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   BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 499/96   

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https://dejure.org/1997,2084
BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 (https://dejure.org/1997,2084)
BAG, Entscheidung vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 (https://dejure.org/1997,2084)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 5 AZR 499/96 (https://dejure.org/1997,2084)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EFZG § 5 Abs. 2 Satz 3, 4; ; EFZG § 3; ; EWG-VO Nr. 574/72; ; Deutsch-Türkisches Sozialversicherungsabkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung im Ausland

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 5 Abs. 2 Satz 3, 4 § 3; EWG-VO Nr. 574/72; Deutsch-Türkisches Sozialversicherungsabkommen
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers - Zulässigkeit anderer Beweismittel an Stelle der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2764
  • NZA 1998, 372
  • BB 1998, 484
  • DB 1998, 582
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 499/96
    Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen (ständige Rechtsprechung, siehe zuletzt BAG Urteil vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 - AP Nr. 4 zu § 3 EntgeltFG, zu II der Gründe).

    In der Regel führt der Arbeitnehmer diesen Nachweis bei einer im Inland eingetretenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit durch die Vorlage einer förmlichen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG (BAG Urteil vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 - aaO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis, daß krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt (BAG Urteil vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 - aaO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Ist das Formular ordnungsgemäß ausgestellt, so ist davon auszugehen, daß der Arzt in der Türkei diese Unterscheidung auch tatsächlich vorgenommen hat (BAG Urteil vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 - aaO, unter II 2 der Gründe, m.w.N., zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab ersten Tag der Erkrankung

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 499/96
    Der Nachweis einer im Ausland aufgetretenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (§ 5 Abs. 2 EFZG) ist durch eine ärztliche Bescheinigung zu führen, die erkennen läßt, daß der Arzt zwischen Erkrankung und auf ihr beruhender Arbeitsunfähigkeit unterschieden hat (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Ebenso wie die nicht rechtzeitige Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des inländischen Arztes nur zu einem Zurückbehaltungsrecht nach § 7 Abs. 1 EFZG führt, nicht aber zu einem endgültigen Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), führt auch die Nichteinhaltung der Nachweisvorschriften des § 5 Abs. 2 EFZG nur zu einem vorläufigen Zurückbehaltungsrecht, nicht aber zu einem endgültigen Leistungsverweigerungsrecht.

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer deswegen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringen kann, weil er einen Arzt nicht aufgesucht hat (vgl. im einzelnen: BAG Urteil vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 -, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • LAG Niedersachsen, 14.05.1996 - 7 Sa 2214/95

    Unterrichtung über Arbeitsunfähigkeit ; Gesetzliche Krankenkasse ; Ausländischer

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 499/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Mai 1996 - 7 Sa 2214/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines ausländischen Arztes ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur dann ordnungsgemäß ausgestellt, wenn sie erkennen läßt, daß er zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit einer Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts entsprechende Beurteilung vorgenommen hat (BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 - BAGE 85, 167; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 499/96 - AP EntgeltFG § 5 Nr. 4 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 4).

    Aus dem Attest, sollte es für die Klägerin ausgestellt sein, geht dies nicht hinreichend hervor; es wurde insoweit nur eine siebentägige Bettruhe attestiert (vgl. BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 499/96 - AP EntgeltFG § 5 Nr. 4 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 4).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2010 - 11 Sa 178/10

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit - Erschütterung des Beweiswerts einer

    Die Bescheinigung muss jedoch erkennen lassen, dass der ausländische Arzt zwischen eine bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterscheidet und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts entsprechende Beurteilung vorgenommen hat (BAG, Urt. v. 20. Februar 1985 - 5 AZR 180/83 - NZA 1985, 737, 738; v. 1. Oktober 1997 - 5 AZR 499/96 - AP Nr. 4 zu § 5 EntgeltFG).

    Ist das Formular ordnungsgemäß ausgestellt, so ist davon auszugehen, dass der Arzt in der Türkei diese Unterscheidung auch tatsächlich vorgenommen hat (BAG, Urt. v. 1. Oktober 1997 - 5 AZR 499/96 - AP Nr. 4 zu § 5 EFZG; v. 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 - NZA 1997, 652, 653).

    Ebenso wie die nicht rechtzeitige Vorlage der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des inländischen Arztes nur zu einem Zurückbehaltungsrecht nach § 7 Abs. 1 EFZG führt, führt auch die Nichteinhaltung der Nachweisvorschriften des § 5 Abs. 2 EFZG nur zu einem vorläufigen Zurückbehaltungsrecht, nicht aber zu einem endgültigen Leistungsverweigerungsrecht (BAG, Urt. v. 1. Oktober 1997 - 5 AZR 499/96 - AP Nr. 4 zu § 5 EFZG).

  • LAG Hamm, 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Corona-Infektion eines nicht geimpften

    Der bloße Formalverstoß - Nichtvorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung - genügt in einem solchen Fall nicht mehr, um ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht zu begründen (vgl. BAG vom 01. Oktober 1997 - 5 AZR 499/96 - Rn. 25; HWK ArbR Komm.-Vogelsang, 10. Auflage 2022, § 7 EFZG, Rn. 4, 6; BeckOK ArbR-Ricken, 68. Ed, 01. Juni 2023, § 7 EFZG, Rn. 5; EfK-Reinhard, 23. Auflage 2023, § 7 EFZG, Rn. 10).
  • LAG Hamm, 15.02.2006 - 18 Sa 1398/05

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Erkrankung im Ausland -

    Die Bescheinigung muss jedoch erkennen lassen, dass der ausländische Arzt zwischen der bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden hat und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht entsprechende Beurteilung vorgenommen hat (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 565; BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 83/96 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - NZA 1998, 372).

    Im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann der Arbeitnehmer den Beweis, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, mit allen zulässigen Beweismitteln der Zivilprozessordnung führen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - a.a.O.).

    Das Leistungsverweigerungsrecht erlischt rückwirkend (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96 - NZA 1998, 369; BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - NZA 1998, 772; ErfK-Dörner, a.a.O., § 7 EFZG Rdnr. 19).

    a) Auch in den Fällen, in denen die Erfüllung der Pflichten aus § 5 Abs. 2 EFZG, § 37 a Abs. 1, Unterabs. 3 BAT unmöglich geworden ist, z.B. wenn der Arbeitnehmer bei einer Auslandserkrankung dem Arbeitgeber die dort vorgeschriebenen Informationen nicht in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung hat zukommen lassen oder wenn der Arbeitnehmer nach Hause zurückgekehrt ist und nicht aus dem Ausland der gesetzlichen Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit angezeigt hat, wandelt sich das vorläufige Zurückbehaltungsrecht nicht in ein endgültiges Zurückbehaltungsrecht um (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - DB 1998, 582; HzA-Vossen, Entgeltfortzahlung, Gruppe 2 Rdnr. 375, 376; Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge, § 7 EFZG Rdnr. 19; Kunz/Wedde, § 7 EFZG Rdnr. 20; anderer Auffassung: Feichtinger/Malkmus, § 7 EFZG Rdnr. 20; Schmitt, a.a.O., § 7 EFZG Rdnr. 27).

    Insoweit entfällt das vorläufige Zurückbehaltungsrecht wegen Verletzung dieser Verpflichtungen spätestens, wenn es - wie im vorliegenden Fall der Klägerin - gelungen ist, das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/96 - DB 1998, 582; BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 726/96 - DB 1998, 580).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23

    Entgeltfortzahlung - SARS-CoV-2-Infektion - Krankheit - Symptomlosigkeit -

    In der Folge besteht auch kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 EFZG, wenn die Arbeitnehmerin ihre krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit anderweitig als durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweist (BAG 01.10.1997 - 5 AZR 726/96; BAG 01.10.1997 - 5 AZR 499/96).(Rn.64).

    In der Folge besteht auch kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 EFZG, wenn die Arbeitnehmerin ihre krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit anderweitig als durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweist (BAG 01.10.1997 - 5 AZR 726/96, NZA 1998, 369, unter III. 1. der Gründe; BAG 01.10.1997 - 5 AZR 499/96, NZA 1998, 372, unter I. 4. der Gründe; Linck, in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 20. Auflage 2023, § 98 Randnummer 142).

  • LAG Hamm, 31.05.2006 - 18 Sa 115/06

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erschütterung des Beweiswertes einer

    a) Er genügt seiner Beweislast im Allgemeinen dann, wenn er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 01.10.1997 - 5 AZR 499/97 - NZA 1998, 372).
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