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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.1997 - 8 Ta 254/96   

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https://dejure.org/1997,10571
LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.1997 - 8 Ta 254/96 (https://dejure.org/1997,10571)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.05.1997 - 8 Ta 254/96 (https://dejure.org/1997,10571)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 8 Ta 254/96 (https://dejure.org/1997,10571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts über eine sofortige Beschwerde bei Beruhen des Beschlusses auf einer Verletzung des Anspruchs einer Partei auf rechtliches Gehör; Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Haftenlassen einer Partei für einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 55
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 8 Ta 6/05

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Die Beschwerdekammer verbleibt hinsichtlich der Anwendbarkeit dieser Zurechnungsnorm bei seiner bisher auch in der Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte vertretenden Rechtsauffassung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.05.1997 - 8 Ta 254/96 - sowie weitere Nachweise bei Ascheid, aaO, § 5 KSchG, Rz 27).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2004 - 11 Ta 101/04

    Parteiidentität; Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    bb) Das somit zu bejahende Verschulden seines Prozessbevollmächtigten hat sich der Kläger nach §§ 46 Abs. 2 ArbGG, 85 Abs. 2 ZPO zurechnen zu lassen (LAG Rheinland-Pfalz aaO; 28.05.1997 - 8 Ta 254/96 - NZA 1998, 55, 56).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06

    Außerordentliche Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss

    In diesem Falle sei nach Beschlüssen des LAG Sachsen vom 11.03.1997 (NZA 1997, 848) und des LAG Rheinland-Pfalz vom 28.05.1997 (NZA 1998, 55) davon auszugehen, dass eine außerordentliche Beschwerde bzw. eine Gegenvorstellung statthaft sei; hilfsweise erhebe er eine Gehörsrüge.
  • LAG Köln, 03.11.2005 - 7 Ta 306/05

    Anwaltliche Fristenkontrolle im Kündigungsschutzprozess - zurechenbares

    Das Beschwerdegericht schließt sich jedoch der herrschenden und von ihm aus Rechtsgründen für allein zutreffend gehaltenen Ansicht an, die die Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO auf das in § 5 KSchG normierte Recht der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage bejaht (so z. B. LAG Köln, Anwaltsblatt 2003, 306; LAG Köln NZA - RR 1998, 561; LAG Köln MDR 1999, 772; LAG Köln LAGE § 5 KSchG Nr. 67; LAG Baden Württemberg LAGE § 5 KSchG Nr. 58; LAG Bremen MDR 2003, 1059; LAG Rheinland Pfalz NZA 1998, 55; LAG Frankfurt, LAGE § 5 KSchG Nr. 63; LAG Nürnberg NZA - RR 2002, 490; LAG München ZIP 1982, 615; LAG Düsseldorf NZA - RR 2003, 80; HWK-Pods/Quecke, § 5 KSchG Rdnr. 31; von Hoyningen-Huene/Linck, § 5 KSchG Rdnr. 15; Nachweise für die Gegenmeinung bei KR - Friedrich, § 5 KSchG Rdnr. 70).
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