliche

  • LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Anwendungsbereich der

  • LAG Hamm, 10.09.2003 - 18 Sa 721/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erschütterung der Beweiskraft einer

  • LAG München, 17.12.1998 - 4 TaBV 22/98

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Vorlagepflicht einer ärztlichen

  • LAG Hessen, 02.10.2012 - 18 Sa 492/11

    Vortäuschen Arbeitsunfähigkeit - Detektivkosten

  • LAG Hamm, 09.04.2008 - 18 Sa 1938/07

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Beweiswert der ärztlichen

  • LAG Hamm, 11.06.2008 - 18 Sa 2146/07

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erschütterung des Beweiswertes einer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 2 Sa 52/20

    Annahmeverzug nach langandauernder Arbeitsunfähigkeit - Nichtleistung im

  • LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 6 Sa 1045/05

    Bedeutung des Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeit für den Anspruch auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - 60 PV 3.10

    Informationsrecht; Unterrichtungsanspruch; Verpflichtungsantrag; Verlangen einer

  • LAG Saarland, 23.04.2003 - 2 Sa 134/02

    Warnfunktionen von Abmahnungen

  • LAG Hamm, 31.05.2006 - 18 Sa 115/06

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erschütterung des Beweiswertes einer

  • LAG Hamm, 29.01.2003 - 18 Sa 1137/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beweiswert der ärztlichen

  • LAG Köln, 21.06.2018 - 7 Sa 768/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Weiterung einer

  • LAG Nürnberg, 22.01.2002 - 6 Sa 193/01

    Zulässigkeit einer tariflichen Regelung über die Vorlagefrist der ärztlichen

  • LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
  • LAG Hamm, 27.04.2004 - 19 Sa 90/04

    Streitgegenstand - Feststellungsklage - Empfangsvollmacht bei Kündigung -

  • ArbG Nürnberg, 28.07.1998 - 6 Ca 492/98

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Gewährleistung des

  • LG Erfurt, 18.05.2011 - 10 O 674/07

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall wegen des Ausweichens vor einem unbeleuchteten,

  • LAG Hamm, 08.06.2005 - 18 Sa 1962/04

    Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus einem

  • LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • LAG Hamm, 30.11.2005 - 18 Sa 598/05

    Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Erschütterung des Beweiswertes einer

  • LAG Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1664/05

    Verhaltensbedingte Kündigung, Arbeitsverweigerung, Zuweisung einer anderen

  • LAG Hamm, 04.02.2004 - 18 Sa 1839/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erschütterung des Beweiswerts der

  • LAG Hamm, 23.06.2004 - 18 Sa 311/04

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beweiswert einer ärztlichen

  • LAG Hessen, 24.10.2012 - 2 Sa 70/10

    Entgeltfortzahlung - andere Erkrankung bei Arbeitsantritt - kein einheitlicher

  • BSG, 11.03.2009 - B 11 AL 65/08 B
  • LAG Niedersachsen, 17.12.2010 - 16 Sa 297/10

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit; Unberechtigter Einwand des Arbeitgebers

  • LAG Hessen, 14.06.2007 - 11 Sa 296/07
  • LAG Berlin, 27.02.1998 - 6 Sa 153/97

    Zulässigkeit einer Befristungsabrede; Vorliegen von überraschenden Klauseln in

  • ArbG Erfurt, 31.08.2006 - 8 Ca 273/06
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