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   BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96   

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BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 (https://dejure.org/1997,611)
BAG, Entscheidung vom 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 (https://dejure.org/1997,611)
BAG, Entscheidung vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 (https://dejure.org/1997,611)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 611
    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242, § 611
    Jahressonderzahlung: Keine betriebliche Übung auf Grund konkret auf das jeweilige Kalenderjahr bezogener Zusagen (hier: an Betriebsrentner)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrente begründet keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 423
  • BB 1997, 1798
  • DB 1997, 1927
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93

    Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP Nr. 192 zu § 611 BGB Gratifikation).

    In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - aaO).

    Das Revisionsgericht kann insoweit nur prüfen, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar ist (BAG Urteil vom 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429, 433 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Aufgrund dieser Ankündigungsschreiben konnten die Betriebsrentner nicht annehmen, daß sie auch in Zukunft mit einer gleichen Sonderzahlung rechnen durften (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - aaO); ein rechtlich geschütztes Vertrauen auf die Fortsetzung des bisherigen Verhaltens der Arbeitgeberin konnte sich daraus nicht bilden.

    Entsprechend der Entscheidung des Fünften Senats vom 12. Januar 1994 (- 5 AZR 41/93 - aaO) ist dabei auch zu berücksichtigen, daß die Sonderzahlung in Anbetracht ihrer jeweiligen Höhe nicht als materiell ins Gewicht fallende Leistung anzusehen ist und letztlich nur eine Annehmlichkeit bedeutete.

  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95

    Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP Nr. 192 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Ob aus einem wiederholten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers danach eine betriebliche Übung mit einem Anspruch der Arbeitnehmer auf die zukünftige Gewährung der Leistung entsteht oder lediglich eine Entscheidung für das jeweilige Jahr abzuleiten ist, hat der Tatsachenrichter zu ermitteln (BAG Urteil vom 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP Nr. 192 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Die mehr als dreimalige Gewährung der Sonderzahlung führt zwar grundsätzlich zu einem Anspruch aus betrieblicher Übung; dies gilt aber nicht, wenn aus dem Verhalten des Arbeitgebers nur eine Zahlung für das jeweilige Jahr abzuleiten ist (BAG Urteil vom 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP Nr. 192 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92

    Arbeitsfreistellung am Heiligabend

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP Nr. 192 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Ist somit bereits aus den Umständen der jeweiligen Zahlung und deren Ankündigung in den Schreiben der Beklagten eine betriebliche Übung nicht herzuleiten, weil für die Betriebsrentner erkennbar war, daß das Versprechen der Sonderzahlung jeweils nur für das betreffende Jahr galt (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - aaO), so kommt es darauf, ob sich die Beklagte mit ihrer Ankündigung der Sonderzahlung jeweils den Widerruf der Sonderleistung vorbehalten bzw. die Freiwilligkeit der Leistung zum Ausdruck gebracht hat, nicht an.

    Eine auf das jeweilige Kalenderjahr bezogene Zusage einer Leistung erzeugt keine Ansprüche der Leistungsempfänger für zukünftige Jahre (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - aaO).

  • BAG, 17.09.1970 - 5 AZR 539/69

    Wiederholtes tatsächliches Verhalten - Verpflichtungswille - Tatsachenrichter -

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur prüfen, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar ist (BAG Urteil vom 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429, 433 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 56/77

    Betriebliche Sonderzahlung und Krankheit

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
    Das folgt daraus, daß eine Sonderzahlung eine Anerkennung und damit eine zusätzliche Vergütung für die im Bezugsjahr geleistete Arbeit sein kann oder ein Entgelt für in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue bzw. ein Anreiz für künftige Betriebstreue (BAG Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 und 5 AZR 685/77 - AP Nr. 92 und 93 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 685/77

    Anspruch auf tarifliche Jahreszahlung bei ganzjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96
    Das folgt daraus, daß eine Sonderzahlung eine Anerkennung und damit eine zusätzliche Vergütung für die im Bezugsjahr geleistete Arbeit sein kann oder ein Entgelt für in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue bzw. ein Anreiz für künftige Betriebstreue (BAG Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 und 5 AZR 685/77 - AP Nr. 92 und 93 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Zu beurteilen ist, ob das LAG anhand der von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalls (§ 561 Abs. 2 ZPO aF) zu einem zutreffenden Auslegungsergebnis gelangt ist (vgl. Senat 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - aaO; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 381/99 - nv.; BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Bisher ist der Senat davon ausgegangen, dass das Revisionsgericht nur zu prüfen habe, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspreche und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar sei (vgl. BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).
  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

    Sie sind selbst dann kein Geschenk iSv. §§ 516, 518 BGB, wenn sie vom Arbeitgeber so bezeichnet werden (Schaub/Linck aaO Rn. 9; vgl. auch BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen

    Will der Arbeitgeber verhindern, daß der Arbeitnehmer den Schluß auf einen dauerhaften Bindungswillen zieht, muß er einen entsprechenden Vorbehalt konkret zum Ausdruck bringen (BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96- AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).
  • LAG Hamm, 17.01.2017 - 9 Sa 955/16

    Altersversorgung; Betriebsrentner; Weihnachtsgeld; Marzipantorte; Annehmlichkeit

    (1) Die von der Beklagten zur Stützung ihrer in der Berufungsverhandlung nochmals vertieften Ansicht herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - NZA 1998, 423 führt im vorliegenden Streitfall nicht wegen Gewährung vermeintlich bloßer Annehmlichkeiten zum Ausschluss einer betriebliche Übung.

    Dem Fall des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - NZA 1998, 423) lag eine u.a. in den Jahren 1998 bis 1991 geleistete Sonderzahlung an Versorgungsempfänger in Höhe von jeweils 100, 00 DM zu Grunde, deren weitere Zahlung für die Jahre 1992 bis 1994 begehrt wurde.

    Dabei sei entsprechend der Entscheidung des fünften Senats vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - auch zu berücksichtigen, dass die Sonderzahlung in Anbetracht ihrer Höhe nicht als materiell ins Gewicht fallende Leistung anzusehen sei und letztlich nur eine Annehmlichkeit bedeute (BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - NZA 1998, 423, 424 zu II. 1. c) der Gründe) .

    Soweit die Beklagte in der Berufungsverhandlung gemeint hat, der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - NZA 1998, 423 lasse sich entnehmen, dass bei Sonderleistungen in der im Streitfall gegebenen Größenordnung letztlich nur Annehmlichkeiten betroffen seien, was der Begründung einer betrieblichen Übung entgegenstehe, wurde bereits zuvor aufgezeigt, dass diese Annahme bereits aufgrund der in dem angezogenen Urteil und den dort in Bezug genommenen weiteren Entscheidungen (BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 und BAG 17. Januar 1970 - 5 AZR 539/69) sowie insbesondere der diesen jeweils zu Grunde liegenden Sachverhalte zu weitgehend ist; keiner der soeben genannten Entscheidungen lässt sich ein Rechtssatz derart entnehmen, dass bei wie auch immer als Annehmlichkeiten einzuordnenden Sonderleistungen die Begründung einer betriebliche Übung stets und unabhängig von den Umständen des Einzelfalles ausgeschlossen wäre.

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 1 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

    Zu beurteilen ist, ob das Landesarbeitsgericht anhand der von ihm festgestellten Umstände des Einzelfalls (§ 561 Abs. 2 ZPO) zu einem zutreffenden Auslegungsergebnis gelangt ist (vgl. BAG Urteil vom 16. April 1997, aaO, zu II 1 b der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • LAG München, 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04

    Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung;

    Ein rechtlich geschütztes Vertrauen in einer dauerhaften Verpflichtung des Arbeitgebers entsteht aber auch dann nicht, wenn aus dem Verhalten des Arbeitgebers deutlich wird, dass die Leistung nur das jeweilige Jahr betrifft, z. B. jedes Jahr neu unter dem Vorbehalt angekündigt wird, dass die Regelung nur für das laufende Jahr gelte (vgl. BAG vom 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 = AP Nr. 53 zu § 242 BGB "Betriebliche Übung"; BAG vom 06.09.1994 - 9 AZR 672/92 = AP Nr. 45 zu § 242 BGB "Betriebliche Übung").

    Das Entstehen einer betrieblichen Übung ist dann ausgeschlossen (vgl. BAG vom 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 - a. a. O.).

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Bisher ist das Bundesarbeitsgericht davon ausgegangen, dass das Revisionsgericht nur zu prüfen habe, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspreche und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar sei (vgl. Senat 19. Januar 1999 - 9 AZR 667/97 - BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39; 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429).
  • LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG v. 06.09.1994 - 9 AZR 672/92 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 31; BAG v. 11.10.1995 - 5 AZR 802/94 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 33; BAG v. 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 - demnächst EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 39).

    Erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAG v. 12.01.1994 - 5 AZR 41/93 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 30; BAG v. 16.04.1997 - 10 AZR 705/96 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2002 - 14 Sa 1339/01

    Ruhestandsverhältnis, Betriebliche Übung, Sonderzahlungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09

    Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und

  • LAG Köln, 13.12.2002 - 4 Sa 221/02

    Betriebliche Übung

  • LAG Hamburg, 06.11.1998 - 3 Sa 29/97

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Betriebsvereinbarung; Auslegung einer entstandenen

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 710/97
  • LAG Düsseldorf, 19.06.2001 - 16 Sa 418/01

    Betriebliche Übung; Ablösung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 694/97
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 767/97
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 506/97
  • LAG München, 31.07.2008 - 3 Sa 354/08

    Tarifvorrang

  • LAG Hamm, 08.06.2004 - 19 Sa 337/04

    Maßregelungsverbot; fehlende Bereitschaft, aus wirtschaftlichen Gründen auf

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2001 - 9 Sa 128/00

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Gesamtzusagen - tarifliche Ausschlußfristen bei

  • LAG Bremen, 20.03.2001 - 1 Sa 256/99

    Berechnung einer Ausgleichszulage; Anspruch auf Nichtberücksichtigung von

  • ArbG Duisburg, 12.12.2007 - 5 Ca 1669/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung

  • LAG Thüringen, 14.04.1999 - 4 Sa 362/98

    Arbeitsentgelt: Zulagen - Auslegung des § 6 GMTV für Arbeiter und Angestellte für

  • LAG Hamm, 29.10.2009 - 15 Sa 834/09

    Zahlungsklage auf Weihnachts- und Urlaubsgeld aufgrund betrieblicher Übung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.04.2008 - 6 Sa 440/07

    Weihnachtsgeld, Betriebliche Übung, Tarifvorbehalt, Vorrangtheorie,

  • LAG Hamm, 19.07.2007 - 8 Sa 479/07

    Wiederholte Prämienzahlung; stillschweigende Vereinbarung; Zahlung nach Gutdünken

  • LAG Düsseldorf, 17.04.2002 - 4 (8) Sa 1565/01

    Zahlung eines Rentnerweihnachtsgeldes auf Grund betrieblicher Übung

  • LAG Hessen, 28.09.1998 - 11 Sa 1067/98
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
  • LAG Hamm, 03.09.2009 - 15 Sa 716/09

    Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung; unbegründete Klage bei schwankender

  • ArbG Schwerin, 14.11.2007 - 3 Ca 814/07
  • LAG Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 15 Sa 79/99

    konkludente vertragliche Inbezugnahme tarifvertraglicher Regelungen, betriebliche

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2007 - 3 Ca 8132/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt, Ankündigungsfrist, Transparenzkontrolle,

  • LAG Hessen, 06.07.1998 - 16 Sa 2267/97

    Bindung an jahrelange Übernahme der Pauschalsteuer durch Arbeitgeber

  • ArbG Herford, 03.05.2022 - 2 Ca 860/21
  • LAG Sachsen, 27.01.1999 - 2 Sa 790/98
  • LAG Berlin, 07.10.1998 - 17 Sa 53/98

    Öffentlicher Dienst; Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen

  • ArbG Herne, 16.02.2000 - 5 (1) Ca 1509/99

    Anspruch auf Jubiläumsgeld anlässlich eines 25-jährigen Betriebsjubiläums;

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