Rechtsprechung
   EuGH, 12.03.1998 - C-319/94   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen - Übergang eines Unternehmens, das sich im Verfahren der freiwilligen oder gerichtlichen Liquidation befindet - Befugnis des Veräußerers und des Erwerbers zur Kündigung von Arbeitnehmern aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen - Kurz vor dem Übergang gekündigte und vom Erwerber nicht übernommene Arbeitnehmer

  • Europäischer Gerichtshof

    Dethier Équipement

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsübergang im Konkurs: Anwendbarkeit der EU-Betriebsübergangsrichtlinie bei Weiterführung der Unternehmenstätigkeit

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  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wahrung der Ansprüche von Arbeitnehmern beim Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Anwendungsbereich - Übergang eines im Zustand der gerichtlichen Liquidation befindlichen Unternehmens, dessen Tätigkeit weitergeführt wird - Einbeziehung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anwendbarkeit der Betriebsübergangsrichtlinie im Konkurs bei Weiterführung der Unternehmenstätigkeit (" Jules Dethier Equipement SA/Sovam SPRL")

Verfahrensgang

  • Cour du travail de Liège [Belgien], 17.12.1993 - 36.328 36.419/92
  • Cour du travail de Liège [Belgien], 01.12.1994 - 21.891/94
  • EuGH, 11.07.1996 - C-319/94
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-319/94
  • EuGH, 12.03.1998 - C-319/94

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1998, I-1061
  • ZIP 1998, 1408
  • EuZW 1998, 594
  • NZA 1998, 529
  • NZI 1998, 75
  • DB 1998, 1867



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98  

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Wesentliches Kriterium für den Übergang ist die tatsächliche Weiterführung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit beim Wechsel der natürlichen oder juristischen Person, die für den Betrieb verantwortlich ist (EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 [Daddy´s Dance Hall], zu Nr. 9 ff. der Gründe; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 [Bork], zu Nr. 13 ff.; EuGH Urteil vom 12. November 1992 - Rs C-209/91 - EuGHE I 1992, 5755 = AP Nr. 5 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Rask ./. ISS Kantine Service], zu Nr. 15, 19 der Gründe; EuGH Urteil vom 11. März 1997, aaO, zu Nr. 10, 12 der Gründe, m.w.N.; vgl. auch EuGH Urteil vom 12. März 1998 - Rs C-319/94 - AP Nr. 19 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187, zu Nr. 22 ff.; zuletzt EuGH Urteile vom 10. Dezember 1998 - verb.
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03  

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    Handelte es sich jedoch um ein Verfahren mit dem Ziel der Sanierung und Fortführung des in eine wirtschaftliche Krise geratenen Unternehmens, sollte die Richtlinie hingegen auf einen Betriebsübergang in diesem Verfahren anzuwenden sein (EuGH 12. März 1998 - Rs C-319/94 - Dethier - EuGHE I 1998, 1061).
  • EuGH, 12.11.1998 - C-399/96  

    Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der

    Ausserdem fügt sich das Ausgangsverfahren in einen rechtlichen Rahmen ein, der aufgrund eines früheren Vorabentscheidungsersuchens (Urteil vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-319/94, Dethier Équipement, Slg. 1998, I-1061) zum belgischen Liquidationsverfahren weitgehend bekannt ist.

    Ausserdem sind die Ausgestaltung des jeweiligen Verfahrens, insbesondere soweit sie zu einer Weiterführung oder Einstellung des Unternehmens führt, und die Zielsetzung der Richtlinie zu berücksichtigen (Urteil Dethier Équipement, Randnr. 25).

    32 Nach dem Urteil Dethier Équipement ist die Richtlinie demnach beim Übergang eines Unternehmens in gerichtlicher Liquidation anwendbar, wenn die Tätigkeit des Unternehmens weitergeführt wird.

    35 Angesichts dessen ist festzustellen, daß die Gründe, aus denen der Gerichtshof im Urteil Dethier Équipement zu der Auffassung gelangt ist, daß die Richtlinie auf Übertragungen Anwendung finden kann, die während des gerichtlichen Liquidationsverfahrens stattgefunden haben, erst recht für den Fall gelten, daß das übertragene Unternehmen Gegenstand einer freiwilligen Liquidation ist.

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  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98  

    Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von

    43 Die Beklagte vertritt zunächst die Auffassung, der erste Teil der zweiten Frage, der sich auf die Berechnung der Abfindung bei Beendigung des Vertrages beziehe, sei unzulässig, da seine Beantwortung für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits nicht objektiv erforderlich sei (siehe u. a. Urteil vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-319/94, Dethier Équipement, Slg. 1998, I-1061).
  • LAG Düsseldorf, 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08  

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung

    (11) Nach der Rechtsprechung des EuGH (12.03.1998, C-319/94, Dethier Équipement, Juris Rz. 42; vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 11.07.1996 - Rn. 64 -) können sich die vom Veräußerer kurz vor dem Übergang des Unternehmens rechtswidrig gekündigten und vom Erwerber nicht übernommenen Arbeitnehmer gegenüber dem Erwerber auf die Rechtswidrigkeit der Kündigung berufen.

    b) Der Wiedereinstellungsanspruch kann vorliegend freilich nicht auf eine Rechtswidrigkeit der Kündigung nach der EGRL 2001/23 gestützt werden, weil die Richtlinie nicht auf Betriebs(teil)übertragungen anwendbar ist, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stattfinden, wenn dieses auf die Zerschlagung des Unternehmens und nicht dessen Sanierung gerichtet ist (BAG 13.05.2004 - 8 AZR 198/03 - Juris Rn. 34, EuGH 12.03.1998, a.a.O. Rn. 23).

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2010 - 12 Sa 703/10  

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsaufgabe; unbegründete Feststellungsklage

    Sie ist iSv. Art. 4 Abs. 1 "allein mit dem Übergang begründet", was unionsrechtlich zur Konsequenz hat, dass sie gegenüber dem Erwerber "rechtswidrig" ist (EuGH 12.03.1998 - C-319/94 Dethier Équipement - Rn. 38, 41 f., Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 11.07.1996 - C-319/94 - Rn. 64, Schlussanträge des Generalanwalts Colomer vom 08.07.1999 - C-234/98 Allen - Rn. 44 "nichtig").

    Dass bei Kündigungsausspruch die Betriebsveräußerung noch nicht geplant und diese daher nicht der tragende Beweggrund war, ist unerheblich (EuGH 24.01.2002 - C-51/00 Temco - Rn. 28, EuGH 12.03.1998 - C-319/94 Dethier Équipement - Ls., EuGH 15.06.1988 - C-101/87 Bork International - Rn. 18).

  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99  
    Während nach dem Entwurf der Änderungsrichtlinie von den Mitgliedstaaten ausdrücklich vorgesehen werden mußte, daß Art. 3 Abs. 1 bis 3 sowie Art. 4 Abs. 1 und 2 RL 77/187/EWG bei Betriebsübergängen im Insolvenzverfahren eines Unternehmens oder eines entsprechenden Verfahrens nicht anzuwenden sind (Art. 1 Abs. 5 E-ÄndRL), findet nach der endgültigen Fassung die Betriebsübergangsrichtlinie auf Betriebsübergänge im Rahmen eines auf Liquidation gerichteten Verfahrens (siehe zu dieser Zielsetzung EuGH v. 12.03.1998 - Rs. C-319/94, KTS 1998, 571 = NZA 1998, 529 = NZI 1998, 75 = ZIP 1998, 1408 ; EuGH v. 12.11.1998 - C-399/96, NZA 1999, 31 = NZI 1999, 147 = ZInsO 1999, 482 ) solange keine Anwendung, wie dies von den Mitgliedstaaten nicht ausdrücklich bestimmt ist (Art. 4a Abs. 1 RL 98/50/EG).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10  

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

    § 613 a Abs. 4 KSchG bezweckt die Absicherung des Fortsetzungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Erwerber, nicht dem Erhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem betriebslos gewordenen Veräußerer (EuGH 26.05.2005 - C-478/03 Celtec - Rn. 26, EuGH 27.11.2008 - C-396/07 Juuri - Rn. 28 EuGH 11.06.2009 - C-561/07 Kommission/Italien - Rn. 35, EuGH 12.03.1998 - C-319/94 Dethier Équipement - Rn. 34, EuGH 25.07.1991 - C- 362/89 D'Urso - Rn. 19, vgl. EuGH 12.11.1998 - C-399/96 Europièces - Rn. 39, 07.03.1996 - C-171/94 Merckx, Neuhuys - Rn. 35).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10  

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

    § 613 a Abs. 4 KSchG bezweckt die Absicherung des Fortsetzungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Erwerber, nicht den Erhalt des Arbeitsverhältnisses mit dem betriebslos gewordenen Veräußerer (EuGH 26.05.2005 - C-478/03 Celtec - Rn. 26, EuGH 27.11.2008 - C-396/07 Juuri - Rn. 28 EuGH 11.06.2009 - C-561/07 Kommission/Italien - Rn. 35, EuGH 12.03.1998 - C-319/94 Dethier Équipement - Rn. 34, EuGH 25.07.1991 - C-362/89 D'Urso - Rn. 19, vgl. EuGH 12.11.1998 - C-399/96 Europièces - Rn. 39, 07.03.1996 - C-171/94 Merckx, Neuhuys - Rn. 35).
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 750/98  

    Betriebsübergang: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer

    Wesentliches Kriterium für den Übergang ist die tatsächliche Weiterführung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit beim Wechsel der natürlichen oder juristischen Person, die für den Betrieb verantwortlich ist (EuGH Urteil vom 10. Februar 1988 - Rs 324/86 - EuGHE 1988, 739 (Daddy's Dance Hall), zu Nr. 9 ff. der Gründe; EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rs 101/87 - EuGHE 1988, 3057 (Bork), zu Nr. 13 ff. der Gründe; EuGH Urteil vom 12. November 1992 - Rs C - 209/91 - EuGHE I 1992, 5755 = AP Nr. 5 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 (Rask ./. ISS Kantine Service), zu Nr. 15, 19 der Gründe; EuGH Urteil vom 11. März 1997, aaO, zu Nr. 10, 12 der Gründe, m.w.N.; vgl. auch EuGH Urteil vom 12. März 1998 - Rs C - 319/94 - AP Nr. 19 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187, zu Nr. 22 ff. der Gründe; zuletzt EuGH Urteile vom 10. Dezember 1998 - verb.
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 135/99  

    Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - Pachtablauf -

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02  
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-466/07  

    Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Übertragung

  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 166/98  
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-145/01  

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik -

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